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Ferien-Umgang

 
(@willik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

ich habe eine Frage zum Umgangsrecht, kurz zu mir, Scheidung ist durch, 2 Kinder im Kindi, es gibt eine notarielle Vereinbarung über Umgang, Unterhalt usw., alles festgelegt, Umgang usw. funtkioniert.

Jetzt waren 3 Wochen Kindi-Ferien, dazu haben wir festgelegt, dass mir die Kinder 5 Tage der Ferien zusmmenhängend zustehen, haben wir gleich Mo.-Fr. der ersten Ferienwoche umgesetzt, danach am WE waren die Kinder auch bei mir (aus dem 14-tägigen Umgangsrecht). Alles soweit normal.

Am WE der 3 Fereinwoche (=Ferienende) sollten die Kinder wieder bei mir sein, jedoch hat mich meine Ex informiert, das kommende WE steht mir nicht zu, da sie ein Anrecht auf 14 Tage Ferien hätte. Davon steht nichts in unserer Vereinbarung, ich bin der Meinung, dass das so nicht stimmt. Rechnet man die Wochenenden am Anfang und Ende zu den Ferien, sind es 23 Tage Ferien, davon hätte sie dann die Kinder 14 gehabt, sie rechnet das erste WE nicht dazu, dann sind es nur 12 Tage für sie. Irgendwie werden wir uns schon einig - aber kann mir jemand erklären, wie das rechtlich genau aussieht ?

Danke schonmal, Gruß Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2009 11:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was sagt eure Umgangsvereinbarung dazu?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2009 11:26
(@willik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, im Detail nur, dass mir 5 zusammenhängende Tage der Kindi-Ferien zustehen und eben das ganz normale 14-tägige Umgangsrecht, das sollte ja auch in den Ferien gelten, darüber sind wir uns einig. Über 14 Tage für meine Ex steht nichts ...

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2009 11:32
(@bronze)
Registriert

Moin,
auch wenn das vermutlich nicht wörtlich in der Vereinbarung steht, solltest Du davon ausgehen, dass die Wochenendregelung durch die Kindergartenferien durchbrochen wird. Enstcheidend ist dann nur, in welchem Zeitraum der Kindergarten zu hat. Du hättest nach diesem Verständnis Dein Umgangs-WE in den Ferien nicht geltend gemacht und KM könnte jetzt nicht nach den Kindergarten-Ferien einfach ein U-WE streichen um ihre 14 zusammenhängenden Tage außerhalb der Kindergartenschließzeiten durchzusetzen.

Mein Rat: Versuch Dich mit ihr zu einigen, dass hier eine Mißinterpretation auf beiden Seiten vorlag. Der am Horizont aufziehende Sturm ist noch relativ leicht zu umschiffen. Und in Zukunft dann die getroffene Regelung strikt und wortwörtlich einhalten. In den Ferien 5 zusammenhängende Tage für Dich- nicht mehr, nicht weniger. Dann kannst Du auch besser auf die Einhaltung der anderen Inhalte pochen. Abänderung der Regelung auf halbe Ferienzeiten steht mit der Einschulung ja ohnehin an, oder?

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2009 12:23
(@willik)
Schon was gesagt Registriert

ok danke Till für die Info, wenn die Kinder in der Schule sind, gilt eine andere Regelung

aber ganz habe ich das nicht verstanden was Du meinst, ich hatte ja mitten in den Ferien ein Wochende, das jetzige Wochende soll entfallen, am Ende der Ferien. Gehört das WE noch zu den Ferien ? Weisst Du, ob meiner Ex die 14 Tage zustehen, obwohl nichts darüber in der Vereinbarung steht ?

Wir sind beide davon ausgegangen, dass die Wochenendreglung bleibt, falls die Regelung durchbrochen ist, entfallen dann die 2 Tage, oder werden die verlegt ?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2009 12:39
(@bronze)
Registriert

Genau all diese von Dir gestellten Fragen sind faules Fleisch im Umgangsgewebe, daraus kann schnell ein Wundbrand werden.
Deswegen rate ich Dir zu einem groben Schnitt.

Ich weiß nicht, was in der Vereinbarung geschrieben steht und was ihr noch daneben für Abreden habt. ich weiß nur, mit Nebenabreden nimmt das Unglück meistens seinen Lauf.
Ich weiß nur:
Dir stehen während der Kindergartenschließzeiten 5 Tage zu.
Und Du hast Die Kinder alle 14 Tage am WE.

Jetzt zur praktischen Umsetzung. Würdest Du am Fortbestehen der 14Tage-Regelung in den Ferien festhaltenn, dann kann es zu Bestimmungskonflikten kommen. Stell Dir vor, Deine 5 Tage liegen so, dass sie ein KM-WE berühren. Oder KMs Ferientage überschneiden sich mit einem WE von Dir. Willst Du die Kinder dann ggf. für Dein WE am Urlaubsort von KM abholen und wieder hinbringen? Merkst Du, wie kompliziert das wird? Du lupfst gerade am Deckel von Pandorras Büchse rum.

daher lieber klare Kante, auch wenn es unbequem ist:
Wenn Kindergarten zu, dann  Absprache zwischen KM und KV über 5 zusammenhängende Tage in dieser Zeit. Keine WE-Regel.
Ist der Kindergarten wieder auf, greift sofort die WE-Regelung

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

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Geschrieben : 20.08.2009 12:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

"normalerweise" (aber was ist nach Trennungen schon normal?) werden Ferien einfach hälftig geteilt. Es gibt jedenfalls keinen Automatismus, nach dem Deiner Ex automatisch zwei Wochen zustehen, nur weil nichts anderes vereinbart ist.

Aber: Warum hängt Ihr Euch so an diesen Kindergarten-Ferien auf? Warum können die Kinder nicht auch bei Dir sein, wenn der Kindergarten offen hat und Du bringst und holst sie? Oder falls das aus Entfernungsgründen nicht möglich ist: Warum können sie nicht einfach so bei Dir sein, OBWOHL der Kindergarten bereits wieder geöffnet hat? Es gibt schliesslich keine Kindergartenpflicht.

Wenn die Kinder in der Schule sind, stellt sich das Problem sowieso anders: Dann haben sie 12 Wochen Ferien im Jahr. Setzt Euch einfach noch einmal zusammen und besprecht eine vernünftige Regelung; es gibt kein Gesetz, in dem das geregelt ist. Auch nicht, wie mit vorausgehenden oder anschliessenden Wochenenden zu verfahren ist.

Der Gesetzgeber scheint auf die Kommunikationsfähigkeit von Eltern zu vertrauen, die verstanden haben, dass man über gemeinsame Kinder nicht streitet wir früher um die Förmchen im Sandkasten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 20.08.2009 13:00
(@Wolkenhimmel)

Hallo Willi,

so wie das für mich klingt, hast Du zu Deiner Ex ein gutes Verhältnis, Ihr seid Euch prinzipiell einig und der Umgang klappt problemlos?

Dann mach' doch diese Baustelle nicht auf, von wegen "zustehen" und "was steht wortgenau in der Regelung".
Wünsche ihr viel Spaß und verschiebe das ausgefallene WE auf einen anderen Termin in naher Zukunft. Oder versuche mit ihr zu vereinbaren, dass Du die Kids - solange sie noch im KiGa sind - auch mal außerhalb der Schliesszeiten ein paar Tage bekommst. Wenn die Schule erst losgeht ist es damit sowieso leider vorbei...

Und wenn Du es immer exakt festgelegt haben musst, dann entwerft für das nächste / die kommen Jahr(e) einen genauen Plan, auf das Du in 2009 schon weisst, wann Du stundengenau in 2010 Deine Kinder siehst... *sarkasmus off* (Sorry dafür, aber ich habe das eine ganze Weile bei einem Freund beobachten dürfen und fand es unglaublich. Und damit meine ich jetzt ausdrücklich Eltern, bei denen der Umgang klappt, und keine Boykotte!)

VG WH, die glaubt, das Prinzipienreiterei ein gutes Verhältnis durchaus stören kann.

P.S.: Für meinen Ex und mich gehören WE die an die Ferien grenzen zu den Ferien und wir würden sie genau so verplanen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2009 13:01
(@willik)
Schon was gesagt Registriert

... danke für die Tipps, wir machen da jetzt keinen Krieg daraus und haben das WE geteilt, ich hätte halt nur gerne gewusst, was denn jetzt richtig wäre, ist ja auch egal ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2009 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

ich hätte halt nur gerne gewusst, was denn jetzt richtig wäre

richtig ist es so, wie Ihr es als verantwortungsbewusste Eltern untereinander regelt. Falls Eltern für solche Entscheidungen Paragraphen, Anwälte und Gesetze brauchen, passt das Wort "verantwortungsbewusst" automatisch nicht mehr...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2009 16:04




(@willik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, eigentlich ist das Problem gelöst, aber eines ist mir noch nicht klar, zählen die Wochenden am Anfang und Ende der Ferien zu den Ferien oder nicht, ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass sie nicht dazu zählen, kann ich das irgendwo nachlesen ?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2009 11:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen willik,

wo du das nachlesen kannst weiß ich nicht.
Bei uns wird in den Elternbriefen immer der letzte Schultag, der erste Ferientag, der letzte Ferientag und der erste Schultag genannt.

Wenn Freitag der letzte Schultag ist, dann ist Montag der erste Ferientag. Jetzt z.B. ist heute der letzte Ferientag, der Beginn der Schulzeit ist dann Montag.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 21.08.2009 11:43