Hallo Zusammen,
meine Frau und ich leben seit kanpp 2,5 Jahren getrennt.
Unsere Kinder sind jetzt sieben und fast vier Jahre alt.
Die Kinder leben bei meiner Frau. Wir leben in der gleichen Stadt. Entfernung voneinander mit dem Auto 15min.
Ich habe die Kinder jede Woche einen Tag nach Schule/KiGa bis morgens und 14-tägig von FR nach Schule/KiGa bis Sonntag Abend. Ferien hälftig.
Diese Regelung ist die mir von meiner Frau zugestandene. Ich versuche seit 1,5 Jahren (erfolglos) mehr Umgang zu erhalten.
Hier war mein ursprünglicher Vorschlag das Wechselmodell (was ich mittelfristig weiterhin anstrebe), was wohl auf Gund der Ablehnung meiner Frau nicht durchsetzbar wäre.
Mein -bei meiner Frau auf Granit stoßender- Kompromissvorschlag ist ein Umgang von wöchentlich Donnerstags und 14-tägig von Donnerstag bis Montags (bis Schule/KiGa).
Da sich auch nach Mediation kein Vergleich finden lässt, ist ein Gang zum Fam.gericht nun unausweichlich.
Es gibt keine Trennungsvereinbarung. Schriftlich vor allem zig Mails mit meinem Betteln um mehr Umgang.
Da meine Frau vorallem auf dem Sonntagabend mit Verweis auf den 'Start in die neue Woche' besteht, gleichzeitig die Kinder aber Montags auf Grund Ihrer Arbeitszeit von einer Babysitterin fertig machen u. wegbringen lässt, habe ich beschlossen, dies nicht mehr zu dulden.
Entsprechend habe ich beschlossen die Kinder nicht mehr Sonntagabends zurückzubringen, sondern Montags in Schule/KiGa. Ich hatte meiner Frau das bereits vor drei Monaten 'avisiert' und nun mit Beginn des neuen Schuljahres auch umgesetzt.
Die Begeisterung auf der Gegenseite hält sich in erwartbaren Grenzen …
Da wir jedoch noch verheiratet sind und der Umgang (nachweislich) strittig ist, sehe ich mich eigentlich ganz gut aufgestellt.
Dennoch meine Fragen:
- Welche Erfahrungen habt Ihr in einer ähnlichen Situation?
- Ab wann sollte ich den Bogen nicht überspannen? Aus meiner Sicht habe ich ja die gleichen Rechte wie sie und die Kinder sind happy, nicht von der Babysitterin "verbracht" zu werden.
- Gibt es die Möglichkeit einer Art Eilantrags, um hier einen Beschluss zu beschleunigen?
Herzlichen Dank für Eure Infos!
Moin und willkommen hier.
Das ihr noch verheiratet seid, hat mit der Umgangsregelung erst einmal wenig zu tun. Was es braucht ist eine verlässliche Regelung - für Kind und für Euch. Idealerweise ist die schriftlich, letztlich reicht aber natürlich auch das einvernehmlich gelebte. Du solltest ein gutes Tagebuch führen, um im Falle eines Kürzungsversuchs - warum auch immer - nachweisen zu können, wie bisher der Umgang gelebt wurde.
WM ist anzustreben - insb. für die Kinder! Gerade wenn es von den Entfernungen umsetzbar ist - wie anscheinend bei Euch. Unter WM versteht man vieles - letztlich ist ja auch der "Standardumgang" ein Modell, wo gewechselt wird. Aber sicherlich meinst Du die (annähernd) gleich Aufteilung der Betreuungsphasen zwischen KV und KM. Auf das WM müsst ihr Euch einigen! Gerichtlich lässt es sich bislang eher nicht durchsetzen! Google mal ein wenig iVm dem Namen "Sünderhauf" - da findest Du jede Menge gute Argumente für ein WM. Vielleicht kannst Du die KM ja überzeugen
Zum Vorgehen empfehle ich Dir, wenn KM nicht per se aufgeschlossen ist ggü einer annähernd gleichen Aufteilung, den Umgang sukzessive zu erweitern (Achtung: KU fällt solange unverändert in voller Höhe an, solange das WM nicht exakt 50-50 ist oder ihr Euch auf eine abweichende KU-Höhe einigt; evtl. "Überzeugt" es die KM ja, wenn Du klar sagst, dass Du den KU (zunächst) nicht anpassen wirst...).
Mein -bei meiner Frau auf Granit stoßender- Kompromissvorschlag ist ein Umgang von wöchentlich Donnerstags und 14-tägig von Donnerstag bis Montags (bis Schule/KiGa).
Ich finde dies gut (hätte sogar die Übernachtung in der Woche nicht hergegeben).
Aus meiner Sicht habe ich ja die gleichen Rechte wie sie und die Kinder sind happy, nicht von der Babysitterin "verbracht" zu werden.
Argumentiere mehr aus Sicht der Kinder!
Da sich auch nach Mediation kein Vergleich finden lässt,
War das beim JA? Bevor es zum Gericht geht, sollte das JA eingeschaltet sein. Sonst besteht die Gefahr, dass das Gericht Euch wieder dahin zurückschickt. JA kann nichts entscheiden, wird aber idR vor Gericht angehört
Gruß, toto