Hallo zusammen,
schön eine Seite gefunden zu haben, auf der neutral und kompetent diskutiert wird.
Mein Fall:
Meine Ex und ich waren schon getrennt, als Sie ungewollt schwanger wurde. Ich hatte damals gerade meine Ausbildung begonnen und wußte nicht wo mir der Kopf steht. Selbst als gebranntes Kind ohne Kontakt zum Vater, setzte ich mich selbst unter Druck und ließ mich auf eine erneute Partnerschaft mit ihr ein.
Die Beziehung lief in soweit einigermaßen, dass die Schwangerschaft und die Freude auf den Sohn, die Probleme der Beziehung überdeckten.
Mittlerweile sind wir wieder getrennt und mein Kleiner ist 2 Jahre alt. Ich renne Ihr nach um Ihn wenigstens alle 14 Tage sehen zu dürfen und dann auch nur für ca. 4 Stunden in Ihrer Gegenwart. Von Ihrer Seite kommt kein Interesse eine tiefere Vater-Sohn Bindung entsehen zu lassen. Die 14 tage Regelung hat sie aufgestellt und bricht Sie gerne woraus Streitereien resultieren, die sie nicht interessieren, da sie sich auf das alleinige Sorgerecht beruft
Unterhalt zahle ich seit Abschluß der Ausbildung regelmäßig. Vor Ausbildungsende gab es Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt.
Meine Frage: Ist es möglich einen Termin beim Jugendamt zu erwirken, der beide Elternteile miteinbezieht, damit Ihr mal jemand offizielles Drittes den Kopf wäscht? Ich will den Weg übers Gericht nur im Notfall nehmen falls mir keine andere Wahl bleibt. oder habt Ihr evtl. andere (bessere) Vorschläge?
Hallo!
Ich kenne das. ich hatte auch so eine "Good-Will-Vereinbarung" mit der Mutter. Nach unserer Trennung wurde der Umgang auch immer wieder aus den fadenscheinigsten Gründen (wenn sie überhaupt welche nannte) boykottiert. Es ging ihr nur darum, mir eins auszuwischen, weil ich nicht so funktioniert habe wie sie das wollte oder auch nur deshalb, weil sie einen schlechten Tag hatte.
Ich habe weil sie immer wieder den Umgang unterbinden wollte (zuletzt 2 Monate) das Familiengericht angerufen. Jetzt habe ich den gleichen Umgangsumfang mit meinen Kindern. Daran muß die Mutter sie halten.
Ich möchte auch dir ähnliches anraten. Klage, wenn du schon dabei bist, auch gleich das gemeinsame Sorgerecht ein, falls dieses noch nicht besteht.
Geh ruhig auch vorher zum Jugendamt. Aber mach dir keine großen Hoffnungen. Dort jemanden zu finden der wirklich neutral ist und sich nicht als Mandant der Mütter versteht, gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Im Zweifelsfall machen die eh nichts. Die Mutter könnte sich sogar noch bestärkt fühlen in ihrem Verhalten.
Oder versuch mal einen vom Jugendamt am Wochenende zu kriegen, dann wenn der Umgang zum Vater in der Regel stattfindet. Selbst unter der Woche ist es ein Glücksfall. Wenn die Mutter ein Wochenende streicht, kriegst du es auch nicht ersetzt. So einfach. Und bestimmt ganz im Sinne des Kindeswohls.
Ich wünsche dir und vor allem deinem Sohn alles Gute. Bleib am Ball!
Gruß
Botero
hallo und willkommen bei vatersein.de
ich denke hier wird dir sicherlich der ein oder andere gute rat gegeben werden.
auch wenn du kein gem. sorgerecht hast, so kannst du beim jugendamt einen termin für ein elterngespräch ausmachen, für sinnvoll halte ich aber im ersten schritt nicht ein jugendamt sonderen eine andere erziehungsberatung, dort würde ich einen termin machen ihnen die situation auf sachliche weise schildern und auch argumentieren das du für dein kind auch als vater da sein möchtest; die beratungsstelle wird dann auch zu einem elterngespräch einladen, hier solltest du deine ehemalige freundin nicht angreifen sondern immer den umgang und eine lösung vor augen haben.
sollte es nicht zu diesem gespräch kommen, dann gehe über das jugendamt und versuche hier ein vermittlungsgespräch zu erhalten,
gruß leines
halo jppra,
wirf bitte mal ein paar genauere Angaben ein. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wie lange seid ihr getrennt? Habt ihr den Umgang schriftlich fixiert? Wie wurde die Höhe des KU festgelegt?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ich möchte auch dir ähnliches anraten. Klage, wenn du schon dabei bist, auch gleich das gemeinsame Sorgerecht ein, falls dieses noch nicht besteht.
Botero, im ersten stepp ist das keine gute lösung, und so sollte er auch nicht vorgehen, gleich zu gericht rennen, gleich das sorgerecht einklagen, der schuß geht sicherlich nach hinten los, da sei dir mal ganz sicher......
es ist leider so, das man erst einen auf good-will machen muß, sonst hat man hier vor dem gericht wohl gleich verloren, und außerdem möchte das gericht auch so sehen, das man versucht eine einigung unter den eltern ohne gericht zu finden, nur wenn diese nicht möglich ist sollte das gericht eingeschaltet werden, wie es wohl in deinem fall war.
aber er wird als nicht verheirater elternteil das sorgerech ohne einwilligung der mutter nicht bekommen, ist nun mal so. von daher bringt die klage auf gemeinsames sorgerecht außer eine niederlage nichts......
gruß leines
Moin,
...wenn du schon dabei bist, auch gleich das gemeinsame Sorgerecht ein, falls dieses noch nicht besteht.
Ich mutmaße, die beiden waren nicht verheiratet. Ich mutmaße weiter, die KM hat nicht das GSR eingeräumt. Unter diesen Prämissen entbehrt dein Tip jeglicher Rechtsgrundlage.
Oder versuch mal einen vom Jugendamt am Wochenende zu kriegen,
Das ist ganz einfach. Man ruft die Polizei an und bittet diese um Rückruf des JA-Notdienstes. Dies gilt grds. für Zeiten außerhalb der Bürozeit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
halo jppra,
wirf bitte mal ein paar genauere Angaben ein.
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? nein
Wie lange seid ihr getrennt? seit dezember 05
Habt ihr den Umgang schriftlich fixiert? nein
Wie wurde die Höhe des KU festgelegt? gemäß Absprache und düsseldorfer tabelleGrüße
Till
@Leines....Okay, als erster Schritt wäre das übertrieben. Besser ist es eine einvernehmliche Lösung ausserhalb eines Gerichtsaales zu finden, die dann aber unbedingt in Schriftform festgehalten werden muß.
Aber wie in meinem Fall auch, wird das wahrscheinlich nicht sonderlich viel bringen. Die KM hat keinerlei Grund sich grundsätzlich an freiwillige Vereinbarungen zu halten. Sie kann schalten und walten wie sie es meint. Einzig brauchbar ist eine außergerichtliche Einigung nur dazu, um einerseits den guten WIlles des KV zu bestätigen als auch auf Koninuität zu pochen, wenn es um eine Entscheidungsfindung vor Gericht geht.
@DeepThought.....Die Kindesmutter muß die gemeinsame Sorge nicht bewilligen. So etwas liegt nicht allein in ihrer Hand. Sie kann es ablehnen, aber vor Gericht wird deratigen Anträgen des KV meist entsprochen. Sie sind heute der Regelfall, sofern es nicht besondere Gründe gibt, dem Vater kein Sorgerecht einzuräumen. Eine Heirat ist ebenfalls belanglos. Die ist nur dazu da, Steuern zu sparen oder der zukünftigen Ex-Frau den Unterhalt zu sichern.
Die Kindesmutter muß die gemeinsame Sorge nicht bewilligen. So etwas liegt nicht allein in ihrer Hand. Sie kann es ablehnen, aber vor Gericht wird deratigen Anträgen des KV meist entsprochen. Sie sind heute der Regelfall, sofern es nicht besondere Gründe gibt, dem Vater kein Sorgerecht einzuräumen.
:rofl2: :rofl2: Der Witz ist gut. Hast du noch mehr davon? :rofl2: :rofl2:
Aber mit dem BGB und einschlägigen Urteilen des BVerfG hast du dich schon mal befasst?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Kindesmutter muß die gemeinsame Sorge nicht bewilligen. So etwas liegt nicht allein in ihrer Hand.
Ich wüßte nicht das sich die GEsetzeslage bei nichtverheirateten Eltern geändert hat. Interessant. Kannst du mal den Paragraphen nennen?
Sie kann es ablehnen, aber vor Gericht wird deratigen Anträgen des KV meist entsprochen. Sie sind heute der Regelfall, sofern es nicht besondere Gründe gibt, dem Vater kein Sorgerecht einzuräumen
Aha, Hast du dazu ein paar Urteile?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@midnightwish....Du kennst sicher die sogenannte "eheähnliche Gemeinschaft". Diese ist der "Voll-Ehe" nahezu gleichgstellt. Das ist mittlerweile Konsenz. Auch wenn es keine solche Gemeinschaft gab, daß Kind also beispielswiese aus einem One-Night-Stand entstand, hat der Kindsvater durchaus Rechte wie auch die gemeinsame Sorge. Entsprechende Urteile findet man(n) leicht durchs Googlen.
Es gibt auch auch andere Urteile, die nicht so bekannt sind. Der Entzug der alleinigen Sorge bei beharrlicher Umgangsverweigerung der KM: Amtsgericht Frankfurt am Main - Familiengericht -402 F 2373/01 SO / siehe auch Frankfurt/Main 1 UF 103/00.
Auch Zwangshaft für umgansboykottierende Mütter wurde bereits erteilt:
Aktenzeichen: 7 WF 49/96 Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg
Auch wenn es keine solche Gemeinschaft gab, daß Kind also beispielswiese aus einem One-Night-Stand entstand, hat der Kindsvater durchaus Rechte wie auch die gemeinsame Sorge. Entsprechende Urteile findet man(n) leicht durchs Googlen.
Jo. Wenn Mami das auch will.
Lies doch hier einfach mal ein bissi rum.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kennst sicher die sogenannte "eheähnliche Gemeinschaft". Diese ist der "Voll-Ehe" nahezu gleichgstellt.
Völliger Quatsch.
hat der Kindsvater durchaus Rechte wie auch die gemeinsame Sorge.
Nur, wenn die KM dem ausdrücklich zustimmt oder das SR gerichtlich auf den KV übertragen wird. Die Messlatte ist hierfür ist so brutal hoch, dass es einfacher ist, 'nen 6er im Lotto zu bekommen.
Der Entzug der alleinigen Sorge bei beharrlicher Umgangsverweigerung der KM: Amtsgericht Frankfurt am Main - Familiengericht -402 F 2373/01 SO / siehe auch Frankfurt/Main 1 UF 103/00.
Auch bekannt; siehe meine obigen Ausführungen.
Auch Zwangshaft für umgansboykottierende Mütter wurde bereits erteilt:
Das Urteil ist 11 Jahre alt. Seit der Kindschaftsrechtsreform gibt es sowas nicht mehr. Selbst Zwangsgelder werden nur in Ausnahmefällen vollstreckt.
Zudem vergleichst du Äpfel mit Birnen. Du hattest weiter oben die grds. Aussage zum GSR für nicht verheiratete Väter als leicht erreichbar auf dem Gerichtswege dargestellt. Und diese Aussage ist schlicht und ergreifen falsch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought, ich muß mich entschuldigen. Ist ein Vater eines nicht-ehelichen Kindes nicht sorgeberechtigt und gesteht die KM dies dem Vater auch nicht zu, so bleibt ihm nur der Gang zum Gericht, um dort die (alleinige) Sorgeberechtigung einzuklagen.
§ 1626a Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen) oder
einander heiraten.
Du hast soweit recht, die Mutter hat, sofern sie es nicht anders erklärt, die alleinige Sorge. Aber:
§ 1626 Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Beide Eltern sind hier angesprochen.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
§ 1628 Meinungsverschiedenheiten
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
§ 1626a BGB gilt für nicht miteinander verheiratete Eltern und ersetzt die Regelungen des § 1626 BGB. § 1628 gilt bei Bestehen des GSR - und das gibt's für Väter nicht ehelicher Kinder eben nur nach der Maßgabe des § 1626a BGB. Dieser wurde vom BVerfG übrigens als verfassungskonform eingestuft.
Wenn du für dich selbst nun Rechtskenntnisse ausbauen möchtest, dann bitte nicht mehr in diesem Topic.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
jppra ist mit dem Diskussionsverlauf nicht so richtig geholfen, denke ich. Botero, Deine Ratschläge mögen eine juristische Grundlage haben, aber sie widersprechen zumindest jeder praktischen Erfahrung (sprich Rechtsprechungserfahrung), die hier im Forum versammelt ist. Und da kommt schon ein ganz gutes Pfund zusammen.
Wenn kein gemeinsames SR besteht, dann bleibt zunächst wohl nur der mühsame Weg über Vermittlung und während dieser Zeit immer wieder brav Männchen machen bei der KM. Leines Vorschlag einer abgestuften Eskalation finde ich praktikabel, sofern sich KM darauf einläßt. Wenn sie mauert, dann eben gleich JA. jppra zahlt brav und spricht sonst nichts gegen ihn, sollte mehr als 4 Stunden alle 14 Tage und mehr Regelmäßigkeit im Bereich des Möglichen liegen. Oder? Da das nun schon mehr als 1 Jahr so geht, drängt wohl auch die Zeit ein wenig. Hast Du die Fälle von Umgangsboykott oder -erschwernis dokumentiert, jppra?
grüße
till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,
es wurde geraten, vor dem JA erst einmal zu versuchen eine andere Beratungsstelle einzuschalten.
Das kann ich nur unterstreichen und zusätzlich auch welche nennen:
Diakonisches Werk
Google nach: Familienzentrum, Familienhilfe und dein Wohnort
Kinderschutzbund (wobei die einzelnen Ortsgruppen sehr unterschiedlich bis Väterfeindlich sein können)
Familienberatungsstelle in freier Trägerschaft -> Gelbe seiten.
Nur mal so als Anregung
Gruß
Haddock
Da ist man mal einen Tag lang auf der Arbeit und schon wird hier mit Paragraphen durch dir gegend geschossen, dass einem schwindelig wird. Danke an alle die sich hier für mich den Kopf zerbrechen und alle die aus Erfahrung sprechen können.
Ich habe der KM heute einen Brief geschrieben in dem ich so neutral wie möglich eine Lösung fordere. Natürlich ein wenig zu meinen Gunsten überzogen, aber ich lasse ja mit mir handeln. Wie auch immer, ich habe Ihr eine Frist gesetzt bis wann Sie darauf Stellung nehmen soll.
Um mal ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen. Nein, es besteht kein gemeinsames Sorgerecht, ich habe lediglich die Vaterschaft angenommen.
Leider sind die Fälle für "Terminprobleme" nicht dokumentiert. Ich habe lediglich meine Freundin als Zeugin, die die Absagen live miterlebt hat. Weiterhin meine Mutter, die sich von der KM veräppelt fühlt, denn als Oma nur präsent sein zu dürfen, wenn mein Sohn Geburtstag hat oder zu Weihnachten Geschenke abgeholt werden ist auch nicht das wahre.
Ich werde Euch jedenfalls wissen lasen, wie Sie auf den brief reagiert hat und hoffen, dass wir einen Kompromiss finden werden mit dem beide Parteien leben können. Ich will es nicht dazu kommen lassen vor Gericht zu ziehen, aber wenn es so kommen muß.....
Leider sind die Fälle für "Terminprobleme" nicht dokumentiert. Ich habe lediglich meine Freundin als Zeugin, die die Absagen live miterlebt hat. Weiterhin meine Mutter, die sich von der KM veräppelt fühlt, denn als Oma nur präsent sein zu dürfen, wenn mein Sohn Geburtstag hat oder zu Weihnachten Geschenke abgeholt werden ist auch nicht das wahre.
Morgen jppra,
das ist nicht viel aber besser als nichts. Fang mit dem Protokollieren an. Von den Vorgängen aus der Vergangenheit mach Dir ein Gedächtnisprotokoll und lass das von den anderen unterschreiben. Wer weiß, in einigen Jahren kann sowas vielleicht nützen.
Viele Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)