Also. ich habe all das hier und Eure Beiträge innerlich mal mächtig wiedergekäut.
@Beppo und LBM: hätte er Lust dazu, plötzlich dem Alltag mit 2 Kindern gegenüberzustehen? Ich glaube es wirklich nicht. Aber was ich sicher weiß ist, dass er eine Menge unternimmt, wenn er den Drang verspürt, jemandem für sein Fehlverhalten (wahr oder eingebildet) eins überzukacheln. Erst recht bei mir, die Trennung hat er mir bis heute nicht verziehen. Es gibt nichts, womit er mich noch treffen könnte- außer mit unseren Kindern. Und das weiß er verdammt gut. An der Stelle sind wir auch bei Martins punktgenau erwähntem schlechtem Gewissen und der Strippe, an der er dabei rumzottelt.
@Martin: kann man Deine Pumpgun-Rhetorik eigentlich auch als Anruf- und mailbeantworter mieten? Und mit Perücke und Kreidekost als Alanai vor Gericht?
@Tina: wusste doch, dass Du das nicht meintest. Das Urteil, welches Du meinst, habe ich auch schon mal gelesen. Habe heute einen Anruf von ihm auf dem AB abgehört, wo er mir vorwarf, ihn vorsätzlich zu schlechtem Verhalten zu nötigen, um dann das ASR einklagen und in Ruhe nach Schottland umziehen zu können. Anders könne er sich mein Benehmen wirklich nicht erklären. Und ich habe im Stillen dem Menschen gehuldigt, der anno sehr weise Umgangsrecht und Sorgerecht getrennt hat.
@Toto: klar ist da viel Internet dabei und nicht nur das fundierte Gespräch mit einem Anwalt. Ich habe stundenlang auf der Suche im Internet zu dieser Auswanderungsproblematik zugebracht, aber wirklich ergiebig war das nicht. Und deshalb habe ich, um hier valide Informationen abgeben zu können, morgen einen Gesprächstermin mit meinem Anwalt. Wegen allem hier Aufgeworfenem. Werde Euch brühwarm weiter berichten. Und ja, der ist gut, auch in internationalem Kindschaftsrecht. Was mich auf den Gedanken bringt: sollte man diesen Fred nicht besser in Auslandsthemen verfrachten?
Liebe Alanai,
LBM bringt es mpMn präzise auf den Punkt:
Ich würde das ABR schon allein deshalb beantragen, weil sie zum Umgang das Wohnsitzland verlassen und er bereits jetzt Drohungen ausspricht die Kinder einzubehalten. Ohne ABR würde ich das Land nicht verlassen, schon gar nicht, wenn er hier offiziell noch einen Wohnsitz hat.
Verbitterte, zornige, hasserfüllte innere Befindlichkeiten sind nach einer Trennung nicht ungewöhnlich. In meinem Leben gab es mehr als einen Tag, da hatte ich große Lust, beiden Exen den jeweiligen Hals herumzudrehen. GsD habe ich diesen Impulsen mit Rücksicht auf den gemeinsamen Nachwuchs nie nachgegeben. Auch wenn es genug Schwarzkittel gegeben hat, die mich gern in ein destruktives Verhalten hineingehetzt hätten.
Aber was ich sicher weiß ist, dass er eine Menge unternimmt, wenn er den Drang verspürt, jemandem für sein Fehlverhalten (wahr oder eingebildet) eins überzukacheln. Erst recht bei mir, die Trennung hat er mir bis heute nicht verziehen. Es gibt nichts, womit er mich noch treffen könnte- außer mit unseren Kindern.
Diese hässliche Form unväterlichen bzw. unmütterlichen Verhaltens ist leider weder selten noch geschlechtsspezifisch.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Liebe Biggi, Deinem letzten Satz habe ich nichts hinzuzufügen. Und ich hoffe, dass ein anderer Schwarzkittel als bei Dir hier am Werk sein wird.
Gespräch mit dem Anwalt: in seltenen Einzelfällen wird wohl nur der totale Einzelfall entschieden (sprich: nur der eine Umzug), aber in der Mehrheit wird das ABR bei solchen Fragen gleich ein für alle Mal geklärt. Aufgrund der Auslandsfrage läuft es ohnehin auf das ABR hinaus. Worin ich mich allerdings irrte: wegen Pässen etc. darf ich dann trotzdem noch brav um Erlaubnis und Unterschrift bitten. Aber okay, wenn er unsere Kinder sehen will, brauchen die beiden so oder so Pässe. Und Freizeit, Freunde und dergleichen sind eh unbenommen davon.
Das wundert mich. Ich hatte mal heraus gefunden, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, keine Zustimmung für die Erteilung des Passes braucht.
Ist im Forum auch irgendwo angepinnt, ich meine unter Sorgerecht.
LG LBM
Edit: da!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich brauchte das letzte Mal eine Passkopie plus Originalunterschrift plus Vollmacht. Aber vielleicht sind die Bürgerämter da auch unterschiedlich streng unterwegs...?
Mit Sicherheit.
Ich glaube aber auch, dass du da übervorsichtig ran gehst, und die Vorteile, die du als Frau und Mutter hast, nicht ausnutzt.
Das ehrt dich aber es nützt dir nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und nun kommt der schwierigste Teil: er wollte laufend mit unseren Kindern sprechen. Ich (gebetsmühlenartig): ja gern, wenn er nicht mehr aggro ist und in der Lage, sie aus unserem Streit rauszulassen. Er: ich würde ihm ja gar nix anderes übrig lassen, als über die beiden zu gehen. Nun, ich habe erstmalig in der Geschichte tatsächlich den Kontakt unterbunden. Komplett richtig angefühlt hat sich das nicht, aber ich wusste auch grad keine andere Lösung.
Immer noch Sonntag, sms:
19.50 von ihm:
"Da die kinder keine mutter haben wird xxx die beiden nach berlin bringen. Mach alles bereit, xxx ist puenktlich."
20.45 von mir:
"Du wirst sicher einsehen, dass ich nach Deiner sehr klaren Androhung der Kindesentführung unsere Kinder xxx nicht mitgeben und weiterhin nur noch über RAe ... in Leipzig mit Dir kommunizieren werde."
Hallo Alanai,
du hast es offenbar selber erkannt, dass deine Entscheidung den Kontakt deiner Kinder zum Vater zu unterbinden nicht richtig war. Umso mehr verwundert es mich, dass du in diesem Forum, so viel Zuspruch für dein Vorgehen findest. Auch dass du schließlich den Aufenthalt deiner Kinder beim Vater verhindert hast, ist meiner Meinung nach überhaupt nicht zu rechtfertigen. Du wolltest nachvollziehbar den Transport eurer Kinder zum Flughafen nicht auf eigene Kosten machen. Der Vater hat spät, aber für die Durchführung nicht zu spät, eingelenkt und einen Vertreter beauftragt, der diesen Transport von dir zu Hause aus übernommen hätte. Du hast diesen Umgang boykottiert und die Kinder nicht reisen lassen.
Dein Argument, der Vater würde die Kinder nicht zurückbringen beruht auf Geschwätz des Vaters im Rahmen von Streitigkeiten mit dir. Auch wollte er die Kinder nicht in den Iran verbringen sondern in die Schweiz, wo ihm bekanntermaßen ein dauerhaftes Einbehalten der Kinder so einfach gar nicht möglich ist. Deshalb kann ich dein Argument nur als vorgeschoben betrachten. Du berufst dich auf mangelndes Vertrauen in das Verhalten des Vaters und wünscht dir, dass er vertrauensvoll mit dir kooperiert, während du gleichzeitig versuchst ihn mit Umgangsboykott zu Wohlverhalten zu erpressen. Der Vater deiner Kinder mag ein Stinkstiefel sein, aber Umgangsboykott darf unter keinen Umständen ein Mittel der Auseinandersetzung zwischen den Eltern sein. Ich verstehe nicht, wieso es nicht möglich ist, das genauso in die Köpfe zu bekommen, wie die Regelung, dass man unter keinen Umständen eine Meinungsverschiedenheit mit "schlagenden" Argumenten fortsetzen darf. Es ist schade, dass du dich zu diesem Übergriff auf das Recht deiner Kinder hast verführen lassen. Und es ist für mich vollkommen unverständlich, dass du hier für diese Entscheidung auch noch Zuspruch erhältst. Solange der Vater sich gegenüber den Kindern nicht schlecht verhält (davon habe ich nichts von dir gelesen) ist es deine Pflicht den Umgang zu fördern.
Und auch Dein Ex hat noch die eine oder andere Strippe in der Hand, an der er nur ziehen muss, damit Du wenigstens ein schlechtes Gewissen hast. Die solltest Du demnächst durchschneiden...
Es bleibt dir überlassen, ob du auf solche Ratgeber hören willst, die dir letzten Endes nichts anderes vorschlagen als gewissenlos zu werden. Ein schlechtes Gewissen kann im Allgemeinen nur ausgelöst werden, wenn man ein berechtigtes Anliegen ignorieren will. Andernfalls hat man kein schlechtes Gewissen. Denk mal darüber nach.
Beste Grüße,
schultze
Schulze, hast Du den Thread von Anfang durchgearbeitet? Und ich glaube, es gibt hier auch noch einen weiteren Thread von Alanai. Ich war anfangs auch skeptisch, aber dieser KV ist speziell...
Toto
Warum?
Es ist also völlig ok, wenn der KV eigenmächtig und ohne Absprache den Umgang verlängert, aber es ist nicht ok, wenn die KM die Kinder nicht zu Vater lässt,weil dieser sich nicht an Abmachungen hält und schon ankündigt, die Kinder länger zu behalten, obwohl sie zur Schule müssten?
Ich denke es geht hier auf beiden Seiten sicher einiges schief und ohne gerichtliche Klärung des Umgangs wird es auf Dauer hierwohl tatsächlich nicht funktionieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@schultze: unter normalen Umständen bin ich, was den Umgang angeht, Deiner Ansicht. Und Umgangsboykott ist eins der Dinge, gegen die hier in diesem Forum tagtäglich auf´s Neue gekämpft wird. Niemand hier würde jemandem aus purem Klaumauk dafür applaudieren oder gar dazu raten. Die Leute haben mir geholfen, mir selbst in Bezug auf den KV endlich mal eine Stopp Loss- Marke zu setzen und sein Verhalten eben nicht mehr zu verniedlichen. Und dafür bin ich ihnen sehr dankbar.
Worin ich Dir allerdings nicht zustimme, ist die Pauschalaussage in Bezug auf das schlechte Gewissen. Das ist eine hochgradig subjektive Empfindung und hat in den wenigsten Fällen mit Recht oder Unrecht oder Schuld oder Unschuld zu tun. Al Capone war noch im Gefängnis der felsenfesten Überzeugung, völlig zu Unrecht einzusitzen, während sich vielleicht grad die Hausfrau im Nachbarhaus mit dem schlechten Gewissen darüber rumplagt, dass ihr Mann heute morgen die Frühstücksbrötchen für die Kinder schmieren musste, weil sie beim Aufstehen einen Hexenschuss bekam. Während die Mutter, die dem Vater erklärt, sein Sohn wäre wegen 70 anderen Kindergartenkindern grad mit Umgang überfordert, vermutlich nicht den Hauch eines schlechten Gewissens hat- wie Al Capone.
@Tina, wo Du gerade "Umgangsregelung" sagst- ich bekam vorgestern eine mail, in der stand:
"Hallo Alanai, in der Zeit vom 20.07.-11.08. hätte ich die Kinder gern bei mir. Hängt jedoch noch von den Flugzeiten ab."
Anfangs war zwar die Rede von den ersten zwei Wochen, danach haben wir zeitlich den Umzug ausgerichtet, nun sind es 3 mitten in den Ferien, aber angesichts der Tatsache, dass sein Ton diesmal doch sehr viel moderater ist und er unseren Sohn zum Geburtstag anrief (plus kleinem Geschenk), mag ich auch nicht weiter zickig sein.
Allerdings liegt noch keine Zustimmung zum Umzug vor seinerseits und das mit den Flugzeiten ist in Tagen sehr dehnbar. Ich überlege jetzt also, ihm freundlich zu antworten, dass das klar geht, ihn aber noch darauf hinweise, dass unsere Kinder dann am 11.08. in Schottland landen müssten und ich ihn bitte, mir bis 31.05. die genauen Flugzeiten mitzuteilen. Was haltet Ihr davon? Prinzipiell, Frist und überhaupt? Am 20.08. geht in Schottland die Schule wieder los und ich fände es schon schön, wenn unsere Kindern noch ein paar freie Tage zum Einleben und Erforschen der Umgebung hätten.
Hier mein Entwurf mit Bitte um Rezension:
Hallo Vati, prinzipiell spricht nichts dagegen, nur das mit den Flugzeiten ist mir ein noch etwas zu dehnbarer Begriff. Was den Hinflug ab Leipzig zu Dir angeht, habe ich (wegen unserer Umzugsplanung) mit einem Spielraum von plus/minus 1 Tag kein Problem, aber ich möchte, dass sie wirklich spätestens am 11.08.2014 wieder bei mir sind, da es dann nur noch wenige Tage bis zum Schulbeginn sind und sie diese Zeit zum Eingewöhnen und Umgebungserforschen noch brauchen. Und bitte denke daran, dass Du den Rückflug für die beiden nach Schottland buchst, in den Sommermonaten gibt es auch einen Direktflug von Zürich nach Edinburgh. Swiss Air, wenn ich mich recht entsinne. Bitte teile mir bis 31.05.2014 mit, wann genau die beiden hier in Leipzig losfliegen und am 11.08.2014 in Edinburgh landen.
Grüße, Mutti
Hu Schulze,
Solange der Vater sich gegenüber den Kindern nicht schlecht verhält (davon habe ich nichts von dir gelesen) ist es deine Pflicht den Umgang zu fördern.
Ich hab gelesen das der Vater die Kinder als Sprachrohr missbraucht.
Direkten Auseinandersetzungen mit Alanai geht er aus dem Weg.
Das geht garnicht. Meine Meinung.
Meine Olle und ich sind bestimmt nicht immer einer Meinung.
Ehrlich gesagt kenn ich nur einen Punkt wo Hex und ich uns einig sind:
Die Kinder können nix dafür wenn wir uns zoffen.
Das sieht Alanais Ex völlig anders.
Schlechtes Verhalten gegenüber der Ex hat sich jede Olle selbst zuzuschreiben.
Schlechtes Verhalten gegenüber den Kindern geht garnicht.
Der Umzug nach Schottland wird auch ohne die Sperenzchen vom KV stressig genug für die Kinder.
Dann ist eben diesen Sommer mal Pause. Mein Vorschlag wär:
Papa bewegt sich nach Schottland und erkundet mit den Kids die neue Umgebung.
Oder er lässt es eben.
Gruss Horst.
Horst, diese Variante würde leider gar nüscht werden. Er bewegt sich zum Umgang weder nach Leipzig noch nach Schottland, was bedeutet, dass sie ihn (sofern keine Wunder geschehen) a) ohnehin erst im Sommer wiedersehen oder ihn b) wenn das nicht funkionieren würde, bald mit "Sie" ansprechen. weil sie vergessen haben, wie er aussieht nach so langer Zeit. Nein, das kann ich den beiden nun wirklich nicht mehr zumuten, sie freuen sich so sehr auf diesen Urlaub.
Moin Alanai,
ich hab das eben mal gecheckt (ZRH ist mein "Heimatflughafen"): Diesen Swiss-Direktflug gibt es zwar, aber er kostet je nach Buchungsportal schlanke 400 - 700 EUR pro Nase. Gehst Du wirklich davon aus, dass ein KV, der keine Kohle für Unterhalt hat, stattdessen Geld für solche Tickets hat?
Zumindest hat Swiss einen Service für "Unattended Minors" (falls Deine Kids das noch brauchen).
Alternativen mit Umsteigen in (beispielsweise) London, Köln oder Brüssel gibt es bei BA, Germanwings oder Brussels Airlines; kosten ca. 150 Steine pro Nase. Ob das "unattended" möglich ist, sehe ich auf die Schnelle nicht.
Im Gegensatz zu manchen "Väterrechte-Verfechtern" sehe ich weder moralisch noch juristisch, das es Deine Aufgabe wäre, zusätzlich zum Unterhalt auch noch diese Umgangskosten zu finanzieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen, Martin, danke Dir, ich hatte das auf der ZRH- Homepage gefunden, Preise waren da allerdings nicht angegeben. Es gibt ja noch einen Flug mit fly be von Genf nach Inverness, aber da scheinen die Sommerpläne noch nicht rauszusein. Der Flughafen Genf gibt Inverness als Ziel zwar an, aber fly be selbst gibt für August noch keine Daten raus, nur bis Ende März. Mit Umsteigen ginge (Manchester, London Gatwick, Amsterdam), allerdings gehen diese Flüge zum Teil über 6h-41h (das war die Hammerangabe) Reisezeit, das wollte ich den beiden nicht antun und lieber aus freien Stücken, nur für sie und unabhängig von Vatis Pflichten die 124 Meilen bis Edi fahren. Aber ich grab mal weiter, Aberdeen bzw. Dundee wären ja auch noch vakant, mal sehen, was das Geld da sagt. Und ja, ich hätte sie schon gern mit Begleitperson, zumindest die ersten ein, zwei Flüge, bis sie sich komplett sicher und voll wie die Globetrotter fühlen.
Hi Alanai,
Er bewegt sich zum Umgang weder nach Leipzig noch nach Schottland, was bedeutet, dass sie ihn (sofern keine Wunder geschehen) a) ohnehin erst im Sommer wiedersehen oder ihn b) wenn das nicht funkionieren würde, bald mit "Sie" ansprechen. weil sie vergessen haben, wie er aussieht nach so langer Zeit.
Ja. Und? Was kannst du dafür?
400 - 700 EUR pro Nase. Gehst Du wirklich davon aus, dass ein KV, der keine Kohle für Unterhalt hat, stattdessen Geld für solche Tickets hat?
Die Zweifel von Martin teil ich.
Der Typ ist ein Mann kein Baby. Du musst dem nix mehr nachtragen. Der kann selbst entscheiden was ihm wichtig ist. Eure Kinder sind das so wies aussieht nicht. Das ist bitter aber nicht zu ändern. Guck lieber das du das ABR hast bevor dein Möbelwagen Richtung Schottland rollt. Die Familiengerichte warten nicht nur auf dich. Das ist deine Baustelle. Nicht das was dein Ex tut und lässt.
Gruss Horst
Moin Alanai,
zwei inhaltliche Anmerkungen zu der Anfrage des KV und Deiner Antwort:
- zum einen würde ich versuchen, ihm eine konkludente Handlungsweise bzgl Schottland unterzujubeln. Also, wenn er die Kids in einen von ihm gebuchten Flug nach Schottland setzt, dann kann er sich nachher jedenfalls nicht herausreden, davon nichts gewusst zu haben
- zum zweiten solltest Du ihm ermöglichen einen Hin-/Rückflug zu buchen. One-Way-Flüge sind idR unverhältnismäßig teuer.
Gruss,Toto
Moin,
- zum zweiten solltest Du ihm ermöglichen einen Hin-/Rückflug zu buchen. One-Way-Flüge sind idR unverhältnismäßig teuer.
Da es sich offenbar um Gabelflüge handelt (hin von Leipzig, zurück nach Schottland), ist das Kostenargument sekundär; das sind mehr oder minder zwei Einzelflüge.
Ich persönlich würde dem Herrn schriftlich die Daten mitteilen und zusagen, die Kids zuverlässig in Leipzig zum Flugzeug zu bringen. Bedingung: Es liegen mir bis zu einem bestimmten Datum bestätigte Flüge sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug nach Schottland vor. Wenn der Herr das nicht schafft, will er das nicht schaffen; das wäre mir dann allerdings auch egal. Es gäbe für mich nicht den Hauch einer Chance, ein 9. und ein 13-jähriges Kind irgendwo auf Flugplätzen herumirren zu sehen.
Und wenn Monsieur deswegen klagen will: Soll er doch (endlich mal). Wer nicht einmal eine eigene Erwerbstätigkeit inklusive Mindestunterhalt gebacken kriegt, soll sich ruhig in die Fänge der deutschen Familiengerichtsbarkeit begeben, wo man ihm mitteilen wird, dass es neben den weinerlich eingeklagten Rechten auch ein paar Pflichten gibt. Und ja: Es besteht dort Anwesenheitspflicht...
Grüssles
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, welche Laumeier sich "Vater" nennen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.