Hallo liebe VS – Gemeinde,
Folgende Situation hat sich ergeben und ich hoffe, dass man mir hier mit guten Ratschlägen auch wieder helfen kann.
Am Dienstag den 16.12.08 hatte ich beim Familiengericht eine Anhörung zwecks Umgangs mit meiner Tochter. Diejenigen, die beim Berlintreffen dabei waren, kennen ja meine Situation.
Kurze Schilderung:
Es wurde ein Vergleich beschlossen, der wie folgt aussieht,
1. Der Vater hat das Recht, das Kind xxxxx , zu folgenden Zeiten zu sich zu holen:
a) am 19.12.08, ab 17.00 Uhr, bis zum übernächsten Tag, 16.00 Uhr, und danach alle zwei Wochen in dem selben Umfang,
b) – zwei Wochen lang während der Sommerferien ( Berlin ) beginnend mit dem auf den letzten Schultag folgenden Samstag, 17.00 Uhr, bis zum dritten Samstag nach dem letzten Schultag, 16.00 Uhr
c) - während der ersten Hälfte der übrigen Schulferien ( Berlin ), soweit sie länger als eine Woche andauern, beginnend mit dem ersten Ferientag, 17.00 Uhr, bis zum letzten Umgangstag, 16.00 Uhr,
d) Jeden Ostermontag, Pfingstmontag, 26.12. eines Jahres ab 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Feiertags- und Ferienregelung gehen den regelmäßigen Umgangswochenenden vor.
Der Turnus des Umganges bleibt in jedem Fall unverändert.
3. Die Mutter bzw. eine von ihr bevollmächtigte Person hält das Kind zu den festgelegten Anfangszeiten der Besuche zum Mitgeben bereit und gibt es dem Vater zu Beginn des jeweiligen Umgangs heraus.
4. Der Vater und die Mutter können einen Besuch pro Jahr ohne Angaben von Gründen absagen. Der Besuch findet dann automatisch eine Woche später statt, ohne dass sich der Besuchsrhythmus verändert.
Eine Besuchsabsage muss telefonisch erfolgen.
Sie muss zwei Tage vorher beim anderen Elternteil eingegangen sein.
5. Wenn der Besuch aus Krankheitsgründen ( Kind oder umgangsberechtigter Elternteil ) ausfallen muss, findet der Besuch automatisch eine Woche später statt.
Wenn der Betroffene dann immer noch krank ist, entfällt der Besuch ersatzlos.
Im Übrigen bleibt der Turnus des Wochenendumgangs unverändert.
Beschlossen und verkündet:
6. Die Vereinbarung zum Umgangsrecht wird vom Gericht übernommen und familiengerichtlich genehmigt.
7. Beide Eltern wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 FGG gegen Androhung eines Zwangsgeldes bis zu 25.000,00 Euro auferlegt, sich an diese Vereinbarung zu halten.
Leider hatte sich die Richterin nur auf den Antrag berufen, der zuvor am 21.Januar 2008 eingereicht worden ist. Da wohnte meine Ex aber noch in der gleichen Stadt.
Wie z.B. telefonische Kontakte zu meiner Tochter in der Woche, wo es keinen Umgang gibt, telefonische Kontakte zum Geburtstag u.s.w., wurden von KM abgelehnt.
Auch das Abholen unserer Tochter von der Kindertagesstätte an den Umgangswochenenden, sprich Freitag wurde durch KM abgelehnt.
Durch den Umzug der KM nach Berlin ( Entfernung ca. 130 Km ) , hatte ich auch meinen Anwalt einen neuen Antrag vorgelegt, der sich dieser Situation anpasst.
Durch veränderte Fahrpläne, die jetzt bestehen, muss ich Sonntag schon um 13.00 Uhr von meinen Wohnort losfahren, wäre diesbezüglich gegen 14.30 Uhr am vereinbarten Übergabepunkt. ( Hauptbahnhof Berlin ) Das hat wiederum zur Folge, dass ich mit unserer Tochter anderthalb Stunden bis zur Übergabe warten muss. Mit dem nachfolgenden Zug würde ich eine halbe Stunde ( 16.30 Uhr ) später in Berlin ankommen. KM besteht auf die Übergabe 16.00 Uhr.
Auch der heutige Umgang ( 25.12. -zum 26.12.08 ) wurde in dieser Nacht um 00.57 Uhr per SMS seitens der KM abgesagt, Begründung: Tochter hat sich den großen Zeh verletzt, kann daher nicht richtig auftreten, daher die Absage. ( glatte Lüge ) – was ich von dieser Aussage halte, kann sich ja jeder selbst denken
Meine Fragen nun an Euch, wie sollte ich weiter vorgehen, da sie sich nicht an den Vergleich hält? Muss dazu sagen, dass unsere Tochter dreieinhalb Jahre alt ist, kein GSR.
Was habe ich vergessen zu beantragen, sollte ich jetzt nachträglich beantragen bzw. was kann der Richter / die Richterin noch festlegen, zu Wohle unserer Tochter?
Besteht nachträglich die Möglichkeit, die Übergabezeiten ändern zulassen, bzw. den jährlichen Fahrplanänderungen der DB. anzupassen?
Wie sieht bei Euch die Regelung bezüglich der hohen Feiertage aus?
Wie sieht es mit den Winterferien bei Euch aus, wie sind diese vergleichbar geregelt?
Danke Euch wie immer für gute und sinnvolle Ratschläge
Mit freundlichen Grüßen Mad
Hi Mad,
da fällt mir nur noch ein:
1. Immer ärztliches Attest, dass sie bettlägerig krank ist.
2. Zwangsgeld beantragen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi willmichtrennen,
das hilft MAD aber nicht weiter! Er hat eine Umgangsvereinbarung, an die die Ex sich nicht hält. Also muss er, damit das gar nicht erst einreißt, eine Lösung finden, wie er das erzwingt, DASS sie sich daran hält.
Da Zwangsmittel explizit genannt werden, sollte er meiner Meinung nach jetzt auch den Weg konsequent gehen. Ansonsten kann man sich auch weiterhin mit ausgeurteilten Umgangsvereinbarungen den Hintern wischen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo Lausebackesmama,
meinst du wirklich, ein Richter / eine Richterin setzt sich hin und verhängt ihr eine Geldstrafe ?
LG. Mad
Huhu,
ich bin ja leider kein Richter, ABER wenn im Urteil Zwangsgeld schon explizit als Mittel bei Nichteinhaltung genannt wird, würde ich noch mal mit dem Anwalt sprechen. Kann ja nicht sein, dass ein schmerzender Zeh als "Krankheit" definiert wird.
Die Öffis verzichten auch nicht darauf, Geldbußen bei Schwarzfahrern zu verhängen. Und jeder Mündige weiß: nicht zahlen -.>erwischt werden = ZAHLEN.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Richter das so schick findet, wenn sein frisch gepresstes Urteil gleich nach ner Woche nicht eingehalten wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
naja, wenn ich diesen Beschluß richtig verstanden habe und mein reg. Umgangswochenende das nächste WE. ist, brauche ich sie( Kind ) ja nicht am Sonntag übergeben, sondern erst Montag und das 18.00 Uhr, oder etwa nicht?
Mein AW. ist erst wieder im neuem Jahr zu sprechen, daher stehe ich auch sehr ratlos jetzt da.
MfG. Mad
Hi Mad,
ich habe nicht ganz verstanden, was für den Fall, dass sie einen Feiertag ausfallen lässt, zu machen ist. Auch diese "1x ohne Angabe von Gründen"-Regelung finde ich persönlich ganz schön blöd.
Den Feiertag kannst Du Dir eh nicht zurück holen. Ich würde aber über den Anwalt dann im neuen Jahr klären, dass Erkältungen und Co auch bei Dir auskuriert werden können und Du ab sofort ein ärztliches Attest haben möchtest, dass das Kind "reise/umgangsunfähig erkrankt" ist. Das erschwert es KM schon mal ein wenig, vorausgesetzt sie hat keinen KiA, der solche Atteste mit Freude ausstellt. Es geht darum ihr aufzuzeigen, dass Du nicht zögern wirst, per Gericht ein Zwangsgeld durchzusetzen. (und das eben noch mal anwaltlich ankündigst).
Bildlicher Vergleich: Zickt mein Sohn mit dem Zähneputzen rum, gibt es keine Süßigkeiten. Basta. Gebe ich sie ihm doch, mache ich mich zum Deppen. Und das mache ich ja sehr ungern 8)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
ja, der Feiertag ist weg, keine Frage und meine Tochter wuste ja, das ich nach Berlin komme und sie abhole.
Auf alle Fälle werde ich nicht locker lassen. Allein schon die Regelung mit den hohen Feiertagen, finde ich blödsinnig, kutsche nach Berlin früh Morgens, fahre dann wieder zurück, bin gegen 11.00 U. zu Hause und fahre um 13.00 U. wieder in Richtung Berlin, halte mich dann anderthalb Stunden bis zur Übergabe 16.00 U. dort auf. Ich habe angefragt bei KM, wie es aussieht, das ich ( Lütte ) eine halbe Std. später übergebe, Kommentar: Nein, so wie es das Gericht festgelegt hat, nicht anders.
Eigentlich kann ich mir die hohen Feiertage sparen, Fahrtkostenausgaben - 40 Euro, jedenfalls nach diesen Beschluß
MfG. Mad
Moin Mad,
erst mal Gratulation zu Deinem Beschluss mit 25.000€ Zwangsgeldandrohung! :thumbup:
Da bist Du bereits ein Stückel weiter als ich - der überhaupt keinen Umgang mehr hat(dank "Intensiv-Boykott").
Aus eigener Erfahrung frag zunächst Deinen Anwalt und mache unbedingt den ersten Zwangsgeldantrag geltend. Machst Du das nicht, wird Dir die KM immer wieder Knüppel nicht nur zwischen die Beine, sondern vermutlich direkt in diese schmeißen. Boykott-Muttis scheinen NUR eine einzige Sprache zu verstehen und diese ist der harte und direkte Weg übers Gericht. Und dies zur Not immer und immer wieder...
Ich kenne Deinen Fall noch nicht, aber sofern es bereits in der Vergangenheit Boykott gab, zögere nicht es gleich dem Gericht mitzuteilen - ansonsten passiert vermutlich nie etwas.
Meines Erachtens unbedingt zum einbauen gedacht(ob Du es nachtragen lassen kannst, können Dir hier sicherlich die Versierten sagen).
Fällt ein Umgangstermin aus einem wichtigen Grund aus, so wird er schnellstmöglich, im Idealfall in der darauf folgenden Woche nachgeholt. Der Rhythmus des Umgangs im Übrigen bleibt davon unberührt. Der Antragsteller hat in jedem Fall das Recht, den ausgefallenen Umgang im vollen Umfang nachzuholen.
und
Der beteiligten Kindesmutter wird aufgegeben, für jeden Fall der Erkrankung des Kindes an den Umgangstagen dem Antragsteller die Erkrankung durch ärztliches Attest nachzuweisen und den Kindesvater über die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu informieren. Das Attest muss beinhalten, dass aufgrund der Erkrankung ein Umgang nicht stattfinden kann. Der Kindesmutter wird weiterhin aufgegeben dem Antragsteller rechtzeitig zuvor abzusagen, sowie dem Kindesvater zeitnah einen Ersatztermin zu benennen.
Der Antragsteller ist ermächtigt, sich bei Krankheit des Kindes bei den behandelnden Ärzten Auskünfte einzuholen. So ist im Krankheitsfall des Kindes dem Kindesvater unverzüglich die Anschrift der behandelnden Ärzte mitzuteilen.
Ob das so auch umgesetzt wird, weiß ich nicht.
Viel Glück!!!
Gruß
Ariba
Hallo Mad,
schön zu lesen, dass bei Dir der Termin so schnell kam!!!
"Unser" Gerichtstermin war am 03.12. (will noch in Ruhe hier darüber schreiben, brauch aber noch ein wenig Zeit zum Verdauen).
Wir haben auch einen Gerichtsbeschluss, jedoch incl. einem Punkt, den die KM als Freifahrschein sehen wird. KM hat den Vater frühzeitig zu informieren, wenn das Kind krank ist oder sich nicht in Berlin aufhält. Da guter Draht zum JA besteht, haben wir nachgefragt, wann mein LG erneut tätig werden kann, damit nicht ein Tag zuviel versäumt wird. Du bist ja bei demselben JA gelandet!
Die Antwort lautete, dass wenn ca. die Hälfte der Umgangstermine seitens der KM nicht eingehalten werden, sollte sich mein LG sowohl an das JA als auch an die Richterin wenden.
Die Kleine meines LG hatte sich nicht den Zeh verstaucht, sie hatte viele Tage ganz hohes Fieber (scheint eine ungesunde Gegend zu sein; entweder für die Gesundheit der Kinder oder den Geisteszustand der Mütter). Auf jeden fall fielen auch hier die 2 Stunden am 2. Weihnachtsfeiertag aus!
Wie dem auch sei, halte ständigen Kontakt zum JA und sobald Du von dort den Startschuß bekommst, würde ich in Deiner Situation drei gleichlautende Schreiben an die Richterin, das JA und Deinen Anwalt abschicken.
Wir haben auch die € 25.000,00 Zwangsgeld im Beschluß drin. In meinen Träumen werden die auch einmalig in voller Höhe verhängt 😉
Drücken Dir die Daumen!!!
Liebe Grüße
Adelante und Helmchen (= LG)
Hallo alle,
Danke erst einmal für die guten Ratschläge.
Auf Nachfrage bei meinen AW. teilte er mir mit, das dass Verfahren zu meinen Gunsten entschieden worden ist.
Manchmal frage ich mich wirklich, ob ich einen falschen AW. genommen habe, andererseits bin ich natürlich froh, das ich auch etwas schriftliches in der Hand jetzt habe und Ex. nicht einfach so machen kann, wie sie gerade lustig ist.
Eines frage ich mich aber, sehen bei Euch auch die hohe Feiertagsregelungen so aus, oder kann man irgendwann einmal dieses auch ändern lassen, denn Bsp. zweiter Weihnachtsfeiertag, bin ich ja mehr mit ( u. im ) Zug unterwegs, als dass meine Lütte etwas richtiges von diesem Tag hätte.
( Hinfahrt nach Berlin 07.00 U.
Rückfahrt mit Lütte 09.30 U.
Ankunft -11.00 U.
Rückfahrt nach Berlin 15.00 U.
Ankunft in Berlin 16.30 U.
Übergabe an KM 18.00 U. )
MfG. Mad
Hi Mad,
Manchmal frage ich mich wirklich, ob ich einen falschen AW. genommen habe,
Genau dieselbe Frage stellen wir uns momentan auch. Wenn man sich den "Vergleich" neutral durchliest, sieht das auf den ersten blick sehr gut aus. Doch in der Praxis sieht es dann nicht einmal mehr rosig aus.
Auf dezentes Nachfragen, wie das denn mit einer Nachbesserung aussähe, kam von unserer RAin keine klare Antwort. So nach dem Motto: abwarten, abwarten, abwarten, das Kind wird älter - die Zeit arbeitet für Sie, Herr Helmchen. Das Kind ist noch zu jung um sich gegen die Mutter durczusetzen bzw. eine eigene Meinung zu bilden.
Was sagt denn Dein Anwalt bzgl. der Feiertags-Bahn-Reisen? Wenn ich mich richtig erinnere, dann hattet Ihr ja den Antrag formuliert, bevor die KM nach Knut-City zog, oder? Insofern wundert mich, dass darauf nicht sofort im Termin eingegangen wurde. Denn das Wohl des Kindes findet man ja auch nicht 1,5 Stunden am nem Hauptbahnhof.
Wir haben nächste Woche einen Info-Termin bei einer anderen RAin. Einfach klären, ob wir wirklich sooooooooo übertriebene Erwartungen dahingehend haben, dass man wirklich nichts gegen die Boshaftigkeit der KM etwas unternehmen kann.
Hat bei Dir ein Treffen in diesem Jahr ohne Krankheit schon stattgefunden?
Wozu wurde bei Dir das Zwangsgeld i. H. v. 25.000,00 Euro angegeben? Ich habe nicht den Eindruck, dass "man" vorhat, etwas in dieser Richtung zu unternehmen. Aber ich muss sagen, im ersten Moment hat es mich wirklich beeindruckt.
Ich wünsche Dir viel Glück; entweder schnellstens bessere Zugverbindungen oder eine Abänderung/Anpassung Eures Vergleiches!
andererseits bin ich natürlich froh, das ich auch etwas schriftliches in der Hand jetzt habe
Ach so, sobald Du für Dich herausgefunden hast, was Dir das Schriftiche in der Hand real nützt, gib mir bitte eine Info. Dann finden wir den Sinn vielleicht schneller 😉
Liebe Grüße
Adelante