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Grundschule-kein Konsens

 
(@9000rpm)
Schon was gesagt Registriert

Folgende Situation:

Ich habe mich mit der KM vor erst 6 Monaten getrennt. Nicht verheiratet und gemeinsames Sorgerecht.

Das Kind 6Jahre lebt bei der Mutter. Das Kind ist jede Woche 1 Tag bei mir und alle 2 Wochen Fr-So.
Die Mutter ist nicht bereit mit mir über die Grundschulwahl zu sprechen.
Hintergrund: Ich möchte nicht das das Kind in die Grundschule des Einzugsgebiets der Mutter kommt, da diese Grundschule meiner Meinung aufgrund des Umfelds und des extrem schlechten Rufs nicht fürs Kind Ideal wäre.

Wir wohnen beide im selben Ort und es würden 2-3 andere (bessere) Grundschulen in Frage kommen. Das JA hatte mir mitgeteilt, dass eine Schulwahl außerhalb des Einzugsgebiets kein Problem wäre.

Wer hat mir Tips wie ich hier vorgehe. Da sich KM weigert mit mir das Thema zu besprechen habe ich ihr schon mitgeteilt, dass ich der von ihr gewählten Grundschule nicht zustimmen werde und habe auch schon die Schule über das GSR informiert.

Wie kann ich hier am besten vorgehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2015 23:56
(@Jarod48)

Hallo 9000rpm,

weigert sich die KM auch mit dem JA über das Thema Grundschule zu sprechen?

Eure Uneinigkeit bezüglich der Grundschule, dürfte dem Direktorat reichlich egal sein. Wenn Du nicht willst, dass dich die KM vor vollendete Tatsachen stellt, dann bleibt dir nur der Weg zu Gericht, auch wenns eigentlich vom Grund her vermittelt, dass der Buddelkasten geöffnet hat.

Gruss

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 00:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo 9000rpm,

Wenn Du nicht willst, dass dich die KM vor vollendete Tatsachen stellt, dann bleibt dir nur der Weg zu Gericht, (...)

Den Weg vors Gericht halte ich hier allerdings für ziemlich aussichtslos, zumindest mit der hier genannten Begründung.

Die Sprengelschule ist nun mal, rein formal betrachtet, die erste Wahl. Wenn du nun dem Gericht verklickern möchtest, das geht aber nicht, weil diese Schule aufgrund ihres Rufes indiskutabel ist - glaubt irgendjemand daran, dass da ein deutsches Gericht befindet, ja, das ist so, diese Schule ist nicht zumutbar?

Sogar wenn's stimmt - ein entsprechendes Urteil wäre dermaßen was von politisch inkorrekt ... ich bin mir ziemlich sicher, weit eher nimmt dir das Gericht das Sorgerecht weg als zugeben zu müssen, dass manche Schulen hierzulande bereits vollständig außer Kontrolle geraten sind. Wenn du also vor Gericht willst: dann brauchst du 'ne andere Begründung, warum das Kind an eine andere Schule soll.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 01:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin 9000,

Hintergrund: Ich möchte nicht das das Kind in die Grundschule des Einzugsgebiets der Mutter kommt, da diese Grundschule meiner Meinung aufgrund des Umfelds und des extrem schlechten Rufs nicht fürs Kind Ideal wäre

was ist denn in der Realität wichtig an einer Grundschule:

- engagierte Lehrer und ggf. Erzieher
- schneller und sicherer nach Hauseweg
- Schulfreunde in der Nähe

All das wird durch die "gutgemeinte" Wahl einer zu weit entfernten Grundschule erschwert. Hast Du dir die Schule schon mal selber vor Ort angeschaut, mit den Lehrern gesprochen?
Überleg Dir, ob sich ein Streit hier lohnt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 01:40
(@Jarod48)

Den Weg vors Gericht halte ich hier allerdings für ziemlich aussichtslos, zumindest mit der hier genannten Begründung.

Ich bin leider davon ausgegangen, dass wenn ich nicht direkt anspreche, dass seine Argumentation bezüglich des schlechten Rufs der Schule eher ungeeignet ist, man auch versteht was ich meine. Das hätte ich vielleicht präziser ausdrücken sollen, was ich hiermit nachhole.

Bei Gericht sollte beantragt werden, dass auf Grund der Weigerung der KM sich über das Thema Schule konstruktiv mit dem KV zu besprechen und der KV wohl vor vollendete Tatsachen gestellt wird, die Entscheidungsbefugnis für schulische Belange dem Vater zu übertragen ist. Das Gericht kann diesen Antrag ablehnen oder auch entscheiden, dass die Mutter alleine befugt wird, wenn er Pech hat. Es geht also nur um die Befugnis das zu entscheiden, nicht darum, welche Schule den besseren Ruf hat. Das war jetzt hoffentlich zweifelsfrei formuliert.

Gruss

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 01:51
(@bester-papa)
Registriert

Bei Gericht sollte beantragt werden, dass auf Grund der Weigerung der KM sich über das Thema Schule konstruktiv mit dem KV zu besprechen und der KV wohl vor vollendete Tatsachen gestellt wird, die Entscheidungsbefugnis für schulische Belange dem Vater zu übertragen ist. Das Gericht kann diesen Antrag ablehnen oder auch entscheiden, dass die Mutter alleine befugt wird, wenn er Pech hat. Es geht also nur um die Befugnis das zu entscheiden, nicht darum, welche Schule den besseren Ruf hat. Das war jetzt hoffentlich zweifelsfrei formuliert.

Moin. Wenn der TO das macht, kann er sein  Mitentscheidungsrecht in schulischen Belangen auch gleich an der Eingangstür beim Gericht abgeben.

Ich stimme Malachit zu, für eine andere Schule braucht er bessere Argumente. Mir fallen aber auch keine ein. Bei einer weiterführenden Schule mag es die geben, aber bei Grundschule?

Ganz ehrlich: Um Dein GSR nicht zu gefährden würde ich die Kröte schlucken.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 02:21
(@Jarod48)

Moin. Wenn der TO das macht, kann er sein  Mitentscheidungsrecht in schulischen Belangen auch gleich an der Eingangstür beim Gericht abgeben.

Das wäre seine einzige Möglichkeit. Du weißt nicht, an was für einen Richter er kommt. Die Chancen das zu gewinnen stehen jedoch nicht gerade gut. Anwaltliche Beratung "sollte" zu dem Ergebnis führen, dass er die Entscheidung der KM hin nimmt.

Er wird allerdings nicht das GSR verlieren, sollte er wirklich die Entscheidungsbefugnis beantragen, soviel ist sicher.

Gruss

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 08:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Bei Gericht sollte beantragt werden, dass auf Grund der Weigerung der KM sich über das Thema Schule konstruktiv mit dem KV zu besprechen (...)

Yoh. Dann guckt sich der Richter den Fall an und stellt fest:

  • Mutter sagt, Sprengelschule. Das ist die übliche und naheliegende Entscheidung zur Einschulung, somit ist es absolut entbehrlich, dass die Mutter hierfür eine besondere Begründung liefert.
  • Vater sagt, andere Schule. Eine Begründung dafür liefert er nicht, außer "auch mitentscheiden wollen".

Die naheliegende Schlussfolgerung des Richters dürfte lauten: "Da ist mal wieder ein durchgeknallter Querulant, der sich einbildet, ich hätte keine wichtigeren Fälle auf dem Tisch liegen". Damit ist vorhersehbar kein Blumentopf zu gewinnen, man macht sich nur unnötig Feinde bei Familiengericht.

@9000rpm: So ärgerlich die Sache auch ist, aber mangels einer zugkräftigen Begründung für die andere Schule stehst du hier m.E. juristisch auf verlorenem Posten. Halte das Pulver lieber trocken für eventuelle weitere und wichtigere juristische Auseinandersetzungen, die in den nächsten zwölf Jahren noch folgen könnten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 10:40
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 9000rpm,

Ich kann dir auch nur raten hier die Sache auf sich beruhen zu lassen. Selbst mit Guten Argumenten bist Du in einer solch schwachen Position, dass der Richter Dich ohne sich selbst in Frage zu stellen als Querulanten hinstellen kann....keine guten Aussichten für weitere Verfahren.

Auch hängt es insbesondere in der Grundschule vom Lehrer ab, wie gut Dein Kind da unterrichtet wird. Versuche Dich mit der Lehrerschaft bekannt zu machen, schau Dir an wie die Aufteilung der Klassen erfolgt und versuche für dein Kind Einfluss zu nehmen.

Dies habe ich gemacht und ich konnte zumindest eine Lehrerin, die bekannt ist ihre Zeit in der Schule abzusitzen, fü mein Kind vermeiden.

Mehr bleibt Dir wohl nicht übrig, aber denke besser an Optionen für die weiterführende Schule.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 11:48
(@Jarod48)

Hallo 9000rpm,

was genau missfällt dir denn an der Grundschule? Es muss doch einen Grund geben warum Du sagst, die hat einen schlechten Ruf.

Gruss

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 12:58




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir haben die Kinder auch auf die zuständige Grundschule geschickt. Sie genoss von den fünf Schulen nur einen mittelprächtigen Ruf; aber dadurch, dass dort jedes Jahr neue Lehrer eingestellt wurden, kamen auch viele neue Ideen an die Schule.
Und die engagierten, neuen Lehrer haben die neuen Klassen bekommen.
Das kann auch eine Chance sein, weil bei uns haben sehr engagiert gearbeitet und die Kinder nach Leistungsstand gefordert und gefördert.
Und in den ersten Jahren ist der Klassenlehrer entscheidend, weil er fast alles unterrichtet.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 13:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Meinung:

Es gibt sicherlich einige wenige Grundschulen in Deutschland, wo man sich gut überlegen sollte, ob man als durchschnittlicher Bürger seine Kinder hinschicken sollte. Diese - wenigen - Schulen sind aber sicherlich stadtbekannt, dafür sollten sich also gute Gründe finden lassen, warum es nicht die richtige Grundschule ist.

Ansonsten gilt bei der Auswahl mE:
1. Betreuungskonzept (Ganztag, gebunden oder ungebunden, Umfang/ Qualität der Hortbetreuung) - das sind alles Themen, wo der BET mE die letztendliche Entscheidung treffen sollte
2. Kurze Beine, kurze Wege - das spricht idR für die nächstgelegene Grundschule und beantwortet sich von selbst
3. das bisherige soziale Umfeld - wo gehen denn die Freunde hin?

Alles in allem also wenig Entscheidungsvariablen, bei denen ein UET mit so nem vagen Argument wie "Umfeld und schlechter Ruf sind schlecht fürs Kind" punkten kann. Da müsste schon mehr Fleisch an den Knochen! Und viel - auch das wurde schon geschrieben - kann auch durch Elternengagement wettgemacht werden. Und das ist ein UET mit GSR ja auch gefragt !

Alles in allem nichts wofür man den gerichtl. Weg beschreiten sollte. Wie man dennoch eine vernünftige Kommunikation mit dem BET führt um das Beste fürs Kind zu erreichen, ohne dass man sich zum Affen macht, weil BET trotz GSR macht was er will, dass ist die Herausforderung.

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 17:33
(@mimamause)

hi,

ich schließe mich da vollumfänglich totoHH an.

Wie willst du BET dazu zwingen, morgens einen hohen logistischen Aufwand zu übernehmen (ich stelle mir gerade vor, UET würde eine weiter entfernte GS einklagen wollen und ich müßte zusehen, wie ich das Kind vor der Arbeit dahin schaffe und im schlimmsten Fall, wenn es keine Hortbetreuung gibt, rechtzeitig wieder abhole.

Bestimmt willst du das, was du für dein Kind am besten findest, das wollen wahrscheinlich fast alle Eltern.

Aber holst du das Kind dann jeden Morgen ab und fährst es zur Schule? Und nachmittags bringst du es an nach hause oder zu den Freunden?

Ich habe mich als BET übrigens auch für eine weiter entfernte GS entschieden. Da aber der logistische Aufwand komplett auf meiner Seite ist und die Schule quasi auf meinem Arbeitsweg liegt ist das gut machbar.

Vielleicht redest du nochmal mit KM und schlägst ihr vor, dass du einen (Groß-)teil der Hol- und Bringedienste übernimmst, wenn sie eine deiner favorisierten Schulen wählt?

Meist steht und fällt die Sache eh mit den Lehrern, und da hat man keinen Einfluss. Man kann eine gute Schule wählen, aber miese Pädagogen erwischen oder auf einer "grottigen" Schule ganz wundervolle, empathische Lehrer haben. Reine Glückssache.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 18:35
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

so lange über die Schule keine schlechten Nachrichten existieren und in den Medien publiziert wurden,
wirst Du bei Gericht kein Gehör finden.
Da Du euer Kind nur 1x während der Schulwoche überwiegt das Interesse der Mutter bei Gericht.
Sie muss ja den Schulweg öfter organisieren als Du.
Es wird sich kaum ein Richter finden, der eine Schule als ungeeignet außen vorlässt.
Die Richter wissen, daß die Bedingungen an Schulen mittlerweile eher schlechter werden.
Leider sehe ich hier nur die Möglichkeit, daß Du außergerichtlich etwas bei der Mutter erreichst mit Jugendamt und wie immer finanziellem
Anreiz.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 17:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

mein Sohn geht zur Grundschule, die hier gute 300-400m vor der Haustür liegt. Ich finde die doof, er fühlt sich da wohl (und verlässt sie GsD im Sommer Richtung Gymnasium).

Wichtig für mich als AE: Er konnte den Schulweg alleine bewältigen, ohne dass ich 1000 Tode sterben musste, denn ich bin Vollzeitberufstätige und habe, als er annähernd selbständig war, bereits um 6 Uhr angefangen zu arbeiten, damit ich zum Nachmittag raus Zeit für ihn habe. Das hieß für ihn: sich allein fertig machen und dann eben diesen Schulweg alleine bewältigen. Als das soweit war, war er gerade 8 Jahre alt und er macht das jetzt seitdem zuverlässig (ist jetzt in der 6. Klasse).

Daher: Die Schule muss nicht nur für das Kind, sondern vor allem auch für die Mutter passen. I. d. R. wird von der Mutter eines Schulkindes erwartet, dass sie vollzeitig berufstätig ist und das geht nur verlässlich, wenn man das Kind aus den Augen und loslassen kann.

Ich würde ihr daher an Deiner Stelle das "Mehr" an Entscheidung lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 20:15