Hallo Leute!!!
Ich habe mal eine frage,ich war vor einiger zeit schon hier und habe mir rat geholt und hoffe ich finde ihn hier auch wieder,
so ich will nicht lange um den heißen Brei reden,ich habe begleiteten Umgang mit meiner Tochter ( 2Jahre) es waren vom Gericht 10 Treffen ausgemacht.
also das erste mal hat sich das Jugendamt 1 Stunde meine geschichte angehört und die andere stunde meiner Ex, somit waren den auch schon 2 von 10 Treffen weg.
Ich habe meine Tochter jetzt 4 mal gesehen bis jetzt immer in begleitung der Mutter obwohl abgemacht war das sie auch mal aus dem Raum rausgeht, das sollte jetzt
auch so weit seien... und jetzt kommts ich bekomme von der frauch die bei der Jungendhilfe arbeitet mit der immer das Treffen ist die Mitteilung das meine Ex jetzt die Treffen absagt,
und das den Kind nicht mehr antuhen will, nur jetzt ist meine frage wie sieht das aus wenn sie diesen Beschluss vom Gericht nicht nachgeht???
Währe super erfreut was von euch zu hören schön gruss... 🙂
Hi Sascha,
ich kann deine Aufregung verstehen, dafür verstehe ich nicht genau, was du uns als Info geben willst.
Was steht genau im Beschluss, wann hast Du deine Tochter gesehen und wer sagt, wie viele Umgangstermine schon stattgefunden haben? Da muss ein wenig Präzision her!
Gruß,
Michael
Also im Beschluss steht,das ertsmal 10 umgangstermine abgemacht werden im Begleitung einer Jungendhilfe vom Jugendamt, danch kann noch verängert werden oder hal ohne begleiteten umgang.
Die Umgangstermine wurde vom Gericht beschlossen und wenn ich 10 mal 2 davon ab wo sie meine ex und mich getrennt befragt haben was ich mir undter diesen mansnahme vorstelle,
und ich meine Tochter jetzt 4 mal gesehen habe.
Hi Sascha
nee nee, weisnich meinte mit präzise was anderes.
Mit genau ist nicht nur die Anzahl gemeint, sondern auch eine event. festgelegte Modalität. Kannst Du nicht der Einfachheit halber den Beschluss anonymisiert hier einstellen? Und Umgangstermine sind keine Treffen mit JA-Tanten und -Onkeln, sondern Zusammenkünfte mit Deinem Kind. Wichtig wäre z.B. ob in diesem Beschluss erwähnt wird, wer bei einem Umgang dabei sein darf.
Also mach Dir mal die Mühe und tippe den Beschluss anonymisiert hier ein. Dann kann konkreter geantwortet werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja oK#k werde ich morgen nach der Arbeit mal machen danke erstmal gute nach!!! 😉
