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Ferienplanung

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(@tom-tom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sweety,

klar das so eine Antwort auch dabei sein würde.....
Aber mal ernsthaft.
Das haben wir alles schon hinter uns, doch sie hat weiter gekürzt, und weiter seine Zeit hier bei uns verplant. Wo ist dann noch Zeit,  UNSERE Familie zu genießen, mit ihm Spaß zu haben, ohne daß er sich ständig mit solchen "Pflichten"  befassen muß?
Mal ist es ein OP-Termin, der nicht verschoben werden kann, weil kein anderer frei war....
Mal ist es ein Kieferorthopäden-Termin...
Dann ist es der Hausarzt, urplötzlich...
und und und.
Tja, auf seine Vereine sollen wir verständnisvoll Rücksicht nehmen, und weil die wohl am allerwichtigsten sind, hinkt er ständig mit den Schularbeiten hinterher. (Wofür wir aber wohl nicht klug genug sind, diese auch noch mit ihm zu machen), weshalb er dann sehr oft früher nach Haus muß?.

Deine Meinung in allen Ehren, aber irgendwann, (nach fast sieben Jahren) ist Schluß.

LG
Tom Tom 😡

Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!

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Geschrieben : 19.12.2007 01:54
(@furbie30)
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Guten Abend

So nachdem ich am Mittwoch letzte woche mal wieder meinen Sachbearbeiter vom JA informiert habe, daß Exchen auf 2 versendete Ferienplanungen nicht geantwortet hat wollte er Exchen Telefonisch kontaktieren un dmich dann ebenfalls zurück rufen.
Leider hat er dies nicht getan bis jetzt von daher werde ich ihn morgen nochmals anrufen und fragen ob er meine Ex erreicht hat.
Für mich sieht es schon wieder danach aus, daß ich wegen der Ferienregelung erneut Antrag vor Gericht machen muss das wäre schon der 4. Gerichtliche umgangsantrag vor Gericht von daher wollte ich mal fragen wie lange sich das ein Richter bzw Richterin mit anguckt, wenn sich die Ex Frau weigert mit dem Ex Mann eine vernündtige Ferienregelung zu besprechen?
Ich habe ehrlich gesagt kein Bock mehr und die Schnauze voll von dieser Frau und ihrer ich rede nich tmit dir Haltung.
Bitte sagt mir muss ich jetzt jedes Jahr erneut vor Gericht nur, weil sich meine EX weigert mit mir persönlich eine ferienregelung zu besprechen?

LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 00:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann mach doch dieses Mal Nägel mit Köpfen:

sprich es wird grundsätzlich aufgeteilt wie die Ferien sind.

Beispiel:

1. Hälfte der Osterferien bei dir, dann Mama
1. Hälfte Sommerferien bei dir, dann Mama,
1. Hälfte Herbstferien bei dir, dann Mama,
Ostern und Weihnachten im Wechsel; im geraden Kalenderjahr hast du die Kinder Weihnachten und nicht Ostern und im ungeraden Kalenderjahr hat sie die Kinder Weihnachten und nicht Ostern.
Weihnachtsferien entweder bis zum 27. bei dir oder ab 28. bei dir (je nach Kalenderjahr).

Damit ist alles geregelt.

Sophie

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Geschrieben : 07.01.2008 01:07
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ja klar würde ich es so machen nur leider hat die Richterin im August 07 zu mir gesagt ich bekomme meine Tochter nicht Heilig Abend das wäre so nich tüblich also würde mir da nur die woche ab dem 26.12 zu stehen (mir aber egal dann habe ich halt jede weihnachtsferein meien Tochter über Silvester) aber ich sage dir sofort das macht meien Ex Frau nich tmit das ich die kleine jedes Jahr Silvester habe.
Und auch ostern darf ich meien Tochter nur am 2. Feiertag haben weil es ja nicht üblich ist,daß ich als Vater ostern mit meiner Tochter verbringe somit stehen mir auch in den osterferien nur die 2 woche zu.
Sommerferien sind die einzigen Ferien wo es so hinhaut achso und Herbstferien, aber Ostern und Weihnachten wird ein problem.
LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 01:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann berücksichtige das was die Richterin zu dir gesagt hat und lass das vom Gericht so fixieren. Und zwar bitte gleich mit Zwangsgeldandrohung.

Und mit der Option wenn das kind 10 oder 12 ist die Regelung erneut zu überdenken.

Meine legen nämlich inzwischen Wert drauf ins Ferienlager zu fahren und da werden diese Zeiten von den Sommerferien abgezogen und dann bekommt jeder die Hälfte von dem was übrig bleibt. Und meine sind 10 und fast 12.

Sophie

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Geschrieben : 07.01.2008 19:35
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi
Ja werde es aufjedenfall so beantragen,daß ich nich tjedes Jahr erneut Antrag vor Gericht wegen Ferienregelung machen muss.
Heute rief ich nochmals beim JA an und der sachbearbeiter sagte zu mir das er meine Ex seit letzte woche Mittwoch nich terreicht hätte und sie nun schrieftlich aufgefordert hat sich mal bitte bei ihm zu melden.
Super macht sie eh nicht, weil sie genau weiss was er von ihr will.

LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 19:52
(@riviera)

Hallo Furbie,

hilft dir gar nicht weiter, ich weiss, aber so Saetze wie mit Weihnachten waere nich ueblich find ich ganz grosse Klasse.

Vermutlich haette ich der Richterin gesagt, nur weils nicht ueblich ist, heisst es ja nicht, dass das nicht geht oder keinen Sinn macht.

Ok, ich hab auch leicht reden, zugegeben. Bei uns war das alles im jaehrlichen Wechsel, weil vaeterlicherseits auch viel mehr Familie da ist/war, hat Tochter meist 2 Tage beim Vater verbracht zu den Feiertagen und 1 bei mir.

Wenn das mit Heilig Abend nicht durchsetzbar ist, dann ueberleg einfach wie wichtig dir das ist. Fuer die die ich kenne ist das ein Feiertag wie jeder andere auch...von daher, vielleicht kannst du ja an dem Tag wo Kind bei dir ist, was aussergewoehnliches machen, dann ist s doppelt schoen.

Ich denke, dadurch dass sie nicht planen muss so wie du (weil arbeiten etc) hat sie auch keinen Bedarf.

Hatte ich anfaenglich auch nicht, aber mein Ex hatte nur die Moeglichkeit fuers ganze Jahr zu planen, mit kleinen Aenderungen. Letztlich habe ich mich dann seinen Zeiten angepasst.

Ich wuensch dir alles Gute, tut mir so leid, wenn ich sowas lese.

Gruss riviera

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Geschrieben : 07.01.2008 20:00
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo riviera
Ich fand es ahrlich gesagt voll blöd als die Richterin gesagt hat es wäre nicht üblich das die Kinder j#ährlich im wechsel mal beim Vater und mal bei der Mutter den Heiligen Abend verbringen.
Bis jetzt steht mir seit 4 Jahren nur der 2. Feiertag zu aber dieses jahr habe ich sie bis zum 30. 12 behalten da ich ja weiter weg gezogen bin und es sich nich tlohnt sie nur für einen Tag abzuholen.
Ich werde aber auch wie gesagt nach Weihnachten auf meien Woche bestehen und wenn KM mit mir den Heiligen Abend nich tteilen will obwohl ich als Vater genau die gleichen rechte habe wie sie werde ich eben Kind immer ab dem 26.12 bis zum 2.01 nehmen und jedes Jahr mit ihr Silvester verbringen muss KM eben zurück stecken oder sie sagt freiwillig ich bekomme meien Tochter auch mal Heilig Abend.

Da ic hier immer gelesen habe das Väter die Kinder auch Heilig Abend haben dürfen im wechsel hatte ich es auch mit beantragt , aber wie ich sehe bin ich schon wieder so ein Vater der seien Tochter nicht Heilig Abend haben darf.
Echt traurig find ich das.

LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 21:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich fand es ahrlich gesagt voll blöd als die Richterin gesagt hat es wäre nicht üblich das die Kinder j#ährlich im wechsel mal beim Vater und mal bei der Mutter den Heiligen Abend verbringen.

Interessant wäre zu wissen, wie sie zu dieser Einstellung kommt. In meinem Umgangsbeschluss steht nämlich das genaue Gegenteil. Mein Richter hielt es für üblich, daß Heiligabend und Silvester jährlich getauscht werden. Ist der Kurze Heiligabend bei mir, so ist er Silvester bei Mama. Im Jahr darauf dann anders herum.

Nur mal so ... das nennt man dann richterliche Unabhängigkeit.

Milan

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Geschrieben : 07.01.2008 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei mir steht im Umgangsbeschluss auch wechselweise.

Meine Frau hält sich aber nicht dran, weil das ja nicht üblich sei. :knockout:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2008 22:16




(@PhoeniX)

Moin

Mir wurde auch damals nur der 2te Feiertag zugesprochen weil meine Ex sich weigerte die Kinder am heiligen Abend rauszugeben.
Beim ABR-Antrag war meine Ex dann aber so perplex das sie das gar nicht bemerkte und meinen damaligen Beschluß auf sich umschreiben ließ. Jetzt stehen die Kinder ihr nur am 2ten Feiertag zu.  :rofl2: Dumm gelaufen würd ich sagen.

Aber das heißt nicht, das ich das auch so durchziehe. Mitlerweile haben wir ja eine (noch sehr labile) Basis gefunden miteinander zu reden.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich hatte auch den Wechelfeiertag beantragt und die Richterin fand das auch gut, aber weil EX sich weigerte wurde beschlossen wie "üblich". (ja die Richterin benutzte auch genau dieses Wort)

Gruß

Martin

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Geschrieben : 07.01.2008 22:30
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Die Richterin sagte als ich den heiligen Abend im wechsel haben wollte nur es wäre nich tüblich das Kinder im wechsel bei den Eltern sind , sondern es wäre normal so das nur die KM das Kind am Heiligen Abend hat und ich nur den 2. Feiertag.
ich wollte nämlich auch ungerade Jahre bei KM und gerade Jahre bei mir und Silvetser ebenfalls im wechsel.
Heilig Abend bei KM Silvester bei mir.

LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 22:55
(@massarde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

will jetzt nicht klugscheissern, habe etwas in meinem "schlauen" Buch gefunden, heißt: Eltern und Kinder, Elterliche Sorge-Umgant-Unterhalt, Beck Rechtsberater:

Da steht drin unter b) Feiertagsregelung:

Neben dem turnusmäßigen stattfindenden Besuchszeiten muß der umgangsberechtigte Elternteil Gelegenheit haben, besondere Feste, wie etwa Weihnachten, Ostern oder Geburtstage mit dem Kind verbringen zu können. In der Rechtsprechung haben sich folgende Regeln herausgebildet.

Geburtstage werden bei dem Elternteil gefeiert, dei dem das Kind auch lebt, dies gilt in der Regel auch für Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Der umgangsberechtigte Elternteil kann das Kind dann an den 2. hohen Feiertagen, also am 2. Weihnachtstag und am 2. Oster-bzw. Pfingsttag zu sich nehmen. Bei größeren räumlichen Entfernungen ist bei älteren Kindern auch en Wechsel zumindest an Ostern oder Pfingsten im Jahresturnus denkbar.

Wie gesagt aus meinem Buch nicht von mir 🙂

Bei meinem Ex und mir läuft es übrigens genauso ab. Ich den Heiligenabend und er holt sie dann danach für ein paar Tage zu sich, sind dann eh Ferien. Dafür hab ich sie auch immer an Silvester da hat es ihm bisher nicht so recht gepasst *gg*. Ostern wird geteilt und die Geburtstage bei mir ich schmeiss eh immer ne Party dazu hätte er keine Zeit, noch dazu sind ja auch alle ihre Freunde hier und ohne Freunde Feiern ist auch doof, find ich zumindest.

Massarde

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Geschrieben : 07.01.2008 23:41
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen blöd wenn in einem Buch steht das die Kinder Ostern und Heilig Abend zur Mutter gehören , vor der trennun gfeiert ja auch der Vater mit den Kindern gemeinsam Heilig Abend wieso sollte dies nich tauch nach der Trennun gso sein,daß KV und KM die möglichkeit haben im jährlichen wechsel das Kind zu haben.
Ich bin als Vaer genau so wichtig wie die Mutter auch, nur leider dentk meine Ex das ich nicht smeh rwert bin in den augen des kindes.

JA hat sich immer noch nicht gemeldet, ab wann darf mir der guduldsfaden eigentlich reisen?

LG

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Themenstarter Geschrieben : 08.01.2008 18:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen blöd wenn in einem Buch steht das die Kinder Ostern und Heilig Abend zur Mutter gehören

Da steht nix von "Mutter".....  😉

Geburtstage werden bei dem Elternteil gefeiert, dei dem das Kind auch lebt,

Greetz,
Milan

PS:

Meine Frau hält sich aber nicht dran, weil das ja nicht üblich sei.

... hat meine jetzt auch gesagt ...  :knockout: :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2008 01:39
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

HiHO ihr lieben

Nachdem sich die Km immer noch nicht beim JA gemeldet hat , wollte ich morgen mal wieder (nach einer woche) beim JA nach fragen ob sie es doch getan hat.
Sollte sie es nicht getan haben , dachte ich daran den Antrag auf regelung der Ferien zum gericht fertig zu machen und hin zu schicken in Ordnung , oder noch zu früh?

der Antrag sollte so aussehen:

Osterferien Jährlich im wechsel in den Ungeraden Jahren zb. 09 kommt sie die erste woche über Ostern (wird KM eh nicht zustimmen, aber versuchen kostet nichts naja wie mans niemt)

Sommerferien die letzten beiden wochen

Herbstferien die letzte Woche

Weihnachtsferien immer ab dem 26. 12 (Richterin gibt mir ja das Kind nicht über Heilig Abend) sollte Kind in der ersten Osterwoche bei mir sein verbringt Kind Silvester bei der Mutter , wenn sie die zweite woche bei mir ist verbringt Kind Silvetser bei uns.

So in Ordnung, vieleicht könntet ihr mir ja bei nich tgefallen noch Tipps für verbesserungen geben.
Was meint ihr sollte ich noch versuchen die Pfingstfeiertage zu bekommen?

LG

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 23:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo furbie,

So wie du´s mit Ostern versuchst soltlest du es auch mit Weihnachten versuchen. Denk immer dran mehr fordern bringt dir immer etwas Verhandlungsspielraum. Zum einen mehr als ablehnen kann die Richterin nicht und zum anderen wenn du "großzügig" zugeständnisse machen kannst, weil du eben mehr forderst als du (minimal) willst entsteht bei der anderen Partei das Gefühl des "Sieges, weil du in deinen Forderungen zurückgehen ´"mußt". Ein Entgegenkmmen macht sich bei Richtern gut und gibt der anderen Partei ein Gefühl des Triumphes und kann zu nem guten Ergebnis führen.

Daher sollte deine Forderung so aussehen:

Osterferien im jährlichen Wechsel.

Pfingsten (habt ihr da auch Ferien) im jährlichen Wechsel.

Sommerferien die letzen 3 Wochen (evtl. auch da im Wechsel, wenn du es einrichten kannst)

Herbstferien 1 Woche

Weinachtsferien 1 Woche, wobei im jährlichen Wechsel das Kind den 2. Feiertag bei dir verbrint udn dann Silvester bei dir ist und im Folgejahr Heiligabend und 1. Feiertag bei dir und dafür 2. Feiertag und Silvester bei der KM.

Das bietet dir dann eine Verhandlungbasis in der du z.B. "großzügig" auf 1 Woche Sommerferien verzichten kannst, da du ja nur von 2 Wochen ausgehst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.01.2008 11:03
(@furbie30)
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Hallo Tina

Von mir aus hätte ich gerne meine Tochter auch mal Heilig Abend bei mir, aber ich habe letztes Jahr bei der Verhandlung von der Richterin selber zu hören bekommen, das Kinder Heilig Abend bei der Mutter sind und es wäre nich tüblich dieses zu ändern.
Ich hatte es letztes Jahr schon beantragt, aber weil wie gesagtRichterin sagt nein bekomme meine Tochte rnur 2. Feiertag bringt es nichts nochmal Heilig Abend zu beantragen.
Daher wollte ich ja wenigstens Ostern im wechsel haben.

LG

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2008 14:19
(@paulina)
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Man möge mir verzeihen, daß ich nicht wirklich was zum Thema sage  :redhead: ..aber es brennt mir seit Jahren in fast jedem Thread hier unter den Nägeln:

Traurig, traurig, daß Mama, Papa oder Beide so erwachsen sind, daß man einen Vertrag per Gericht aufsetzen muß, als würde es sich um den geteilten Gebrauch eines Autos und nicht um ein Kind handeln  ;(  😡
Da kann man nur hoffen, daß sich die Kinder später ordentlich bedanken und dann die betroffenden Elternteile anfangen nachzudenken.

Sorry..aber es mußte mal raus!

immer wieder entsetzte Grüße,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

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Geschrieben : 14.01.2008 17:23
(@furbie30)
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Hallo Paulina

Dann sag mir bitte wie ich es sonst hin bekomme,daß die Km mir die kleine in den Ferien gibt ich bin für jede Hilfe wo ich nich tzum Gericht muss dankbar, weil ich nämlich aucvhkeine Lust habe jetzt zum 4 . mal vor Gericht zu gehen , weil Ex meint das unsere Tochte rihr eigentum ist.

Aber keine angst irgendwann ist meine Tochter auch gross und wird wissen, was ich für sie getan habe und sie nie im stich gelassen habe und dann wird sie auch mal die ganze wahrheit erfahren.

Unter anderem habe ich letztes Jahr im November und im Dezember je einen Ferienplan an meine EX geschickt mit der Bitte sie solle sich das durch lesen und mir sagen wie wir uns wegen der Ferien einigen sollen es kam nicht eine Antwort zurück , nich tmit der Wimper hat sie gezuckt als ich da war und die kleine geholt habe.
Im Januar habe ich mich dann ans JA gewant und auch da reagiert meine Ex nicht als JA bei ihr anrief und zum schluß sogar ein Brief von denen bekam mit der Bitte sichzu melden, hat sie auch bis heute nie getan.

Sag mir bitte was ich sonst noch tun kann, um nicht wieder vor Gericht zu müssen 8war erst im August 07 somit vor nicht mal 6 Monaten erst vor Gericht) traurig ich weiss und ehrlich gesagt kotzt es mich auch an, aber was soll ich machen, sag es mit bitte wenn du einen anderen vorschlag hast.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2008 21:36




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