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Gesetze gegen Umgangsboykott: Licht am Ende des Tunnels?

 
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

als ein vom Umgangsboykott betroffener Vater habe ich mich in Anbetracht der katastrophalen Rechtslage- und Praxis ohne allzuviel Hoffnung mit einem netten Brief an das Familienministerium gewandt mit der Frage, ob es dort Referate und Maßnahmen ect. gegen Umgangsboykott gibt.

Nach vielen Wochen habe ich tatsächlich einen Antwortbrief erhalten mit dem lapidaren Hinweis, dass hier das Justizministerium zuständig ist und dorthin mein Brief weitergeleitet wurde.

Nach weiteren vielen Wochen habe ich nun sogar auch eine Antwort vom Justizministerium bekommen, überraschenderweise sogar sehr nett und ausführlich und auf meine Frage bezogen.

Ich möchte hier diese Antwort in Auszügen zitieren:

"...Der mit dem geänderten Umgangsrecht erhoffte Bewusstseinwandel, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört, hat nach der bereits erwähnten rechtstatsächlichen Untersuchung bisher nur zum Teil stattgefunden. Zudem gibt es weiterhin Schwierigkeiten und Defizite bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Umgangsrechten. Hier soll die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (FGG-Reform), die am 1. September 2009 in Kraft treten wird, weitere Verbesserungen bringen. So sollen die Verfahren deutlicher als bisher beschleunigt werden. Zu diesem Zweck soll ein umfassendes Beschleunigungs- und Vorrangsgebot für Kindschaftssachen, die den Aufenthalt, die Herausgabe eines Kindes oder das Umgangsrecht betreffen, in das Gesetz einfließen. Der Termin zur mündlichen Erörterung mit allen Beteiligten soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Dabei soll das Gericht versuchen, mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Gelingt dies nicht, wird es den Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen müssen. Diese Regelung soll die Gefahr vermeiden, dass der Umgang zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil für längere Zeit unterbrochen wird.

Darüber hinaus soll mit der Reform die Vollstreckung von Umgangsentscheidungen effektiver werden. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Umgangsentscheidungen sollen künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt werden. Diese können auch dann noch festgesetzt und vollstreckt werden , wenn der konkret angeordnete Umgang - etwa Besuch während der Weihnachtsferien - wegen Zeitablaufs nicht mehr erzwungen werden kann. Zudem soll das Institut der Umgangspflegschaft durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung vermehrt und flexiebler einsetzbar werden als bisher"

Nach der Lektüre des Briefes habe ich mir erst einmal die Augen gerieben: sollte sich tatsächlich etwas tun, für zwangsentfremdete Kinder, Väter und Großeltern?

Habt ihr schon was von dem geplanten Gesetz gehört oder kennt ihr da eine Lobbygruppe, die hier die Interessen der Kinder, Väter und Großeltern vertritt und bei der Meinungsfindung für den Gesetzestext mitwirkt?

viele Grüße
Ragos


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2008 22:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Pressemitteilung

Wer mehr lesen will ....hier entlagdn


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 23:00
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo midnightwish,

danke für die schnelle Antwort. Die Pressemitteilung ist nur sehr allgemein, und der Gesetzestextentwurf hat 428 engbedruckte Seiten, wo man nix findet. Ich fand die Info des Briefes schon hilfreich.

Meine Frage war:
Gibt es hier eine Värerlobby, die hier mitwirkt bei der Diskussion des Gesetzes?

Als weitere Frage hätte ich noch, welchen Unterschied es macht, wenn zukünftig Ordungsmittel statt Zwangsmittel verhängt werden können? Welche Sanktionen sind bei Ordnungsmittel möglich?

LG, Ragos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2008 23:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es hier eine Värerlobby, die hier mitwirkt bei der Diskussion des Gesetzes?

Das müßte aus dem pdf der beteiligten Sachverständigen hervorgehen. Ich hab es selber noch nicht gelesen.

Als weitere Frage hätte ich noch, welchen Unterschied es macht, wenn zukünftig Ordungsmittel statt Zwangsmittel verhängt werden können? Welche Sanktionen sind bei Ordnungsmittel möglich?

Wiki gibt da Auskunft
Ordnungsmittel

Zwangsmittel

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 23:41
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Frage war:
Gibt es hier eine Värerlobby, die hier mitwirkt bei der Diskussion des Gesetzes?

z.B. hier: http://www.vafk.de/themen/verein/Stellungnahmen/060725_Stellungnahme_FGG.pdf

Vor allem gibt es aber auch die Lobby der Kindes-EntfremderInnen und deren Kampf gegen das Gesetz, was am ehesten noch ein Zeichen ist, dass das Gesetz was nützen könnte, wenn es durch diese Lobby nicht völlig ausgehölt wurde, siehe z.B. in diesem Thread hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-11870.html


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 23:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

Zwangsmittel sollen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen für die Zukunft bewirken, während Ordnungsmittel eine bereits begangenes Fehlverhalten ahnden.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 23:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke LBM,

als ich zu Ende gelesen hatte ging mir das auch auf  :knockout:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2008 23:44
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo pappasorglos,

z.B. hier: http://www.vafk.de/themen/verein/Stellungnahmen/060725_Stellungnahme_FGG.pdf
Vor allem gibt es aber auch die Lobby der Kindes-EntfremderInnen und deren Kampf gegen das Gesetz, was am ehesten noch ein Zeichen ist, dass das Gesetz was nützen könnte, wenn es durch diese Lobby nicht völlig ausgehölt wurde

die Stellungnahme des vafk klingt doch sehr vernünftig. Wenn das Gesetz wirklich so kommen sollte, dann sehe ich echt einen Lichtblick.

Ragos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2008 00:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wenn das Gesetz wirklich so kommen sollte, dann sehe ich echt einen Lichtblick.

Die Unterhaltsrechtsreform klingt auch vernünftig. Nur ist es den deutschen Gerichten mittlerweile vollkommen egal, was die Tüten in Berlin vorgeben. Die Berobten in schwarz und pink in ihrer ach so gepriesenen Unabhängigkeit ergründen dann nämlich, was der Gesetzgeber gemeint haben könnte. Und das ist in letzter Zeit genau das Gegenteil.

Ich traue dem ganzen Krams nicht, bevor ich nicht ausreichend Urteile hierzu gelesen habe.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2008 00:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ragos,

der ursprüngliche Entwurf dazu, sah auch in tat einigermaßen vernünftig aus, bis er dann wieder in die Hände der Kinderentziehungsmafia rund um Salgo und seine Meute gefallen ist.

Da wurden alle positiven Sollbestimmungen wieder in wischiwaschi Kannbestimmungen geändert. Demgegenüber aber alle schlimmen Dinge beibehalten.
Das gilt auch für die Ordnungsmittel. Da bisher schon nie Zwangsmittel verhängt wurden, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass nun tatsächlich Ordnungsmittel verhängt werden. Z.B. muss der Mutter böse Absicht nachgewiesen werden. Mütter haben nach Meinung der Politik und Justiz aber grundsätzlich nie böse Absichten.

Ausserdem wird jetzt, auch das entgegen aller Beteuerungen, der Anwaltszwang auch auf Umgangssachen ausgedehnt. Das trifft natürlich auch wieder nur Väter, weil Mütter grundsätzlich PKH erhalten.

Die Absurdität, dass KU-Titel auch nach Volljährig ihre Gültigkeit behalten, obwohl die Rechtsgrundlage entfallen ist, wird ausdrücklich fortgeschrieben.

Also gibt es nur wenige Verbesserungen, die höchstwahrscheinlich nicht zur Anwendung kommen und viele Verschlechterungen, die mit Sicherheit umgesetzt werden.

Von der viel gepriesenen Unterhaltsrechtsreform sind ja auch nur die Nachteile (höhere Steuern, höherer EU durch Anrechnung des KU-Zahlbetrages, längerer BU für uneheliche Mütter) umgesetzt worden. Ein Urteil, wo die positiven Aspekte zur Geltung kamen, habe ich noch nicht gesehen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2008 01:10




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

bin auch pessimistisch - zumindest was die anschliessende Rechtsauslegung betrifft. Mit dem neuen UHR seit 01.01.20008 sind solche Blüten wie diese vom BGH (16.07.2008) zum BU zu bewundern - eine Glanzleistung m.E. von Rechtsbeugung und - verdrehung. Drei Sätze genügen - zwei aus dem BGB und einer aus dem GG - und sämtlichen anderen Gesetze, Verordnungen oder was weiss ich was, sind Makulatur. Seitdem konstatiere ich deutlich aufmerksamer: je länger eine Urteilsbegründung ist, um so fragwürdiger ist sie auch.

Bin ansonsten vorsichtig optimistisch - aber nicht wegen einer neuen Gesetzeslage sondern eher, dass sich vermehrt Widerstand bildet und organisiert.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2008 01:12