Ferienzeiten: Vater...
 
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Ferienzeiten: Vater Kinder zu 50% oder zusätlich Kosten für Betreuung zahlen?

 
(@tomgo)
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Hallo,
meine Ex arbeitet seit vielen Jahren beim Anwalt. Das hat ihr nicht nur viel Geld gespart sondern auch den einen oder anderen kostenlosen aber nicht immer richtigen Tipp. Anfang des Jahres und einige Jahre zuvor auch musste ich öfter das Jugendamt einschalten um überhaupt Umgang mit meinen Kindern haben zu können. Nun ist die Dame auf Ihrem Selbstverwirklichungstrip "Ganztagsjob" und möchte die Kinder wann auch immer "abgeben". Das heisst im Klartext Sie fordert nun, dass ich zu allen Ferienzeiten die Kindern zu 50% bei mir aufnehme und wenn mir das nicht möglich sein sollte, soll ich es organisieren, dass die Kinder bei einer Betreuung sind (das heisst ich soll die Kosten hierfür übernehmen). Ich denke viele von Euch kennen solche Probleme.
*Ich bekomme gar nicht soviel Urlaub wie 50% Ferienzeit.
*Habe keine geregelten Job sondern bin bundesweit auf Reisen
*Muss schon für 3 Jahre 180% des Regelsatzes zahlen auch für den Fall, wenn bei mir Arbeitslosigkeit eintreten sollte (Vergleich vor Gericht)
*Ich möchte auch mit meiner Lebenspartnerin und Ihren 2 Kindern mal in Urlaub fahren können. Ein Urlaub mit 6 Personen kann ich mir nicht leisten.

Wer von Euch kann mir einen guten Rat geben? Kann Sie mich tatsächlich zwingen zu allen Ferienzeiten die Kinder 50% zu übernehmen bzw. für die Betreuungskosten aufzukommen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2007 10:05
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Nun ist die Dame auf Ihrem Selbstverwirklichungstrip "Ganztagsjob" 

Hm, ob das aber nun ein Selbstverwirklichungstripp ist??!

Iirgendwie bist du doch dann auch aif selbigen, oder? .. Letztendlich ist es dch auch so das auch sie vermutlich mit ihrem Geld zurecht kommen muß u in Zeiten der ständig steigenden Preise usw. kommt man vielleicht irgendwann nicht mehr, mit einem Halbtagsjob aus, da schon mal drüber nachgedacht?

Und vielleicht möchte sie sich auch einmal einen Urlaub oder sonstiges leisten, wie eben du auch...

Also das ansich seh ich absolut nicht grad als Selbstverwirklichungstripp..

Natürlich bekommst du bei Vollzeit eben nicht so viel Urlaub wie es Ferientage bei Schulkindern gibt..allerdings gilt das gleich ja auch letztendlich für die KM, egal ob es da ein Halbtagsjob oder Vollzeit ist, sie muß das ja auch irgendwie hinbekommen, u sie wird ebenfalls nicht mehr Urlaubstage haben...

Irgdendwie muß es ja so oder so organisiert werden.. und letztendlich ist Umgang ja nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, u das eben auch in den Ferien...

Naja, du möchtest mit deiner LG u ihren Kids in Urlaub fahren, gut, warum nicht, aber wo bleiben denn da deine Kids???

Versuch es vielleicht auch mal von der Seite zu sehen, und versuche mal mit der KM zu sprechen, wie so etwas zu regeln wäre..

Und auch wenn du bundeweit auf Reisen bist, so hast ja nun auch du Urlaub, und letztendlich auch eigene Kinder!!
Wie wäre denn notfalls auch z.B. die Möglichkeit, das auch da deine LGin mit einspringt zur Betreuung, wenn dein Urlaub nicht reicht?

LG
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2007 11:09
(@tomgo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,
vielen Dank für Deinen Beitrag im Grunde genommen hast Du ja Recht.
Ich denke aber schon, dass es ein Selbstverwirklichungstripp ist denn volltags arbeiten müsste meine Ex- nun wirklich nicht.
Ich habe mir dieses Jahr keinen Urlaub leisten können und bin auch letztes Jahr zuhause geblieben. Wärenddessen reichte es meiner Ex-Frau nach Mallorca und Ibiza zu reisen (2 Reisen pro Jahr) !!!

Naja, du möchtest mit deiner LG u ihren Kids in Urlaub fahren, gut, warum nicht, aber wo bleiben denn da deine Kids???
Meine Kids fliegen mit Ihrer Mutter und Ihrem LG in Urlaub.
Wie wäre denn notfalls auch z.B. die Möglichkeit, das auch da deine LGin mit einspringt zur Betreuung, wenn dein Urlaub nicht reicht? Sie Arbeitet selber in einem 3/4 Job.

Ich nehme meine Kinder ja gerne im Urlaub. Hatte beide auch 2 Wochen hier. Jedoch hätte ich eigentlich 3 Wochen im Sommer. Das bedeutet die 3. Woche habe ich jetzt bei meinen Eltern organisieren müssen. Das geht aber auch die Ausnahme da mein Vater schwerkrank ist. Es gibt ja ausser den Sommernferien noch Herbstferien, Weihnachts- Osterferien und was weiss ich noch alles. Und ich weiss einfach nicht wie ich das regeln soll /kann und ob Ex mich dazu zwingen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2007 11:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tomgo,

zwingen kann sie dich nicht.

Auf der anderen Seite bedenke mal folgende Dinge, wenn du hier mal so etwas querliest:

Viele Väter heir meckern darüber das sie eine Ex haben die nicht arbeiten möchte und sie dadruch viel Unterhalt für sie zahlen müssen.  Freu dich drüber, das sie ihr Leben selbst finanzieren will.

Viele Väter hier kämpfen darum ihre Kinder auch nur wenige Tage sehen zu dürfen. Dir wird etwas angeboten odervon dir eingefordert was sich viele hier erträumen.

Klar ist die Betreuung der Kinder in den Ferien ein Problem. Aber das haben alle Eltern, egal ob als Familie, AE oder Umgangselternteil. Es sind imemr mehr Ferien da als Urlaubstage. Das muß halt irgendwie organisiert werden.

Und ich weiss einfach nicht wie ich das regeln soll /kann

Genauso wie es deine Exauch regeln muß.

LG Tina

P.S.: Der Leserlichkeit würde es guttun, wenn du dich mit dem richtigen zitieren kurz beschäftigst. Dazu kannst du entweder imBeitrag den du zitieren willst auf Zitat klicken oder über dem Eingabefenster den entsprechenden Button drücken, um nur Satzweise zu zitieren.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2007 11:39
(@tomgo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
vielen Dank für den Hinweis mit dem richtigen Zitieren. Ich hoffe ich mache es jetzt richtig ???  :knockout:
Klar, ich verstehe was Du schreibst sehr gut. Habe einige Jahre darum kämpfen müssen meine Kinder regelmässig zu sehen. Manachmal mit 2-3 Monaten Pausen und ich weiss wie sich das anfühlt. Ich liebe beide Kinder sehr und bin natürlich froh wenn beide das sind und vermisse sie auch wenn sie nicht das sind um das mal deutlich zu machen. Meine Ex bat mich gestern mir Gedanken zu machen wie ich es anstelle immer 50% der Ferienzeit die Kinder zu nehmen oder eine Betreuung zu bezahlen. Wenn ich es nicht hinbekomme möchte Sie es einklagen. Das ist der Grund warum ich mich hier schlau mache. Ich kann mir keinen grossangelegten Urlaub leisten und auch keine Rechtsanwaltsgebühren bzw. weiss ich halt nicht ob Sie mich zwingen kann die Kosten für die Betreuungsgebühren zu übernehmen oder ob diese Kosten mit Zahlung des KU abgegolten sind ????????????
Es ist für mich doch völlig selbstverständlich meine Kinder so oft zu sehen und zu nehmen wie es nur geht.
LG tomgo

Hallo tomgo,

zwingen kann sie dich nicht.

Auf der anderen Seite bedenke mal folgende Dinge, wenn du hier mal so etwas querliest:

Viele Väter heir meckern darüber das sie eine Ex haben die nicht arbeiten möchte und sie dadruch viel Unterhalt für sie zahlen müssen.  Freu dich drüber, das sie ihr Leben selbst finanzieren will.

Viele Väter hier kämpfen darum ihre Kinder auch nur wenige Tage sehen zu dürfen. Dir wird etwas angeboten odervon dir eingefordert was sich viele hier erträumen.

Klar ist die Betreuung der Kinder in den Ferien ein Problem. Aber das haben alle Eltern, egal ob als Familie, AE oder Umgangselternteil. Es sind imemr mehr Ferien da als Urlaubstage. Das muß halt irgendwie organisiert werden.

Genauso wie es deine Exauch regeln muß.

LG Tina

P.S.: Der Leserlichkeit würde es guttun, wenn du dich mit dem richtigen zitieren kurz beschäftigst. Dazu kannst du entweder imBeitrag den du zitieren willst auf Zitat klicken oder über dem Eingabefenster den entsprechenden Button drücken, um nur Satzweise zu zitieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2007 12:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Ex bat mich gestern mir Gedanken zu machen wie ich es anstelle immer 50% der Ferienzeit die Kinder zu nehmen oder eine Betreuung zu bezahlen. Wenn ich es nicht hinbekomme möchte Sie es einklagen. Das ist der Grund warum ich mich hier schlau mache. Ich kann mir keinen grossangelegten Urlaub leisten und auch keine Rechtsanwaltsgebühren bzw. weiss ich halt nicht ob Sie mich zwingen kann die Kosten für die Betreuungsgebühren zu übernehmen oder ob diese Kosten mit Zahlung des KU abgegolten sind ????????????
Es ist für mich doch völlig selbstverständlich meine Kinder so oft zu sehen und zu nehmen wie es nur geht.
LG tomgo

Hallo tomgo,

das klingt doch nun schon anders.

Das mit der Klage hattest du ja anfangs nicht geschrieben. Hm, grundsätzlich gibt es ja das Umgangsrecht und die Pflicht zum Umgang. Wie oft und wie lange ist jedoch gesetzlich nicht klar geregelt. Da gibt es nur allgemeine Empfehlungen und viele Urteile. Die meisten tendieren bei Schulkindern zu 14-tägig übers WE und die hälftigen Schulferien, sowie die hohen Feiertage im Wechsel. Ob aber ein Gericht so entscheidet, wenn der Umgang bisher gut läuft, kann sein, kann nicht sein.

Grundsätzlich ist die Betreuung der Kinder mit im KU drin. Da du ja mit 180% auch ziemlich weit oben liegst fällt auch kein Sonderbedarf an, da du mehr als 135% zahlst und ab dieser Grenze wird allg. angenommen das für Sonderausgaben aus dem laufenden KU angespart werden kann.

Wenn möglich rede einfach mal mit ihr und versuch ne Lösung zu finden. Manchmal hilft auch die "Holzhammermethode" . Bestehe doch mal darauf das die Kindern Weihnachten und Ostern abwechselnd bei ihr und bei dir sind und deute an, das du das bei einer Klage ihrerseits mitdurchsetzen würdest und schau mal wie sie darauf reagiert.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2007 12:17
(@tomgo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
vielen Dank für den guten Rat und Deinen Beitrag. Mit diesen Informationen kann  ich wirklich was Anfangen.  🙂
Ich lag damals bei 180 % und habe mich in einem Vergleich unter Anderem (Abfindung usw.) dazu verpflichtet 180% für 3 JAhre zu bezahlen auch wenn ich arbeitslos werde. Ich hatte nie Sorgen mit meinem Job. Das Blöde ist,  kurz nach diesem Vergleich abgeschlossen habe wurde mein Arbeitgeber an eine Konkurrenzfirma verkauft .u Aufgrund der Doppelbesetzung habe ich meinen Job verloren . Nachdem ich tatsächlich 2 Monate ohne Beschäfitgung war, liegt mein Einkommen mittlerweile erheblich unter den 180% und es schwebt immer wieder aufgrund der Probezeit und kurzen Kündigungsfrist die Arbeitslosigkeit vor Augen. Mit den damit verbundenen fianziellen Konsequenzen. Ich würde dann vermutlich sogar unter SB liegen.
Ich muss aber noch ca. 18 Monate durchhalten. Deshalb habe ich Sorgen vor zusätzlichen Kosten (Anwalt, Betreuungskosten usw.) Seit dieser ganzen gerichtlichen Auseinandersetzung habe ich eh den Glauben an jegliche Gerechtigkeit vor Gericht verloren. Aber das wären einige andere Themen.
Beste Grüsse tomgo

quote author=midnightwish link=topic=10544.msg106398#msg106398 date=1186993025]
Hallo tomgo,

das klingt doch nun schon anders.

Das mit der Klage hattest du ja anfangs nicht geschrieben. Hm, grundsätzlich gibt es ja das Umgangsrecht und die Pflicht zum Umgang. Wie oft und wie lange ist jedoch gesetzlich nicht klar geregelt. Da gibt es nur allgemeine Empfehlungen und viele Urteile. Die meisten tendieren bei Schulkindern zu 14-tägig übers WE und die hälftigen Schulferien, sowie die hohen Feiertage im Wechsel. Ob aber ein Gericht so entscheidet, wenn der Umgang bisher gut läuft, kann sein, kann nicht sein.

Grundsätzlich ist die Betreuung der Kinder mit im KU drin. Da du ja mit 180% auch ziemlich weit oben liegst fällt auch kein Sonderbedarf an, da du mehr als 135% zahlst und ab dieser Grenze wird allg. angenommen das für Sonderausgaben aus dem laufenden KU angespart werden kann.

Wenn möglich rede einfach mal mit ihr und versuch ne Lösung zu finden. Manchmal hilft auch die "Holzhammermethode" . Bestehe doch mal darauf das die Kindern Weihnachten und Ostern abwechselnd bei ihr und bei dir sind und deute an, das du das bei einer Klage ihrerseits mitdurchsetzen würdest und schau mal wie sie darauf reagiert.

Gruß Tina

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2007 12:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tomgo,

du mußt nicht jedesmal das quoting machen. Es dient eher dazu auf bestimmte Aspekte einzugehen  😉 oder auf bestimmte Dinge zu antworten, vor allem dann wenn mehrere schreiben und es dann nicht mehr so übersichtlich ist.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2007 12:45