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Ferien

 
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nach über einem Jahr Verhandlungsdauer mit Umgangspflegspflegshaft und Anhörung von meinem Sohn, ist vor 3 Monaten der Beschluss bezüglich meines Antrages auf Ferienregelung ergangen. Seit diesem Zeitpunkt dreht KM völlig am Rad und beinflusst unseren Sohn gegen mich.

Mein Sohn äusserte nun auch schon am letzen WE, dass er sich das mit den Ferien noch überlegen müsse, weil es darauf
ankommt was die Mama sagt. Ich habe ihm darauf hin erklärt, er muss sich keine Soren machen, da die Richterin die Ferienzeit
für ihn geregelt hat-

In ein paar Wochen stehen nun die Sommerverien vor der Tür, wovon er die ersten 2 Wochen bei mir verbringen kann.

Ich habe sehr grosse und wohl auch berechtigte Bedenken, dass er die Ferienzeit nicht stressfrei bei mir verbringen kann bzw. KM ihn
gar nicht erst raus gibt.

Ist es ratsam meinen Sohn an Tag X abzuholen und die Kontaktversuche von KM, bei denen sie die Heimwehnummer abziehen wird,
in`s Leere laufen zu lassen ?

Ich bin momentan sehr verzweifelt da KM nicht kapiert, dass sie mit Ihrem Verhalten unserem Sohn schadet.

Gruß lillimann


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2014 23:21
(@erich_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

du solltest dich nicht beeinflussen lassen deine Ferienzeit mit dem Kind zu verbringen.
Wenn du jetzt nach dem du die Ferienzeit erkämpft hast die Sache nicht konsequent durchziehst, hast du nur noch Probleme mit allen möglichen Entscheidungen.
Lass dich nicht beirren, denn selbst wenn du die herausgabe Erzwingen musst hast du wie du selbst schon Richtig gesagt hast von der Richterin die faire Entscheidung als Begründung für das Kind. Ich bin mir sicher das soetwas auch kleine Kinder schon verstehen können wenn man es Ihnen vernünftig in Ruhe erklärt. Ich denke das das eine schöne Ferienzeit für euch wird, selbst wenn das Kind einen Tag oder mehr braucht diese zu geniessen.

Wie gesagt, zieh die Sache durch, es wird sich lohnen !

Erich


AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 03:47
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hi,

sobald du den Sohn mehr oder weniger direkt "fragst" ob er will oder ihm da die Wahl lässt, schiebst du die Verantwortung für das Verärgern der Mutter dem Sohn zu.
Insofern ist wichtig - auch wenn dich das erst einmal oberflächlich zum Buhmann macht - dass für das Kind klar ist, dass es nicht zu entscheiden hat, ob es kommt oder nicht. Es gibt einen Umgangsbeschluss und der wird umgesetzt. Punkt.
Wenn nicht, hat das Folgen für den Elternteil, der nicht mitwirkt. Nicht für das Kind, das Kind ist auf juristischer Ebene ein Kollateralschaden.

Er darf, kann und muss nichts entscheiden. Weder Für noch Wider.
Lass dich nicht auf diese "das Kind will nicht"-Ebene ziehen. Böse gesagt ist wurscht, ob das Kind Freitagmittag Lust hat, JETZT zu dir zu fahren. So wie es wurscht ist, ob es Montagfrüh Lust hat, in die Schule oder den Kindergarten zu gehen.
Es ist Umgang, also kommt das Kind.

Gibt es eine verbindliche Regelung zu Kontakt mit der Mutter in "deiner" Ferienzeit? Oder ist das ein Entgegenkommen deinerseits?

Gruß
Hampel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 14:13
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hi,

genau um die "Kind möchte die Ferien nicht bei mir verbringen" Schiene geht es nun.

Es ist seit dem Beschluss unmöglich mit KM zu reden. Es kommen nur Anschuldigungen, ich hätte sie vor Gericht gezogen, Sohn möchte die Ferien nicht bei mir verbringen und sie werde am WE auch keine Kleidung mehr mitgeben. Diese Wutausbrüche sind auch schon in Anwesenheit des Kindes vorgekommen.

Im Beschluss sind die Ferienzeiten geregelt und Ordungmittel nach §89Fam. Bezüglich Kontakt zur Mutter während der Ferien ist nichts geregelt.

Gruß

lillimann


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Themenstarter Geschrieben : 08.06.2014 15:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Dein Sohn groß genug ist um mit Dir 2 Wochen ohne besondere Rückmeldung an Mama zu verbringen. Deine Umgangszeit gehört Die und Deinem Sohn, da hat niemand reinzureden, auch nicht KM.
Hohle ihn ab, tätige einen kurzen Bestätugnungsanruf, dass ihr gut angekommen seid und dann herrscht Funkstille bis zur Ankündigung der Rückreise.
Klar kann es mal Heimweh geben aber das ist doch nicht Dein Versagen. Mit ein bißchen Trösten, Kuscheln und den Verweis auf die kommenden tollen Tage sollte das gelöst werden können.

Was erhoffst Du Dir, wenn KM anruft und Du nachgibtst? Handy aus und Ruhe ist. Klar wird sie toben, aber wäre es denn anders, wenn sie dauernd anruft?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 15:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Lillimann,

Sohn möchte die Ferien nicht bei mir verbringen und sie werde am WE auch keine Kleidung mehr mitgeben. Diese Wutausbrüche sind auch schon in Anwesenheit des Kindes vorgekommen.

normalerweise sollte Deine Exe auch froh sein, dass sie planbare Freizeit hat und auch Kinderbetreuung spart in der Zeit. Persönlich wird es mir nie eingängig sein, wie man so "rumglucken" kann.

Da jegliches Entgegenkommen bei KMs - die so drauf - sind als Schwäche interpretiert wird, zieh den Ferienumgang so durch, wie es vorgesehen ist. Ansonsten wirst Du sehr schnell das Problem haben, dass die KM ein "einknicken" von Dir sofort in andere Umgangsfragen zwischen die Beine werfen wird.

Bzgl. der Ferien hat die KM Dir auch keine Vorschriften zu machen. Vernünftige Elternteile informieren sich im Regelfall darüber, wenn es ins Ausland geht und sagt auch mal Bescheid wenn man gut angekommen ist.
Das hat aber nichts mit den täglichen Anrufen zu tun, was manche Exen gerne möchten (bis zu der abstrusen Forderung der stündlichen Versendung eines Bilds vom Kind per Handy, was wir auch schon hatten). Gruß ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 15:51
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Ja, ich sollte es tatsächlich darauf ankommen lassen, dass sie ausrastet und womöglich noch zum JA oder Gericht rennt.

Sie ist auch der Meinung, augrund des ABR verbieten zu können, dass der Junge zum ersten Mal in seinem Leben
seine Großeltern in 350 km Entfernung besuchen darf.

Wenn sie einen Ihrer Wutausbrüche hat, verdreht sie alles. Ich würde das Kind nicht waschen, keine Zähne putzen, sein Hintern sei wund usw.

Ich frage mich eben was man da machen kann. Ich habe auch schon überlegt einen Termin bei JA zu machen. Dann kann sie dort Ihre Ansichten
schildern. Eventuell kommt auch ein Vermittlungsverfahren bei Gericht in Betracht ? Den Beschluss hat sie jedenfalls nicht kapiert.

Am liebsten wäre mir ein Gutachten.  Wann wird denn sowas angeordnet ?

Gruß

lillimann


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Themenstarter Geschrieben : 08.06.2014 17:38
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Du wirfst da Dinge durcheinander, die sehr unterschiedliches Explosionspotential haben.
Ein Gutachten steht bei deiner Situation grade gar nicht zur Debatte, es sei denn, du willst das alleinige ABR oder Sorgerecht beantragen oder dergleichen und das mit mangelnder Erziehungsfähigkeit bei ihr begründen.
So ein Gutachten stellt nicht fest, wer wie nett ist...

Grundsätzlich muss man sehr genau und bewusst unterscheiden, was lautes Geschrei ist und wo wirklich etwas ernste Konsequenzen haben könnte. Was deine Ex will oder meint oder findet ist insofern erst einmal zweitrangig. Es gibt einen Beschluss und das nicht zufällig. Darin wurden u.a. mit Hilfe von Fachkräften sinnvolle Umgangszeiten festgelegt - auch nicht zufällig. Ob sie das mag oder richtig findet, ist nicht dein Problem. Sie kann sich beschweren und schimpfen so viel sie will. Das muss dich nicht stören.

Wenn die Übergaben des Kindes dadurch belastet sind, besteht die Möglichkeit, das Kind z.B. von Dritten übergeben zu lassen (Großeltern z.B.), sofern das friedlicher ablaufen würde. Geht das nicht, besteht die Möglichkeit einer Umgangspflegschaft, also einer neutralen vom Gericht bestellten Person, die dafür Sorge zu tragen hat, dass die Übergaben a) klappen und b) gesittet verlaufen. Im Zweifel organisiert eine solche Pflegschaft auch Ersatztermine u.ä. - aber das kostet Geld, wird auf Antrag vom Gericht angeordnet und dann über die Gerichtskosten an die Parteien weitergegeben.

So lange sie also nur droht und schimpft kann dir das eigentlich egal sein. So lange dir das Kind herausgegeben wird und der Umgang stattfindet, kann dir das alles Wurst sein.
Wenn keine telefonischen Kontakte festgelegt sind und du den Eindruck hast, die machen es eher schlimmer als besser, steht es dir frei, das zu unterbinden.

Allerdings bleibt es auch an dir hängen, das Kind aus dem Loyalitätskonflikt zu lösen und ihm zu erklären, dass die Mama nicht anruft, ohne der Mutter den schwarzen Peter zuzuschieben.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 17:50
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

normalerweise sollte Deine Exe auch froh sein, dass sie planbare Freizeit hat und auch Kinderbetreuung spart in der Zeit. Persönlich wird es mir nie eingängig sein, wie man so "rumglucken" kann.

Normalerweise - da hat sie aber Angst, dass ihr das Druckmittel Kind entgleitet.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 10:31
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihre Drohungen etc. würde ich geflissentlich ignorieren und ihr statt dessen kurz und knapp schriftlich mitteilen, dass du deinen Sohn, wie gerichtlich festgelegt abholen wirst.

Eine SMS, dass ihr gut angekommen seid ist nett aber auch diese musst du nicht senden oder schickt sie dir SMSen, wenn euer Sohn bei ihr ist und sie mit ihm in den Urlaub fährt? Ein Kind erleidet weiterhin keinen Schaden, wenn es mal 2 Wochen nicht mit seiner Mutter spricht oder wie oft telefonierst du mit deinem Sohn?  😉

Lass dir ein dickeres Fell wachsen, kann ich da nur raten und ansonsten:
Sei froh, dass du einen Beschluss hast und nutze diesen. Neue Baustellen würde ich nicht aufmachen, so lange es nicht unbedingt notwendig ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2014 02:14




(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Moin,

vielen Dank für eure Hilfe. Es ist mir klar, dass ich den Ferienumgang, unabhängig von Mutters Ansichten, durchziehen muss.
Alles andere, z.B. das Kind nur eine statt wie im Beschluss zwei Wochen zu nehmen, würde KM dann sowieso gegen mich verwenden,
obwohl ich dann ja eigentlich Ihrer Auffassung entsprochen hätte.

Ich habe Sie mittlerweile gefragt ob Sie mit dem Lütten über die Ferien gesprochen hat. Das er die ersten zwei Wochen bei mir verbringt. Madame antwortete mir darauf. Ja, das hätte sie gemacht. Er möchte keine zwei Wochen bleiben, sondern nur eine.

Meine Antwort darauf war nur noch, dass ich Sohnemann dann am ersten Ferientag abhole. Soweit so gut.

Heute habe ich den Lütten zu WE Umgang abgeholt. KM steht mit Sohn in der Tür und fordert ihn auf mir zu sagen er wolle in den Ferien
nur eine Woche bleiben. Er wusste nicht mehr wo oben und unten ist und hat dann auch noch anfangen zu weinen.

Er ging dann in`s Wohnzimmer und KM meinte noch mich heftig beleidigen zu müssen und mir klar zu machen dass kein Gericht Sie oder den Kleinen zwingen könnte wo er wie lange die Ferien verbringen werde. Es ist mal wieder deutlich geworden, dass sie leider gar nichts kapiert hat.

Ich hab nicht viel gesagt, nur das ich nicht mit ihr dikutiere. Sie versucht es nun also allen Ernstes zu verdrehen. Ich würde das Kind gegen seinen eigenen Willen zwingen, die zwei Wochen Ferien bei mir zu verbringen.

In den letzen 5 Jahren gab es 8 Gerichtstermine, 2 Umgangspflegschaften, eine Verfahrenspflegschaft. Hauptsächlich zum Thema
Übernachtung und eben zum Schluss der Ferienumgang. Nachdem nun auch der Letzte, nämlich die Richterin, begriffen hat was los ist
und endlich den Beschluss raus gehauen hat, geht KM nun über das Kind.

Ich habe eine solche Wut und gleichzeitig weiss ich wohl nicht viel machen zu können. Ich kann wohl nur hoffen, der Druck wird dem Lütten nicht zu groß und er sich gar noch aus Solidarität zur KM von mir abwendet.

Wenn Sie den Ferienumgang  bzw. den Kleinen, er ist 8 Jahre alt, weiterhin torpdiert geht es jedenfalls wieder zu Gericht bzw. Jugendamt.

Ich weiss zwar noch nicht wie, aber irgendwie muss dieser Schweinerei doch beizukommen zu sein.

Gruß

lillimann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2014 00:23