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Frage wegen Umgang, Mutter fährt mit Jungen in Urlaub, wird nachgeholt?

 
(@usedom75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo. Ich habe eine Frage an Euch. Der Umgang wurde Gerichtlich fixiert, Jeden  Samstag von 9 bis 18 Uhr und ab Sep. 14  tägig Sa. und So. ,Der Junge ist 2,5 Jahre. In der Vereinbarung vom Gericht steht, wenn der Umgang wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht stattfinden kann. Wird am nächsten WE nachgeholt. Nun meine Frage: heute teilt mir die Kindsmutter mit das Sie zwei Wochen ab jetzt in den Urlaub fährt. Und ich Ihn deswegen diese zwei Sa. nicht sehe. Ist ja auch kein Problem. Dann sprach ich sie an, das ich die darauffolgenden WE ihn somit Sam. und So. habe, da ich ja zwei Tage nachhole. Sie tut so als ob die nicht nachgeholt werden müssen. Bildet Urlaub anderst als Krankheit eine Ausnahme oder stehen mir die beiden Tage an den folgenden WE zu. Will mich bei euch absichern bevor ich beim Jugendamt anrufe, Freue mich über eine schnelle Antwort. Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2010 13:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus usedom75,

wenn der Umgang wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht stattfinden kann

Das sagt doch alles aus. Urlaub ist ganz klar ein sonstiger Grund. Da gibt es nix zu rütteln.

Sofern KM Stress macht, musst Du ihr auf die Füße treten. Und zwar gleich.

Steht im Gerichtsprotokoll auch was von Zwangsmitteln drin, wenn von eienr Partei gegen diese Regelung verstoßen wird? Wenn nicht, dann sollte dies nachträglich noch mit eingebaut werden.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

üblicherweise unterbricht Urlaub den normalen Umgang, ohne dass hier "Nachhol-Ansprüche" entstehen (es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart). Schau einfach in die gerichtliche Regelung, ob etwas in Sachen Urlaub vereinbart ist.

Anders herum: Wenn Du mit Sohnemann in Ferien fährst (jetzt oder später), fändest Du es sicher auch komisch, ihn danach 4 Wochen nicht zu sehen, weil Deine Ex ihre "ausgefallenen Wochenenden" nachholen will.

Den Anruf beim JA kannst Du Dir sowieso sparen; die haben in solchen Fragen nichts zu melden. Ob es unterm Strich Sinn macht, deswegen ein Fass aufzumachen und Eure Kommunikationsbasis mit "es ist mein Recht..." oder "du musst jetzt aber..." zu belasten, musst Du selbst entscheiden. Erfahrungsgemäss tut man sich auf lange Sicht den grösseren Gefallen, wenn man in solchen Fragen etwas lässiger ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 14:06
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo usedom,

mir ist nicht ganz klar, was bedeutet: ab September Sa. und Sonntag. Ist das dann mit oder ohne Übernachtung? Und wie hast du dir das Nachholwochenende vorgestellt?

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 20:41