Hauptwohnsitz Kind
 
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Hauptwohnsitz Kind

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(@goldenboy)
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@biggi : heißt in meinem konkreten Fall am montag bei der ehe und familienberatung ihr den HWS nicht zu geben? Den Termin habe ich gemacht, um mit ihr unter augen des Amtes zu erfahren, was ihr wirklicher Antriebe ist oder ob ich was tun kann um die Situation zu entschärfen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 14:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Lass sie sich dort übermorgen "um Kopf und Kragen" reden, Dennis.

Mach vorher autogenes Training, schluck Baldrian oder jogge ein paar Kilometer. Hauptsache du bist ruhig, freundlich und kooperativ.

Schau dem Berater / der Beraterin in die Augen, wenn du den Raum betrittst.
Begrüße ihn/sie mit einem Handschlag und einem freundlichen Lächeln.
Bedanke dich, dass man sich so schnell Zeit für euch genommen hat.
Sei höflich und zurückhaltend.
Lobe das gute Verhältnis, das du zu deiner Ex seit der Trennung hast und ihre Qualitäten als Mutter.
Behandle deine DEF vor diesem Publikum wie eine allerliebste Freundin, die gerade eine schwere Krise durchlebt, deren Wohlbefinden sir am Herzen liegt und der du unter allen Umständen wohlgesonnen bist.

Dein Mantra ist: "Alles ist gut. Kein Grund, irgendetwas zu ändern."
Das kannst du gebetsmühlenartig und außerordentlich freundlich wiederholen.

Und im übrigen deiner Ex die Bühne überlassen.
Diese Berater haben gar nichts zu entscheiden.

Deine Ex will etwas von dir. Sie bekommt bereits sehr viel von dir:
- regelmäßige und zuverlässige Arbeitsteilung bei der Kinderbetreuung
- plus Geld
- plus jederzeit ein offenes Ohr für ihre Wünsche und Sorgen.

Eine Wohnsitzänderung würde jeden Monat "viel Geld" kosten, das du dann nicht mehr mit deiner DEF und dem Kind teilen kannst.
In der Beratungsstelle nennst du keine harten Fakten, keine Zahlen ... dieses Pulver hältst du trocken für ein mögliches Gerichtsverfahren.

Du bist einfach ein kooperativer, rationaler und fürsorglicher Familienvater, der sehr, sehr gerne die Wünsche seiner DEF und des gemeinsamen Kindes erfüllt, soweit diese erfüllbar sind.

Den Wunsch nach einer Änderung des HWS kannst du leider, leider nicht erfüllen, da das für alle drei zu teuer wird.

Ende der Durchsage.
Endlosschleife mit stereotypem Vertreter-Grinsen.
Keinerlei Anzeichen von Ärger oder "mir platzt der Kragen" o.ä. bei dir.
Friede, Freude, Eierkuchen ... ganz gleich was sie da vom Stapel lässt.

Anschließend kannst du (am besten noch im Auto) aufschreiben, was deine DEF dort zum Besten gegeben hat und wie die Berater darauf reagiert haben. Dein Gedächtnisprotokoll kannst du hier einstellen. Unsere erfahrenen Mitschreiber riechen Unrat oft schon, wenn er noch in "Samt und Seide" verpackt ist.

Aus meiner Sicht riecht das Ganze nach einer Intervention durch interessierte "Helfer", die dich gerne kostenpflichtig auf "Normalmaß" stutzen wollen und deiner Ex "Rosinen" in den Kopf gesetzt haben.

In dieser Lage hilft dir nur äußerste Kaltblütigkeit, höchst konziliantes, höfliches Auftreten und die feste Entschlossenheit, sich unter gar keinen Umständen provozieren zu lassen.

Viel Erfolg wünscht dir  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 15:18
(@goldenboy)
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Danke Biggi, das mit dem Baldrian hat mir sehr gefallen!
In mir schlagen weiterhin zwei Herzen, eins will Ruhe und Gelassenheit und einen gut geregelten Umgang mit der gemeinsamen Tochter,  das andere will nicht mehr alles hinnehmen und endlich auch mal kontra geben!
Schwierig! Sehr schwierig für mich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 15:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dennis,

das andere will nicht mehr alles hinnehmen und endlich auch mal kontra geben!

Nein. Du willst überhaupt nicht kontra geben. Alles was du willst, ist dieses: Du willst und wirst dich nicht erpressen lassen.

Nebenbei bemerkt: Ist dieses "nicht mehr alles hinnehmen" nur so dahingesagt bzw. auf den aktuellen Streit um den HWS bezogen - oder hat es vorher schon Dinge gegeben, von denen du uns bisher noch nichts erzählt hast?

Schwierig! Sehr schwierig für mich!

Niemand hat behauptet, dass es einfach werden würde ... aber ich denke, Biggi hat dir da gerade einen brauchbaren Fahrplan für das anstehende Gespräch an die Hand gegeben 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 15:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

das wird nicht klappen. In dem Urteil ging es um den Streit über die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts. Zivilrechtlich gibt es wirklich einen Doppelwohnsitz. Aber melderechtlich nicht.

Gruss von der Insel

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach, darf sich kein popeliges, landeseigenes Meldegesetz über das BGB stellen. Das kann rein vom Rang und "Wert" der Gesetze nicht sein.

Auch wenn es hier um Einbenennung geht, zeigt folgender Link auch noch mal eine Äußerung zum Thema Doppelwohnsitz, vgl. auch §§ 7, 8 und 11 BGB. Und selbst in Bayern (!) ist der Doppelwohnsitz lt. dieser Broschüre (S. 24 /25) möglich.

Statt mich mit der Mutter zu streiten, würde ich mich lieber als Eltern gemeinsam mit den Meldebehörden streiten. Das kann auch für die Elternebene ein gemeinsam errungener und somit wertvoller Sieg sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 15:59
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

...endlich auch mal kontra geben!

Was ich dir geraten habe, ist eine hoch wirksame Art, ihr Kontra zu geben, Dennis.
Es wird nicht einfach, aber es ist ein Weg, dein Ziel (WM und HWS zu behalten) zu erreichen.

Was du tust, muss nicht in jedem Moment Spaß machen. Es muss wirksam sein.
So ein gelassener und souveräner Auftritt ist wirksam.

Vor allem kann deine DEF nicht früh genug begreifen, dass deine Gefühle und dein Verhalten nicht von ihr sondern nur und ausschließlich von dir selbst gesteuert werden. Mach dich nicht zum Spielball ihrer Manipulationsversuche.

Du weißt, was du willst, Dennis.

Und du gibst deiner DEF nicht länger die Macht, deine Ziele durch kindische Auftritte vor Dritten aus den Augen zu verlieren.

Ein souveräner Auftritt dort in der Beratungsstelle ist eine außerordentlich wirksame Art deiner DEF zu zeigen, dass du nicht länger ihr Hampelmann bist.

Was verstehst du denn unter "Kontra geben"?
Kindisches Gezerre wie im Sandkasten?
Das ist aber mein Schüppchen ... nein meins ... neeeiiin!! Meins!!!

Wenn du so auftrittst, kannst du nur verlieren. Vor allem deine Selbstachtung.
Du bist ein erwachsener Mann, der weiß was er will.
Kein Kind im Trotzalter, das wütend mit den Füßen aufstampft und sich kreischend zu Boden wirft, wenn es seinen Willen nicht bekommt.
Diesen Show-Act kannst du am Montag und später vor Gericht (falls sie soweit gehen sollte) getrost deiner Ex überlassen.

Viel Erfolg und ein erholsames Wochenende bis dahin wünscht dir
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 16:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Biggi,  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 23:58
(@goldenboy)
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Danke Biggi, ich werde mir deinen Post mal heute unter das Kopfkissen legen.

Ich hoffe, ich steh das morgen durch?!

Gruß
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2012 23:44
(@goldenboy)
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Mahlzeit,

was soll ich groß schreiben, KM ist beim Termin nicht erschienen.
Die Kollegin von der EFB und ich haben eine halbe Stunde gewartet.

Der Versuch sie gerade per Telefon zu erreichen brachte nix, weil die KM nicht rangegangen ist.

Morgen dann der Termin beim netten Herrn vom JA. Die KM ist dann erst mal bis Sonntag mit unserer Tochter im Urlaub, danach ich ne Woche.
Das wird sich dann wohl alles etwas hinziehen.

Ich werde die Zeit nutzenm, um innere Ruhe zu finden und mich aufs wesentliche konzentrieren.

Grüße
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 15:26
(@bagger1975)

Servus Dennis,

dieses Verhalten der Ex ist durchaus nicht unüblich, spricht aber für sich.

Du hast Dich bislang vollkommen richtig verhalten und den letzten Wochenendbeiträgen v.a. von @Biggi und @Malachit ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Versuche die gegebenen Ratschläge in den anstehenden Gesprächen möglichst so umzusetzen und Dich nicht aufzuregen oder Dich mit "Warumfragen" zu belasten, warum die Ex jetzt so tickt, wie sie tickt...

Letzteres bringt nämlich nichts und ich hoffe, dass Euer baldiger Urlaub wie geplant stattfinden kann. Dies hier:

"Ich werde die Zeit nutzen, um innere Ruhe zu finden und mich aufs wesentliche konzentrieren"

ist die richtige Einstellung.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 15:50




(@goldenboy)
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kleiner Nachtrag:

die Holde hat heute Geburtstag, da ich wie immer freundliche und wohlwollend gesinnt bin, habe ich ihr auch dazu dazu gratuliert und sie ganz nebenbei gefragt, ob sie den Termin heute vergessen hat. Ihr Aussage war dann sie dachte der wäre morgen, an ihrer Stimme konnte ich erkennen, dass ihr das durch aus unangenehm war den Termin verschwitzt zu haben.

Das war danach kam, war dann meine Exe in reinform, ungefiltert und pur.

Aussagen waren unter anderem:

Wenn ich den HWS nicht bekomme, dann wird das auch nichts mit dem WM. Ich habe da kurz nachgehakt und sie meinte dann nur, sie würde mit Anwalt versuchen, das alleinige Sorgerecht (weiß sie was das bedeudet?) zu bekommen. Demetnsprechend würde ihr dann auch Unterhalt fürs KInd und für sich zustehen.
Ich habe dann nur gesat, dass das allein Ihr Wille ist und leider nicht zum Wohle des Kindes beiträgt.

Achja ud bei mir ist ja alles rosig, ich hab  das Haus, den Job und den HWS bei mir!!!

Alles dann natürlich nach ihrem Urlaub!
Alles kalr, dann werde ich mal einen Schritt schneller sein und den netten Herrn vm JA informieren und mir dann auch gleich mal nen Plan mit meinem Anwalt machen, ich ziehe gern vorbereitet in die Schlacht.

Die Tante von der EFB meint nur, so einfach gibt ein Gericht nicht mehr das allenige Sorgerecht her und auch bei der Frage beim HWS sollte ich tapfer bleiben, es gibt keinen Grund das herzugeben, es ist gut, so wie es gerade ist, eine Änderung bringt keine Vorteile für unsere Tochter.

Auf gehts

Gruß
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 16:58
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich den HWS nicht bekomme, dann wird das auch nichts mit dem WM.
...
sie würde mit Anwalt versuchen, das alleinige Sorgerecht (weiß sie was das bedeudet?) zu bekommen. Demetnsprechend würde ihr dann auch Unterhalt fürs KInd und für sich zustehen.

hi dennis

warum überrascht mich das kein bischen?

ein anwalt wird ihr sagen das das abr und nicht asr heißt.
wm gegen den willen der mutter kannste knicken.

wegen
1. hamwa imma so jemacht
2. hamwa noch nie so jemacht

die chancen stehen nicht schlecht das die damit durchkommen.
waren die helferlein schon fleißig. viel erfolg beim jugendamt  :thumbup:

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 17:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dennis,

Demetnsprechend würde ihr dann auch Unterhalt fürs KInd und für sich zustehen.

Unterhalt fürs Kind wäre dann klar, aber eventuell gibst du ihr einen dezenten (aber wirklich nur einen dezenten!) Hinweis darauf, dass das Kind inzwischen den dritten Geburtstag hinter sich hat, und Unterhalt für Muddi daher zumindest nicht mehr ganz so leicht zu ergaunern ist wie noch vor einigen Jahren.

Im übrigen: Madame hat dir vorhin glasklar gesagt, dass sie dich als Elternteil zweiter Klasse betrachtet, und dass sie das "Wechselmodell von Muddis Gnaden" aufkündigen will und wird, sobald ihr irgendein Furz quersitzt (im Moment ist's die HWS-Frage; aber ich glaube kaum, dass sie anschließend Ruhe geben würde). Ich frage daher mal so: Wie gut bist du selbst in der Lage, das Kind als Betreuungselternteil zu dir zu nehmen? Wenn Madame nämlich das ABR gerichtlich klären lässt, dann muss das Gericht auch eine diesbezügliche Entscheidung treffen. Es ist in diesem geschlechtsrassistischen Staat zwar leider relativ wahrscheinlich, dass die Gerichtsentscheidung in ihrem Sinne ausgeht - aber eine gewisse Chance hast auch du auf das ABR. Oder, alternativer Ansatz vor Gericht: Du möchtest das ABR haben, weil DU als ABR-Inhaber im Gegensatz zur Mutter das bewährte Wechselmodell zum Wohle des Kindes würdest fortführen wollen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 19:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

Unterhalt fürs Kind wäre dann klar, aber eventuell gibst du ihr einen dezenten (aber wirklich nur einen dezenten!) Hinweis darauf, dass das Kind inzwischen den dritten Geburtstag hinter sich hat, und Unterhalt für Muddi daher zumindest nicht mehr ganz so leicht zu ergaunern ist wie noch vor einigen Jahren.

da @GoldenBoy mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist, sehe ich die Frage nach Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt nicht ganz so entspannt; sie könnte da mit einem halbwegs ausgeschlafenen Anwalt sicher einiges für sich herausholen. Insofern wäre ich persönlich mit "dezenten Unterhaltshinweisen" vorsichtig; da werden die Kaffeekränzchen etwas ganz anderes erzählen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 19:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

da @GoldenBoy mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist, sehe ich die Frage nach Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt nicht ganz so entspannt

Nun, "entspannt" sehe ich es durchaus nicht (insofern, @Martin, hast du natürlich vollkommen recht). Mit "dezent" meinte ich denn auch eher, bei Madame ggf. ein wenig Zweifel zu sähen, ob diese "Kaffeekränzchen" denn nun wirklich die alleinige Wahrheit erzählen. Wenn diese Zweifel sie anschließend dazu veranlassen, mal selbst nach aktuellen Gerichtsbeschlüssen zum Thema "Betreuungsunterhalt für Kinder ab drei Jahren" zu fahnden, dann könnte sie im günstigsten Fall zu dem Schluss kommen, dass die Beute vielleicht doch nicht ganz so leicht zu kriegen ist wie gehofft.

Aber wenn wir schon dabei sind, dann nutze ich die Gelegenheit gleich für folgende Frage:

Welche Nachteile entstehe mir, wenn ich meiner ExEheFrau (...)

Dennis, wenn du von "Ex-Ehefrau" redest, dann gehe ich davon aus, ihr seid bereits rechtskräftig geschieden - oder noch nicht? Wenn geschieden, was genau hat das Gericht euch beiden denn in puncto "Unterhalt" ins Gebetbuch (äh, ins Scheidungsurteil) geschrieben?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 20:22
(@goldenboy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin zusammen,

Kurz zu Malachits Frage:

Dennis, wenn du von "Ex-Ehefrau" redest, dann gehe ich davon aus, ihr seid bereits rechtskräftig geschieden - oder noch nicht? Wenn geschieden, was genau hat das Gericht euch beiden denn in puncto "Unterhalt" ins Gebetbuch (äh, ins Scheidungsurteil) geschrieben?

Wir leben seit Ende April räumlich getrennt, die Beziehung beendet hat sich Anfang April. Und nein, wir sind noch nicht geschieden, wie auch, ist ja alles erst 5 oder 6 Wochen her.

Im übrigen: Madame hat dir vorhin glasklar gesagt, dass sie dich als Elternteil zweiter Klasse betrachtet, und dass sie das "Wechselmodell von Muddis Gnaden" aufkündigen will und wird, sobald ihr irgendein Furz quersitzt (im Moment ist's die HWS-Frage; aber ich glaube kaum, dass sie anschließend Ruhe geben würde). Ich frage daher mal so: Wie gut bist du selbst in der Lage, das Kind als Betreuungselternteil zu dir zu nehmen? Wenn Madame nämlich das ABR gerichtlich klären lässt, dann muss das Gericht auch eine diesbezügliche Entscheidung treffen. Es ist in diesem geschlechtsrassistischen Staat zwar leider relativ wahrscheinlich, dass die Gerichtsentscheidung in ihrem Sinne ausgeht - aber eine gewisse Chance hast auch du auf das ABR. Oder, alternativer Ansatz vor Gericht: Du möchtest das ABR haben, weil DU als ABR-Inhaber im Gegensatz zur Mutter das bewährte Wechselmodell zum Wohle des Kindes würdest fortführen wollen.

Die Frage kann ich einfach beantworten, ich kann es, sogar sehr gut. Durch all die Ausflüchte und ständigen Abwesenheiten(seit November 2011) der KM an Wochenenden oder in der Woche (Sport/Party/Freunde besuchen übers WE) hat sich mein zeitl. Anteil im Umgang mit unserem Kind deutlich verschoben.
Da ich auch Haus und Hof habe und einen Job, der Sicherheit garantiert, kann ich das stemmen. Wenn es zeitlich ein Problem geben sollte, zum Beispiel,wenn die Schule anfängt kann ich auch mit Hilfe der Arbeit ein Modell entwickeln, wo ich weniger oder sogar von zu Hause arbeiten kann.

So, bin aufm Weg zum JA, mal gucken ob der nette Herr mir helfen kann?

Gruß
Dennis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2012 10:21
(@howi64)
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Durch all die Ausflüchte und ständigen Abwesenheiten(seit November 2011) der KM an Wochenenden oder in der Woche (Sport/Party/Freunde besuchen übers WE) hat sich mein zeitl. Anteil im Umgang mit unserem Kind deutlich verschoben.

hi dennis,  das das interessiert außer dir persönlich keinen menschen. haks ab und schau voraus.

Wir leben seit Ende April räumlich getrennt, die Beziehung beendet hat sich Anfang April. Und nein, wir sind noch nicht geschieden, wie auch, ist ja alles erst 5 oder 6 Wochen her.

heißt für dich: zahlemann & söhne mindestens ein jahr lang. am trennungsunterhalt führt gar kein weg vorbei.

Da ich auch Haus und Hof habe und einen Job, der Sicherheit garantiert ...

... wird der winkeladvokat deiner def sich bereits das schlabberlätzchen umgebunden haben und aufgeregt sabbern angesichts der fetten beute.

So, bin aufm Weg zum JA, mal gucken ob der nette Herr mir helfen kann?

ich fürchte dir ist nicht zu helfen.
armer dennis, arme tochter.  ;(
viel glück wünsch ich euch, don quichote.

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 12:00
(@goldenboy)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Horst:

warum sollte der RA hier das "Schlabberlätzchen" umwerfen, es ist mein Haus, schon lange bevor wir zusammen gekommen sind. Wenn ich die Rechtssprechung zur Zugewinngemeinschaft richtig verstehe, bleibt es aauch nach der Trennung meins!

Zahle Mann ud Söhne für ein Jahr, wenn es ihr gesetzlich zusteht. Ich bin kein  schlechter Mensch, wenn es so sein soll, dann soll es so sein!

Die Aussage zum letzten halben Jahr und das ich ich daru gekümmert habe, bezog sich mehr auf die Tatsache, dass ich mich auch sehr gut allein um unsere Tochter kümmern kann, auch wenn ich das nciht will, weil zusammen immer besser fürs Kind ist.

Bin gerade etwas verwirrt, ob deiner Aussagen hier!!!

Dennis

PS: das Gespräch mit dem netten Herrn vom JA war gut, ich konnte meine Position ohne Vorwürfe gg die KM gut darstellen. Ich konnte ihm vermitteln, dass ich alles zum Wohle des Kindes tun würde, und das der gestrige Ausbruch der KM das ASR zu beantragen, ganz bestimmt nicht dazu beiträgt. Das ganze hat gute zwei Stunden gedauert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2012 14:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Howi

ich fürchte dir ist nicht zu helfen.
armer dennis, arme tochter.  ;(
viel glück wünsch ich euch, don quichote.

Ich finde, so kurz und knapp kann man das hier nicht stehen lassen. Die Ausgangslage ist (zumindestens noch) um einiges besser, als manch anderer Fall hier bei vs.

Da gibt es einige Ansatzpunkte, von denen zT auch hier schon (an)diskutiert, die GB aufnehmen sollte.
Jetzt gilt es erst einmal das Gespräch mit dem JA abzuwarten.

Ich frage daher mal so: Wie gut bist du selbst in der Lage, das Kind als Betreuungselternteil zu dir zu nehmen? Wenn Madame nämlich das ABR gerichtlich klären lässt, dann muss das Gericht auch eine diesbezügliche Entscheidung treffen. Es ist in diesem geschlechtsrassistischen Staat zwar leider relativ wahrscheinlich, dass die Gerichtsentscheidung in ihrem Sinne ausgeht - aber eine gewisse Chance hast auch du auf das ABR.

Auch dies sollte man nicht abtun, wie Du es getan hast, da alleine die Möglichkeit, dass GB die Betreuung zeitlich darstellen kann und will, ein Option darstellt und taktische Varianten bzgl des weiteren Vorgehens bietet.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 14:55
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

warum sollte der RA hier das "Schlabberlätzchen" umwerfen

weils bei dir etwas zu holen gibt, dennis.
je mehr deine def verlangt desto höher ist der streitwert desto höher ist das honorar.
das es theoretisch was zu holen gibt reicht aus für ne saftige rechnung.
wenn deine def nicht leistungsfähig ist zahlst du die musik die du gar nicht bestellt hast.

Zahle Mann ud Söhne für ein Jahr, wenn es ihr gesetzlich zusteht.

zahlemann & söhne für deine demnächst ex-frau bis du selbst pleite bist ist standard nach famfg. schau mal in §1578 bgb der lebensbedarf deiner derzeit noch angetrauten bemist sich nach den ehelichen lebensverhältnissen. verdient deine def genug, um selbst samt kind den standard zuhalten, den ihr zu dritt hattet? offenbar ist sie ja psychisch etwas labil.

Noch ein Zusammenbruch auf Arbeit kann ich mir nicht leisten..
...
Nun steh ich da, es tut mir leid das zu lesen, aber es war ihr Wille sich gegen ein leben mit mir und unserer Tochter zu entscheiden

weißt du, wie lange die ärmste noch arbeit haben wird? so eine scheidung schlaucht ganz schön ... da kann frau leicht mal schlapp machen.

offenbar weiß deine ex sehr genau was sie nicht will: dich. gegen den lebensstandard als beamtengattin hat sie offenbar weniger vorbehalte.

ihr weg dahin führt über
1. die hauptsächliche betreuung eures kindes und
2. trennungunterhalt und nachehelichen unterhalt.

was du mit sehr sehr sehr viel glück erreichen kannst ist großzügiger Umgang. oder sogar ein echtes wm. aber das gibts nur mit mutti. niemals gegen sie.
das weiß sie. das weiß ihr anwalt. das wissen hier alle. und du wirst es mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit auch noch erleben.

da du auf krawll gebürstet bist sehe ich dich als fette beute beute für anwälte hüben und drüben. würde mich echt freuen wenn ich mich irre. schon allein für die kleine. seh aber wenig spielraum in eurer lage.

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 15:26




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