Hi,
ASR IST alleiniges Sorgerecht. Und das kann nur vor Gericht zugesprochen werden.
Und Du kannst ihm auch keinen Umgang verweigern oder bestimmen, dass das unter Aufsicht geschieht, auch das kann nur das Gericht anordnen. Und auch kein JA, übrigens.
Und nein, ein 6jähriges Kind hat kein Mitspracherecht in Bezug auf Umgang. Wobei das bei einem Stiefkind sicher etwas differenzierter zu betrachten ist. Allerdings hat ein 6jähriges Kind dann eher die Meinung des Betreuungselternteils, als eine eigene.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
überall wirds anders definiert ich reden vom aufenthaltsbestimmungsrecht das habe ich alleine...
sorry ich meinte aufenthaltsbestimmungsrecht sorgerecht beantrage ich jetzt das alleinige..
wenn meine tochter aber die äusserung macht das sie da nicht mehr hin will wird dieses aber doch berücksichtigt oder seh ich das falsch.
abgesehen davon werde ich mich hütten den kids irgednwas einzureden das sollen sie selber entscheiden
Moin,
ein Kind, dass nach Beenden des Essen den Kopf in die Reste auf dem Teller steckt, hat noch ganz andere Probleme. Es ist hierauf konditioniert worden. Und dies kann nicht während der Umgänge erfolgt sein.
Für mich gibt dein Text mehr Fragen auf, als du hier gestellt hast.
Beeindruckt bin ich, weil du bei jeder Unstimmigkeit sofort zum JA rennst. Dort scheint ein echter Fürsprecher zu sitzen und das macht es natürlich einfach. Die eigene Meinung bestätigt zu bekommen ist immer angenehm.
Ich sehe keinen Grund für ASR. Ich sehe das Risiko der Erziehungsunfähigkeit auf deiner Seite, so du es nicht schaffst, die Kinder posotiv auf den Umgang einzustimmen. Dass bei dir und dem Vater einiges schief steht, ist für mich offensichtlich. Und dieses auf Elternebene stehende Problem wird kein Gericht der Welt lösen können. Das könnt nur ihr beide. Holt euch ggf. Unterstützung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!