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Halbe Ferien ./. Urlaubsanspruch

 
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo zusamen,
eine Frage (ehe ich sie von der Gegenseite gestellt bekomme):

Wie regelt man das, dass man das Kind in der Hälfte der Ferien zu sich nimmt?

Vorausgesetz das KInd ist in der Schule, dann fallen folgende Ferien an:
Ostern = 3 Wochen
sonstige Frühjahrferientegae (Pfingsten, Karneval etc) = 1 Woche
Sommerferien = 6 Wochen
Herbstferien = 1 Woche
Weihnachtsferien = 2 Wochen
Sind in der Summe etwa 13 Wochen. Davon die Hälfte (mein Part) = 6,5 Wochen
Ich habe aber laut Arbeitsvertrag = 24 Tage bei 5-Tagewoche

Selbst, wenn ich also alle Urlaubstage (was ich gerne möchte, ich bezweifel nur, dass meine Urlaube so genehmigt werden, weil die Kleine nicht bei mir wohnt) mit meinem Kind verbringe, fehlen mir rund 2 Wochen.

Was denke ich falsch oder wie macht Ihr das (Vorrausgesetzt, ihr bekommt Eure Zöglinge)?

Gruß!

RV

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2010 13:54
 elwu
(@elwu)

Hallo,

sofern das vor Gericht ausgetragen wird ist immer wichtig, einige von vornherein als Streichpositionen geplante Verhandlungsmassen einzubauen, wissentlich unerreichbare Maximalpositionen zu fordern. Im Antrag fordert man die Hälfte aller Ferien. Am Ende einigt man sich auf ca. die Hälfte der längeren Blöcke und lässt die kürzeren untern Tisch fallen, das geht implizit im Regelumgang alle 14 Tage mir ein. Also in deinem Fall eine Woche Ostern, eine Weihnachten, drei in den Sommerferien. Dann kommst du ungefähr hin mit deinem Urlaubsanspruch.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 14:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus RV!
Vielleicht gibt es andere Betreuungsmöglichkeiten bei Dir während den Ferien:

Wie alt ist denn Euer Kind? Kannst Du es evtl. auch was alleine unternehmen lassen?
Kontakte zu Deiner Nachbarschaft (deren Kinder)?
Leben die Großeltern (deine Eltern) in Deiner Nähe?
Ferienprogramme Deines Wohnortes?
Homeoffice während den Ferien?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 16:48
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo, Danke für die Antworten!
DIe Frage war (noch) hypothetisch. Die Kleine ist 2 Jahre alt, WÄhrend der Woche bin ich auf Montage/Geschäftsreise. Familiär ist keine Hilfe da (meine Mutter und Vater sind tot, meine Brüder auf der anderer Seite der BRD und selbst berufstätig und mit wenig Kontakt). Homeoffice ist nicht, höchstens unbezahlter Urlaub.

Die FRage stelle ich, weil demnächst ein Grundsatzgespräch KM, JA und ich ansteht. Und ich vermute, was da passieren wird...

Gruß!

RV

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2010 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RV,

der Ferienumgang dient ja nicht dazu, der Mutter das Kind so lange wie möglich wegzunehmen, nur weil man (theoretisch) einen Anspruch auf die Hälfte der Schulferien hat. Es geht um den Umgang mit Dir, nicht um das theoretisch einklagbare Maximum an Ferien-Umgangszeit. Denn Umgang macht nur Sinn, wenn Du auch Zeit dafür hast; nicht wenn Du ihn nach der Devise "...steht mir zu..." einforderst, obwohl Du ihn gar nicht selbst mit Inhalt füllen kannst.

Denkbare Alternativen könnte ein Arbeitszeitkonto sein, das Du beizeiten mit abfeierbaren Überstunden auffüllst. Oder unbezahlter Urlaub. Oder eben die Beschränkung auf Deine 4,5 Urlaubswochen.

In jedem Fall gilt: "Schulferien" werden für Euer Kind frühestens in 4 Jahren eine Rolle spielen; bis dahin ist es noch lange. Es gibt nichts, was Ihr diesbezüglich schon heute klären müsstet. Für die nächsten Jahre sollte das Ziel "kürzer, aber öfter" heissen; nur dafür braucht Ihr heute eine Lösung und nicht für die "Schulferien".

Grüssles
Martin
(der auch Leute kennt, die bereits beim positiven Schwangerschaftstest einen Kindergarten gesucht haben...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2010 17:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo RV,

Homeoffice ist nicht, höchstens unbezahlter Urlaub.

Wenn es finanziell irgendwie geht: Mach genau das!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 16:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich würde davon ausgehen, dass Du (fast schon) standardmässig eine hälftige Ferienregelung vom Gericht bekommen wirst, wenn Du das so beantragst. Das scheint sich mittlerweile so in den meisten Richterköpfen fest gesetzt zu haben.

Von Deinen fehlenden 2 Wochen würd ich nix sagen. Verwässert nur alles. Das solltest Du "im Hintergrund" für Dich selbst klären. Unbezahlter Urlaub, Homeoffice, Krankenschein ... gibt ja mehrere Möglichkeiten.

Mittlerweile rattere ich hier bei VS fast gebetsmühlenartig runter, dass das beste aber immer noch ein guter Draht zur KM ist. Denn dann könntest Du gemeinsam mit ihr Lösungen für die 2 Wochen suchen. Z.B. diese 2 Wochen dann eben kein Ferienumgang, dafür aber einige WEs zusätzlich übers Jahr verteilt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 21:03
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo Milan,
das mit dem guten Umgang zur KM habe ich ja gerade "versemmelt", weil ich die Frechheit besaß, die Kindesmutter auf das GSR anzusprechen.
Und nachdem ich Ihr Veto jetzt auch noch gerichtlich prüfen lasse, werden meine kommenden WE scheinbar lang Zeit sehr einsam.

Details (2. Beitrag von oben):
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

Gruß!

RV

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 16:50
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RV!

das mit dem guten Umgang zur KM habe ich ja gerade "versemmelt",

Naja, nichts ist für die Ewigkeit. Auch nicht die Wut von Mamas. Du wirst umgangstechnisch noch für viele Jahre mit ihr zu tun haben. Da fällt es nicht weiter ins Gewicht, wenn sie jetzt mal für ein paar Wochen "versemmelt" ist. Du wirst ziemlich sicher Deine Umgangsregelung bekommen, die läuft dann und nach und nach wächst über den Krieg auch wieder Gras. Wenn Du das willst.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 16:45