Hi, hoffe das mir hier jemand helfen kann.
hab heute von einer gemeinsamen bekannte erfahren, das meine ex mit unserer 3 jahre alten tochter in die usa ausgewandert ist, total plötztlich und unvorhergesehen!!
ich habe mir grade mein umgangsrecht erkämpft und hab mich so gefreut, das ich meine kleine maus jetzt endlich sehn darf und jetzt das!!!
was kann ich tun?? das kann man doch als kindesentführung geltend machen oder so, sie ist ja ohne mich zu fragen einfach so weggezogen. ich mein kind nicht mehr sehen hab doch aber umgangsrecht! das kann sie mir doch nicht einfach so wegnehmen?? klar ich "DARF" die kleine ja bestimmt in den usa besuchen aber das werd ich mir wohl kaum leisten können, vielleicht einmal pro jahr wenns hochkommt...
ich muss doch irgendwas unternehmen können! das kann doch nicht sein!!!
sie hat zwar das al. sorgerecht, aber ich hab doch umgangsrecht... macht sie sich da nicht strafbar???
hat hier irgendjemand erfahrung mit sowas? ich währ so froh wenn mir hier jemand meine fragen beantworten könnte!!!
Codo ;(
Hallo Codo,
habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn nicht, hast Du sehr schlechte Karten. Denn dann entscheidet Deine Ex allein wo sie lebt und durch das alleinige Sorgerecht dann auch für eure Tochter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke, für deine antwort! 🙂
sie hat das alleinige sorgerecht... aber ich hab ja umgangsrecht, das nimmt sie mir ja jetzt sozusagen weg, kann man da denn gar nichts machen??
gibts da keine bekannten fälle in denen über sowas entschieden wurde? ich hab auch schon versucht im web zu suchen hab aber nichts finden können...
:erstaunt039:
Hi,
das Umgangsrecht ist kein Grund, dem Kind den Wegzug zu verbieten. Leider. Sie wird sagen, Du kannst hinkommen in die USA, ggf. kannst Du (wenn das Kind älter ist) das Recht rausklagen, dass sie das Kind auch zu Dir nach Deutschland fliegen lässt. Aber ehrlich gesagt sehe ich Deine Chancen sehr sehr mau....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
wie LBM schon sagt, schaut es schlecht für dich aus, da die KM ASR hat ist es keine Entführung oder dgl. sondern "rechtens" - da sie darüber alleine bestimmen darf und du diesbezüglich nicht gefragt werden musst.
Das Umgangsrecht nimmt sie dir auch nicht weg, sie hat es lediglich mehr als erschwert - da sie bereits auf und davon ist wirst du nicht mehr viel tun können, ausser zu schauen wie du an Umgang kommst und wie dieser finanziert wird und ggf. von wem.
Gibt es hier nicht die Möglichkeit , dass das JC oder andere hierfür unterstützend eingreifen oder dgl.?
Gruß Zahltag
Gibt es hier nicht die Möglichkeit , dass das JC oder andere hierfür unterstützend eingreifen oder dgl.?
Das JC stiftet, wenn überhaupt, nur das, was ein Durchschnittsverdiener auch an Umgang realisieren könnte.
Die Kosten für einen Besuch in den USA sind nach sozialhilfererechtlichen Maßsstäben evident hoch.
Da wird sich der Umgangselternteil mit 1-2 Besuchen im Jahr zufrieden geben müssen.
Das ist ja wirklich eine traurige Sache Code, mein Mitgefühl hast du .
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)