Hallo liebe VS - Gemeinde,
Möchte der KM die Ferienplanung demnächst zukommen lassen.
Meine Fragen an Euch;
1. Steht meiner Tochter, ( zweieinhalb noch ) die gleichen Ferien zu, wie bei einem Schulfähigen Kind?
2. Werden die Umgangswochenenden mit einberechnet in den gesamten Ferien?
Beispiel: die Sommerferien fangen bei uns am 17.07.08 an, vom 18.07.08 bis zum 20.07.08 wäre Umgangswochenende
Wird der 18.07.08 nun mit einberechnet, alsFeriemtag, oder nicht?
Danke Euch für Kommentare
MfG. Mad
HI Mad
Ich machs mal kurz.
Zu 1 Nein, weil zu klein
Zu 2 Ist damit wohl erledigt.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
hallo Thomas,
auf was berufst du dich? Gibt es da eine eindeutige rechrssprechung, bei nicht schulpflichtigen Kindern ?
Danke dir für Info
MfG. Mad
Hi
auf eigene Erfahrungen von damals. Ich hatte das in meiner wilden Phase auch anders gewollt, aber letztlich mußte ich der Richterin Recht geben, der Junge war damals einfach noch zu klein ( auch 2/12) als daß er über Tage hinweg bei mir bleiben könnte.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
*mir großen Augen auf Hessentom guck*
Das versteh ich nicht. Warum ist ein Kind mit 2 1/2 dazu zu klein? Wenn z.B. Mama in die Klinik muß, dann muß es ja auch gehen.
Ich denke das Kinder in dem ALter auch gut damit zurecht kommen mal ne Woche bei Papa zu sein. Wenn natürlich Mama jeden Tag anruft funktioniert das nicht.
@ mad:
Wie immer gibt es da keine gesetzliche Regelung und es ist immer Verhandlungssache. Es gibt Empfehlungen, aber die sind eben nicht verbindlich. Wie das mir Ferien aussieht müßte ich aber auch erstmal nachschauen
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo Thomas,
Zum Wohle des Kindes und zur weiteren Verfestigung der Vater - Kind Beziehung, kann ich da nur sagen
MfG. Mad
Hallo Tina, 😉
ich muß dazu sagen , das meine Lütte schon mehere Male eine Woche und mehr bei mir übernachtet hat, bis der Vorwurf seitens der KM kam, Zitat vom RA - Schreiben, der Umgang u. die Übernachtungsmöglichkeiten haben dem Kind nicht gut getan , Das Kind sei nach dem Umgang stark verängstigt gewesen. Zitat Ende
Kann darüber nur lachen, über das Zitat. weil es nicht stimmt, frei erlogen.
Ich möcht dich bitten , mal nachzuschauen, ob du etwas in dieser Richtung findest, wie bereits oben von dir erwähnt.
MfG. Mad
Hallo Mad,
1. Steht meiner Tochter, ( zweieinhalb noch ) die gleichen Ferien zu, wie bei einem Schulfähigen Kind?
Genauso wie bei einem "schulfähigen" Kind ist es zunächst mal Verhandlungssache, wie lange du eure Tochter in den Ferien sehen kannst.
Kann keine Einigung erzielt werden und geht es vor Gericht, wird es bei einem 2,5 jährigen Kind halt schwierig, einen Ferienumgang in der Größenordnung von 2 - 3 Wochen einzuklagen - wenn es nicht sowieso unmöglich ist.
2. Werden die Umgangswochenenden mit einberechnet in den gesamten Ferien?
Beispiel: die Sommerferien fangen bei uns am 17.07.08 an, vom 18.07.08 bis zum 20.07.08 wäre UmgangswochenendeWird der 18.07.08 nun mit einberechnet, alsFeriemtag, oder nicht?
... ist ebenfalls Verhandlungssache, s. oben.
Bei mir war es so, dass ich nach einer Verhandlung und der Drohung der Richterin, dass sie das "volle Programm" incl. aller möglicher Gutachten auffährt, sollten wir uns nicht über den Umgang zum Wohl der Tochter einigen, ich zunächst Umgangsbesuche übers Wochenende (vorher nur ohne Übernachtung) und eine Woche in den Sommerferien "aushandeln" konnte. Die Richterin hatte mir aber durch ihre geschickte Sitzungsführung schon sehr geholfen. Wäre ich an einen weniger kompetenten Richter geraten, hätte das auch anders ausgehen können.
Tochter war damals übrigens auch 2,5 Jahre alt.
der Junge war damals einfach noch zu klein ( auch 2/12) als daß er über Tage hinweg bei mir bleiben könnte.
Dies halte ich aufgrund eigener Erfahrungen nicht in jedem Fall für zutreffend.
Gruß
Martin
@ Tina
Ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen, ich konnte halt damals die Argumentation der Richterin nachvollziehen.
Mama war im Krankenhaus, ich habe das eher zufällig erfahren und bin auf "180" gegangen. Ergebnis: Was "wollen Sie von uns?"
Es ist hier bis zum Erbrechen schon thematisiert worden, als Vater bist Du der A....
Wenn Mad das anders erfährt, dann meinen Glückwunsch von Herzen!
Nur, und das hat mich besänftigt, ein Kind in dem Alter wird nach der Mama rufen, und da haben wir Kerle nun mal die schlechteren Karten. Das Umfeld, welches Mama geschaffen hat, werden wir Väter niemals durchbrechen können. Losgelöst von all dem juristischen Sch....
Ob das bei Mad so ist, muß ich natürlich dahingestellt sein lassen, in meinem Fall konnte ich es damals jedenfalls nachvollziehen.
Heute, und das sei mir erlaubt, sage ich, ein Kind in dem Alter hat das Recht nach der Mama zu rufen. Bei all dem Ärger, den Mama mir gemacht hat, ich wüsste nicht, wie ich das Still/Mama oder sonstwie Bedürfnis hätte stillen können.
Das war meine Erfahrung, die keinen Anspruch auf Ewigkeit erhebt!
Eins fällt mir noch ein:
Ist es nicht ggfs. angezeigt sich als Vater mal im Interessse so kleiner Kinder zurück zu nehmen?
Klar, ich kann ob meines Erfolges hier den "Übervater" geben, aber das will ich gar nicht.
Bei all dem Stress, den wir durchleben müssen, sollten wir Papas niemals die Bedürfnisse unserer Kids aus den Augen verlieren. Juristisch bekämpfen wir die Mütter, aber wichtig sind doch die Kinder.....................
So, das war jetzt der Klugscheisserteil;
LG Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
ja, unsere Tochter fragt schon mal nach , wenn sie bei mir ist, wo Mama ist,
die Situation in dann nicht einfach für mich, früher konnte sie dann anrufen bei ihr, heute geht das leider nicht mehr, das sie eine neue Nr. sich geben lassen hat.Manchmal frag ich mich wirklich, ob sie diese Situation und alles, was damit zusammen hängt , unterschätzt hat.
Das ich kämpfen werde, bis zuletzt, damit hat sie nie gerechnet, das ist aber nur eines von vielen problemen, die sie hat.
Nochmal auf das oben genannte Thema zurück zu kommen , werde ich zumindest ihr einen Vorschlag unterbreiten, was die Ferien angeht.
Denn, falls sie doch die Absicht hat, wegzuziehen, habe ich wenigstens unsere Tochter mal etwas länger dann, wie nur 2 Tage, im Monat.
MfG. Mad
Morgen,
schaut mal beim <Familien-Wegweiser> .
U.a. steht da was zur Übernachtung von 4-5 jährigen, bei kleineren Kidnern steht ein eher kürzerer aber häufiger Umgang ohne Übernachtung. Aber imemr abhängig von der Vater-Kind-Beziehung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi mad,
ein bekannter hat vor gericht folgende regelung erhalten. sein sohn war zu der zeit noch keine drei jahre alt. KM wohnte in berlin, er selbst ist nach HH gezogen. er hat pro monat den kleinen eine ganze woche, dann drei wochen bei mama. verreisen kann er da dann auch immer mal - für ne woche halt. der kleine hat sich daran gewöhnt und genießt die zeit bei papa. ein ab und zu heimweh nach mama ist normal. auch bei mama vermisst er den papa.
da der KV beruflich flexibel ist, genießt er dann immer die volle woche mit dem jungen.
es kommt tatsächlich immer auf die jeweilige situation an. standardlösungen gibt es selten.
zu erwähnen ist noch, dass die KM auch mal über 6 monate den umgang aufs äußerste vereitelt hat. nach dem gerichtstermin klappte es dann und er konnte seinen kleinen erst 2 mal die woche für 3 stunden sehen, dann obige regelung.
vielleicht ist ein umzug der KM nicht immer sooo gravierend - wenn meistens natürlich belastend.
sollte ich obige regelung eines tages erhalten, wer ich glücklicher als je zuvor. doch bis dahin ists noch ein langer weg...
Gruss
Ariba
Moin
Regelungen wie Ariba sie hier beschrieben hat sind eine äußerste Seltenheit. Auch wenn man Glück hat und sich so eine Regelung vor dem AG erkämpft (da muß es schon besondere Umstände geben) wird diese wohl in einem OLG Verfahren gekippt werden. Die Ex von Mad wird wohl so gestrickt sein, das sie das ohne Probleme (dank PKH) bis dort hintreiben wird.
Gruß
Martin
Leute, ich bin baff erstaunt. :wiejetzt: Damit hätte ich nicht gerechnet. Da war ich wohl damals zu naiv :knockout: :againstwall:
Andererseits ist es positiv so was lesen zu dürfen.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hi,
Regelungen wie Ariba sie hier beschrieben hat sind eine äußerste Seltenheit.
das stimmt zur zeit - noch!
vielleicht müssen die KV einfach mehr mit hilfe ihrer anwälte beantragen? die meisten beantragen dann die bekannte(und nirgends wo festgeregelte) 14-tage-regel mit evtl. noch nem zarten plus obendrauf - das wars.
der von mir benannte KV versuchte seinerzeit mit der KM einen kompromiss zu erlangen. er wollte unbedingt mehr, als diese 14 tage ein WE. und bei dem damaligem alter des kindes(auch immer wichtig!) hätte er den kleinen mehrfach in der woche sehen können. "so" wollte das die KM dann auch nicht, und die super regelung mit einer ganzen woche kam heraus.
aber ohne die 300km entfernung der eltern wär es zu dieser regelung wohl nie gekommen.
das verrückte an dem ganzen: der KV selbst hat die entfernung geschaffen! :puzz:
wie auch immer. DAS sind regelungen die mut machen und hoffnung geben. heutzutage aber wahrlich noch einzelfälle.
bei solchen regelungen könnte auch meine KM hinziehen wohin sie möchte 😉
Gruss
Ariba
Hallo allen,
Danke Euch für diese Auskünfte, Mutzusprechungen und Kommentare.
Die Vater - Kind Beziehung klappt und läuft prima, bin ich zumindest der Meinung. Gestern war meine Lütte ja nun bei mir , wir haben den Sylvesterabend sehr genossen, hatte viel Spaß miteinander.
Ich werde die kommende Woche mich mit meinen AW. in Verbindung setzen. Sollte Ex doch der Meinung sein, sie müßte umziehen, um die Vater - Kind Beziehung zu stören bzw. dafür sorgen, das ich unsere Lütte so wenig wie möglich zusätzlich sehe, werde ich bei der Umgangsregelung gleichzeitig beantragen , wenn sie diesen Schritt macht, das unsere Tochter eine Woche bei mir ist und den Rest der Woche bei ihr, zumindest bis zum schulfähigen Alter.
Diesen Ratschlag finde ich ganz gut, der hier beschrieben worden ist.
Danke nochmals dafür ,
MfG. Mad