Ferienregelung.
 
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Ferienregelung.

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(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo,
bisher hatte ich mit meiner Ex-Frau nie Problem bei der Aufteilung der Ferien. Das ist jetzt vorbei: Mein Ex-Frau hat mir einen Brief vom Anwalt zukommen lassen. Da werde ich aufgefordert die Kinder an 35 Tagen im Jahr in den Ferien zu mir zu nehmen. Ich habe aber gar nicht soviel Urlaub. Wie ist das ganz denn rechtlich?

Gruß
Christian.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2018 11:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus christian242!

Wie alt sind denn die Kinder?
Mir welcher Begründung wird die Forderung gestellt?

Zur rechtlichen Situation:
die Umgangsdauer ist nirgends gesetzlich verankert, es gilt aber die Regelung "alle zwei Wochen ein Wochenende und hälftige Ferien" als Standard bei den meisten Gerichten.
Ob KM Dir nun eine Strick daraus drehen kann, steht in den Sternen; andererseits "erwartest" Du offensichtlich auch, dass KM das gebacken bekommt, wenn Du nicht kannst...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 11:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist wieder die übliche Diskussion ... Erst gibt einen Kampf um den Unterhalt, wenn dort dann alles erreicht ist, dann geht es los, dass man sich doch um seine Kinder kümmern soll ...
Dabei ist der KU schon eine Quersubventionierung zur Betreuung (meine Meinung).

Grundsätzlich, der Anwalt macht das, wozu er bezahlt wird. Das heißt, was der Schreibt muss 1) nicht richtig sein, 2) muss nicht einmal einer rechtlichen Prüfung stand halten und ist 3) IMMER parteiisch für den Mandanten, der diesen Brief in Auftrag gegeben hat.

Also kann der Anwalt fordern, was er möchte. Er könnte auch schreiben, dass Du Dich einmal die Woche auf den Hamburger Fernsehturm zu begeben hast, und dann Deine Kontoauszüge vorn dort herunter segeln lassen sollst.

Also, hast Du verscuht mit der KM zu sprechen? Was hat sie für einen Meinung bzw. warum hat sie Dich nicht angesprochen? Warum geht es plötzlich nicht ... und wie alt sind die Kinder.
Einen Hort gibt es auch wärend der Ferien ... dazu wäre es jetzt natürlich auch wichtig, wie weit ihr auseinander wohnt ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 12:57
(@wasserfee)
Registriert

@Kasper,

naja, kommt eben immer drauf an, ob man "ab-und-zu-Papa" sein will oder gleichberechtigtes ET.
Und du bist doch selber alleinerziehend, gerade DU kannst doch nachvollziehen, wie wichtig 2 kümmernde ET für Kinder sind.

Klar gibt es Hort etcpp.

Aber in Zeiten, wo vielfach das WM als "A und O" gepriesen wird sollte es selbstverständlich sein, dass beide ET gleichermaßen für die Betreuung des Nachwuchses sorgen.

Und von Unterhalt etcpp. hat der TO rein gar nix geschrieben.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 13:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie sah die Ferienregelung bislang aus?
Und sind die 35 Tage alles Wochentage bzw. Arbeitstage oder sind darin auch Samstag und Sonntag enthalten.

Idealerweise, wenn man es leisten kann und will, wäre es eine hälftige Ferienregelung:
1 Woche Osterferien (Ostermontag, Di, Mi, Do, Fr, Sa, So)
3 Wochen Sommerferien (21 Tage, davon 15 Wochentage)
1 Woche Herbstferien (davon 5 Wochentage) und
1 Woche Weihnachtsferien (26. -Feiertag, 27. und 28. dieses Jahre Wochentage, 29. und 30. Wochenende, 31. Arbeitsag? und 01.01. Feiertag)
Das macht dann zusammen 4+15+5+2 (oder 3) = 26 Tage

Und wie sieht das aus mit Hort-/Kitabetreuung? Oder Ferienlager oder einige Tage bei Oma und Opa (im Regelfall sehr beliebt bei den Kids)...

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 13:12
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

… es geht um 36 Arbeitstage. Die Kinder habe ich alle 2 Wochen von Freitag Abend bis Montag morgen bei mir und noch an zwei weiteren Übernachtungen. Die Kinder sind 7 und 9 Jahre alt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2018 17:49
(@wasserfee)
Registriert

und um wieviele Arbeitstage geht es bei der Mutter?

Kannst du die kids evtl. bei einer Ferienbetreuung anmelden?

Z.B.
https://www.caritas-kreisstellen.de/unsere-kreisstellen/kinderfreizeiten-angebote

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 18:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

damit hättest du die Kinder mehr als die Hälfte der Ferien?

Gibt es keine Hortbetreuung?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 18:16
(@nadda)
Registriert

Hi,

gibt es eine Oma die mit einspringen kann? Wie weit wohnen KM und du voneinander entfernt?
Vielleicht gibt es ja auch Freunde die die Kinder während deiner Arbeitszeit besuchen können?
Wenn du in allen Ferien jeweils ein paar Tage Betreuung so hin bekommen könntest würde es gehen.

Es ist natürlich schwierig, aber Alleinerziehende müssen das ja auch immer irgendwie schaffen.
Warum möchte sie keine hälftige Aufteilung der Ferien?

Abgesehen davon ich würde alles tun um die Kinder öfter zu sehen, also kreativ nach Lösungen suchen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 18:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und von Unterhalt etcpp. hat der TO rein gar nix geschrieben.

Ach, Wasserfee - diesen Teil der Geschichte kannst du in Christians älteren Beiträgen hier und hier nachlesen ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 22:50




(@wasserfee)
Registriert

@Malachit (ich erspare mir jetzt mal ein unsachliches "ach Malachit).

Ich sehe lediglich 2 megakurze Stränge bzgl. Unterhalt. Und dass es dem TO stinkt, dass die KM die Dinge über das JA regeln will (was ja zunächst mal kein DRama ist).

Das sagt zunächst mal nicht viel, außer vielleicht, dass die Kohle bei KM trotz Vollzeit knapp ist oder sie Entlastung in der Betreuung benötigt.

Ich sehe hier weder wütende Auseinandersetzungen mit einer faulen Km, die sich durch Unterhalt finanzieren lassen will noch eine kommunikationsunwillige KM.

@TO: hast du denn nun mal mit der KM ein Gespräch beim JA gehabt im Vorfeld?

Wasserfee

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 09:39
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

@Malachit (ich erspare mir jetzt mal ein unsachliches "ach Malachit).
Das sagt zunächst mal nicht viel, außer vielleicht, dass die Kohle bei KM trotz Vollzeit knapp ist oder sie Entlastung in der Betreuung benötigt.
Wasserfee

Hallo,

Sorry, konnte nicht nicht reagieren, hat nicht zu tun mit Frage

Ich habe keine KM gesehen, der mit Kohle nicht knapp wäre, besonders bei der Trennung/Scheidung

Vielleicht der KV hat Nebenjob um irgendwie zu überleben.
Vielleicht dem KV auch mit dem Geld knapp ist.
Vielleicht sind die Urlaubstage/Ferientage/Wochenenden das teuerste mit Kinder (Ich schätze das Hälfte von dem Unterhalt) und vielleicht diese Tage nirgendwo berücksichtiged
...
Vielleicht mal Augen aufmachen und dann sieht man mehr

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 15:54
(@wasserfee)
Registriert

dann ich eben die erste, die du siehst. Ich hab den KV jahrelang mit durchgefüttert, hab mit seinen Gerichtsvollziehern diskutiert, Raten mit den Gläubigern vereinbart.

Bei mir war es vorher nicht weniger knapp als jetzt.

Vielleicht auch mal Augen aufmachen, wenn du nur die eine Seite kennst.

Wasserfee

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2018 16:29
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Sorry. War im Stress. Finanziell ist die KM auf Rosen gebettet. In dem Haus, indem sie mit den Kindern wohnt, stecken mehr als 50.000 Euro die ich ihr "geschenkt" habe um den Lebensraum der Kinder zu erhalten. Zu dritt leben sie mit über 3500 Euro pro Monat. Sollte machbar sein.

Der Kontakt zu ihr ist sehr schlecht - normale Kommunikation ist nicht möglich. Ich habe kein Mitspracheret bei Dingen des Alltags sondern zahle nur und reagiere. Sie hat mir ein Liste mit Terminen für die Ferien gesendet die ich bis um 30.09. zu bestätigen habe. Melde ich mich nicht nehme ich die Termine an bzw. muss sie so hinnehmen. Ingesamt muss ich 33 Ferientage übernehmen - Urlaub habe ich deutlich weniger.

Gruß
Christian.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2018 00:21
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

Ich denke die Frage ist, ob Du das kannst/willst mit Kinder mehr Zeit zu verbringen. Wenn Du nicht kannst, dann kannst Du nicht, versuch nicht mehr machen als Du kannst.

Der Richter hat gesagt zu zahlen, Du zahlst. Sagt der Richter zu betreuen, schaffst Du auch:).

Aber zuerst, ich würde so was Ihr anbieten : "Ich muss die freien Tage ohne Entgelt nehmen,  und dadurch wird leider der Unterhalt um XXX euro gekürzt:)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 00:47
(@wasserfee)
Registriert

"Aber zuerst, ich würde so was Ihr anbieten : "Ich muss die freien Tage ohne Entgelt nehmen,  und dadurch wird leider der Unterhalt um XXX euro gekürzt:)"

Das ist leider keine gute Idee. Für Umgangskosten bekommt der UET das halbe Kindergeld, Umgang und Unterhalt haben rechtlich nichts miteinander zu tun.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 09:19
(@bisjetztlauft)
Rege dabei Registriert

Anbieten kann man doch, wenn der Ex knapp mit der Zeit ist.

Alle profitieren davon, die Ex bekommt Ihre Zeit, die Kinder dürfen mehr Zeit mit dem Vater verbringen,

der Vater ist entlastet.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 09:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Die Frage nach dem Alter de Kinder wurde leider nicht beantwortet; insofern kann von unserer Seite nicht beurteilt werden, ob die Kids eine vollumfängliche Betreuung durch den TO benötigen oder ob Alternativen in seiner Umgangszeit denkbar wären. Wie nadda weiter oben schon andeutete, lösbar ist eigentlch alles, wenn der Wille hierzu da ist...

Insofern mein Rat an den TO:
mach Dir bitte nicht Gedanken darüber, was nicht geht, sondern versuche Lösungen zu finden, wie DU (mit Hilfe von Ferienprogrammen der Gemeinde, mit Verwandten, mit Nachbarn, mit Horten. etc.) die Umgangszeiten gebacken bekommst. Die Kinder werden es Dir danken, wenn sie die Zeit mit Dir verbringen dürfen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 10:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@marco
Er hat geschrieben, dass die Kinder 7 und 9 Jahre alt sind.

@christian
Wenn die KM das doppelte bis dreifache von dir verdient könnte es sein, dass sie zumindest teilweise auch barunterhaltspflichtig ist.

Was die Ferien angeht, ich würde ihr erklären, dass dies mehr als die Hälfte der Ferien sind. Du aber nur xx Tage Urlaub hast. Und deswegen eine Aufteilung, wie sie dir hat zukommen lassen, nur möglich ist, wenn du unbezahlten Urlaub nimmst (wenn das vom Arbeitgeber aus geht) und du deswegen vorschlägst, den Unterhalt entsprechend zu kürzen. Ansonsten sei nur eine Aufteilung der Ferien möglich, die maximal die Arbeitstage in Anspruch nimmt, die du als Urlaub zur Verfügung hast.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 10:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@marco
Er hat geschrieben, dass die Kinder 7 und 9 Jahre alt sind.

Danke, hab´s übersehen, bleibe dennoch bei meinem Ratschlag.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2018 12:26




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