Hallo,
Habe ein 3 jähriges Kind. Bisher fand der Umgang seit über einem Jahr relativ problemslos und regelmässig statt. Nachdem sich meine Ex von dem Ex getrennt hat.
Zuvor habe ich den Umgang eingeklagt.
Meine Exfreundin hat seit 4 Wochen neuen Partner.
Sollte Kind Freitag sehen. Umgang per SMS von KM abgelehnt. Begründung Kind hat Mandelentzündung.
Nächster Termin ebenfalls abgelehnt Kind noch krank.
Ich darf kein Krankenbesuch abstatten ! Gleichzeitig werde ich von der KM kritisert, dass ich mich am Wochenende nicht nach dem Kindeswohl erkundigt habe !!!!
Absurder gehts nicht.
Sie macht mit mir was sie will. Habe vor ihr zu erklären, dass es mein Recht ist das Kind zu sehen und sie mir damit kein Gefallen tut.
Wenn sie weiterhin den Umgang boykottiert, werde ich wieder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dann sollen Dritte enscheiden, ob und wie lange ich mein Kind sehen soll.
Was meint Ihr ?
Moin Arturios,
willkommen im Forum.
Ich schreib mal was mir auffällt:
- Wie ist Euer Umgang genau geregelt? Gibt es eine schriftliche Umgangsvereinbarung? Gibt es dort einen Passus zum Thema Umgangsausfall?
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Sollte Kind Freitag sehen
Was heisst das konkret? Du hast doch hoffentlich mehr als einen Freitag und siehst Euer Kind hoffentlich auch ausserhalb der Wohnung der KM.
- Hast Du GSR für Euer Kind?
Ansonsten ist es normal, dass Kinder auch mal krank werden. Natürlich könntest Du jetzt auch darauf bestehen, das ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss bzw. muss geprüft werden, ob das Kind wirklich transportunfähig ist.
Auf der anderen Seite: Mandelentzündung bei einem 3 jährigen Kind ist sicherlich kein Spaß. Wenn bisher keine Krankheiten vorgeschoben wurden und solche Fälle die Ausnahme sind, mach Dir keinen Stress.
Schreib der KM eine freundliche Mail, dass Du Eurem Kind gute Besserung wünscht und Dich Mitte der Woche noch mal melden wirst. Du gehst natürlich davon aus, dass der entfallene Umgang zum nächst möglichen Termin nachgeholt wird. Gruß Ingo
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Unser Umgang war bisher so geregelt, dass ich das Kind an meinen freien Tagen sehe. KM und ich haben nur jedes zweite Wochenende frei.
Zum Umgangsausfall gibt es keine Regelung, hab die Dame vom Jugendamt vor einem Jahr diesbezüglich angesprochen, ob man das nachholen könnte. Sie sagte nein.
Mein Vorschlag das Kind zumindest am jeden zweiten Samstag zu sehen wurde mit der Begründung der KM " Wochenende ist Familientag abgelehnt "
Wenn ich als Vater nicht zur Familie des Kindes gehöre dann weiss ich auch nicht.
Zum Thema Wohnung. Ich treffe das Kin in der Wohnung der KM. Manchmal will das Kind raus. Gehen zum Spielplatz. Manchmal will sie in der Wohnung der KM bleiben.
Merke worauf Du hinaus willst, deshalb will ich das Kind auch am z.b Samstags 3 STD sehen , damit ich aus der Wohnung rauskomme.
Nein GSR habe ich nicht. Sollte ich das beantragen ?
Ja Mandelentzündung ist kein Spass. Hatte ich mein Leben lang seit Geburt. Deshalb liess ich sie mir vor 3 Jahren auf eigenen Wunsch wegoperieren.
Ich sehe das Kind vor Ort. Kein Transport . Deshalb verstehe ich es nicht warum ich mein kranken Kind nicht sehen darf. Wem würde es schaden, wenn ich selbst 10 Minuten bei kranken Kind verbringe ?
Verzichte auf die freundliche Mail. Weil ich seitdem ich erfahren habe, dass es dem Kind besser geht und es wieder in Kita geht um den nachträglichen Umgang bereits freundlich gebeten habe.
Dieser sollte heute (Samstag ) stattfinden.
Hallo,
Du hast geschrieben, dass Du den Umgang eingeklagt hast.
Hier wäre die Frage wie wurde dabei der Umgang geregelt. War es ein Beschluss oder ein Vergleich? Wurden Ordnungsmittel angedroht, wenn der Umgang nicht stattfindet?
Selbstverständlich kann geregelt werden, dass ausgefallender Umgang nachgeholt wird. Das neue Problem dürfte im wesentlichen das alte sein. Ex hat neuen Partner und will Dich rausdrängen.
Aus meiner Sicht solltest Du dem JA noch eine Chance geben und dann wird Dir nichts weiter übrig bleiben als zu klagen. Wie und was hängt nicht zuletzt vom Ausgang des letzen Verfahrens ab.
VG Susi
Leider wurden 2 von 3 Terminen beim JA wegen Erkrankung der Sachbearbeiterin verschoben <---- vor knapp 2 Jahren nach der Gerichtsverhandung
Hallo,
dass ist natürlich unbefriedigend. Was ich nicht verstehe ist, wieso das Verfahren seit 2 Jahren ruht. Bist Du ganz sicher, dass es nicht mit dem Vergleich beendet wurde?
Praktisch bleibt Dir nichts anderes übrig als beim JA um Vermittlung zu bitten und falls das zu nichts führt möglichst bald Umgangsklage zu erheben. Umos mehr Zeit vergeht umso schwieriger wird es sonst mit dem Umgang.
VG Susi
Moin Arturios,
ich sehe es wie Susi. Dein Umgang ist ziemlich "bescheiden" um es mal freundlich auszudrücken.
Nicht gut ist, dass Du immer noch Umgang in der Wohnung der KM durchführst bzw. abhängig von den Launen bzw. den manipulativen Kräften der KM bist. Auch wird mit so einer Form des Umgangs schon der nächsten Schwierigkeit Vorschub geleistet: Dem "Willen" des Kindes. Bei Kindsbesitzerinnen ist es beliebt, den "Willen des Kindes" vorzuschieben. Das klingt dann ungefähr so: "XX hat entschieden, dass Sie dich dieses WE nicht sehen will. Das musst Du akzeptieren. Wenn sie nicht will, muss sie nicht".
Bei Euch sieht man schon diese Tendenz, speziell beim Thema "Wohnung" oder "Spielplatz". Bei einem so kleinen Kind entscheidet hier der Elternteil und nicht das Kind.
Sorg dafür, dass Du Umgang ausserhalb des Kontrollbereichs der KM bekommst (Fr-So), am besten mit Übernachtungsumgang. Ansonsten solltest Du den gerichtlichen Weg beschreiten. In Deinem Fall wäre sogar das GSR nicht ganz verkehrt, denn so hättest Du zumindest die Möglichkeit mal Erkrankungen beim Kinderarzt nachzuvollziehen. So wirst Du keine Auskunft bekommen. Gruß Ingo
Hi,
du hast die besten Argumente um jetzt zu handeln.
Das Kind ist inzwischen 3, da geht man auch in den Kindergarten und das für längere Zeit, somit ist das Kind auch in der Lage problemlos den Umgang schrittweise auszuweiten auf ein ganz normales ganzes Wochenende.
Und da würde ich gleich versuchen vom Kindergarten abholen zu dürfen am Freitag. Damit entstresst du die Situation fürs Kind.
Du ziehst jetzt ganz strikt den Umgangsdreisprung durch.
1. freundliches Schreiben an die Mutter (bitte hier vorher einstellen)
2. JA und Vermittlung (und das dauert weniger als 2 Monate)
3. Klage beim Familiengericht
Genau überlegen musst du dir jetzt nur was du haben möchtest. Fordere das Maximum das du leisten kannst, weniger wirds vor Gericht immer.
Und dann zieh das durch, zeig der KM das du das absolut ernst meinst.
Aber wie gesagt, überleg dir erst eine gute Umgangsregelung, diskutier die hier im Forum aus, du wirst viele Tipps bekommen können.
LG
Nadda
Hallo,
Habe vor ihr zu erklären, dass es mein Recht ist das Kind zu sehen und sie mir damit kein Gefallen tut.
Falscher Ansatz. Warum sollte KM Dir einen Gefallen tun? :phantom: Richtiger Ansatz:
"Es ist das Recht unseres Kindes Umgang mit mir zu haben und Du tust unserem Kind keinen Gefallen damit, wenn Du diesen Umgang unterbindest."
Gruß
Sleepy
Sleepy
Zu dem neuen Termin ist es nicht gekommen. Hab vom Amtsgericht nichts bekommen.
Wir sind beim Jugendamt so verblieben, dass der Umgangang an einem neutralen Ort statt findet.
Nahgelegener Spielplatz vom Wohnort der KM.
Kind geht seit dem ersten vollendeten Lebensjahr bis 15:30 Uhr in die Kita.
Im Sommer war das kein Problem. Im Winter, wenns dunkel war oder schlimmer es geregnet hat schon.
Deshalb habe ich mich auf den Wohnungsbesuch eingelassen.
@Ingo
" Sorg dafür, dass Du Umgang ausserhalb des Kontrollbereichs der KM bekommst (Fr-So), am besten mit Übernachtungsumgang. Ansonsten solltest Du den gerichtlichen Weg
beschreiten. In Deinem Fall wäre sogar das GSR nicht ganz verkehrt, denn so hättest Du zumindest die Möglichkeit mal Erkrankungen beim Kinderarzt nachzuvollziehen.
So wirst Du keine Auskunft bekommen"
Übernachtungsumgang ?
Vor 1- 1,5 Jahren sagte mir die JA Mitarbeiterin " In dem Alter bekommen sie das Kind von der Mutter nicht weg !
Habe gestern den Antrag auf das GSR bereits geschrieben. Weil ich seit knapp 2 Jahren Kindesumgang habe. Wird am Montag abgeschickt.
Kann ich bei einem 3 Jährigen Kind bereits auf Übernachtungsumgang bestehen ?
Sorry das war Teil 2 .
Teil 1 ist
@ Susi64
" Was ich nicht verstehe ist, wieso das Verfahren seit 2 Jahren ruht. Bist Du ganz sicher, dass es nicht mit dem Vergleich beendet wurde?
Praktisch bleibt Dir nichts anderes übrig als beim JA um Vermittlung zu bitten und falls das zu nichts führt möglichst bald Umgangsklage zu erheben "
Weil das letzte was ich vom Amtsgericht bekommen habe.( schreibe das Wichtige )
Die Beteiligten schlossen sodann eine folgende Zwischenvereinbarung ab ...
1. Die beteiligten Eltern treffen sich beim Jugendamt....
2. Die beteiligten Eltern besprechen die weitere Vorgehensweise....
3. Neuer Termin von Amts wegen bzw. auf Antrag der Beteiligten....
Moin Arturios,
verbindlich durchsetzen wirst Du den Übernachtungsumgang wahrscheinlich noch nicht können, aber warum nicht versuchen? Du zeigst damit, dass Du umfassend Verantwortung übernehmen willst.
Die Aussagen des JAs sind natürlich mal wieder für den... Es ist überhaupt kein Problem, auch mit kleineren Kindern bei einer guten Bindung zum Vater Übernachtungsumgang durchzuführen. Gruß Ingo
Heute hab ich das Kind gesehen. Wir haben im Kinderzimmer gespielt. Kind hat zum Weinachten eine Spielküche bekommen, diese stand wegen noch Platzmangel im Wohnzimmer.
Kind wollte mit mir an der neuen Küche im Wohnzimmer kochen/spielen.
Im Wohnzimmer sass aber die Ex und ihr Neuer, Neuer :cras
Obwohl ich vor Wochen meine Ex gebeten habe, zumindest 1,5 Std während des Umgangs auf neue Partner Besuche zu verzichten.
Das geht so nicht weiter.
Wie ihr empfohlen habt Umgang nicht bei EX zu Hause.
Wie lange Umgang bei 3 jährigen Kind ?
Wenn`s der Ex nicht passt. Sofort zum Anwalt ? JA ist mir zu parteiisch.
Moin Arturios.
Mein Eindruck ist, und daher tanzt Dir Mutti auch spielend auf der Nase rum, daß Du Dich noch besser über die Sach- und Rechtslage zum Umgangsrecht informieren könntest - etwa hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/umgangsrecht-mit-uebernachtung_070624.html
Meine Meinung UND persönliche Erfahrung ist:
Sobald Kind aus der Mama gekrochen ist, sollte es innigen Kontakt zu beiden Eltern, Mutter und Vater haben. Kleinkinder brauchen sogar mehr und häufiger Umgang, als ältere Kinder! Dies entspricht dem Kindeswohl! Dies setzt sich in der höheren Rechtsprechung durch.
Selbst die Stillphase ist kein Hindernis, Umgang oder sogar Übernachtung einzuschränken. Muttermilch kann abgepumpt, eingefroren und bei Bedarf gegeben werden. So können auch Väter 'stillen'. 😉
Auch größere Entfernungen stehen dem nicht entgegen, denn Vater und Kind können auch in einer guten Pension gute Zeiten miteinander verbringen.
In den Links oben finden sich vorzügliche Argumente, mit denen viel Umgang mit Übernachtungen zu befürworten und zu beantragen ist.
Der sog. Dreisprung wurde schon genannt.
Geh diesen an mit einem guten Vorschlag zur Regelung des Umgangsrechts.
Deine Hausaufgabe ist jetzt, eine solchen Regelung zu formulieren, die DU gut und zuverlässig organisieren kannst. Es spricht auch nix gegen das sog. paritätische Wechselmodell: Eine Woche Mutter, eine Woche Vater. Mach mal und stell sie hier zur Diskussion.
Keine Scham, Du bist der Vater und grundsätzlich genauso gut für das Kind wie die Mutter.
Wie weit ist das Kind von Dir entfernt?
W.
Moin,
Es spricht auch nix gegen das sog. paritätische Wechselmodell: Eine Woche Mutter, eine Woche Vater.
Doch, die hinterwäldlerische deutsche Rechtsprechung (bzw. Gesetzgebung). 🙂
Wildlachs, du bist doch lang genug dabei, um zu wissen wie unrealistisch das ist, wenn Frau Mama das doof findet.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin.
Ich denke auch, die Forderung nach einem WM ist hier so was von unrealistisch, dass sie fast albern wirken könnte und KM die ganze Umgangsausweitung nicht ernst nimmt! Deshalb einen realistischen Vorschlag machen, ein wenig Verhandlungsmasse einbauen. Los, an die Formulierung, wir helfen! Und die Umsetzung dann mittels des umgangs3sprungs!
Dagegen, dass KM "Besuch" während der "Umgangszeit " hat kannste nix machen! Alleine Deine Bitte darauf zu verzichten wirkt schon albern, vermutlich wird sie deshalb erst recht den Next da gehabt haben. Deshalb ja auch kein Umgang bei KM zu Hause!
Z Zt tanzt KM Dir auf der Nase rum!
Gruß, Toto
Meine Meinung UND persönliche Erfahrung ist:
Sobald Kind aus der Mama gekrochen ist, sollte es innigen Kontakt zu beiden Eltern, Mutter und Vater haben. Kleinkinder brauchen sogar mehr und häufiger Umgang, als ältere Kinder! Dies entspricht dem Kindeswohl! Dies setzt sich in der höheren Rechtsprechung durch.Selbst die Stillphase ist kein Hindernis, Umgang oder sogar Übernachtung einzuschränken. Muttermilch kann abgepumpt, eingefroren und bei Bedarf gegeben werden. So können auch Väter 'stillen'. 😉
Deine Einschätzung können Millionen Frauen und Kinder nicht teilen.
Es gibt einige Frauen, die nicht abpumpen wollen (ist nicht jederfraus Sache, sich an eine Pumpe zu hängen)
Es gibt einige Frauen, die abpumpen können und dies auch tun.
Es gibt einige Frauen, die NICHT abpumpen können (der Milchspendereflex wird bei diesen durch die Pumpe nicht effektiv ausgelöst)
Es gibt einige Kinder, die abgepumpte Milch aus der Flasche trinken.
Es gibt einige Kinder, die die Flasche rigoros verweigern
hör bitte mit diesen allgemeinen Aussagen auf, die schlicht nicht so stimmen.
Mein Erstgeborener hat von Anfang an neben dem Stillen die Flasche und auch Kunstmilch akzeptiert. Ebenso sen Schnuller.
Meine beiden Jüngsten haben niemals einen Schnuller benutzt und erst mit 10 Monaten das erste Mal aus der Flasche (egal, welche Saugerform/Saugermaterial, ich habe einiges versucht) getrunken. Vorher wurde diese entschieden verweigert.
Und abpumpen ging bei mir nie, weder mechanisch noch elektrisch.
Und deine abfällige Formulierung "Kind aus der Mutter gekrochen" macht es nicht besser. Ich hoffe, ihr kommt euren Exen gegenüber nicht so rüber denn ansonsten kann ich einige der "Kommunikationsprobleme" besser verstehen.
Mima
Danke Mima, da sprichst du wahre Worte. Das ist aber für viele Männer nicht nachzuvollziehen. Ist ja nur ein technischer Vorgang, das muss Frau nur wollen...
Nee, so einfach ist das nicht. Pumpen hat bei mir auch nicht zum Erfolg geführt und tat zudem schweineweh.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."