Hi,
ich habe eine paar Fragen und finde leider keine Antworten dazu im Netz:
Welche Nachteile entstehe mir, wenn ich meiner ExEheFrau den Hauptwohnsitz für unserer gemeinsames Kind gebe?
Wir haben beide das Sorgerecht und beide das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Wir haben uns im Ungang mit dem Kind für das Wechselmodell entschieden.
Unsere Tochter ist noch drei, wird aber in gut 2,5 Jahren in die Schule kommen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass keine Entscheidung, die das Kind angeht von ihr allein vorgenommen werden darf?
Muss ich noch etwas anderes beachten?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Dennis
Hi Dennis,
auch Dir willkommen bei Vatersein. Gratulation zum Wechselmodell, ist in der Regel eine gute Lösung für von Trennung betroffene Kinder; meine leben gut damit.
Der Hauptwohnsitz bei Dir als Vater ist günstiger - es gleicht einiges an der automatischen Bevorzugung der Mutter aus, wenn es um den Kontakt mit offiziellen Stellen geht (dass Kinder im Wechselmodell leben, wird gerne ignoriert). Und bei der Schulzuordnung ist natürlich der Hauptwohnsitz entscheidend.
Du könntest der Mutter anbieten, dass sie das Kind mit Zweitwohnsitz bei sich anmeldet.
Zum Sorgerecht: Entscheidungen der alltäglichen Sorge (z.B. akuter Arztbesuch oder Bevollmächtigung eines Dritten, der das Kind betreut, wenn Du nicht selbst kannst) könnt Ihr beide treffen, je nachdem, bei wem sich das Kind sich gerade aufhält; wichtige grundsätzliche Entscheidungen wie Schulwahl, Religion, Operationen, Therapien etc. - alles, was tiefe Folgen hat - müssen gemeinsam getroffen werden. De facto sind allerdings Alleingänge bzw. das Schaffen vollendeter Tatsachen möglich, weil die meisten Stellen sich mit der Unterschrift eines Elternteils zufrieden geben.
Lies am besten mal unter trennungsfaq.de unter dem Thema "Umgangsrecht" nach, da gibt es einiges zum Wechselmodell (die Webseite ist auch sonst sehr zu empfehlen).
Gruss
Tarek
HI Dennis,
in Ergänzung zu Tarek kann es auch durchaus Sinn machen (wenn ihr noch verheiratet seid), Eure Entscheidung in einem Notarvertrag (auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt) schriftlich zu fixieren. Ihr trefft Euch dabei auf Augenhöhe und macht Euren Willen deutlich. Bei einer guten Vereinbarung entfallen so fast alle Streitpunkte, die sonst immer gerne wieder auf die Tagesordnung kommen. Dazu bietet die Vereinbarung die Möglchkeit zur einvernehmlichen (und auch kostengünstigeren) Scheidung. Falls Du dazu Fragen hast, helfen wir auch gerne weiter. Gruß Ingo
Hi, Dennis,
aus aktuellem Anlass kann ich Dir einen Vorteil nennen, wenn der Hauptwohnsitz bei Dir ist: Wenn Du irgendwann mal einen Kinderreisepass beantragen möchtest, dann kann derjenige, bei dem das Kind lebt, das relativ problemlos alleine - ohne Zustimmung des anderen Elternteils - tun. Derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, kann das problemlos nur mit Zustimmung des anderen Elternteils.
Solange man sich einig ist, ist das kein Problem. Wenn man sich nicht einig ist, dann schon (Details dazu in meinem Thread).
Schöne Grüße...
Moin,
Danke für die Posts von euch.
Wenn beide Seiten den Hauptwohnsitz für sich beanspruchen, wie kann man denn das lösen?
Unsere Tochter ist in unserem Haus aufgewachsen, dass ich behalte. Meine exehefrau ist ausgezogen und wohnt ca. zehn autominuten von mir weg.
Gibt es Argumente, die ich anbringen kann, die für mich sprechen?
Mir fehlt ein bisschen das vertrauen, dass in zwei jahre, wenn unsere Tochter in die schule kommt, sich das Wechselmodell noch umsetzen lässt, wenn sie nicht wieder in meine Nähe zieht. Mir geht es lediglich um das wohl meiner Tochter, dass sie in einer Umgebung aufwachsen wird, ohne dass sie wöchentlich ihre Freunde bei ihr oder bei mir nicht sieht.
Habt ihr da auch nen rat für mich?
Grüße
Dennis
Hallo !
Wenn ich das richtig sehe, ist das Kind derzeit bei dir gemeldet.
Dann hast du zunächst mal keinen Handlungsdruck, den hExe will dies ja ändern, und das kann sie alleine nicht.
SIE braucht also gute Argumente warum das Kind denn nun grade bei ihr gemeldet sein soll.
Moin.
Ihr habt also baw das WM vereinbart - sehr gut. Das heißt aber auch, dass ihr ein Mindstmaß am Kommunikation hinbekommt und eigentlich auch ein wenig Vertrauen in den anderen Elternteil da ist. Soweit richtig?
Wenn dem so ist, das gibt es doch zunächst einmal keine Gründe am Wohnsitz des Kindes was zu ändern. Bzw. die KM soll mal mit guten Argumenten kommen.
Was könnten gute Argumente (zugegebener Maßen für beide von Euch) sein?
- Wer soll bei Eurer finanziellen Regelung das Kindergeld beziehen? (wobei auch das kann ja wieder ausgeglichen werden)
- Kinderzuschlag bei Riester (wobei ich hier gar nicht weiß, ob das an den Wohnsitz gekoppelt ist? :question:)
- Kita-Anspruch
- Schulbezirk
Ich denke, da können einem noch einige einfallen. Hängt sicherlich auch davon ab, ob die 10 Autominuten auf dem Land (ggf. andere Gemeinde?) oder in der Großstadt ist.
Gruss, toto
guten morgen,
also, es handelt sich hierbei um eine großstadt, und die zehn autominuten sind tatsächlich sehr großzügig gerechnet.
Was die Kommunikation betrifft, klappt das eigentlich noch ganz gut, wie haben wirklich alles geregelt, (kohle, umgang).
Das einzige was fehlt, ist, wer das recht bekommt, das kind bei sich zu melden. es geht ihr nach eigener aussage nur um ein gefühl, ich denke einfach, das steckt mehr hinter.
derzeit ist die lütte bei mir gemeldet, sie will sie bei sich anmelden, weil sie sich nach eigenener aussage dann besser fühlt. Das sie damit lt. Gesetz nichts bewirken kann weiß ich, dass hab ich ihr auch schon gesagt, dass es leider so nicht ist, weil sich auch die Behörden oft genug darüber hinweg setzen, ist leider die Realität.
Das mit dem Vetrauen ist so eine Sache, ich gebe mir wirklich die größte Mühe, dass sie das Vetrauen in mich weiter hat, ich regele alles so, dass sie immer sehr gut dabei steht. ihr wisst was ich meine. ich will keinen stress, keine streit, stecke oft ein. Ich denke, ihr wisst, was ich meine?
jetzt geht es nur noch um den Hauptwohnsitz, ich will ihn behalten, um sicher zu gehen, dass, wenn die schulzeit anfängt, ich unser kind weiter im wechselmodell sehen kann. wenn ich wüßte, dass sie in zwei jahren in die nähe der schule zieht, würde ich sofort nachgeben.
Leider kann ich das nicht beeinflussen oder ihr vorschreiben, wo sie in zwei Jahren wohnen wird. Wenn es dabei bleibt, dass sie da wohnt, wo sie gerade hingezogen ist, hat es sich erledigt mit dem Wechselmodell. was ich mehr als sch....e finden würde.
Kurz noch zu den anderen Fragen:
Kindergeld bekomme ich, zahle es aber direkt an die weiter. um die sache abzurunden, zahle ich freiwillig noch was oben drauf, dass es beiden finanziell gut geht.
die Kita wird die lütte nach Absprache weiter besuchen, wo sie jetzt auch hingeht, daran wollen wir beide nichts rütteln.
das mit der Riesterrente weiß ich leider nicht, ob da der Wohnsitz entscheidend ist.
Über kurz oder lang wird es zur scheidung kommen, da ist denn dann noch spannend mit den Steuerklassen ob I oder II, was sich bei mir natürlich deutlich mehr bemerkbar machen wird, weil ich durch die wahl meines berufs mehr verdiene, also auch mehr Abzüge habe.
irgendwie will das gefühl nicht von mir weichen, dass, wenn ich den Wohnsitz für unser Kind hergebe, ich am Ende, auch das recht verliere, unsere Tochter in zwei Jahren, wenn die Schule anfängt, weiter im Wechselmodell regelmäßig sehen darf oder kann.
alles mist
Grüße
Dennis
Hallo Dennis,
ich würde ihr sagen, dass du dieses "Gefühl" durchaus verstehen und nachvollziehen kannst, denn es gilt auch für dich.
Das, was es für dich, darüber hinaus noch wichtiger macht, ist die Tatsache, dass sowieso alle Welt davon ausgeht, dass das Kind bei der Mutter wohnt und zu ihr gehört.
Sie muss sich nie irgendwo rechtfertigen, oder ihre aktive Mutterrolle belegen.
Jeder wird ihr automatisch abnehmen, dass sie für das Kind spricht.
Anders für Väter. Bei denen wird immer erstmal angezweifelt, dass sie das Recht haben, für ihr Kind zu sprechen oder etwas über sie zu erfahren.
Dieses Ungleichgewicht, ließe sich durch den Wohnsitz bei dir ein wenig ausgleichen, andersrum würde es aber noch verstärkt.
Du würdest daher um Verständnis bitten, wenn die Meldung für dich noch wichtiger ist als für sie.
Du würdest dafür ja auch im Gegenzug, ihre schwächere Position beim Geld auch durch eine höhere Kostenbeteiligung ausgleichen.
Damit wäre es doch in Summe wieder ausgewogen.
Versuche es aber in jedem Fall als Bitte und Frage vorzubringen und nicht als Forderung, Drohung oder Erpressung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Über kurz oder lang wird es zur scheidung kommen, da ist denn dann noch spannend mit den Steuerklassen ob I oder II, was sich bei mir natürlich deutlich mehr bemerkbar machen wird, weil ich durch die wahl meines berufs mehr verdiene, also auch mehr Abzüge habe.
Das ist eine Fehlannahme. Die Steuerklasse II bedeutet nicht mehr als einen "Bonus" von 1308 Euro Brutto im Jahr, der einem AE angerechnet wird. Das sind ca. 40 Euro Netto im Monat mehr. Und die wirken sich - prozentual - beim Geringerverdiener "mehr" aus. Ist schon ein Unterschied, ob Frau statt 1000 Euro 1040 Euro zur Verfügung hat oder Mann statt 3000 Euro 3040 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
Ist schon ein Unterschied, ob Frau statt 1000 Euro 1040 Euro zur Verfügung hat oder Mann statt 3000 Euro 3040 Euro.
Das machen wir jetzt aber gleich nochmal, und diesmal besser. Ich mag es nämlich gar nicht, wenn mit scheinbar exakten Zahlen das Denken in eine ganz bestimmte Richtung gebracht werden soll - und im zitierten Beispiel ist das sogar eine doppelte Luftbuchung, denn erstens wissen wir zu wenig über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der beiden, und zweitens wäre bei derart unterschiedlichen Einkommen allemal die Steuerprogression zu beachten. Was der Begriff "Steuerprogression" bedeutet, brauche ich hoffentlich niemandem zu erklären ...
Sehen wir uns zunächst die impliziten Voraussetzungen an, die diese Nettoeinkommen überhaupt erst ermöglichen würden: Damit die Frau auf ein Netto von ca. 1.000 Euro kommt, braucht sie ein Brutto von ca. 1.350 Euro. Je nach den sonstigen steuerlichen Randbedingungen kommt man bei diesem Brutto auf ein Netto von z.B. 1.005 Euro in Steuerklasse I und von 1.028 Euro in Steuerklasse II. Steuervorteil bei ihr folglich ca. 23 Euro im Monat. Damit der Mann auf ein Netto von ca. 3.000 Euro kommt, braucht er ein Brutto von ca. 5.250 Euro; eine analoge Rechnung bringt dann ein Netto von 3.002 Euro in Steuerklasse I und von 3.051 Euro in Steuerklasse II. Steuervorteil bei ihm folglich ca. 49 Euro, also gut doppelt so viel wie bei ihr.
Was die These "extrem gutverdienender Mann und armes Hascherl" betrifft, von mir dazu nur soviel: Wenn es in dieser Republik irgendwo Jobs für Normalsterbliche gibt, die 5.250 Euro Monatsbrutto abwerfen und man trotzdem noch die Zeit hat für ein Wechselmodell mit einem dreijährigen Kind, dann würde ich, rein interessehalber, wirklich gerne wissen, wie solche Jobs konkret aussehen 😉
Was die obige Behauptung "1.040 Euro statt 1.000 Euro / 3.040 Euro statt 3.000 Euro" betrifft - korrekt gerechnet müsste das Beispiel wohl eher so lauten: Bei ihr sind es 1.023 Euro statt 1.000 Euro, während es bei ihm 3.049 Euro statt 3.000 Euro wären. Und wenn ich außerdem noch dieses lese:
Kindergeld bekomme ich, zahle es aber direkt an die weiter. um die sache abzurunden, zahle ich freiwillig noch was oben drauf, dass es beiden finanziell gut geht.
Dann sehe ich erst recht nicht ein, warum obendrein die günstigere Steuerklasse unbedingt der Frau statt dem Mann zugeschanzt werden sollte.
@Dennis, um zum eigentlichen Problem zurückzukehren - ich würde gerne noch wissen: Es geht ihr ausdrücklich um den Hauptwohnsitz des Kindes? Anders gefragt, falls nicht ohnehin schon geschehen: Würde es die Lage entspannen, wenn sie das Kind mit Nebenwohnsitz bei sich anmeldet? Schließlich ist auch der Nebenwohnsitz bereits eine "offizielle Bestätigung", dass das Kind auch bei ihr lebt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin.
Beppo: :thumbup: :thumbup: :thumbup: - so kann man das gut vortragen! ob's wirkt??
@GB: zwar sollte erst einmal das Jetzt geregelt werden, doch das Thema Grundschule kommt unweigerlich! und so ganz verstehe ich noch nicht, warum sich ein WM dann erledigt, wenn die Lütte im Schulbezirk Deiner Ex eingeschult wird, aber bei Einschulung in "Deinem" Schulbezirk nicht? Voraussetzung für ein WM ist sicherlich nicht der gleiche Schulbezirk. Gerade 10min in einer Großstadt sind quasi nichts! (ich weiß, wovon ich spreche! die Kita unseres Kindes ist von beiden Whgen in einer Metropole mehr als 10 min entfernt. Optimal ist anders, unmöglich aber auch!) . Mal anders herum gedacht: Ihr habt die doppelte Auswahl an möglichen Grundschulen, wenn ihr in unterschiedlichen Schulbezirken wohnt! Und ja, am besten wird es meiner Meinung nach sein, wenn eine Whg. möglichst nah an der GS dran ist.
Was bedeutet das für die jetzt anstehende Entscheidung: nichts! Und versuche auch aus Deinem Kopf zu bekommen, dass hiervon das WM abhängt. das hängt - wie oben beschrieben - an ganz anderen Voraussetzungen. Schulwahl ist die Kür!
Gruß, Toto
moin moin,
also, was soll ich sagen, mein Telefonat mit der KM hat leider bisher nichts gebracht, außer, dass sie mir gerade sagte, dass sie vermutet, es seit gekränkte Eitelkeitkeit, die mich dazu treibt, die pol. Meldung für unsere Tochter zu behalten.
Das Argument das die Tochter auch bei ihr gemeldet ein kann mit den Nebenwohnsitz wollte sie nicht gelten lassen.
Es spitzt sich zu, ich habe wirklich das Gefühl, dass ich etwas aus der Hand gebe, was ich dann nicht mehr wieder bekommen werde.
Die Steuerliche Vorteile, die man mit dem Hauptwohnsitz des Kindes erhält sind leider auch kein Argument.
Ich komme da nicht raus, dass ich kein gutes Gefühl habe.
Ich weiß sehr wohl, dass die KM nichts allein entscheiden darf, bei geteiltem Sorgerecht, aber wirklich besser wird es dadurch auch nicht.
Ich habe das Gefühl, wenn ich nachgebe, dass ich dann verloren habe!
Ich überlege gerade, ob ich ihr Vorschlage, den Hauptwohnsitz ihr zu geben, dafür entscheide ich dann über die Wahl der Schule, also bei mir in der Nähe. Damit würden sich meine Bauchweh, die ich gerade habe, sehr stark reduzieren!
Gruß
Dennis
Hallo,
das Kind wird - sofern es Bereiche für Grundschulen gibt - immer der Schule zugewiesen, die dem 1. Wohnsitz am nächsten liegt.
Und die Vereinbarung die dir vorschwebt hat keinerlei rechtliche Bindung wenn die Mutter das nicht will.
Sophie
Moin GB,
wir hatten auch ein (halbwöchentliches) Wechselmodell für unsere Tochter als diese in die Schule kam.
Eingeschult wurde sie bei ihrem Vater im Einzugsbereich, da dort die bessere Schule war.
Im ersten Jahr habe ich sie von mir aus zur Schule gebracht, von Papa aus konnte sie laufen, seit dem zweiten Schuljahr fährt sie mit U-Bahn und Bus (ca. 30min mit umsteigen).
Wir leben inzwischen wieder zusammen, die Schule am AdW ist geblieben...
Kannst Du Dein "ungutes Gefühl" ein bisschen präzisieren?
VG WH
Kannst Du Dein "ungutes Gefühl" ein bisschen präzisieren?
Mh, das ist schwer zu beschreiben. Ich habe das Gefühl, dass so lange wie unser Kind noch bei mir gemeldet ist, ich nicht so abhängig bin von den Entscheidungen, die die KM für ihr Leben trifft. Es ist dann eben nicht so einfach, das Kind in eine andere Schule oder Kiat zu stecken, nur weil die KM umzieht, nen anderen Job bekommt oder oder oder. was ist dann mit mir, ich kann dann nur zusehen, wie die KM und unsere Tochter weg ziehen. Das Wechselmodell kann ich dann auch vergessen.
Ich habe das letzte halbe Jahr echt alles gegeben, um diesen Umstand, der jetzt vor einem Monat eingetreten ist zu verhindern, fast bist zu Selbstaufgabe. Um so mehr mag ich Gedanken jetzt schon nicht leiden, dass ich unsere Tochter nur Wochenweise sehen kann, geschweige denn, vielleicht irgendwann mal nur alle 14 Tage.
Tatsache ist, dass eine Ummeldung nur mit meiner Zustimmung erfolgen kann, das hat se mir heute gesagt. Wenn ich dem nicht zustimme, werden sich die Fronten sicher verhärten, worauf ich echt null Bock habe. Aber nachgeben will ich auch nicht!
Verzwickte Situation ohne Aussicht auf Erfolg und Lösung, wenn ich nicht nachgebe. Sie wird es sicher nicht tun!
Hallo,
das Kind wird - sofern es Bereiche für Grundschulen gibt - immer der Schule zugewiesen, die dem 1. Wohnsitz am nächsten liegt.
Und die Vereinbarung die dir vorschwebt hat keinerlei rechtliche Bindung wenn die Mutter das nicht will.
Sophie
Wenn dem so sein sollte, was ich in der Zwischenzeit schon von einigen gehört habe, was haben dann all diese Vereinbarungen für einen Sinn?
Wenn dem so sein sollte, was ich in der Zwischenzeit schon von einigen gehört habe, was haben dann all diese Vereinbarungen für einen Sinn?
denselben Sinn wie das Aufstellen von Parkuhren und Halteverbotsschildern, wenn nicht gleichzeitig eine Politesse eingestellt wird, die die Einhaltung kontrolliert: Keinen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Dennis,
Ich habe das Gefühl, dass so lange wie unser Kind noch bei mir gemeldet ist, ich nicht so abhängig bin von den Entscheidungen, die die KM für ihr Leben trifft.
So nachvollziehbar Dein Gefühl ist ... die Meldung des Wohnsitzes bei Dir, gibt Dir keinerlei Sicherheiten hinsichtlich Abhängigkeit von der Kooperationsfähigkeit Deiner Ex.
Meine Meinung: Ein Rechtsstreit hinsichtlich des Wohnsitzes ist in meinen Augen jedenfalls mit höherem Risiko verbunden (Verlust des ABR als Teil des GSR) als die Zustimmung zur Ummeldung.
... wenn man hier nachgibt, kommt das meiner Meinung nach keiner Niederlage gleich, sondern beweist lediglich Deine Kooperationsbereitschaft.
was haben dann all diese Vereinbarungen für einen Sinn?
Im Streitfalle denke ich schon, dass eine solche Vereinbarung durchaus eine Indizwirkung nach sich zieht und die einseitige Aufkündigung des Wechselmodells zumindest erschwert.
Besten Gruß
United
Wenn dem so sein sollte, was ich in der Zwischenzeit schon von einigen gehört habe, was haben dann all diese Vereinbarungen für einen Sinn?
Hi GB,
ich finde schon, dass man Vereinbarungen treffen kann die nicht rechtsverbindlich sind, und sei es nur als roter Faden, nach dem man die gemeinsamen Themen aufarbeitet.
Es gibt auch tatsächlich Menschen, die sich an solche Vereinbarungen moralisch gebunden fühlen. Zu welchem Typ Mensch Deine Ex zählt kannst nur Du einschätzen.
VG WH