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Frau verweigert Umgangsrecht

 
(@bartek)
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Lieber Eltern,

ich lebe seit 1 Juni getrennt von meine Frau. Wir haben 2 Kinder Sohn 4 Jahre und Tochter 9 Jahre. Und wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht. Die ersten 2 Wochen nach der Trennung waren ganz okay meine Frau hat mir gestattet die Kinder bei ihr zu besuchen und auch sie kammen zu mir jedes 2 Wochenende. Irgendwan in der Zeit hat ihr Anwalt ein Kindesunterhaltsgeld gesetzt der mein Anwalt nach unten korriegiert hat da es anscheinend zu viel war. Daraufhin war meine Frau ganz sauer, hat mir verboten die Kinder ins urlaub zu nehmen unter Begründung ich müsste ein Gutachten beim Psychiater einholen dass ich fähig bin die Kinder über die Zeit zu beteuen. Dazu muss ich sagen ich war zwei Jahre lang in der psychoterapeutischen Behandlung und 4 mal beim Psychiater. Meine psychischen Störungen haben überhaupt keinen Einfluss auf das Kindeswohl, ich kann und auch näheres Umfeld Bekannte, Nachbar beweisen dass ich ein sehr liebesvolle und verantwortunsvolle Vater bin. Wir haben uns schliesslich beim Jugendamt darauf geeinigt dass es weiterhin Umgansrecht jeder 2 Wochenende und 1 mal ind der Woche stattfinden.
Und ich habe mich bereit erklärt so ein Atest zu besorgen. Der Berater von Jugendamt hat Kontakt zu meiner Psychoterapeutin aufgenommen und sie hat ihm telefonisch bestätigt dass es überhaupt keine beeinträchtigung bei mir sieht wenn es um Kindeserziehung und Kindeswohl geht. In der Zeit ist meine Frau mit den Kindern in den Urlaub geflogen, als sie aus dem Urlaub zurückkam hat sie mir telefonisch bescheid gesagt dass sie ihre Meinung gändert hat und ich jetzt überhaupt keinen Kontakt mit den Kindern haben kann auch nicht telefonisch bis ich ein Ates ihr vorlege. Daraufhin habe ich meinen Anwalt kontaktiert er hat die Angelegenheit an das Fammieliengericht weitergeleitet. Es dauert aber sehr lange bis das Urteil fehlt. Meine Frage da ich sehr psychisch darunter leide da ich meine Kinder nicht sehen kann. Kann das Fammiliengericht eine Anordnung oder irgendwas veranlassen dass ich die Kinder weiterhin sehen kann bis es zu dem Gerichtsurteil kommt?  Ich überlege mir auch ob ich durch diese Aktion von meine Frau ein alleiniges Sorgerecht beantragen soll. Ich weiss dass meine Frau bei der Tochter sehr schlecht über mich redet, und auch den Bekannten erzählt sie Lügen dass mir Jugendamt verboten hat die Kinder zu sehen und mir sowieso Sorgerecht entzogen wird. Ich bin psychisch sehr angeschlagen, ich würde mich sehr über Euere Meinung und Hilfe freuen.

Herzliche Grüsse
Bartek

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2015 12:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im prinzip gibt es für Dich im Moment sehr wenige Möglichkeiten.
Eine wäre sich nochmals an das JA wenden, das JA kann aber nur beraten und wenn die KM nicht will dann passiert auch nichts.
Die zweite Möglichkeit wäre ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung durch das Famliengericht. Auch das wird seine Zeit brauchen, kann aber schneller gehen als das Urteil. Dazu müsstest Du Deinen Anwalt fragen.

Da es offensichtlich Konflikte zwischen den Eltern gibt wäre es auch möglich zu versuchen eine Eltern- bzw. Erziehungsberatung oder Mediation gemeinsam durchzuführen um das Verhältnis der Eltern zueinander zu verbessern und damit einen Umgang zu ermöglichen. Wenn Du das vorschlägst wird vermutlich nicht viel passieren, vielleicht klappt es aber mit Hilfe des JA, auch ein Gericht könnte so etwas anordnen.

Hinsichtlich der Alleinsorge wird es für Dich vermutlich schwierig. Für Dich spricht, dass Du der KM in diesem Fall viel Umgang/Wechselmodell einräumen würdest.
Wie sieht es aber mit der Betreuungskonstanz aus? Ich denke schon, dass die KM die Hauptbezugsperson für die Kinder ist. Auch wenn Deine Krankheit nicht kindswohlgefährdend ist, so bist Du eben doch nicht so fit wie die KM und auch das kann hier eine Rolle spielen.

VG Susi

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2015 12:27
(@bartek)
Schon was gesagt Registriert

** Vollquoting gelöscht! **

Hallo Susi,

vielen Dan für die Antwort,
dass mit der Meditation wäre eine gute Idee allerdings glaube ich nicht dass sich die Mutter meine Kinder darauf einlässt. In meinem Fall sieht man, dass schon jeder weiss dass die Väter einfach durch das gesetz benachteiligt sind. Wäre es umgekehrte Fall ich würde die Kinder meine Frau vorenthalten wäre ich schon mit einem Bein im Knast. Und ich frag mich eigentlich auch wer hier ein Atest vorlegen soll, meine Frau schadet nicht nur mir sonder auch den Kindern, Ihre Bewegungsrunde sind nur ein pure unbegründeter Hass. Ihr ist wichtiger mir viel Leid zu zufügen als das wohl der Kindern. Wie gesagt meine psychischestörungen haben nicht mit den Kindern zu tun, ich liebe sie abgötisch und das weiss auch meine Frau.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2015 12:40
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Bartek,

Sie wollte dass Du dies tust, du tust es.
Reicht nicht.

Dann sollst Du dies und jenes tun
reicht auch nicht.

Diese Spielchen wird sie vermutlich weiter treiben, ihre Allmacht geniessend.

Da die Umgangsverweigerung ja vermutlich mit der nach unten korrigierten Unterhaltzahlung zu tun hat, denke ich , hast Du momentan 2 Möglichkeiten.
Die eine, die Du bereits verfolgst: Anwalt und Gericht.

Die andere wäre, dass Du Dir Dein Umgangsrecht "erkaufst".
Will sagen, frag sie ob ,wenn Du den vorher berechneten Betrag zahlst, dann wieder Umgang wahrgenommen werden kann.
Zumindest weisst Du dann woran ihr tatsächlich gelegen ist.

grüßle
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2015 14:32
(@psoidonuem)
Registriert

Da es offensichtlich Konflikte zwischen den Eltern gibt wäre es auch möglich zu versuchen eine Eltern- bzw. Erziehungsberatung oder Mediation gemeinsam durchzuführen um das Verhältnis der Eltern zueinander zu verbessern und damit einen Umgang zu ermöglichen.

Dieser Glaube an die Allmacht der Beratung oder Mediation irritiert mich generell. Eine Mediation funktioniert nur wenn das beide wollen. Wenn beide etwas - inklusive sich selbst - ändern wollen und darüber reden können und eine Einigung finden. Die meisten getrennten Paare sind dazu aber nun mal nicht in der Lage. Sonst hätten sie sich gar nicht trennen brauchen.

Der Mediator ist schließlich auch kein Schiedsrichter. Bei den meisten Konflikten sehnt sich aber einer der beiden um einen Schiedsspruch. Meistens ist das derjenige Partner, der selbigen dann aber hinterher nicht akzeptieren will.

Quelle: Ich. Bin derzeit in meiner 4. oder 5. Mediation. Weil meine Ex - qua Mutterschaft - die alleinige Deutungshoheit über schlicht alles hat. Und alle denken, das kann man ja mal wegmediieren. Blöd nur, wenn alle (Mediatoren, JA, Richter usw) so schrecklich inkompetent sind.

In der Situation der TO habe ich auf ABR geklagt. Und am Ende auch bekommen. In erster Linie begründet mit fehlender Bindungstoleranz der Mutter.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2015 15:40