Geburtstagsgeschenk...
 
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Geburtstagsgeschenke

 
(@wotan)
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Hallo Gleichgesinnte.

Ich hab da mal eine Frage. Vielleicht weiß jemand die Antwort oder es gibt sogar einen Gesetzestext dazu, wie für Vieles. Es handelt sich eigentlich um eine Bagatelle. Ich lebe mit meinen Kindern (Sohn 11, und Tochter 10) nach meiner Scheidung allein zusammen. Um es kurz zu machen. Ich beziehe Kindergeld, UVG und EU - Rente. Alles zusammen reicht gerade so, das man über die Runden kommt. Nun wurde vor fünf Jahren auf dem Jugendamt damals vereinbart, das wenn die Kinder bei der Mutter sind und ein Geburtstagsbesuch (Freunde der Kinder) ansteht, das der Elternteil die Kosten zu tragen hat, wer an dem Wochenende die Kinder hat. Sprich Geschenke, hinbringen und abholen.

Dies scheint nun Ungültig zu sein. Meine Ex weigert sich nun, dieses zu tun, mit der Begründung, sie hätte keine Zeit und Geld, da sie ja zwei weitere Kinder mit dem neuen Lebensgefährten hat und durch Berufstätigkeit und Haushalt es nicht schaffen würde. Die alte Bezirksleiterin ist nun seit einem Jahr im Ruhestand und eine neue Bezirksleiterin hat das Sagen. Nun ist diese alte Regelung hinfällig. Nun soll ich auch noch Geschenke besorgen und die Kinder zum Geburtstag bringen und abholen.

Meine Frage lautet nun, was muss Alles vom Kindergeld und UVG bestritten werden? Wir wissen alle, das dieses Almosen nicht reicht. Meine EU-Rente ist man gerade 14 Euro über dem Hartz IV Satz und weitere Einnahmen gibt es nicht. Ich bin nun mal Leistungsunfähig geworden, da ich zwei Herzinfarkte hinter mir habe und ich zusätzlich noch Diabetiker geworden bin. Mein Eindruck auf dem Amt war, das dort wieder das alte Spiel abläuft, "DU Mann, Du zahlst".

Eine schnelle Antwort wäre hilfreich. Morgen ist erneuter Termin.

lg  Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2011 21:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde sagen, das war eine privatrechtliche Vereinbarung, die keinen Bestad hat.

Normalerweise kommt der Barunterhaltspflichtige mit seinem Unterhalt für alle Kosten, die das Kind betreffen, auf. Einen Barunterhaltsleistenden gibt es nicht, das JA tritt als Ersatz mit dem UVG ein. Somit musst m. E. Du für diese Kosten aufkommen. Theoretisch kann sich das JA den KU von der Mutter zurückholen bzw. es laufen ja ggf. Schulden auf. Spätestens dann würde die KM (indirekt) ja doch den KU leisten.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Der, bei dem sich die Kinder aufhalten, hat die Kosten dafür zu tragen.

Wenn Muttern die Kinder aber nicht hinbringt oder kein Geschenk mitgibt, wirst du das nicht bei Gericht durchsetzen können. Sie entscheidet, was sie in der Zeit macht.

Wie du dann damit umgehen sollst? Keine Ahnung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 22:40
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Antworten. Das erklärt Einiges. Ich muss dazu sagen, das meine Ex eine Ausländerin ist. Das soll jetzt aber keine Wertung sein. Vor Gericht und auf den Behörden wird das Spiel gespielt "Ich versteh nicht". Aber meine Erfahrungen haben mittlerweile gezeigt, das sie sehr wohl versteht und auch weiß wie man sich Vorteile verschafft. Nur mit dem Kuckuckskind hat es damals nicht geklappt. DNA - Analyse sei Dank. Dann muss ich wohl morgen Nachmittag viel Verhandlungsgeschick an den Tag legen.

Und wie sieht es mit Kleidung und Zähneputzen aus? Dafür sieht sie sich auch nicht zuständig. Das JA sagt sogar, das die Kinder selbst dafür die Verantwortung tragen. Nach meiner Meinung sollte die Mutter aber die Kinder dazu anhalten. So etwas sehe ich als Selbstverständlichkeit an. In was für einer Welt lebe ich eigentlich?

Danke für die Antworten.

lg  Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2011 23:20