Hallo,
Moin,
[...]
Eine Maximal-Forderung meinst du, dass sie den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle haben will!? Naha, je nachdem wo sie in Südamerika lebt, kann sie damit eine ganze Familie ernähren ... in Venezuela käme dies einem Lottogewinn gleich.
[...]
Gruß
Kasper
:question:
wie ist das eigentlich in der Konstellation?
Findet da nicht auch sowas wie eine "Kaufkraftbereinigung" statt?
Zumindest liest man ja hier im Forum immer mal davon, wenn zB. Unterhaltszahler/ -Empfänger zwischen Deutschland vs. Schweiz (und umgekehrt) aufschlagen...
Ich meine auch, mal gehört/ gelesen(?) zu haben, dass (zB.) türkische Arbeitnehmer, welche in D lebenslang gearbeitet und somit nach deutschem Recht Rentenanwartschaften erworben haben diese in der Türkei nur noch "Kaufkraftberinigt" ausgezahlt bekommen (sollen?), wenn diese ihren Lebensabend in ihrem Heimatland Türkei verbringen wollen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Bisher wurde ich nur mündlich aufgefordert.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
zitat
Arm rechnen muss o.ä. ich mich (noch) nicht zum Glück denn es existiert bis jetzt noch keine Titulierung. Frührente dauert noch etwas bei 32 😀
zitatende
du weisst bestimmt, das Ämter konten etc auch noch 3 jahre zurück aufdecken bzw abfragen können, das war stand 2009, weiss nicht ob das heute noch so ist.
also ich würde mich schonmal darauf vorbereiten.
machen wir uns doch nix vor...bei 8000 km entfernung ist die chance doch im Promillebereich, das du dein Kind wiedersiehst ....
dir wird nur eines helfen, dich legal soweit wie möglich arm zu rechnen....du wirst auf die 50 zugehen, bis Unterhaltsmässig vielleicht das Ende erreicht ist...vielleicht noch länger...keine guten Aussichten für dein restliches Leben bzw eine neue Familie mal neu zu gründen...
aber das muß jeder für sich entscheiden, was er aus seinem Leben macht, deine EX denkt ja auch nur an sich ...
naja auf jedenfall ernährst du damit womöglich eine ganze Familie samt Großeltern etcetc... wenn du das so hinnimmst, dann gut...
ich habe es damals nicht eingesehen, und habe mich legal armgerechnet, und mir gehts heute relativ gut...
der Lebensinhalt beinhaltet nicht nur den Sinn, die EX ein gutes Leben zu sichern, sondern auch selber sich ein gutes Leben zu ermöglichen...wohlgemerkt ich rede von "legaler" Armrechnung...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Das ist doch meine Kernaussage des Themas, ich nehme es eben nicht hin.
Schutzmaßnahmen habe ich ergriffen, im schlimmsten Falle wandere ich sogar lieber aus als nur 1 cent dahin zu schicken.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Mir ist beim Stöbern durch den BGB Kommentar hier zu dem Thema gerade etwas in die Hand gefallen, was ich vorher noch nicht kannte.
-> § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html
Das wird ohne mich damit weiter beschäftigt zu haben, vmlt. nur auf den Betreuungsunterhalt anzuwenden sein, aber das ggf. einmal als anstoß, vielleicht gibt es hier ja jemanden der damit Erfahrung hat und vielleicht hilft Dir das auch weiter 🙂
Moin,
die Messlatte für Verwirkung liegt ziemlich hoch.
Regelmäßig wird als Generalentschuldigung das Kindeswohl hochgehalten, weil die KM bei aller Verwirkung ja immerhin noch ein Kind zu versorgen hat und man diesem ja die Probleme nicht anlasten könne. Also dürfen diese fast alles gegen das Gesetz unternehmen, un bleiben dabei unbestraft.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
meine laienhafte Meinung ist, dass sich der § 1579 nur auf Trennungsunterhalt/nachehelichen Unterhalt beziehen kann.
Als Anwendungsfälle kenne ich nur Wiederheirat bzw. verfestigte Lebensgemeinschaft. Auch haben sich Kinder erfolgreich dagegen gewehrt die Unterbringungskosten ihrer betagten Eltern zu tragen, wenn diese sich nie gekümmert haben.
Vorstellbar wären auch schwere Straftaten gegen den Unterhaltszahler ausgehend vom Unterhaltsberechtigten, die dann zur Reduktion oder Ausschluss des Unterhalts führen.
Umgangsboykott spielt hier keine Rolle, da der Unterhalt dem Kind zusteht und deshalb das Kind sich "unwürdig" verhalten müsste. Der Umgang wird aber von der KM unterbunden.
Beim Betreuungsunterhalt ist die Sache auch nicht so einfach. Es würde nur greifen, wenn die KM das Kind prinzipiell nicht betreut, also der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht bei ihr ist und/oder sie das Sorgerecht verloren hat. Manchmal ist das ein Grund den KMs gegen das Wechselmodell angeben.
Umgangsboykott kann eigentlich nur dann geahndet werden, wenn es eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, diese strafbewehrt ist und dagegen verstoßen wird. Unterhaltsrechtlich sehe ich da nichts.
VG Susi
Moin,
auch von mir nochmal als Feedback, ich habe das eben auch kurz mit meiner Anwältin mal angerissen, sie sagt auch, die Messlatte dafür ist Enorm.
Wenn die Mutter dem Vater z.b. nach dem Leben trachtet oder z.b. mit ihrem Verhalten dafür gesorgt hat, dass der Vater seinen Job verloren hat, bei solchen Dingen, käme das wohl in Betracht, die Hürde ist aber sehr hoch.
Wie dem auch sei, war ja auch nur ein Fundus meinerseits, denn ich mit euch geteilt haben wollte.