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Frage: Hälftige Ferienregelung auch für Kleinkind?

 
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hall an alle,

nach längerer Zeit bin ich mal wieder dabei und habe eine Frage

Kurz zum Hintergrund:
43 J; 2 Kinder (12 + 6) leben bei Ex-Frau; Umgang klappt gut
3. Kind (25 Monate) lebt bei meiner getrennt von mir lebenden Frau; Umgang (jedes 2.WE) klappt gut

Nun kam ich mit meiner Ex in eine Diskussion bzgl. der Umgangszeiten während der Schulferien und bin mir diesbezüglich unsicher: Der Kleine geht ja noch nicht zur Schule (ab August in die KiTa) - gilt die hälftige Fereinregelung dennoch oder gibt es hier Modifikationen?

Wie sind Eure Regelungen bzw. Erfahrungen?

Danke
Wolfgang


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2010 15:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Wolfgang!
Ich gehe mal davon aus, Du meinst den 6-jährigen: aus meiner Sicht spricht nix gegen hälftige Ferienteilung, zumal des ältere Geschwisterkind dabei wäre (dann wird Heimweh nicht sooo groß werden).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 17:32
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus Wolfgang!
Ich gehe mal davon aus, Du meinst den 6-jährigen: aus meiner Sicht spricht nix gegen hälftige Ferienteilung, zumal des ältere Geschwisterkind dabei wäre (dann wird Heimweh nicht sooo groß werden).

Grüßung
Marco

Servus Marco,

danke für Deine Antwort.

Nein, ich meine den 2 Jährigen! (hat andere Mutter als die beiden Großen; vielleicht wurde das in meinem Post nicht soo deutlich)

Der Große ist in den letzten Jahren immer an 5 von 6 Ferienwochen bei mir gewesen; die 6. Woche habe ich genutzt, um für mich auch mal ein paar Tage alleine etwas zu machen; der 6 Jährige kommt dieses Jahr zur Schule und wird dann analog dem Großen bei mir sein.

Grüße,
Wolfgang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2010 17:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Es gibt keine "feste" Regelungen. Wenn Du es Dir zutraust, die hälfigen Ferien den Kleinen betreuen zu können, würde ich das machen.
Ich denke, es hängt halt Vieles von der Bindungsstärke zu Dir bzw. zur Mutter ab.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 17:49
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das is sonne Sache mit den Regeln in unserem Familienrecht. Eigentlich gibt es keine. Aber es gibt sie doch.

In der Regel (!) wird auch bei Kids im Kigaalter für die Umgangsregelung der Schulferienrythmus angesetzt von den Gerichten. Wohl um es sich leichter zu machen und nicht bei jedem unter-6-jährigem jedesmal ne ganz neue Regelung ausbaldovern zu müssen.

Ergo - Du kannst Dich bei einem 2-jährigen durchaus schon auf die Schulferien beziehen.

Es klingt aber, dass Ihr da gerade eine friedliche Lösung probiert. Auf dieser Basis könnt Ihr natürlich alles vereinbaren, was Ihr für richtig haltet. Ob man da unbedingt die "durchschnittliche Gerichtsregelung" als Argument bringen sollte, weiss ich nicht. Könnte zu Verhärtungen führen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 23:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Es klingt aber, dass Ihr da gerade eine friedliche Lösung probiert. Auf dieser Basis könnt Ihr natürlich alles vereinbaren, was Ihr für richtig haltet. Ob man da unbedingt die "durchschnittliche Gerichtsregelung" als Argument bringen sollte, weiss ich nicht. Könnte zu Verhärtungen führen.

Deswegen würde ich hier auch eher mit dem eigenen Urlaub argumentieren. Hälfte der Schulferien ist, rein von der Zeitmenge her, ja auch ziemlich genau das, was man mit Ach und Krach mit dem üblichen Urlaubsanspruch hinbekommt. Also eher sagen, "ich hab' sechs Wochen Urlaub und die würde ich gerne zum Großteil mit unserem Kind verbringen - um's nicht unnötig kompliziert zu machen, lass' uns doch die übliche Urlaubszeit im Sinne der Schulferien dafür hernehmen: du die eine Hälfte, ich die andere Hälfte" - und eben nicht auf den Putz hauen mit Sprüchen wie "und wenn ich vor Gericht ziehe, dann kriege ich bestimmt ...".

Übrigens: Kinderkrippen und Kindergärten haben oft auch ihre Schließzeiten. Meistens ist das zwar deutlich weniger als die Schulferien, aber schon aus praktischen Gründen (Eltern mit weiteren, schulpflichtigen Kindern) ist das fast immer eine Teilmenge der Schulferien; z.B. drei Wochen während der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Vielleicht kommt es der KM sogar ganz gelegen, wenn sie das Kind in dieser Zeit bei Papa unterbringen kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 00:36