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Fragen zur Umgangsrechtklage

 
(@julianleoniespapa)
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Hallo an alle!
Wir waren heute bei meinem Rechtsanwalt, um uns wegen dem Umgangsrecht beraten zu lassen.
Ich soll nun erst mal ein Brief an die KM schreiben, das ich Sohn haben möchte!

Wenn sie darauf nicht reagiert, können wir klagen. Mein Anwalt sagte allerdings das die KM im Gegenzug
den vollen Unterhalt einjklagen könnte, weil sie jetzt vom JA bloß diesen Unterhaltsvorschuss bekommt(133€)!

Wie meint er das soll ich dann monatlich von meinen paar Hartz4 kröten volle 300 € abdrücken?

Danke schon mal für eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 14:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus JLP!

Ich soll nun erst mal ein Brief an die KM schreiben, das ich Sohn haben möchte!

Besser: dass Du das Eurem Sohn und Dir zustehende Umgangsrecht wahr nehmen möchtest.

Wenn sie darauf nicht reagiert, können wir klagen.

Stimmt theoretisch, praktisch sehen die Gerichte es gerne, wenn ALLE  Möglichkeite der einvernehmlichen Lösungsfindung ausgeschöpft wurden; hierzu zählt der Zwischenschritt des Vermittlungsversuches seitens JA oder caritative Einrichtungen oder dergl.

Wie meint er das soll ich dann monatlich von meinen paar Hartz4 kröten volle 300 € abdrücken?

Könntest Du Dir das leisten?
Natürlich könnte als "Gegenschlag" die Unterhaltsklage kommen, muss aber nicht. Ob diese erfolgreich sein wird, kann auch niemand sagen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 14:15
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

also beim JA haben wir es auch versucht.Allerdings Zwecklos wir sollen uns mit der KM einigen.
Und mit der KM  ist keine Einigung möglich.
Und leisten können wir uns auf keinen Fall monatlich 300 euro zu zahlen.da ich auch ne kleine tochter hab zu haus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 14:37
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn keine Einigung mit der KM möglich ist/war und das JA bereits kontaktiert wurde, Antrag auf einstweilige Regelung des Umgangs beim Familiengericht beantragen (um weitere Entfremdung vorzubeugen).

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 16:52
(@julianleoniespapa)
Zeigt sich öfters Registriert

ja haben wir so auch vor.
Mein Problem jetzt ist bloß wenn die KM im gegenzug den vollen Unterhalt einklagt,
muss ich den dann monatlich von mein hartz4 zahlen? wäre ja eigentlich nicht machbar weil
ich auch noch ne Tochter zu ernähren habe, soll jetzt nicht heißen das ich nicht zahlen möchte für mein
Sohn aber was will man von Hartz4 schon abdrücken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 21:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo JLP,

Mein Anwalt sagte allerdings das die KM im Gegenzug den vollen Unterhalt einjklagen könnte, weil sie jetzt vom JA bloß diesen Unterhaltsvorschuss bekommt(133€)!

Ich glaube, das muss man ein bisschen ausführlicher aufdröseln.

Erstens: Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene paar Stiefel, d.h. unabhängig davon, ob du mehr Umgang einforderst oder in dieser Sache die Füße stillhältst, kann deine Ex jederzeit den vollen Unterhalt einzuklagen versuchen.

Zweitens: Ob sie mit dieser Klage erfolgreich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlt, dann überprüft es üblicherweise ziemlich zügig, ob es dieses Geld vom Kindesvater zurückholen kann. Ist das bereits passiert, d.h. hat das JA deine Einkommensverhältnisse geprüft? Hat das JA womöglich (bzw. hoffenlich für dich!) deine Leistungsunfähigkeit festgestellt? Wenn ja, dann wird sich auch ein Gericht schwer damit tun, dich zu Unterhalt zu verdonnern, auch wenn man vor Gericht und auf hoher See bekanntlich in Gottes Hand ist. Wenn nein, dann hast du eh' ein Problem, weil du Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt aufhäufst.

Drittens: Wenn das Gericht schon Unterhaltszahlungen festsetzt, dann muss in der Berechnung selbstverständlich auch deine Tochter berücksichtigt werden, d.h. sogar wenn überhaupt etwas zu verteilen ist, dann geht die Verteilmasse nicht komplett zu Händen deiner Ex, sondern ein Anteil für deine Tochter bleibt bei dir.

Viertens: Was dein Anwalt dir vermutlich nur sagen wollte - wenn du auf Umgang klagst, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit dafür, dass deine Ex es auf der Unterhaltsbaustelle drauf ankommen lässt (weniger wegen der tollen Erfolgsaussichten, sondern aus Rache). Ich glaube allerdings nicht, dass dich das all zu sehr beunruhigen sollte, und insbesondere glaube ich, dieser "Risikofaktor" sollte dich nicht davon abhalten, eine sinnvolle Umgangsregelung einzufordern.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 23:40
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

bitte für Fragen zum Unterhalt im entsprechenden Unterforum einen Thread aufmachen. Hier beschäftigen wir uns nur mit Umgangssachen.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 09:47