Ferien, Umzug, KU u...
 
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Ferien, Umzug, KU und irgendwie auch Erpressung von schweigendem KV

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(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit, so zielführend beabsichtigt. Nur wurde leider nix draus, sondern Folgendes ist passiert:

Er reagierte schlicht gar nicht.  .....  Und Information bezüglich der Winterferien. Auch hier: tiefes Schweigen im Walde als Reaktion.

Liebe Alanai,
ich verstehe dich rundum und kann dein Zögern ebenso nachvollziehen, wie die das Gefühl bezüglich der nichtreagierenden Wattewand (Vater). Das ist so ...
Aber nun bringst du ja ordentlich Fortgang in alles, gratuliere und wünsche prompte Erfolge!

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2014 14:17
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Soooo, nun kracht es richtig im Gebälk und ich bräuchte bitte mal wieder Eure emotionsglättende Wirkung. Sorry, es hat gestaut, ist also elende lang, auch wenn ich mich sehr um eine eingedampfte Version bemühe.

Stand war ja, dass er auf nix reagierte bezüglich der Winterferien, ich hab dann auch geschwiegen. Am vorletzten Schultag (vorletzte Woche also) machte es dann "Päng!" Folgendes: ich hatte Nachtwache und mein Ex rief daheim an. Töchterle war dran und er brauchte exakt 5min Gespräch, um ihr zu erklären, wie saufies es wäre, würde ich sie nicht zum Flughafen bringen.

Tag 2: er rief wieder an, diesmal war ich (noch) daheim. Fragte, ob ich zur Vernunft gekommen wäre und die Kinder nun nach Berlin bringen würde, ansonsten würde ich ihnen ja grob die Ferien versauen. Ich wiederholte ganz sanft "wenn Du mir die Reisekosten erstattest". Er: ok, dann behält er die Kinder nächstes Mal eben bei sich und ich könne zusehen, wie ich sie in den Ferien zu mir bekäme. Ich blieb ruhig und voll der Continence. (innerliches Flattern davon unbenommen, ebenso das schlechte Gewissen, den Kindern ja tatsächlich die Papa-Ferien zu versauen.)

Tag 3: unzählige Anrufe. Droht mir wortwörtlich "massiv, wenn die Kinder Sonntag nicht am Flughafen stehen, hast Du das nicht umsonst getan". Und ASR war bisher nicht erforderlich, damit sie bei mir leben, deshalb könnten sie ab sofort auch bei ihm leben. Meine Continence schwand zunehmend.

Tag 4: (Sonntag): Anruf bei meiner Schwester, sie hätte doch schon immer einen guten Einfluss gehabt auf mich. Ich würde ihm die Kinder entziehen, von Drohung kein Wort, Tonfall leidend und devot. Mail von seinen Schweizer Freunden, sie denken, ich sollte das alles nochmal überdenken, so ein Stress wäre doch völlig unnötig. Wieder Anrufe von ihm bei mir, keinesfalls devot oder leidend, sondern wieder mit klaren Drohgebärden. Kinder werden bei ihm leben, er wird alles dafür tun, dass ich niemals umziehen kann und KU werde ich sowieso niemals von ihm sehen. Continence gehörte an dieser Stelle endgültig nicht mehr zu meinen Haupttugenden.

Und nun kommt der schwierigste Teil: er wollte laufend mit unseren Kindern sprechen. Ich (gebetsmühlenartig): ja gern, wenn er nicht mehr aggro ist und in der Lage, sie aus unserem Streit rauszulassen. Er: ich würde ihm ja gar nix anderes übrig lassen, als über die beiden zu gehen. Nun, ich habe erstmalig in der Geschichte tatsächlich den Kontakt unterbunden. Komplett richtig angefühlt hat sich das nicht, aber ich wusste auch grad keine andere Lösung.

Immer noch Sonntag, sms:

19.50 von ihm:

"Da die kinder keine mutter haben wird xxx die beiden nach berlin bringen. Mach alles bereit, xxx ist puenktlich."

20.45 von mir:

"Du wirst sicher einsehen, dass ich nach Deiner sehr klaren Androhung der Kindesentführung unsere Kinder xxx nicht mitgeben und weiterhin nur noch über RAe ... in Leipzig mit Dir kommunizieren werde."

22.37 von ihm:

"Ich habe nie so ein scheiss gesagt.aber jetzt ist es sicher.die kinder duerfen ihren vater weder sehen noch sprechen. Das du so fies sein kannst Haet ich nie fuer moeglich gehalten.Aber freu dich ruhig.Es wird sicher seine zeit benoetigen.ob dir ein richter vernunft vermitteln mag ich bezweifeln.wir prduzieren mal wieder kosten.sicher haben wir dann mehr geld fuer die kinder.toll ,ego befriedigt."

15.02.2014, 19.11 von ihm:

"Gehe bitte ans telefon ich will dir etwas vorschlagen."

19.24 von mir:

"Weitere "massive Drohungen" gegen mich bitte an RA ... . Ich kann mir einfach nicht mehr sicher sein, unsere Kinder tatsächlich wieder zu bekommen, Du hast das einfach zu oft wiederholt. Wirklich nur noch über meinen Anwalt."

19.26 von ihm:

"Ich hole die kinder am montag um 8.00 ab. Das ist keine drohung."

19.31 ich:

"Es tut mir wirklich sehr leid, das sagen zu müssen: ich vertraue Dir nicht mehr. Das Telefon ist jetzt aus."

19.32 er:

"Vergiss bitte die paesse nicht!"

Von Montag bis Donnerstag weiterhin Telefonterror, ich bin mit den Kindern in die Landeshauptstadt gefahren, Ferien beim Next. Donnerstag Gespräch mit meinem Anwalt, auf dieser Basis folgende mail an ihn (muss aber hinzufügen, dass er unsere Kinder, seit sie in den Weihnachtsferien bei ihm waren bis zum Telefondauerbesetzen wegen der Winterferien nicht ein, ein, einziges Mal anrief.)

Hallo Ex,

hier ein Vorschlag:

1. Du kannst unsere Kinder jeden Mittwoch und jeden Sonntag zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen. Die betreffenden Zeiten werden von mir freigehalten, so dass Du auch sicher sein kannst, sie zu erreichen. Im Gegenzug  gehe ich davon aus, dass Du unsere Diskrepanzen als Eltern nicht mehr mit ihnen erörtern wirst, sondern nur noch mit mir persönlich.

2. Was den zukünftigen Umgang angeht: ich möchte verbindlich und schriftlich von Dir wissen, wann Du mit unseren Kindern nach Griechenland fliegen möchtest UND wann Du sie mir wieder zurückbringst. Bis dahin kannst Du sie hier am Wochenende jederzeit gern besuchen, allerdings möchte ich auch da vorher schriftlich und mindestens 2 Wochen vorher zwischen uns genau abgesprochen wissen, wann Du die Kinder abholen UND wieder zu mir zurückbringen wirst.

Solange Du allerdings weiterhin konsequent damit drohst, unsere Kinder bei Dir zu behalten, kann ich sie nicht zu Dir lassen, das sollte sicher klar sein.

Grüße, Alanai

Seine Antwort:

Hallo Alanai

zu 1.
Wie würdest Du dich fühlen, wenn ich dir vorschlage die Kinder nur zu bestimmten Zeiten sprechen zu dürfen?
zu 2.
Ich bin mir sicher ,dass unsere Kinder Deine Umgansdeklarationen nicht teilen.
3.
Ein Besuchsrecht wie im Knast als auch derartige diktatorisch Befehle
führen sicher nicht zu einer Güte.
4.
Was auch immer in Deinem Kopf passiert ist hat sicher nichts mit mir zu tun.
Den Schaden haben nur unsere Kinder.
Du solltest Dein Egoproblem überprüfen lassen, bevor Dir die Kinder Vorwürfe machen.
5.
Sicher hätte ich gern die Kinder bei mir. Deine Unterstellungen brauchst Du als Argumente vor Gericht. Im Gegensatz zu Dir würde ich nie den Kinder Ihre Mutter vorenthalten.
6.
Gib Dir Mühe schnell wieder zur Vernunft zukommen

Grüsse meine Kinder

Unsere Kinder angerufen (am Sonntag) hat er NICHT.

Frage 1: antworten oder nicht antworten? Den Brief vom Anwalt bezüglich Zustimmung zum Umzug sollte er mittlerweile erhalten haben, er wird also eh grad nicht unbedingt bereit sein, parallel gütlich zu verhandeln.

Frage 2: er tut in seinem Schriftkram so, als hätte er am Telefon nie etwas davon gesagt, die Kinder einfach einbehalten zu wollen. Muss ich da was befürchten, weil ich ja aufgrund dieser doch sehr klaren Aussagen alles komplett gestrichen habe? (Das Phänomen selbst kannte ich ja schon, wenn er behauptete, es hätte nie Absprachen gegeben u.ä.)

Danke Euch sehr!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2014 20:31
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey, und Herzlichen Glückwunsch!

Ich glaube, er ist noch in der Trotzphase und glaubt, er könne durch Theater noch was erreichen.
Ich würde nicht antworten, sondern ihn schön in seinem Saft schmoren lassen.

Ich müßte mich sehr wundern, abrr ich bin fast davon überzeugt, das Du keinen Anwalt brauchst  😉

Bleib dran!

JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2014 21:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na sauber.

Das wird nicht einfach.

Er scheint seine rechtlichen Möglichkeiten als Vater massiv zu überschätzen.
Das führt mich fast in Versuchung dir zu raten, ihn mal eine Gerichtsverhandlung kosten zu lassen.

Zunächst mal würde ich dir aber raten, die dir hingeworfene Verbaldiarrhoe nicht direkt zu beantworten.
Lass (mindestens) eine Nacht verstreichen und springe nicht sofort auf ihn an.
Überlege dir in der Zeit, was du ihm antworten willst. Im Zweifelsfall fragst du hier vorher nach.
Verhandle geschäftsmäßig mit ihm.

Versuche deine Antworten zu strukturieren und schreibe sie ihm kurz deutlich.
So wie du es in deinem Antwortvorschlag schon getan hast.

Biete ihm stets Umgang an, der mindestens dem entspricht was auch ein Gericht ausurteilen würde.
Also 14 tägig, Ferien, Feiertage, etc.
Biete deine Unterstützung, in von dir leistbarem Umfang, an aber habe auch keine Hemmungen, ausufernde Forderungen, wie den Berlintransport abzulehnen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 00:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alanai,

auch ich rate zur Gelassenheit: Wenn Dein Ex Dich verklagen möchte, soll er das eben mal tun. Das Ergebnis kann Grossmäuler durchaus läutern.

De facto ist die Organisation des Umgangs Sache Deines Ex; Deine Aufgaben beschränken sich rein rechtlich darauf, dem Umgang aufgeschlossen gegenüber zu stehen, ihn zu ermöglichen und die Kinder zu den vereinbarten Umgangszeiten "bereitzuhalten". Alles andere ist die Aufgabe von Monsieur. Ist ihm zuviel Aufwand? Pech gehabt.

Ich habe eben die Rahmenbedingungen nochmal nachgelesen: Dein Ex hat nach Eurer Trennung eine Entfernung von über 1.000 Kilometern geschaffen, um an seinem neuen Wohnort arbeitslos zu sein und keinen Kindesunterhalt leisten zu können. Das ist ziemlich genau das Gegenteil einer Position, von der aus man Forderungen stellen kann. Warum sollst Du Eure Kinder auf eigene Kosten über hunderte von Kilometern zum Flughafen karren und froh sein, sie dort nach dem Umgang wieder abholen zu dürfen? Damit Monsieur es mit seiner vielen Freizeit so bequem und so billig wie möglich hat?

Insofern stimme ich @Beppo zu: Erst einmal keine direkte Kommunikation mehr, sondern nur über Anwalt; Telefon auf AB, Handy auf Mailbox. Und wenn er das unbedingt möchte, kann er sich bei Bedarf von einem Menschen in schwarzer Robe mal über seine und Deine Pflichten aufklären lassen. Allerdings wird ihm auch das Familiengericht nicht auf Kosten Dritter an seinen Wohnort gekarrt; er wird sich schon selbst bewegen müssen.

Grüssles
Martin
(der sich manchmal überlegt, ob er sich für das lausige Vorbild anderer "Väter" fremdschämen soll)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 02:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Insofern stimme ich @Beppo zu: Erst einmal keine direkte Kommunikation mehr, sondern nur über Anwalt; Telefon auf AB, Handy auf Mailbox.

Das habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint.
Zumindest den Teil mit dem Anwalt.
Den würde ich im Moment auf jeden Fall draußen lassen.
Für den gibt es zur Zeit keinen Anlass.

Er ist es, der einen Anwalt braucht um seine, unrealistischen, Vorstellungen durchzusetzen und wird, sofern Alanai ihm nicht weniger als ein Gericht zubilligt, kostenpflichtig scheitern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 08:46
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Den würde ich im Moment auf jeden Fall draußen lassen.
Für den gibt es zur Zeit keinen Anlass.

Ich seh das auch so.
Ex scharrt zwar jetzt noch mit den Hufen, und wirbelt Staub auf, aber ich denke, er weiß, das seine Felle gerade davon schwimmen.

Ich würde nicht nur eine Nacht drüber schlafen, sondern wirklich auf DIESES Schreiben gar nicht antworten. Du hast ihn zu konkreten Sachverhalten um Auskunft gebeten, die er Dir nicht gegeben hat. Warum sollst Du dann im Gegenzug auf seine Aussagen eingehn??

Grüsse!
JB

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 11:20
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen, Ihr Guten! Lieber Jens, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube... Es wäre sehr schön und einfach, wenn er einfach nur noch etwas in seiner Trotzphase rumdümpeln müsste, um als freundlicher, konstruktiv und motiviert handelnder Papa-Phönix aus der Asche zu steigen. Ich hab ihm (für seine Begriffe) gerade so gewaltig ans Knie gepinkelt, das wird er nicht so einfach hinnehmen.

Martin und Beppo: der Anwalt ist insofern beauftragt, als dass ich endlich diese blöde Zustimmung zum Umzug nach Schottland brauche. Zeit, um abzuwarten, habe ich schon allein deshalb nicht, weil er diesen Umstand zur Erpressung nutzt, um mich wieder "in die Spur zu bringen". Und da habe ich ganz klar die Wahl: machen, was er sagt oder eben nicht. Er hat jetzt also erstmal ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben bekommen, in dem er gebeten wird, seine Zustimmung zu geben oder aber triftig zu begründen, weshalb er diese nicht geben möchte. 10.03. ist dafür die Deadline, ich vermute mal, er wird sich selbst nach dieser meiner ersten Verweigerung triftig begründend als leidenden, entsorgten Vater darstellen, dem die Kinder von der Expsychotussi ins Ausland verklaut werden sollen. Oder so. 

Nun kommen hier aber grad auch verschiedene Punkte auf den Tisch, bei denen es für jeden einzelnen Punkt theoretisch ein Extraverfahren benötigen würde, also Umzug, KU, Umgang etc. Momentan sehe ich selbst es so, dass ich erstmal das Umzugsthema vom Tisch bringen muss und dann den Umgang mit ihm persönlich neu versuche, gütlich zu verhandeln. KU wird zwar auf einen Titel hinauslaufen, aber mehr wird da auch nicht passieren, das muss ich realistisch sehen. (Oder seht Ihr bei diesem Plan einen Fehler, den ich nicht sehe?)

Und Ihr habt wahr, ich werde auf seine mail nicht eingehen. Mehr, als ihm Telefonzeiten anzubieten, zu denen er unsere Kinder definitiv erreicht (welche er aber erfahrungsgemäß eh nicht nutzen wird) und ihm zu sagen, dass er unsere Kinder jederzeit hier in Leipzig sehen kann (er hat hier noch seine Wohnung), kann ich ohnehin nicht tun. Beides tat ich bereits. Nur von einem riet mir RA allerdings vehement ab: ihm die Pässe der beiden auszuhändigen. Und ehrlich, mir wäre grad auch gar nicht wohl dabei.

Na gut, warten wir mal bis zum 10.03. ab. Ich hoffe wirklich sehr, ich schaffe es ohne Verhandlung zum Umzug, bitte drückt die Daumen!

PS: Martin, glaub mir, ich schäm mich auch oft für die seltsamen Mütter hier fremd, die nicht verstehen wollen, dass der leibliche Vater für die eigenen Kinder nicht zu ersetzen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 12:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Moin.Das habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint.
Zumindest den Teil mit dem Anwalt.
Den würde ich im Moment auf jeden Fall draußen lassen.
Für den gibt es zur Zeit keinen Anlass.

ich glaube, dann reden wir gerade aneinander vorbei: Angesichts von

20.45 von mir:

"Du wirst sicher einsehen, dass ich nach Deiner sehr klaren Androhung der Kindesentführung unsere Kinder xxx nicht mitgeben und weiterhin nur noch über RAe ... in Leipzig mit Dir kommunizieren werde."
[...]
19.24 von mir:

"Weitere "massive Drohungen" gegen mich bitte an RA ... . Ich kann mir einfach nicht mehr sicher sein, unsere Kinder tatsächlich wieder zu bekommen, Du hast das einfach zu oft wiederholt. Wirklich nur noch über meinen Anwalt."

sehe ich nicht wirklich einen Punkt, an dem man jetzt einfach wieder auf vertrauensvolle 4-Augen-Gespräche umschaltet und "Anwälte aus dem Spiel lässt". Ich war der Ansicht, ich hätte etwas Ähnliches aus Deinem Post herausgelesen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 13:10
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Martin sieht das schon ganz richtig: der Karren steckt verdammt tief im Dreck. Vermeiden hätte ich das nur können, indem ich unsere Kinder eben nachts um 3 nach Berlin gebracht hätte und auch nicht gemurrt, wenn sie erst am 2.3. zurück gekommen wären, weil er das so möchte.

Es ist aber auch eine verknatterte Pattsituation: unter anderem diese dauernde Drohung, die Kinder nicht wiederzubekommen, hat meinen guten Willen echt ziemlich aufgerieben. Andererseits, wenn ich SICHER sein könnte, dass er keinen Mist baut, wäre ich SOFORT bereit, meinen Teil zu leisten, damit unsere Kinder ihn fröhlich und unbeschwert sehen können.

Aber wie gesagt: mal schauen. Unsere Kinder in den Ferien nach Inverness auf den Flughafen zu bringen, stellt kein Problem dar, er holt sie in Genf ab, fertig. Bleibt nur noch, dass er die Tickets ohne Murren zahlt und/ oder die beiden vielleicht sogar zwischen den Ferien ab und an in Schottland besuchen möchte (was ich nicht annehme, aber das wäre natürlich der Traumzustand.) Und das alles ohne Drohungen und anderen Unfug. Noch viel traumhafter und blumiger ausmal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 13:34




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dass ich endlich diese blöde Zustimmung zum Umzug nach Schottland brauche. Zeit, um abzuwarten, habe ich schon allein deshalb nicht, weil er diesen Umstand zur Erpressung nutzt,

Naja, erpressbar ist nur der, der sich erpressen lässt.

Ich habe wenig bis gar kein Verständnis für das Verhalten des KV in Gänze! Das er aber, da er nun um eine Zustimmung gebeten wird, seine Forderungen aufmacht, ist aber eigentlich nur der logische Schluss seines egositischen Verhaltens... Und freiwillig Du wirst die Zustimmung nicht ohne schmerzvolle, weil teure, Zuckerstückchen bekommen.

Du solltest für Dich klären - ggf. mit Unterstützung eines RA:
- Brauchst Du wirklich die Zustimmung des KV? Was sind die Risiken ohne Zustimmung umzuziehen, insb. wenn Du letztlich gleichzeitig sicherstellen kannst, dass die Kids jederzeit von Schottland statt aus Sachsen zum Umgang pendeln können und Du (vielleicht) sogar etwaige Mehrkosten zu tragen bereit bist?
- Kann die Zustimmung des KV durch irgendjmd (JA? Gericht?) ersetzt werden?
- Ist das Risiko zu hoch und kann nichts die persönliche Zustimmung des KV ersetzten: Was bist Du bereit dafür dem KV zu geben? Und wie realistisch ist es, überhaupt zu einer Einigung zu gelangen (ich wage mal die Prognose, dass dieser KV stets nach mehr greift, wenn man ihm einen Finger reicht)?
- Gibt es einen Plan B: späterer Umzug? gar kein Umzug?

wäre ich SOFORT bereit, meinen Teil zu leisten, damit unsere Kinder ihn fröhlich und unbeschwert sehen können.

Ich gebe ja zu, dass ich anfangs skeptisch war, ob Du das alles so meinst, wie Du es schreibst... Bin aber weitgehend überzeugt und empfehle, dass Du Dir (zunächst) keine weiteren Gedanken machen solltest, das Du was böses tust und als Umgangsboykotteuse wahrgenommen werden kannst. Zu seinem Vatersein gehört einfach ein bisschen mehr!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 14:05
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, hab grad keine Zeit zu suchen, warum musst Du nochmal nach Schottland?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sorry, hab grad keine Zeit zu suchen, warum musst Du nochmal nach Schottland?

der Grund war:

Umzug: das Problem liegt darin, dass es nach Schottland gehen soll. Aus diversen Gründen (Firma Next, Schulabschluss Lega- und Dyskalkuliekind, ich verdien dort auch deutlich mehr, sowieso tolles Land, wir kennen es fast so gut wie D.) Und Ausland muss er zwingend zustimmen, sonst kann er mir wegen Kindesentführung an die Jacke fassen.

Für einen Vater, der selbst ohne Not 1.000 km Entfernung zu seinen Kindern geschaffen hat, der sich selbst seither sowohl ausserstande sieht, Unterhalt für seine Kinder zu bezahlen als auch seinen hochwohlgeborenen Hintern zum Zweck des Umgangs selbst in Richtung seiner Kinder zu bewegen, ist es eigentlich vollkommen egal, wo die Kinder (nicht) leben.

Wenn ich als Betreuungs-ET selbst und allein für den KU verantwortlich wäre, würde ich an Stelle der TO den Herrn unter den gegebenen Voraussetzungen gar nicht mehr grossartig fragen, sondern einfach machen, einer Klage mit grösster Gelassenheit entgegensehen und ggf. das ABR beantragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 15:54
(@psoidonuem)
Registriert

Ich auch. Und wie.

Was kann denn da überhaupt passieren? Es geht ja nicht um Kindesentziehung iES. Dass sie bei der Mutter leben ist ja unbestritten.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 16:16
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi alanai,

Ich würde folgendes machen:
1) Erkundigen auf welchem Weg und wie schnell das Einverständnis des KV zum Umzug gegebenenfalls gerichtlich ersetzt werden kann.
2) Wegen Umgang würde ich weiterhin (so wie Du es bereits machst) Umgang wo weit wie möglich anbieten (so dass er die Kids auf seine Kosten holen / besuchen kann) - aber wenn er nicht will, dann muss ER klagen.
D.h. die Angebote über den RA rausschicken und ihn immer wieder darauf hinweisen, dass die Kommunikation nur über den Anwalt zu laufen hat. Damit ist dokumentiert, dass Du bereit bist, Umgang zu ermöglichen, aber keine Einigung möglich ist.

Dass der Umgang in den Winterferien jetzt nicht möglich war, kann eben damit begründet werden, dass es Dir nicht möglich war, die Kinder zum Flughafen zu fahren und dass Du ihm das auch mitgeteilt hast. Alternative Transportmöglichkeiten (Abholung durch xxx) kamen ja - so weit ich das verstanden habe - von ihm viel zu spät.

Du mußt ihm die Kinder nicht nachtragen.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 16:24
(@psoidonuem)
Registriert

Das einzige was sie mMn gerichtlich machen kann, ist das aSR zu beantragen.

Wie wäre es, dem Vater mit Termin mitzuteilen, dass man gedenkt, mit den Kindern nach Schottland zu ziehen? Dann muss er gerichtlich tätig werden. Auf den Inhalt der EV wäre ich dann echt mal gespannt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 16:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

anscheinend benötigt sie die Zustimmung des KV (sie hat irgendwo auch geschreiben warum das so ist). Wenn er auf das jetztige Anwaltschreiben (hoffentlich mit Fristsetzung) nicht reagiert kann sie die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzen lassen (dazu kann das GSR unberührt bleiben)

Ich würde das Fass ASR auch noch nicht aufmachen. Vielleicht hilft es ja, wenn ein Richter dem KV mal erklärt, dass seine Zustimmungsverweigerung eben nicht dazu führt ,dass die Kinder automatische zu ihm verbracht werden und die Zustimmung auch von einer übergeordneten Instanz ersetzt werden kann. Wenn er dann immer noch überall querschießt kann man ja auch über das ASR nachdenken.

Ich kann der TO nur Mut machen, die Zustimmung gerichtlich einzufordern und sich nicht auf die Erpressungsversuche des KV einzulassen. Wenn du ihm schriftlich zusicherst die Zusatzkosten (und nur diese, also Flug Schottlang - Leipzig) zu tragen wird kein Richter angesichts des Arguments, dass du ja alleine den Unterhalt erwirtschaften musst und dort einen höher bezahlten Arbeitsplatz hast dir diesen Umzug mit Kindern verbieten (in einem anderen Fall wurde der KM der Umzug gegen den Willen des KV in die Abgeschiedenheit eines kälteren Landes erlaubt, obwohl weder sie (schon mangels Sprachkenntnissen) noch ihr Ehemann dort einen Job hatten)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 17:13
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Lieber Toto, lieber psoidonuem,

doch, ich brauche wirklich die Zustimmung des KV (Haager Kinderschutzabkommen), der diese allerdings nicht ohne triftige Gründe verweigern darf. Es sieht so aus: die Kinder leben bei mir, also orientiert sich ihr Wohnsitz an meinem. Prinzipiell darf ich natürlich umziehen, aber ein triftiger Grund dagegen wäre beispielsweise, wenn KV plötzlich feststellen müsste "Äääh, da sind die ja dann alle plötzlich weg und das mit dem Umgang war eh schon immer sauschwer", also mit vorsätzlich geplanter Umgangsvereitelung argumentieren kann. Da wurde das ABR schon auf den Vater übertragen, wenn das Gericht das genauso sah. Aber seine Zustimmung kann tatsächlich gerichtlich ersetzt werden und letztlich wird mir in Anbetracht der Lage auch nichts anderes übrigbleiben- siehe "Erpressbarkeit".

Was Deine Skepsis angeht, toto: ach herrje, ich ticke ganz sicher nicht wegen meines ach so edlen Gemüts so. Es liegt in der Natur meiner Arbeit und meines (noch andauernden) Studiums, ganz abseits von Hobbyküchenpsychologie und Hausfrauenesoterik täglich mit einer ganz anderen Realität konfrontiert zu werden: Kindern, die irgendwo auf dem Weg liegen geblieben sind. Keiner von uns wusste, was der andere für ein Vater/ eine Mutter sein würde. Trotzdem sind sie das nun mal. Klar würde ich gern eine Annonce schalten, in der steht: "Liebe Umgangsboykotteusen, tausche meinen Pappenheimer gegen wechselmodellfähiges Exemplar, und zwar bitte gestern, wenn´s geht, ich muss mal ausschlafen!" Aber es geht nicht nach mir, dieses Versprechen habe ich als Mutter ebenso gegeben. Unsere Kinder hängen an ihm und er ist nun mal für ihre seelische Gesundheit ein absolutes must have. Also lieber einen Ferien-Sugardaddy als gar keinen. Das sehe ich ganz pragmatisch.

Liebe vj und midnightwish, er hat jetzt Zeit bis zum 10.03., seine Zustimmung zu erteilen oder aber triftige Gründe dagegen vorzubringen. Tut er das nicht, wird seine Zustimmung gerichtlich ersetzt. Und dann finden wir vielleicht eine neue Basis der Umgangsabsprachen. Vielleicht. Hoffentlich. Dass er spontan und von Sehnsucht getrieben plötzlich vor der Tür steht, glaube ich jedenfalls nicht. Ich antworte jetzt erstmal gar nicht und warte ab, die Angebote stehen, die Kopie meines Schreibens und seine Antwort habe ich vorhin noch dem Anwalt weitergeleitet, das war eine gute Idee.

Martin sagte ABR- also Aufenthaltsbestimmungsrecht- laut Anwalt wird das bei so einem Zustimmungsverfahren wohl dann auch genauso entschieden, damit der betreffende Elternteil nicht jedesmal erneut rumbetteln muss wegen jedem Pass und jedem Schulantrag, was ja bei einer solchen Diskussion meist vorhersehbar wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 17:20
(@psoidonuem)
Registriert

Entschuldige meine rudimentäre und möglicherweise völlig falsche Sichtweise, aber was hast Du denn mit dem Haager Kinderschutzabkommen zu tun?
Du bist nicht nur keiner der Unterzeichnerstaaten, insbesondere ist Schottland bzw Großbritannien übrigens auch keiner, das ist ein supranationales Recht, dass die Unterzeichnerstaaten in eigenes Recht umzuwandeln haben. Zumal da auch nicht drinsteht was die Eltern miteinander zu bekappeln haben sondern nur, was die Unterzeichnerstaaten miteinander zu bekappeln haben. Für Dich ist deutsches Recht bindend.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 17:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

er hat jetzt Zeit bis zum 10.03., seine Zustimmung zu erteilen oder aber triftige Gründe dagegen vorzubringen.

Ok - dann bist Du ja schon weiter (so wie u.a. ich bzw. auch vj es angeregt haben). Bin auf die triftigen Gründe gespannt, falls welche kommen...
Vermutlich eher: irgendwelche Banalitäten, schmierige Forderungen, Beschimpfungen oder ... gar nichts! Dann bleib nur am Ball recht schnell zu agieren und nicht mit KV zu verhandeln. Vielleicht ja jetzt schon alles vorbereiten, so kann am 11.3. die Post ans Gericht gesendet werden...

Ich frag aber nochmal:
- Ist es wirklich so, dass Dir (in diesem Fall) vom Haager Kinderschutzabkommen (das ich jetzt nicht auswendig kenne  :wink:) Gefahr droht? Oder ist das eine selbst angelesene vage und nicht juristisch fundierte Angst?
- Und wenn Du gg. dieses Abkommen verstößt: Was sind die Konsequenzen? Und kann  - auch hier wieder Deinen speziellen Fall betrachtend, dass KV sich selbst ins Ausland "abgesetzt" hat und keinen KU bezahlt - dieser KV Dir überhaupt was anhaben?

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 17:51




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