EX zur Reha aber Ki...
 
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EX zur Reha aber Kind soll nicht zu mir

 
(@childless)
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hallo ...

und schon wieder das nächste problem mit meiner ex.

sie geht ende märz in eine 4wöchige rehamassnahme.

gemeinsames kind (9 jahre) möchte in dieser zeit gerne zu mir . GSR besteht.

EX will das kind lieber bei ihrer Schwester bzw. ihren eltern untergebracht wissen.

zu beiden habe ich KEINE Kontaktmöglichkeit, da ich vollkommen ausgegrenzt bin.

was kann ich jetzt im vorfeld schon tun, um zu erreichen, dass das kind (das ja zu mir will) auch zu mir kommt und nicht bei nicht sorgeberechtigten verwandten untergebracht wird.

bei mir ist sichergestellt, dass das kind u.a. jeden tag zur schule hin- und zurückgebracht wird, seinen sportverein besucht und freundeskontakte halten kann.

lg
childless

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 15:26
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Childless,

GSR vorausgesetzt. . . .oder auch nicht. . .

So traurig es ist:
Niemand wird Dich unterstützen, gegen die ABR-Inhaberin das zu entscheiden.
Selbst wenn DU nun zum JA gehst, werden sie höchstens verscuhen mit ABR-Inhaberin zu sprechen, aber selbst das ist unwahrscheinlich,
da sie keine rechtliche Handhabe haben, Dir das Kind für die Zeit zu "geben".

Die ABR Inhaberin darf das!

Ich möchte Dir keine Hoffnungen machen, da nach meiner Meinung jeder Versuch, die KM mit Dritten umzustimmen zu weiterer Eskalation und keinesfalls zum gewünschten Ergebnis führt.

Ist leider so in D, das Du dein GSR einrahmen kannst, und Deiner Sorgepflicht nicht nachkommen darfst, wenn KM nicht will. . .

greetz e.
 

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 16:54
(@wotan)
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Hallo.

Du hast das gemeinsame Sorgerecht. Also ist die Antwort wohl klar. Die Tochter bleibt dann bei Dir, alle Verwandten haben nur ein Umgangsrecht. Wenn sie sich querstellt, einen netten Brief vom Anwalt, ansonsten Jugendamt informieren. Behinderung beim gemeinsamen Sorgerecht. Laß Dir nicht die Butter vom Brot nehmen.

Info:

Üben beide Eltern die Sorge gemeinsam aus, müssen sie alle Entscheidungen über Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam treffen. Angelegenheiten des täglichen Lebens, die im Alltag ständig vorkommen und keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält, also beispielsweise die Woche über die Mutter, an den Wochenenden. Die Ausübung der gemeinsamen Elterlichen Sorge setzt voraus, dass die Eltern miteinander kommunizieren.

Oft ist nicht genau geklärt, was denn nun Entscheidungen des Alltags und was genau Entscheidungen von besonderer Bedeutung sind. Folgende Entscheidungen betreffen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bzw. Angelegenheiten des täglichen Lebens:

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung Angelegenheiten des täglichen Lebens
Ernährung Grundentscheidungen zu Fragen wie: Vollwertkost, vegetarische Kost, Süßigkeiten Planung, Einkauf, Kochen
Gesundheit Operationen, grundlegende Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge (Homöopathie, Impfungen) Behandlung leichterer Erkrankungen, alltägliche Gesundheitsvorsorge
Umgang Grundentscheidung des Umgangs Einzelentscheidungen
Aufenthalt Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt Besuch bei Verwandten, Freunden, Teilnahme an Ferienreisen
Vermögenssorge Grundentscheidung: Anlage und Verwendung des Vermögens Einzelentscheidungen: welches Bankinstitut, welche Anlage
Krippe, Kindergarten, Tagesmutter Grundentscheidung, Wahl von Krippe, Kindergarten, Tagesmutter Dauer des täglichen Aufenthalts, Absprachen mit Betreuungsperson

Schule Wahl der Schulart und der Schule, der Fächer und Fachrichtungen, Besprechung mit Lehrern über gefährdete Versetzung Entschuldigung bei Krankheit, Teilnahme bei besonderen Veranstaltungen, Arbeitsgruppen, Chor oder Orchester, Hausaufgaben beaufsichtigen, Nachhilfe
Ausbildung Wahl der Ausbildungsstätte, Wahl der Lehre Entschuldigung bei Krankheit, Ableistung von Praktika
Fragen der Religion Bestimmung des Religionsbekenntnisses § 2 Abs. 1 RKEG Teilnahme an Gottesdiensten, anderen Angeboten der Kirchen
Geltendmachung von Unterhalt Spezialregelung § 1629: Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet
Sonstige Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung Grundfragen der tatsächlichen Betreuung: Erziehungsstil, Fernsehkonsum,  Art des Spielzeugs,  Gewalterziehung, Hygiene Umsetzung der Grundentscheidungen: welche Fernsehsendung, welches Computerspiel wie lange, welches Spielzeug
:note:

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 17:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Wotan,

Du hast das gemeinsame Sorgerecht. Also ist die Antwort wohl klar. Die Tochter bleibt dann bei Dir, alle Verwandten haben nur ein Umgangsrecht. Wenn sie sich querstellt, einen netten Brief vom Anwalt, ansonsten Jugendamt informieren. Behinderung beim gemeinsamen Sorgerecht. Laß Dir nicht die Butter vom Brot nehmen.

es macht keinen Sinn, die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis zu ignorieren und/oder das eigene Gerechtigkeitsempfinden zum Mass aller Dinge zu erklären. Zumal Deine Auflistung den hier konkret vorliegenden Fall gar nicht enthält (was nicht bedeutet,  dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich nicht folgenlos auch über jeden der von Dir aufgeführten Sachverhalte hinwegsetzen kann).

In der Praxis hat die Ex des Openers das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und damit die Möglichkeit, den Aufenthalt des Kindes auch in ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit festzulegen. Genau das tut sie - warum und auf welcher Basis sollte ein Gericht etwas anderes ausurteilen? Man kann in solchen Fällen versuchen, im Gespräch eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Mit dem Verweis auf Recht und Gerichte wird man dagegen schlicht scheitern.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 17:09
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Definition:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts, der sich mit dem Wohnsitz und dem tatsächlichen Aufenthalt eines Minderjährigen unter elterlicher Sorge handelt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 17:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wotan

Du brauchst hier keinen zu belehren, was in den Gesetzestexten steht. Das wissen die meisten aus dem FF. In der gelebten Realität kommen aber auch Aspekte wie Gewohnheitsrecht, Lebensmittelpunkt und vertraute Umgebung hinzu, welche oftmals als entscheidend angesehen werden. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist passiert da auch nichts. Zumal - hier "streiten" sich zwei Menschen, welche jeweils das GSR (inkl. ABR) haben. Wer also hat nun mehr recht? Dein Vorschlag läuft doch darauf hinaus, eine Konfrontation herbei zu führen - Ausgang ungewiss. Zu diesem Zeitpunkt halte ich zudem die Holzhammermethode für eine denkbar schlechte Variante.

@Childless
Ich weiss jetzt nicht den Stand bei Dir, was die Kommunikationsmöglichkeit mit der KM betrifft. Gibt es da wirklich keine Möglichkeit, etwas zu bewegen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 17:49
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Oldie.

Aus Deinen Text entnehme ich, das Du Dir alles oder zumindest vieles gefallen lässt. Und irgend wann wird er von seinem Kind gefragt: " Papa, warum hast du Dich nicht um mich gekümmert?"

Außerdem will ich hier niemanden belehren. Wie Du das interpretierst, ist Deine Sache. Ich meinte es lediglich als Hinweis.

lg  Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 18:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich denke mal wir warten ab, wie sich Childless äussert. Es ist sein Thread, und er will/muss das Problem lösen. Und meine persönlichen Charaktereigenschafften haben damit nun garnichts zu tun.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 18:08
(@bengel)
Registriert

hi wotan,

du zitierst hier seitenlang gesetzestexte, die in der praxis und in der akuten situation "nice-to-know" sind. was soll er tun? zum JA laufen und zeter-und-mordio schrein? die haltung "ich bin im recht" führt zu nichts. ich bin mehr bei oldie und würde nochmals versuchen die KM zu überzeugen.

Childless: wenn nichts hilft, versuche doch mal die familienberatung zu kontaktieren und frage die um rat. die sind in der regel sehr hilsbereit aus meiner eigenen erfahrung.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 18:10
(@wotan)
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Kann sein, das ihr Recht habt. Vielleicht spielt auch meine Situation eine Rolle dabei. Meine Exchen spielt gerne mit dem Anwalt. Also gibt es eine Returkutsche. Ich bin dazu übergegangen, wer mich beißt, den beiß ich wieder. Gute Worte und soziale Institutionen haben damals nichts bewirkt. Leider!!

lg Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 18:19




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ wotan,

Vielleicht spielt auch meine Situation eine Rolle dabei. Meine Exchen spielt gerne mit dem Anwalt. Also gibt es eine Returkutsche.

Es ist einer der Kardinalfehler, die Situation anderer Trennungseltern vor allem durch die eigene Brille zu sehen. Auf der Basis der eigenen Betroffenheit kann man zwar subjektive Einschätzungen abgeben - aber niemals einen objektiven Rat.

"Immer feste druff" ist da nicht selten komplett verkehrt: Wir sind nicht in der Sandkiste und es geht nicht um geklaute Förmchen. Vor allem: Wer wann womit angefangen hat, interessiert keine Sau. Man beschwört als Trennungsvater damit sehr schnell eine Situation herauf, die sinngemäss heisst "Der setzt der armen Frau ja ganz fürchterlich zu; kein Wunder, dass sie sich und ihre Kinder zu schützen versucht!"

Das Ganze läuft dann nicht mehr unter "Familienrecht", sondern unter "(negative) Public Relations". Und ob man dieses Etikett haben möchte (bzw. was es in der Sache konkret bringen soll), muss jeder selbst entscheiden.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 19:03
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

:thumbup:

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 21:16
(@childless)
Zeigt sich öfters Registriert

puh, ganz schön viele infos, die mir zum einen mut machen aber auch angt ...

zur info: meine EX hat das alleinige ABR ... aber GSR besteht ... problem: kind will zu mir (habe es auch in einem heimlichen "kinderbrief" lesen können)

childless

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2010 10:46
(@soulsister)

:dagegen: :abgelehnt:

Oh, Mann. Das Leben wäre so einfach, wenn Exen mal einfach das tun würden, was die Kinder wollen. Man würde sich soo viel Streit und Streß sparen.

Kinder wissen meist ganz genau, was für sie gut ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 13:38
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Du sagst es und sprichst mir aus der Seele.  :thumbup:

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2010 15:30