Liebe Leute,
ich bin mir relativ sicher die Antwort selbst zu kennen; dennoch frage ich nochmals sicherheitshalber nach:
Das Kind musste in den Sommerferien zeitweise fremdbetreut werden. Dem vorwiegend betreuenden Elternteil wurde das ABR zugesprochen. Es liegt gSR vor.
Hatte der umgangsberechtigte Elternteil (schon im Vorfeld) einen InformationsANSPRUCH darauf zu erfahren, von wem das Kind zwischenzeitlich fremdbetreut wurde?
Danke und Gruss,
gardo
Hatte der umgangsberechtigte Elternteil (schon im Vorfeld) einen InformationsANSPRUCH darauf zu erfahren, von wem das Kind zwischenzeitlich fremdbetreut wurde?
Klare Antwort: NEIN!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
bist du dir sicher?
Die Ex meines Mannes hatte ihm am ersten Ferienmontag einen Brief zukommen lassen, in dem stand, dass sie nun 6 Wochen zu Kur ist und das gemeinsame Kind in dieser Zeit erst in X, dann bei Y,schließlich bei z und in den letzren 10 Tagen mal hier mal da ist und wünscht nicht kontaktiert zu werden (von diesem Wunsch wusste nur Kind nix 😉 ).
Das JA sah das anders. Bei dieser langen Fremdbetreuung hätteder Vater imVorfeld informiert und mit einbezogen werden müssen
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
das Kind wusste Bescheid und war einverstanden. Es handelte sich auch nur um einen Teil der Ferien, die der umgangsberechtigte Elternteil ohnehin nicht für sich "beansprucht" hatte.
Gruss,
gardo
Regelmäßig lautet die Devise, dass es den einen Elternteil nichts angeht, wie er die Betreuung während seiner Zeit organisiert, aus welchen Gründen auch immer.
Erst wenn einem kindeswohlgefährendende Gründe auftreten, kann man dagegen etwas unternehmen.
Dies ist genauso, wie es die KM nichts angeht, wie er das Kind in der Umgangszeit betreut.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin!
Ich sehe es wie Kasper - ausserhalb der Umgangszeiten hat der Umgangselternteil kein Mitspracherecht. Der Betreuungselternteil kann selbst entscheiden wann und wie lange und von wem das Kind betreut wird. Ohne darüber Auskunft erteilen zu müssen.
Greetz,
Milan
Ich denke das es dabei sicher auch um den Zeitraum geht. Grundsätzlich ja, es geht den anderen Elternteil erstmal nichts an. Aber wenn, z.B. wie bei meinem Mann das Kind während 6 Wochen fremdutnergebracht wird, ohne das vorher mit dem KV zu besprechen und anzufragen, ob er einen Teil der Zeit abdecken könnte (hier gepaart mit dem Vernot das Kind zu kontaktieren), dann geht das nunmal über die üblichenMaße hinaus. Vor allem ,wenn alle Bereiche des SR bei beiden liegen.
Umgekehrt würde wohl jeder betreuuende Elternteil meckern, wenn der andere Elternteil während 2 Wochen Ferienumgang das Kind 14Tage/24Stunden fremdbetreuen lassen würde 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke an alle!
Gruss,
gardo