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Heiligaben kein Kind

 
 Egal
(@egal)
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Hallo Gemeinde,

ein weiterer Streitpunkt hat sich augetan.
Sachlage ist folgende:
Kind wohnt bei Mutter. Hältiges Sorgerecht und unsere Tochter (7) ist alle 14 Tage am WE und ein Tag in der Woche bei mir.
Im letzten Jahr haben wir (die Eltern) beschlossen, dass unsere Tochter Heiligabend bei ihrer Mutter verbingt. Im gleichen Zuge verabredeten wir, dass wir es in diesem Jahr andersherum machen werden.
Wie der böse Gedanke es vermutet: Die KM kann sich daran nicht mehr erinnern. Aussage: das Kind gehört an Heiligabend zur Mutter! Und zusätzlich soll unsere Tochter nun Silvester auch bei Ihr sein, denn im letzten Jahr war es ja anders herum.

Ich fühle mich an der Stelle hinter das Licht geführt. Ich habe keine Ahnung was ich da machen kann. Es gibt auch andere Regelungen, die die KM so auslegt, wie sie es sich wünscht.

Meine Fragen:
Kann sie das einfach so bestimmen?
Was kann ich tun?
Welche Rechte habe ich?
Ich fühle mich als Vater an der Stelle Hilflos und einfach nur als Erzeuger abgestempelt.

Gruß,
EGAL


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 13:55
(@Mrs_Mima)

hi,

machen kannst du da leider gar nichts. Außer klagen.
Und da ist der Ausgang ungewiss. Manche Richter sehen das Kind an den hohen Feiertagen beim BET (und dementsprechend z.B. am 2. Feiertag beim UET), manche finden den jährlichen Wechsel besser.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:12
 Egal
(@egal)
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Hallo Mrs Mima,

ja kann sein, aber ganz ehrlich:
Was sagt denn das gemeinsame Sorgerecht? Und wie kann man als Mutte so egoistisch sein?
Ich begreife es nicht! Schlimm ist nur, dass man als KV irgendwann mal keine Lust hat die Diskussion immer wieder und wieder zu führen. Am Ende ist es dann auch egal, weil man als KV stets ein Stück dabei draufgeht.
Man hat die Pflichten, aber kaum Rechte! Da kann und will ich irgendwie nicht akzeptieren.

EGAL


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 14:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Egal,

fair ist das von der Mutter in keinem Fall. Aber wie das so ist, wenn ihr euch nicht einigen könnt, musst du klagen. Allerdings ist das keine Thematik des GSR sondern eine Umgangsangelegenheit.

Wie steht deine Tochter dazu? Will sie die heiligen Abende im Wechsel verbringen? Wenn deine Tochter sich dafür ausspricht, macht eine Klage Sinn, sonst eher nicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:34
(@Mrs_Mima)

hi,

das kann ich gut verstehen, für UETs, die sich kümmern wollen und eine ausgewogene Elternschaft leben wollen und der BET das vereitelt ist das sicher sehr verletzend und zermürbend.
Aber du vermischst da was. Der Umgang (auch der an Heiligabend) hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

Den Umgang (und damit auch die hohen Feiertage und Ferien) regeln die Eltern unter sich oder mit Hilfe des Jugendamtes oder ein Richter legt ihn fest. Wenn du nicht mehr diskutieren willst klag eine Umgangsregelung ein.
Vorteil: die KM muss sich dran halten
Nachteil: du auch (d.h. ohne Einverständnis der KM keine Verschiebungen) -> Flexibilität ist futsch

Sorgerecht hat nur Bedeutung bei Schulanmeldung, wichtigen OPs, Kontoeröffnung. Und auch da kann sie dich übergehen.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:38
 Egal
(@egal)
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...nu frage ich meine Tochter sagt sie: Papa ich möchte zu Dir.
Fragt die KM sie, sagt sie: ich will zu Dir Mama.

Aber finde es den falschen Weg, dies ein 7 jähriges Kind entscheiden zu lassen. Da gehört meiner Meinung nach Gefühl und gesunder Menschenverstand zu...
Ich befürchte beides fehlt!

EGAL


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 14:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Das GSR sagt dazu nichts - hat nämlich nichts mit Umgang zu tun (zumindetstens in dem Kontext wann und wie oft).

Den Kopf zu zerbrechenden warum die KM so und nicht anders ist, hilft nicht.

Du hättest sicherlicherlicj im verg. Jahr Eure Absprache schriftlich festhalten können. Dann könnte KM sich jetzt nicht auf nicht erinnern berufen, sondern müsste ihr nicht wollen zur Schau stellen.

Du kannst klagen, auf eine verlässliche Regelung. Wenn es Dir das wert ist und es wichtig genug ist.

Dass das Kind an Heiligabend zur KM gehört ist pauschal max. Bullshit!

Mir wäre der Heilgabend eigentl. egal. Bescherung kann man auch am 1. od. 2. Feiertag machen. Wenn die letztjährige Regelung für Dich akzeptabel wäre, dann als Kompromiss diese erneut vorschlagen (also Silvester bei Dir!).

Selbstmitleid hilft nicht. Wenn Du Dich nicht durchsetzen kannst gegen eine bestimmende KM, dann musst Du klagen und eine umfassende, detaillierte Umgangs- und Ferienregelung mit Sanktionsmöglichkeit bei Verstoß festschreiben lassen. Zumindestens der erste Teil geht gut in der deutschen Familengerichtsbarkeit.

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:41
(@Mrs_Mima)

eben!

und deswegen würde ICH an deiner Stelle das Kind nicht in den Konflikt bringen und ein tolles Weihnachten NACHfeiern (sieh mal Mauszezahn, für dich kommt der Weihnachtsmann sogar 2x, weil du soooo ein wundervolles Kind bist  😉 )
Ente schmeckt auch am 26.12 und die meisten Weihnachtsmärkte haben hier auch noch auf...

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...nu frage ich meine Tochter sagt sie: Papa ich möchte zu Dir.
Fragt die KM sie, sagt sie: ich will zu Dir Mama.

Aber finde es den falschen Weg, dies ein 7 jähriges Kind entscheiden zu lassen. Da gehört meiner Meinung nach Gefühl und gesunder Menschenverstand zu...

Du sollst Kind auch nicht fragen. Aber Du wirst doch vielleicht eine Meinung haben, was das Kind will (unabhängig von dem was Du willst, also quasi objektiv...)

Nachteil: du auch (d.h. ohne Einverständnis der KM keine Verschiebungen) -> Flexibilität ist futsch

Sehe ich nicht so! Auch bei Vereinbarungen ohne Gericht ist die Flexibilität nur dann gegeben, wenn beide ET sich einig sind. Und natürlich können auch bei einer gerichtlich und detailliert festgelegten Regelung bilateral flexible und spontane Änderungen abgesprochen werden.

Gruß. Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ente schmeckt auch am 26.12

... oder auch am 25.12.  😉 (es gibt kein "Gesetz", dass neben dem Heilgabend auch der 1 . Feiertag der KM gehört...

der vollständigkeithalber sei aber auch erwähnt, dass Bescherung meinetwegen auch am 27.12. und wenn sein muss auch am 23.12. stattfinden kann


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:49




(@Mrs_Mima)

Sehe ich nicht so! Auch bei Vereinbarungen ohne Gericht ist die Flexibilität nur dann gegeben, wenn beide ET sich einig sind. Und natürlich können auch bei einer gerichtlich und detailliert festgelegten Regelung bilateral flexible und spontane Änderungen abgesprochen werden.
Gruß. Toto

klar kann. Aber wenn die Ex nicht will, wedelt sie grinsend mit dem Gerichtsbeschluss und verweiset auf die Sanktionsmaßnahmen.
Der Witz ist ja der: wenn er notwendig ist, eine Umgangsregelung einzuklagen ist die Kommunikation meist bereits so tot, dass an bilateral, flexibel und spontan nicht zu denken ist. Sonst hätte man ja nicht klagen müssen sondern einen flexiblen Umgangsrahmen am Kaffeetisch besprochen, der je nach Bedüfnissen des Kindes und beider ETs gelebt werden würde.

Mima

... oder auch am 25.12.  😉 (es gibt kein "Gesetz", dass neben dem Heilgabend auch der 1 . Feiertag der KM gehört...

der vollständigkeithalber sei aber auch erwähnt, dass Bescherung meinetwegen auch am 27.12. und wenn sein muss auch am 23.12. stattfinden kann

echt??? Auch im Oktober? Puuuh! Immerhin gibt es da auch Lebkuchen zu kaufen  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

klar kann. Aber wenn die Ex nicht will, wedelt sie grinsend mit dem Gerichtsbeschluss und verweiset auf die Sanktionsmaßnahmen.

das ist aber auch kein Nachteil des Gerichtsbeschlusses!


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:54
(@Mrs_Mima)

meistens ist es das nicht...

wenn ichs als UET aber selber ab und an mal flexibel brauche schon.

Es gibt keine Gerichtsbeschlüsse in denen steht "der UET kann jederzeit verschioeben, wenn der Termin ihm nicht passt, der BET aber nicht".

Aber ich denke, wir meinen beide dasselbe.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 15:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du sollst Kind auch nicht fragen. Aber Du wirst doch vielleicht eine Meinung haben, was das Kind will (unabhängig von dem was Du willst, also quasi objektiv...)

Das meinte ich. Meine Stiefsöhne wollen Weihnachten mit Mama und deren Eltern verbringen. Wir sind erst an einem Weihnachtsfeiertag dran. Mein LG würde seine Jungs auch gern bei sich haben, aber Weihnachten ist für sie das mütterliche Wohnzimmer, da wo sie schon immer Weihnachten verbracht haben. Und die sind schon erwachsen.

Für mich selbst wäre Weihnachten mit Papa und Oma keine Alternative gewesen damals. Nicht, weil ich meinen Dad weniger lieb gehabt hätte. Aber einfach, weil für mich Weihnachten an meiner mütterlichen Familie hängt, ganz subjektiv.

Deshalb frage ich, was "braucht" deine Tochter zu Weihnachten? Empfindet sie das Wechseln als richtig? Dann kämpfe darum.

Man kann eine 7 jährige aber schon fragen: "Möchtest du Heiligabend lieber abwechselnd bei Mama und mir verbringen oder lieber Heiligabend immer bei Mama und dann den 1./2. Feiertag bei mir?" Wenn du ihr das Gefühl geben kannst, dass du ihre Entscheidung nicht persönlich nimmst und nicht wertest, kann das durchaus sinnvoll sein zu fragen.

Selbst wenn wir Erwachsene es "objektiv fair" finden, muss es nicht zwangsläufig die richtige Lösung fürs Kind sein. Deshalb würde ich da nur kämpfen, wenn das Kind das so will. Vielleicht findet sie dafür Silvester mit dir cooler, weil bei dir mehr Party und Remmidemmi ist.
LG


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 15:09
(@fruchteis)
Registriert

Moin Egal.

Welches Umgangsrecht genau wurde wann und in welcher Form zw Euch Eltern vereinbart?

Ich frage, weil auch eine mündliche Vereinbarung, einem Vertrag ähnlich, bindend ist!
Gibt es dazu sogar etwas Schriftliches, E-Mail oder so, dann umso besser nachweisbar.

Von dieser Vereinbarung kann nur im Einvernehmen abgewichen werden. Sofern keine triftigen das Kindeswohl betreffend Gründe angeführt werden, ist es eine Vertragsverletzung, die von Ämtern und Gerichten gar nicht gern gesehen wird.

Ich rate Dir jetzt dringend, zunächst eine gute Elternvereinbarung auszuarbeiten, lies dazu hier:
www.elternvereinbarung.de

Dann ist der sog. Dreisprung empfehlenswert:
- Bitte an die Mutter, der vorgeschlagenen Regelung zuzustimmen. Antwort innerhalb 14 Tagen erbitten.

Wenn das nix wird, dann
- Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Vermittlung nach § 18 SGB VIII. Reaktionsfrist 14 Tage.

Wenn auch das nicht fruchtet, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB.

Dieser 'Dreisprung' hat sich gut bewährt, sollte auch eingehalten wwrden, weil Gerichte es gern sehen, wenn Antragsteller jede Möglichkeit der gütlichen Einigung versuchten und nachweisen können.  

Heiligabend ist emotinonal stark belastet und führt oft zu Streit.
Bewährt hat sich die Regelung, Weihnachten komplett am Stück zu lassen und jährlich zu wechseln. Gegengleich den Jahreswechsel zu verbringen, in der Folge auch Ostern, Pfingsten usw.

Ich kenne es von den Professionen nur so, daß sie Befragungen einen Kindes unter etwa 10 J. stark ablehnen, in denen sich ein Kind offen für bzw gegen einen Elternteil entscheiden soll. Das kann ein Kind überfordern und in Teufels Küche bringen.      

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 21:55
(@engelnrw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Bei uns war es nur einmal ein Thema und das ging so...
Da waren die Kinder meines Mannes  7 und 10. Jahre.
Wir würden gerne mal Heiligabend bei Papa ,der LG und deren zwei Kinder feiern.
Natürlich hätten sie das von uns aus gedurft
Antwort der KM... das könnt ihr, aber ihr wisst dann gibt es keine Geschenke von Oma und Opa.
Wie sich die Kinder dann entschieden haben muß ich wohl nicht betonen.
Das war  nie wieder ein Thema! !

Für mich war nie wirklich am 2 Weihnachtstag von 10- 18 Uhr  noch Weihnachten.
Aber für die Kinder  war es so und auch danach immer ok.
Wir haben halt das beste daraus gemacht, obwohl wir und auch meine Kinder
gerne mal einen Heiligabend zusammen verbracht hätten.

Lg
Engelnrw


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 13:52