Guten Morgen,
unsere Tochter lebt seit Ende August beim Vater (Entfernung ca. 600 km). Es gab eine mündliche Umgangsvereinbarung, dass sie in 6 Wochen 2mal zum Wochenendumgang kommen soll. Die 3 vorab festgelegten Termine wurden geändert, da sie dort mit ihrem Hobby weitergemacht hat und entsprechende Wochenendtermine dazugekommen sind.
Sie war in diesen 7 Wochen 1 Mal hier (vor 4 Wochen).
Gestern rief mich der Vater an und teilte mir mit, dass unser Kind nicht wie vereinbart zum Ferienumgang kommen will (wir haben einen Ferienplan, der im Herbst des Vorjahres für ein Jahr festgelegt wird). Dieses hat er bereits in den Sommerferien versucht, wo sie angeblich nicht kommen wollte. Da hat sie noch bei mir gewohnt. Umgang wäre eigentlich vom 16.10. bis 23.10. bei mir.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich jetzt das Jugendamt kontaktieren soll. Ein Schreiben habe ich schon entworfen. Netterweise könntet ihr mal drüberschauen ob das so gut ist:
Sehr geehrte Frau X
nach dem Umzug von S. beginnt der Vater jetzt den Umgang zu boykottieren.
Bereits in den Sommerferien hat er mir erklärt, dass S. keinen Umgang mit mir wünscht. In seinem Beisein musste S. mir dieses erklären. Auch hat er die Gespräche auf Lautsprecher gestellt (ohne mein Wissen) und die Kinder mussten mithören. Bereits damals erklärte ich ihm, dass wir einen Ferienplan für 2010 haben und dieser einzuhalten ist und von seiner – wie auch von meiner – Seite aus positiv zu besetzen.
Gestern rief er mich an und erklärte mir, dass S. den Ferienumgang in den Herbstferien nicht wahrnehmen möchte. Bei ihrem Wochenendumgang im September (17.-19.09.2010) sei sie völlig verstört wieder nach Hause gekommen. Sie hätten sie den Montag nicht zur Schule schicken können.
S. kam den Freitag erst um 20:00 Uhr am Flughafen an. Durch den Verkehr waren wir erst um 21:30 Uhr in H.. Am nächsten Tag spielte ihre alte Mannschaft in N. Sie wollte dort wohl gerne zuschauen. Allerdings wurde sich weder von S. noch vom KV darum gekümmert, dass sie mit dorthin fahren konnte. Um 21:30 Uhr war es auch zu spät noch jemanden anzurufen. Da S. diesen Wunsch beim telefonieren erwähnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass das organisiert wird und hatte entsprechend mit A. (ihrer Schwester) den Samstagvormittag geplant. Da A. nur am Wochenende zu Hause ist mussten wir für sie Kleidung und Schuhe kaufen gehen. Entsprechend ist S. mitgekommen. Sie hatte dabei nicht die beste Laune, weil ihre Planung anders aussah. Dem Vater gegenüber behauptete S. hinterher, dass sie das ganze Wochenende nur angezickt worden sei. Dieses entspricht nicht den Tatsachen. Fakt ist, dass S. bis Samstag Nachmittag unausstehlich war. So unausstehlich, dass A. selbst gesagt, dass das nicht schön sei und es besser gewesen wäre, wenn S. zu Hause geblieben sei und nicht mitgekommen wäre zum Einkaufen.
Von diesem verstört sein hat mich der Vater in keiner Weise informiert. Entsprechend gehe ich davon aus, dass es zum Teil mit Sicherheit daran liegt, dass S. den Freitag erst so spät geflogen ist und nicht direkt nach der Schule sich auf den Weg machen durfte. Auch wurde sie bereits gegen 13:00 Uhr wieder abgeholt.
Was die Herbstferien angeht, so hat der Vater erklärt, er würde S. am Samstag bringen und sie am Mittwoch zurückfahren lassen. Seiner Meinung nach solle S. sich am Montag mit W. verabreden und auch dort übernachten. Dann solle sie zu B. gehen und auch dort übernachten. Am nächsten Tag sollte sie zu M. gehen und dort übernachten. Danach solle sie mit dem Zug wieder nach L. fahren.
Er erklärte mir auch, dass er jetzt die Verantwortung für S. tragen und dies allein entscheiden würde. Dies ist insofern falsch da wir gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Auch verwehre ich mich dagegen, dass der Vater die Planung meines Ferienumganges übernimmt. S. kann gern selbst mit mir darüber sprechen, wie sie sich das wünscht und dann werden wir gemeinsam eine Entscheidung treffen. Eine Verkürzung der einen Ferienwoche um 3 Tage kann ich nicht zustimmen.
Auch kann es nicht sein, dass der Vater mir erklärt, dass er entscheiden wird, ob er S. zum Umgang bringen wird.
Er hat S. (genau wie ich früher) positiv davon zu überzeugen, dass ein Umgang mit dem anderen Elternteil wichtig ist.
Bereits vor 4 Wochen habe ich dem Vater einen Plan geschickt, in dem die Ferien 2011 und auch der Wochenendumgang 2010/2011 aufgelistet ist. Bisher habe ich keine Reaktion darauf erhalten, so dass ich davon ausgehen muss, dass der Vater den Umgang zwischen S. und mir auf ein Minimum begrenzen möchte.
Bezüglich des Umganges ist im August die mündliche Regelung getroffen worden, dass S. in 6 Wochen zweimal nach H. kommt. Aufgrund der Tatsache, dass S. bereits einem Verein beigetreten ist und für diesen auch schon Spiele bestreitet hatte ich den Umgangsplan entsprechend angepasst. S. lebt seit dem 27.08.2010 in L.. Dies sind 7 Wochen. In diesen 7 Wochen war sie nur einmal in H.. Damit hat S. ihre Schwester nur einmal in diesen 7 Wochen gesehen.
Der Umgang ist aber auch die einzige Möglichkeit, dass die beiden Schwestern, die seit S. Umzug fast täglich miteinander telefonieren, sich sehen.
Meinen Umgangs- und Ferienvorschlag habe ich in der Anlage beigefügt (in diesem sind alle Punktspiele und Sondertrainingszeiten von S. – die mir der Vater mitgeteilt hat – berücksichtigt).
Aufgrund der Kurzfristigkeit (der Ferienplan für 2010 sieht einen Umgang vom 16.10. bis zum 23.10. in H. vor) bitte ich dringend um Vermittlung.
S. ist 12 und ihre Schwester A. 14 Jahre alt.
Seit der Trennung 2002 leb(t)en beide mit mir allein. Der KV hat vor 4 Jahren die Entfernung geschaffen.
Sophie
Hallo AnnaSophie,
...also gibt es sie doch - die entziehenden KVs. Na wunderbar. Aus meiner Sicht ein Nestbeschmutzer. Pfui.
Wie alt ist denn die Tochter?
Den Brief würde ich nicht abschicken. Er wird nichts bringen. Das JA ist nicht weisungsbefugt und insbesondere da Ihr GSR inkl. GABR habt dürfen die rein gar nichts tun. Insofern wäre der Brief völlig sinnlos.
Was Du tun kannst ist jedoch das JA anrufen und um einen Gesprächstermin bitten, zu dem die dann auch den KV einladen. Das JA wird das tun. Aber ob der KV dazu kommt ist fraglich. Trotzdem kommst Du nicht drum herum diesen Versuch zu starten - um den Boden für spätere Schritte zu ebnen.
Im nächsten Schritt wäre dann eine Umgangsregelung, die Du bei Gericht beantragen musst. Ich gehe davon aus, dass Du diese UR dann auch gerichtlich bekommen wirst. Beantrage am besten gleich Ordnungsgelder gegen den KV bei weiterem Umgangsboykott. Dann hast Du deutlich mehr in der Hand als jetzt.
Warte nicht mehr. Ruf gleich heute beim JA an und bitte um o.g. Termin.
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
sie ist 12.
Jugendamt anrufen ist das Problem. Welches ist jetzt zuständig? Das hier bei mir, dass schon eine dicke Akte hat, da es immer wieder Unterstellungen seinerseits gab oder das Jugendamt wo das Kind jetzt lebt? Das sind 600 km und ich habe Urlaubssperre.
Sophie
Moin,
kleiner Korrekzurvorschlag:
Sehr geehrte Frau X
nach dem Umzug von S. beginnt der Vater jetzt den Umgang zu boykottieren.Bereits in den Sommerferien hat er mir erklärt, dass S. keinen Umgang mit mir wünscht. In seinem Beisein musste S. mir dieses erklären. Auch hat er die Gespräche auf Lautsprecher gestellt (ohne mein Wissen) und die Kinder mussten mithören. Bereits damals erklärte ich ihm, dass wir einen Ferienplan für 2010 haben und dieser einzuhalten ist und von seiner – wie auch von meiner – Seite aus positiv zu besetzen.
Gestern rief er mich an und erklärte mir, dass S. den Ferienumgang in den Herbstferien nicht wahrnehmen möchte. Bei ihrem Wochenendumgang im September (17.-19.09.2010) sei sie völlig verstört wieder nach Hause gekommen. Sie hätten sie den Montag nicht zur Schule schicken können.
S. kam den Freitag erst um 20:00 Uhr am Flughafen an. Durch den Verkehr waren wir erst um 21:30 Uhr in H.. Am nächsten Tag spielte ihre alte Mannschaft in N. Sie wollte dort wohl gerne zuschauen. Allerdings wurde sich weder von S. noch vom KV darum gekümmert, dass sie mit dorthin fahren konnte. Um 21:30 Uhr war es auch zu spät noch jemanden anzurufen. Da S. diesen Wunsch beim telefonieren erwähnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass das organisiert wird und hatte entsprechend mit A. (ihrer Schwester) den Samstagvormittag geplant. Da A. nur am Wochenende zu Hause ist mussten wir für sie Kleidung und Schuhe kaufen gehen. Entsprechend ist S. mitgekommen. Sie hatte dabei nicht die beste Laune, weil ihre Planung anders aussah. Dem Vater gegenüber behauptete S. hinterher, dass sie das ganze Wochenende nur angezickt worden sei. Dieses entspricht nicht den Tatsachen. Fakt ist, dass S. bis Samstag Nachmittag unausstehlich war. So unausstehlich, dass A. selbst gesagt, dass das nicht schön sei und es besser gewesen wäre, wenn S. zu Hause geblieben sei und nicht mitgekommen wäre zum Einkaufen.
Von diesem verstört sein hat mich der Vater in keiner Weise informiert. Entsprechend gehe ich davon aus, dass es zum Teil mit Sicherheit daran liegt, dass S. den Freitag erst so spät geflogen ist und nicht direkt nach der Schule sich auf den Weg machen durfte. Auch wurde sie bereits gegen 13:00 Uhr wieder abgeholt.
Was die Herbstferien angeht, so hat der Vater erklärt, er würde S. am Samstag bringen und sie am Mittwoch zurückfahren lassen. Seiner Meinung nach solle S. sich am Montag mit W. verabreden und auch dort übernachten. Dann solle sie zu B. gehen und auch dort übernachten. Am nächsten Tag sollte sie zu M. gehen und dort übernachten. Danach solle sie mit dem Zug wieder nach L. fahren.
Er erklärte mir auch, dass er jetzt die Verantwortung für S. tragen und dies allein entscheiden würde. Dies ist insofern falsch da wir gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Auch verwehre ich mich dagegen, dass der Vater die Planung meines Ferienumganges übernimmt. S. kann gern selbst mit mir darüber sprechen, wie sie sich das wünscht und dann werden wir gemeinsam eine Entscheidung treffen. Eine Verkürzung der einen Ferienwoche um 3 Tage kann ich nicht zustimmen.
Auch kann es nicht sein, dass der Vater mir erklärt, dass er entscheiden wird, ob er S. zum Umgang bringen wird.
Er hat S. (genau wie ich früher) positiv davon zu überzeugen, dass ein Umgang mit dem anderen Elternteil wichtig ist.
Bereits vor 4 Wochen habe ich dem Vater einen Plan geschickt, in dem die Ferien 2011 und auch der Wochenendumgang 2010/2011 aufgelistet ist. Bisher habe ich keine Reaktion darauf erhalten, so dass ich davon ausgehen muss, dass der Vater den Umgang zwischen S. und mir auf ein Minimum begrenzen möchte.
Bezüglich des Umganges ist im August die mündliche Regelung getroffen worden, dass S. in 6 Wochen zweimal nach H. kommt. Aufgrund der Tatsache, dass S. bereits einem Verein beigetreten ist und für diesen auch schon Spiele bestreitet hatte ich den Umgangsplan entsprechend angepasst. S. lebt seit dem 27.08.2010 in L.. Dies sind 7 Wochen. In diesen 7 Wochen war sie nur einmal in H.. Damit hat S. ihre Schwester nur einmal in diesen 7 Wochen gesehen.
Der Umgang ist aber auch die einzige Möglichkeit, dass die beiden Schwestern, die seit S. Umzug fast täglich miteinander telefonieren, sich sehen.
Meinen Umgangs- und Ferienvorschlag habe ich in der Anlage beigefügt (in diesem sind alle Punktspiele und Sondertrainingszeiten von S. – die mir der Vater mitgeteilt hat – berücksichtigt).
Aufgrund der Kurzfristigkeit (der Ferienplan für 2010 sieht einen Umgang vom 16.10. bis zum 23.10. in H. vor) bitte ich dringend um Vermittlung.
So wie du es schreibst unterstellst du ihm vorsätzlichen Boykott.
Die Reaktion des JA, wäre vermutlich:
"Liebe Frau AnnaSophie in einer Atmosphäre wie dieser können wir ihnen leider auch nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an ein Gericht!"
Und denken würde sie vermutlich:
"Wenn die immer in dem Ton schreibt, würde ich mich auch von ihr fern halten."
Dein Brief bittet nicht um Vermittlung, sondern um einen Schuldspruch.
Den kann das JA aber nicht liefern.
Schreibe daher von Differenzen und bitte um Vermittlung. Ohne groß auf Details einzugehen.
Wenn du allerdings sowieso keinen Sinn im JA-Gespräch siehst, und den Umweg vor dem Gang zum Gericht vermeiden möchtest, kannst du es so lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin!
Jugendamt anrufen ist das Problem. Welches ist jetzt zuständig? Das hier bei mir, dass schon eine dicke Akte hat, da es immer wieder Unterstellungen seinerseits gab oder das Jugendamt wo das Kind jetzt lebt? Das sind 600 km und ich habe Urlaubssperre.
Also genau genommen ist grundsätzlich das JA in jener Stadt zuständig, in der das Kind gemeldet ist. Wenn Ihr bei dem anderen JA in Deiner Stadt jedoch bereits eine Akte habt, wäre das meine erste Anlaufstelle. Ich gehe aber davon aus, dass man Dich von dort dann an das andere JA verweisen wird.
Frage:
Wie kam die grosse Distanz von 600km zu Stande? Wer von Euch beiden hat sie geschaffen?
Greetz,
Milan
Der KV hat vor 4 Jahren die Entfernung geschaffen.
So hat es AnnaSophie geschrieben.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus!
Ich glaube, hier ging es mehr nach den Hintergründen des Wegzuges... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Beppo,
das Jugendamt hier weiss von dem Versuch sie nicht zum Sommerferienumgang zu bringen. Die hatten mir damals bereits geraten zum Gericht zu gehen.
Die Schulanmeldung hat er auch ohne meine Unterschrift getätigt. Erst nachdem ich mich der Schule als sorgeberechtigtes Elternteil vorgestellt habe, hat er von dieser die Auflage bekommen meine Unterschrift nachzureichen. Dies hat er mir allerdings so nicht mitgeteilt.
Für mich ist der Punkt: ich weiss seit dem Umzug von S. dass er versuchen wird den Umgang zu boykottieren, einfach weil es ihm nicht in den Kram passt. Weil er sonst seine Frau nicht als Ersatzmutter der Öffentlichkeit gegenüber installieren kann. Denn sie kümmert sich um S. nicht er. Er arbeitet so weiter wie bisher und alles andere macht seine Frau. Sie ist aber nicht der Grund warum S. zu Papa wollte. Sie wollte mehr Zeit mit Papa verbringen.
Er wird sich aber vermutlich nicht auf eine Vermittlung des Jugendamtes hier einlassen. Er ist mit der Sachbearbeiterin nicht zufrieden und hatte damals schon einen Antrag gestellt sie wechseln zu dürfen. Was die Teamleiterin natürlich abgelehnt hat. Sie ist ihm nicht so ganz wohlgesonnen, da er sie persönlich angegangen ist.
Wir sind als Familie vor knapp 10 Jahren hier nach H. gezogen (250 km Entfernung zum ursprünglichen Wohnort). Dann hat er vor 4 Jahren ein Jobangebot/Übernahmeangebot nach L. bekommen und dieses angenommen. Ich bin den Kindern zuliebe im vertrauten Umfeld geblieben.
Sophie
Er ist mit der Sachbearbeiterin nicht zufrieden und hatte damals schon einen Antrag gestellt sie wechseln zu dürfen. Was die Teamleiterin natürlich abgelehnt hat. Sie ist ihm nicht so ganz wohlgesonnen, da er sie persönlich angegangen ist.
Dann hat ein Gespräch bei der aber auch keinen Sinn.
Eine Vermittlung funktioniert nur, wenn beide Parteien dem Vermittler vertrauen und auch eine Einigung wollen.
So bringt das nichts.
Dafür würde ich auch nicht angefahren kommen. Und müssen muss er ja auch nicht.
Solange nur du ein Gespräch willst und er sich bestenfalls dazu überreden lässt, wirst du um ein Gespräch in seinem Ort nicht rum kommen.
Wenn es denn stattfinden soll.
Ansonsten bleibt eben nur das Gericht, welches aber auch an seinem Ort wäre.
Als Umgangselternteil ist man eben immer der Dumme.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Sophie!
Die hatten mir damals bereits geraten zum Gericht zu gehen.
Ich denke, das wird die einzige Möglichkeit sein, Ordnung, Ruhe und Verlässlichkeit bei Euren Umgangsregelungen herbei zu führen...
das JA kann insbesondere auch wegen der (räumlichen und emotionalen) Entfernung eh´nix ausrichten ausser Euch an einen Tisch zum Gespräch zu bitten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ich würde jetzt gern der Jugenamtsmitarbeiterin eine Mail schreiben. Einfach damit sie informiert ist und ich dann eine gerichtliche Umgangsvereinbarung beantragen kann - wie macht man das überhaupt?
Entwurf:
Sehr geehrter Frau X,
es geht um den Herbstferienumgang von S. Der Ferienumgang ist seit Ende 2009 festgelegt.
Der Vater hat mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass er sich vorbehält S. evtl. nicht zum Ferienumgang zu bringen.
Seiner Meinung nach hat er die Verantwortung für S. und eine solche Entscheidung würde ihm obliegen.
S. würden keinen Umgang wollen.
S. hätte ihm gegenüber geäußert, dass sie mir gegenüber noch nicht die notwendige Distanz gefunden hätte.
Aufgrund der Tatsache, dass der Ferienplan den Umgang in der Zeit vom 16.10. bis 23.10. vorsieht bitte ich dringend um Vermittlung.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie
moinsen,
irgendetwas an diesem Thema gefiel mir von Anfang an nicht ..
mmhh...
mal sehen:
Er hat S. (genau wie ich früher) positiv davon zu überzeugen, dass ein Umgang mit dem anderen Elternteil wichtig ist.
mmmmhhhh.......
Problem ist: Papa zieht 600 km weit weg. Ist also nicht mehr um die Ecke. Ich habe ihr gesagt, dass sie dann nur 1x im Monat das Samstagstraining schwänzen kann. Sonst kann sie gleich aufhören auf dem Level zu turnen.
ja ja, wie wichtig doch so turnen sein kann.
Wenn du zu Papa möchtest öfter, geht halt turnen nicht mehr, und das magst Du ja auch, oder etwa nicht?
Wie alt war sie da noch?
oh mann!
Wie so oft, gibt es zwei Seiten einer Medaille.
Warst Du schon zu eurer Tochter gefahren und hast sie dort besucht? Oder welche vielseitigen Gründe sprechen dagegen?
g
jo
Hallo Papajo,
das war von 2006, ist also 4 Jahre her. Sie turnt auch nicht mehr. Und die Zeiten die ihr anderes Hobby in Anspruch nimmt habe ich schon in die Umgangsplanung eingebaut. Unabhängig davon hätte ich mir damals gar nicht den Kopf machen müssen, da er seit dem Umzug damals stillschweigend den Umgang bis auf die Ferien eingestellt hat.
Unabhängig davon habe ich versucht Gespräche zu führen, dass er die Kinder zumindest einmal im Monat sieht. Aber jedes Angebot von mir wurde weder angenommen noch eine Idee versucht umzusetzen.
Ich habe unsere Tochter noch nicht besucht, weil unsere andere Tochter ein Sportinternat besucht und erst Freitagabend nach Hause kommt. Zwischen 17 und 21 Uhr, je nach Trainingsansetzung. Und da diese erst 14 ist müsste ich sie ja mitnehmen, Verwandte gibt es hier nicht. Damit ist das nicht so einfach möglich.
Unsere mündliche Umgangsregelung sieht vor, dass S. öfter hierherkommt als ich nach da. Das hat auch damit zu tun, dass ihre ganzen Freunde noch hier sind und sie den Kontakt nicht abbrechen will. Entsprechend kann sie am Wochenende hier auch ihre Freunde besuchen.
Sophie
Denn einige Eltern ihrer Freunde haben mir bereits gesagt, dass sie nicht bereit sind ihr Kind zu ihm zu lassen. Einfach aufgrund der Entfernung möchten sie nicht dass sie mit ihm Auto fahren. Ich gehe zwar davon aus, dass sie ihre Meinung noch ändern, aber 600 km Autobahn ist eben kein Pappenstiel. Und kennen tun sie ihn ja kaum, da wir uns ja schon in S. Kindergartenzeit getrennt haben.
Sophie
moinsen,
bei allen Versuchen, mal herauszulesen, was denn nu der Grund/die Gründe dafür war(en), dass Eure Tochter zu Deinem Ex gezogen ist, hab' ich nicht so richtig was darüber in Deinen Posts lesen können?
Das was Du erzählst betreffend der fremdsprachenwahl an der schule, ist sicherlich ärgerlich und für viele hier Alltag.
Und wenn die "kleine" sich jetzt schon sooooo sicher ist, mal Ärztin zu werden,
HUT AB!!!!!
Vielleicht wird sie ja dann auch noch Weltmeisterin im Badewanneschwimmen und eventuell lernt sie dann irgendwann auch mal fliegen.
Sorry, aber diese Sprüche höre immer, aber auch IMMER nur von Müttern, und es ko...t mich echt an!
g
jo
Hallo papajo,
ja das sie Ärztin werden will ist - so vermute ich - dem Einfluss ihres Papas und seiner Frau geschuldet, da deren Tochter bereits Medizin studiert. In meinen Augen ist das für sie nicht der richtige Beruf, allerdings habe ich da wenig Einfluss drauf.
Warum ist sie zu Papa gezogen? Er hat bereits lange versucht beide Kinder zu sich zu holen. Anfangs unter dem Motto das ich die Kinder vernachlässige, Haushalt chaotisch etc. Das ging so weit, dass er mir Kindeswohlgefährdung unterstellt hat. Ich habe dann irgendwann ihm gegenüber erklärt, dass sollte er solche unbegründeten Anschuldigungen weiter in die Welt setzen, dass ich mir dann weitere Schritte dagegen überlegen werde. Zu diesem Zeitpunkt hat er es dann auch geschafft, dass die doch sehr neutrale Jugendamtsamitarbeiterin nicht mehr weiter wusste. Sie hat ihm gesagt, dass er bei einer solchen Vernachlässigung - wie er sie angibt - auch Anzeige erstatten sollte. Sie hat beim Hausbesuch jedenfalls nichts festgestellt. Da ist er sie - lt. ihrer Aussage - wohl persönlich angegangen. Zwei weitere Gespräche fanden mit der Jugendamtsmitarbeiterin und der Teamleiterin statt. Wobei die Teamleiterin ihm auch gesagt hat, dass zwischen beruflichem Engagement und Familie ein Unterschied besteht. Beide sagten auch, dass sie aufgrund der Erfahrungen einen Wechsel in dem Alter nicht befürworten würden. Das Angebot war, dass wir uns bei der Familienberatungsstelle mit einem Psychologen zusammensetzen und versuchen eine Lösung zu finden.
Es fanden einige Gespräche statt, aufgrund deren Terminvorstellung und meines Englischkurses bzw. meiner Vollzeitarbeit war es nicht immer einfach einen Termin zu finden, da ich auch immer eine Fahrstrecke von knapp einer Stunde habe. Nun gut, es gab auch ein Gespräch von S. mit einer Psychologin. In diesem Gespräch - so sagte uns der Psychologe - hätte S. erklärt zum Vater zu wollen. Angeblich sei das auch überzeugend gewesen. Mit dieser Psychologin haben wir nicht gesprochen. Vor dem Gespräch von S. mit der Psychologin hat der Vater mit ihr zwei Stunden verbracht. Während ich nicht wusste wo sie war. Ich hatte ihr nur morgens nochmal gesagt, dass Papa sie abholen und zur Psychologin bringen würde. Und das sie da alles sagen könne was sie wolle oder gar nichts. Ich fand es wichtig, dass sie dort relativ unbelastet reingeht, ohne das einer von uns beiden großartig mit ihr Argumente dafür oder dagegen sammelt.
Auf jeden Fall war dieses halbe Jahr davon geprägt, dass der Vater sie täglich mindestens 3 mal anrief. Und auch sehr unverständlich reagierte, wenn ich mal sagte, dass sie noch Hausaufgaben oder anderes zu erledigen hätte und ihn anschließend anrufen würde. Dabei drohte er mir immer mit Klagen.
Nach dem Abschlußgespräch des Psychologen gab dieser dem Vater noch den Rat auf jeden Fall zu klagen. Ich hatte erklärt, dass ich einem Umzug nicht zustimmen würde, da sie dieses mir gegenüber nicht geäußert hätte und sich auch nicht verhalten würde, als wenn sie das wirklich wolle.
In den Sommerferien waren beide Kinder die erste Ferienhälfte bei ihm. Da bekam ich einen Schriftsatz von seinem Anwalt in Kopie. Er hatte Klage für das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, mit der Auflage, dass S. gar nicht zum Ferienumgang zu mir kommen solle, sondern gleich bei ihm bleiben solle. Diese Klage wurde an seinem Wohnort abgelehnt, da der Wohnort ja in H. war. Es gab dann telefonische Gespräche zwischen ihm und mir, die die Kinder mithören mussten. Bei einigen legte er wortlos auf, bei anderen gab er mir dann S. an den Hörer, damit sie mir bestätigen solle, was er gesagt habe. Auf meinen Einwand hin, dass ich diese Aussagen von ihr in seinem Beisein nicht für voll nehmen könne, legte er wieder wortlos auf. Auf jeden Fall kamen beide Kinder zum Ferienumgang zurück.
Er verbot mir noch mit den Kindern in den Urlaub zu fahren.
Es war auch nicht möglich mit den Kindern an die Ostsee zu fahren, da S. bereits 10 Tage bei ihm krank war und die andere sich dann bei ihr angesteckt hatte. Allerdings hat S. Asthma und er ist mit ihr nicht zum Arzt gegangen. Also habe ich meine Woche Urlaub mit Arztbesuchen verbracht. Der behandelnde Lungenfacharzt war sehr unzufrieden mit dem Stand der Dinge, zumal der Vater und ich an einer entsprechenden Asthmaschulung für Eltern bei ihm teilgenommen hatten.
Trotz Gespräche reichte er hier Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. S. wurde hier aufs Gymnasium eingeschult, liess sich noch zum stellvertretenden Klassensprecher wählen etc. (benahm sich völlig normal, keine Aktionen keine Aussage ich will zu Papa etc.). auf jeden Fall gab es dann einen Anhörung bei der S. auch gehört wurde. Sie erklärte der Richterin und der Jugendamtsmitarbeiterin, dass sie gern zu Papa wolle (sehr kindlich - die Richterin gab ihre Worte wörtlich wieder). Hauptgrund sei der Grund dass ich so unordentlich sei und sie noch mehr und sie wolle jetzt bei Papa Ordnung lernen. Und sie wolle aber erst nach dem Schulhalbjahr wechseln.
Bei den Aussagen der Richterin und der Jugendamtsmitarbeiterin merkte ich schon, dass beide für einen Wechsel plädieren würden. Entsprechend habe ich erklärt dass S. zu Papa ziehen kann, dann aber am nächsten Wochenende und nicht ein halbes Jahr im Wartestand. Entsprechend wurde die Vereinbarung getroffen, dass die Ferienplanung 2010 weiter gilt und S. in 6 Wochen 2mal kommt (wobei mir klar ist, dass sich das auf einmal im Monat einpendeln wird) und wir uns die Bahnkosten teilen.
Entsprechend hat der Vater seinen Antrag zurückgezogen und wir haben weiterhin beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Richterin hat noch angemerkt, dass die Geschwisterbindung ja in keiner Weise berücksichtigt worden wäre und das dies normalerweie nicht ginge. Ich war aber nicht bereit das Kind weiterhin täglilch sms bekommen zu lassen, wie "..ohne dich ist mein Tag ganz leer". "Wo bist du, kann dich nicht erreichen, bin ganz traurig weil du dich nicht meldest" "Mama hat gesagt Oma und Opa machen was mit euch und deshalb kann ich euch nicht für eine Stunde sehen, aber ich weiss nicht ob ich Mama glauben kann, Mama hat schon zu oft gelogen".
Entsprechend habe ich sie gehen lassen, weil ich keinen Streit mit Gutachter bis zum OLG für das Kind hilfreich fand.
Mir war aber auch gleichzeitig klar, dass er versuchen wird sie völlig zu vereinnahmen.
Er möchte auch keine hälftige Ferienregelung mehr fürs nächste Jahr, weil sie schulische Defizite hätte und entsprechend auch in den Ferien lernen müsse. Wir sprechen von einem Kind was in der 6. Klasse einen Notenschnitt von 1,4 hatte. Gut, sie muss ein Jahr Französisch nachholen. Und evtl. ist in dem ein oder anderen Fach etwas anders gelehrt oder erklärt worden, aber im großen und ganzen müsste das doch laufen. Zumal sie spätestens um 13:30 Uhr Schulschluß hat und ca. 10 Minuten nach Hause braucht. Da hat sie den ganzen Tag Zeit zum lernen. Auch die Umgangsplanung (durchschnittlich 1xMonat) möchte er so nicht. Das wäre ihm zu langfristig.
Sophie
Moin,
ich mache jetzt gar keine Einzelwertung - aber in der Summe ist diese Beschreibung ein Bilderbuch-Beispiel für eine Konstellation, in der Eltern auch viele Jahre nach ihrer Trennung noch immer nicht den Sprung von der Paar- auf die Elternebene geschafft haben; sich dafür in einer Art Dauer-Contest namens "wer ist der bessere Elternteil" befinden...
Grüssles
Martin
(dem seine Lebenszeit für solche Scharmützel zu schade wäre)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
er ist der Meinung er ist besser geeignet. Insofern kann er das jetzt beweisen.
Fakt ist aber auch, dass ich den Umgang hier wichtig finde, einfach weil die Schwestern sich sonst nicht sehen. Und die lieben sich sehr. Auch wenn jede ein wenig ihren Weg geht.
Nur, es kann nicht sein, dass alle Vereinbarungen umgeworfen werden. Dafür treffen wir seit Jahren eine Ferienregelung jedes Jahr neu, an den Wünschen der Kinder orientiert.
Sophie
Moin!
Ich denke (wie Brille), dass Ihr beide Eure vergangenen Scharmützel beiseite legen solltet und ich schlage vor, dass Du damit anfängst Dir das aus dem Kopf zu schlagen und nach vorne zu sehen. Denn das alles hat nichts, aber auch rein gar nichts, mit Umgang zu tun.
Fakt ist aber auch, dass ich den Umgang hier wichtig finde, einfach weil die Schwestern sich sonst nicht sehen.
Fakt ist, dass Umgang ein GRUNDRECHT ist. Keinem von Euch obliegt es darüber zu entscheiden. Er braucht den Umgang nicht gut zu heissen. Es interessiert kein Schwein ob er das will oder nicht. Er MUSS. Ganz einfach. So steht es im Gesetz. Passt ihm das nicht, so soll er auswandern in ein Land, in welchem im Gesetz etwas anderes steht. Basta!
Davon wirst Du ihn aber nicht mit Weichspülgesprächen beim JA überzeugen können.
Dir bleibt einzig und allein der Gang zu Gericht. Du musst das Umgangsrecht einklagen und, wie bereits erwähnt, gleich mit Ordnungsgeldern belegen lassen. Falls er nach Urteilsspruch doch noch boykottiert, kannst Du ihm dann das Leben ganz schön schwer machen.
Greetz,
Milan
Hallo,
@Papajo...aehm, es gibt durchaus kids, die ziemlich frueh wissen was sie werden wollen und darauf hinarbeiten, tut meine Tochter und die ist erst 15 geworden. In diesem Fall hier glaub ich nicht so dran, aber es kommt vor, meine Tochter ist keine Ausnahme.
@AnnaSophie
Puh, ist n bisschen viel find ich. Es duerfte an der Zeit sein Zeit ins Land gehen zu lassen. Nicht, dass kein Umgang stattfinden sollte, aber wenn die Schwestern sich so doll lieben, dann finden die nen Weg und dann wird die bei Daddy lebende Tochter frueher oder spaeter ihrem Vater schon "Bescheid" geben.
Meine hat die letzten Jahre (vor allem seit wir in Ca sind) so ne Art Ruhepause eingelegt...hat regelmaessig von sich aus Daddy angerufen, Emails geschrieben, aber ne zeitlang wollte sie nicht nach De. Sie ist in 2008 in De gewesen, dann kam die Pause und nun war sie im September drueben und kam freudestrahlend zurueck und ich hab sie lange nicht so gluecklich gesehen.
Was ich dir sagen will, deine Tochter ist 12 und hat ihre eigenen Gedanken und Gefuehle und ihr Eltern meint darueber nun so ganz genau Bescheid zu wissen und ich glaube, genau das Gegenteil ist der Fall.
Von Boykott kann meiner Ansicht nach noch keine Rede sein und Kinder sagen nicht immer das was Mann/Frau hoeren mag oder meint, was kommen muesste, wenn er sie es doch so wollte. Kids sind manchmal einfach still, die Erwachsenen reden ohnehin genug.
Lass deine Tochter mal Kind sein, denn das ist sie noch mit 12 und lass den Vater auch mal machen. Mag sein, dass dir dies und das nicht gefaellt, aber das war andersrum ja auch so. Das sollte euch Eltern eigentlich zu denken geben.
Die Geschichten mit Anmeldung an der Schule etc ist nicht fein und kann fuer den Umgangselternteil echt nervig sein, unfair ausserdem....du hast es aber selbst hinbekommen und nun lass das ruhen.
Geregelter Umgang wird wohl nur durchs Gericht machbar sein, allerdings denke ich, da kommt nichts Gutes bei raus, in diesem Fall.
Kopf hoch,
cheers
Hallo riviera,
ich bin der Meinung dass es mit dem Gericht auch nicht viel bringen wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass sie doch hierher möchte, weil ihre Freundinnen noch hier sind. Und sie die besuchen möchte. Denn mit einigen ist sie seit knapp 9 Jahren befreundet. Und sie ist noch nie das Kind gewesen, dass mit den modernen Medien Kontakt hält. Telefonieren ja, das schon, aber Internet, schueler vz oder ähnliches das braucht sie nicht.
Was mich stört ist einfach die Tatsache, dass er sich entweder zum Fürsprecher von ihr machen lässt oder sie sich so unter seinen Pantoffel stellen lässt, dass alles was er macht richtig ist.
Wenn sie nicht kommen will, dann soll sie mir das selbst sagen, und zwar von sich aus und nicht mit ihm im Hintergrund. So kann ich nämlich aus der Entfernung nicht beurteilen, ob sie das wirklich selbst möchte oder ob das seiner Intention entspringt.
Sophie