Euch allen erstmal ein gutes Neues Jahr 2007 und hoffentlich hat euers besser angefangen als meins.
Zur "Begrüßung" des Jahres 2007 hatte ich heute früh gleich eine "Haß-Nachricht" meiner Ex auf meinem AB.... folgendes zur Vorgeschichte: Nachdem ich Weihnachten alleine zu Haus gesessen habe, bekam ich von der KM "gändigerweise" die Kids (8 & fast 12) für die Zeit vom 26.-29.12. (großzügig oder?). Die paar Tage sind wir zu meinen Eltern gefahren damit die Kids Oma & Opa sehen können. Dort waren wir u.a. schwimmen und ich bemerkte das meine Lütte Angst vor "tiefen" Wasser hat. Naja jedenfalls auf der Fahrt nach Haus habe ich vorgeschlagen dass sie dann halt mal die KM bitten müssen mit ihnen schwimmen zu gehen, damit die Lütte diese Angst verliert und die Große auf ihr nächstes Seepferdchen hinarbeiten kann. Naja das war wohl zu viel... es hat zwar 2 Tage gedauert aber dann begann der Stress "was mir einfallen würde schlecht über die KM zu reden vor den Kids und sie hätte die Nase voll, verbietet mir für 4 - 8 Wochen dem Umgang mit den Kids, geht zum JA und Anwalt und "haut mir kräftig auf die Schn**** damit mir Hören und Sehen vergeht" (O-ton Ende) und dann legte sie wutentbrannt auf. Vorher folgten noch einige wüste Beschimpfungen weil ich an einem Termin der Schule nicht zugegen war (dumm nur das ich von dem Termin nix gewusst habe und mir keiner was erzählt hat).... sowie einige weitere ausfallende Bemerkungen weil ich im Januar nicht zu einem Elternabend für Kommunionkinder erscheinen werde (denke mal mein Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung geht da verständlicherweise vor - was mir die Ex und KM allerdings nicht glaubt). Wetierhin beharrt sie auf die strikte Einhaltung der 14 tägigen Besuchregelung am Wochenenden behält sich aber sleber das Recht vor das nach gut dünken zu ändern wenn sie irgendwann mal wieder arbeiten geht.... das kann es doch nicht sein.
Danach habe ich geschlagene 12 Versuche gebraucht bevor ich meine Kids endlich am Telefon hatte um ihnen ein gutes Neues Jahr zu wünschen.. 3-4 x ging sie dran und sagte lapidar "Du sprichtst heute nicht mit den Kindern" ... die anderen Male ließ sie es einfach klingeln...
Ich überlege jetzt morgen früh gleich nen Termin beim zuständigen JA zu machen um mit denen zu reden was ich machen kann - welche Rechte ich neben der Pflicht - zu zahlen - eigentlich überhaupt habe. Ich habe langsam keine Lust mehr mir auf der Nase rumtanzen zu lassen und zu allen "ja und Amen" sagen zu müssen. Ich zahle den per Titel geregelten Unterhalt pünktlich und jeden Monat in voller Höhe (nur zur Anmerkung).
Ich hoffe ich habe euch nicht genervt aber ich musste meinem Frust mal Luft machen.
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi Nrwdad!
Grundsätzlich gilt, daß die KM nicht das Recht hat den Umgang zu beschneiden oder zu verändern. Daraus leitet sich direkt eine wichtige Frage ab:
Habt Ihr eine gerichtlich beschlossene Umgansgregelung? Wenn ja, dann hast Du einige Möglichkeiten ihr diese Suppe zu versalzen.
Ich weiß jetzt nicht, ob eine Nachricht auf einem AB ein so genanntes "nicht öffentlich gesprochenes Wort" ist, glaube eigentlich eher nicht. Profilaktisch würde ich die Ansage von ihr auf jeden Fall speichern, auf ein Diktiergerät überspielen, o.ä.
Grüße,
Milan
Hallo Milan,
die Umgangsregelung wurde nicht gerichtlich beschlossen .. ich bin aber langsam am überlegen ob ich das nicht mal versuchen sollte gerichtlich durchsetzen zu lassen (was wahrscehinlich wieder an der Kohle scheitern würde). Mangels gerichtlicher Beschlüsse wird da wohl nicht viel passieren wenn ich so zwischen Deinen Zeilen lese?
Ich werde mir morgen auf jeden Fall ein Diktiergerät besorgen und die Nachricht darauf überspielen für alle Fälle... und das auch dem JA anbieten das zu hören weil egal ob sie das wahr macht oder nicht - es ist und bleibt für mich eine Androhung die ich eigentlich nicht so stehen lassen will.
Gruß
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi Nrwdad!
ich bin aber langsam am überlegen ob ich das nicht mal versuchen sollte gerichtlich durchsetzen zu lassen
Definitiv solltest Du das tun! Hättest Du bereits einen Beschluss, dann könntest Du Exe mit diversen Zwangsgeldern arg bedrängen, wenn sie mit solchen Umgangsvereitelungen anfängt.
(was wahrscehinlich wieder an der Kohle scheitern würde)
Streitwert in Umgangsfragen ist 3000€. Guck mal im Prozesskostenrechner, was da auf Dich zukäme. Hast Du zu wenig Geld dafür, dann bekommst Du Prozesskostenhilfe und der Staat subventioniert Deine Klage. Machen 1000e Exen auch so.
Mangels gerichtlicher Beschlüsse wird da wohl nicht viel passieren wenn ich so zwischen Deinen Zeilen lese?
Richtig, weil es keine Handhabe gibt. Das JA wird garantiert versuchen auf sie einzuwirken und sie in Gesprächen zu bearbeiten, sofern Du darum bittest. Aber die können nichts tun außer nett bitten, solange es keinen richterlichen Beschluss gibt. Dann sind denen die Hände gebunden. Und ohne Beschluss drohen der Exe auch keine sonderlichen Konsequenzen, wenn sie den Umgang boykottiert.
Allerdings reicht im ersten Schrift oft einer solchen Exe eine Umgangsklage in Aussicht zu stellen, wenn sie ihre Drohungen wahr macht. Viele kommen dann wieder auf Linie. Klagen solltest Du aber trotzdem.
Ein Umgangsverfahren ist die niedrigste Hürde, die ein Vater nehmen kann. In der Regel der Fälle bekommst Du einen gerichtlich geregelten Umgang. Üblicherweise alle 14 Tage ein WE oder auch mehr. Das basiert auf § 1684 BGB, nachdem den Kindern ein Umgang zum Vater zusteht und sich für die Eltern daraus die Pflicht ergibt den Umgang zu den Kids zu pflegen und zu ermöglichen. Es passiert nur selten, daß ein Vater ein Umgangsverfahren verliert und ohne Regelung raus geht. Ist ne relativ sichere Kiste.
Grüße,
Milan
Milan,
danke für die Infos....
wenn ich mir da so den Prozesskostenrechner betrachte kommen da ja ganz schöne Summe zusammen.
Ich gehe mal davon aus das so eine Klage nicht ohne Anwalt stattfinden kann, d.h. ich brauche Anwalt und wahrscheinlich wird das Ex auch Anwalt bemühen sodass in 1. Instanz bei 2 Anwälten ca. € 1410 zusammen kommen.... (heftig). Ich hätte Anwalt werden sollen 😉
Nochmal ne vielleicht doofe Frage diesbezüglich: Wenn durch solch gerichtlichen Beschluß der Kindesumgang / Besuchsrecht geregelt wird und KM Ende des Jahres an Wochenende anfängt zu arbeiten.... müsste sie sich dann nach dem Beschluß richten oder muss dann neu verhandelt werden (muss sie auf Abänderung klagen)? Ich habe keine Lust zum Spielplan zu werden so wie es ihr passt. Wenn sie von mir die Einhaltung fordert, kann ich selbiges ja auch wohl von ihr verlangen - zumal es bei ihr ja noch einen neuen LP gibt der mit ihr zusammen lebt und sich um die von ihm gezeugten Kinder kümmern kann.
Auch wenn ich Gefahr laufe OT zu werden: Weiterhin muss ich auch davon ausgehen das KM und Ex mir dann wahrscheinlich eine Klage auf KU an den Hals hängen will in Anbetracht des neuen Unterhaltrechts und dann wirds richtig teuer. Einen Titel muss ich eh im Feb ändern lassen da meine Große 12 wird, oder sollt eich einfach mal warten was die KM unternimmt und ggf. stillschweigen und Ruhe bewahren?
Gruss
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Huhu NRWdad,
wieso muss der Titel geändert werden? Wenn Du einem dynamischen Titel hast, rutschst Du automatisch in die nächste Altersstufe und zahlst dann eben von Dir aus den höheren Betrag und gut ist es...
Was hast Du denn für einen Titel? Einen mit nem Prozentsatz drauf?
Auf was sollte sie denn klagen? Hast Du höhere Einkünfte?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich gehe mal davon aus das so eine Klage nicht ohne Anwalt stattfinden kann, d.h. ich brauche Anwalt und wahrscheinlich wird das Ex auch Anwalt bemühen sodass in 1. Instanz bei 2 Anwälten ca. € 1410 zusammen kommen....
Sofern Du Anrecht auf PKH hast, musst Du aus eigener Tasche gar nix zahlen. Exe muß ihre Streit-Kosten selber tragen bzw wird dies sicher auch über PKH machen.
Beim Amtsgericht -und da musst Du hin- gibts keine Anwaltpflicht, das kannst Du auch ohne machen. Einige Foris haben das ganz alleine gemacht. Aber es erfordert gute Berater (vatersein.de) und es kostet ne Menge Arbeit. In einer Umgangsklage kann aber nicht allzu viel schief gehen.
müsste sie sich dann nach dem Beschluß richten oder muss dann neu verhandelt werden (muss sie auf Abänderung klagen)?
Entweder es wird jetzt schon mit in dem Beschluss berücksichtigt oder Ihr einigt Euch einvernehmlich auf eine Abänderung hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten, wenns soweit ist. Grundsätzlich muß man sich aber an Beschlüsse halten bzw beide Elternteile können einvernehmlich andere Regelungen treffen. Aber nur einvernehmlich. Ansonsten muß sie dann auf Abänderung klagen.
Ich habe keine Lust zum Spielplan zu werden so wie es ihr passt.
Dann reiche Umgangsklage ein. Dann habt Ihr nen gerichtlichen Spielplan an den sie sich halten muß und Du hast was in der Hand.
Weiterhin muss ich auch davon ausgehen das KM und Ex mir dann wahrscheinlich eine Klage auf KU an den Hals hängen will in Anbetracht des neuen Unterhaltrechts und dann wirds richtig teuer.
Das ist nicht so ganz mein "Fach". Jedoch wenn sie nachweisbar mit nem neuen zusammen lebt, hast Du ein paar Argumente um dagegen anzukommen.
Grüße,
Milan
Huhu NRWdad,
wieso muss der Titel geändert werden? Wenn Du einem dynamischen Titel hast, rutschst Du automatisch in die nächste Altersstufe und zahlst dann eben von Dir aus den höheren Betrag und gut ist es...
Was hast Du denn für einen Titel? Einen mit nem Prozentsatz drauf?
Auf was sollte sie denn klagen? Hast Du höhere Einkünfte?
LG LBM
Hallo LBM,
danke für Deine Hinweise.... ich habe tatsächlich einen dynamischen Titel und muss ab 01.02.07 107,0% des Regelbetrages der 3. Altersstufe zahlen (mal morgen rechnen wieviel da raus kommt). Abändern möchte ich den Titel von mir aus schon, da ich bisher mein Gehalt am 15. d. M. bekommen habe, jetzt aber erst am 30.d.M. Kohle krieg. Und da ich mal davon ausgehe das sie dieser Änderung nicht freiwillig zustimmt dachte ich mir ggf den Titel ändern zu lassen.
Höhere Einkünfte? Schön wärs, das Gegenteil ist leider der Fall... ich war 2006 insgesamt 3 Monate krank und habe dadurch weniger Einkommen gehabt, aber auch das hat mir die KM nicht abnehmen wollen *kopfschüttel*
.
Gruss
nrwdad
PS: Ich könnte ihr natürlich auch einfach per Einschreiben mitteilen dass die KU ab dem 01.02. in Zukunft nicht mehr zum 15. d.M. sondern zum 30.d.M. gezahlt wird was sie wahrscheinlich zum toben bringt da sie dann 6 Wochen auf den KU warten muss (musste ich ja auf mein Gehalt auch).
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Milan,
ich gehe morgen früh mal zum AG und frage nach PKH, welche Grenzen es da gibt unter denen ich bleiben muss damit ich Anspruch habe und vor allen Dingen, wie lange so eine Klage dauert wenn sie eingereicht wird.
Obwohl es mit "Schwarzkittel" erheblich teurer ist möchte ich dennoch nicht auf einen verzichten denn die KM taucht garantiert mit einem auf und dann stünde ich ohne da (wäre nicht gut).
Tja das mit dem "einvernehmlich regeln" ist bei der KM so ne Sache.... solange ich "ja und Amen" zu ihren Bestimmungen sag, gibt es ja von ihrer Seite aus keine Probleme, aber wehe ich habe eigene Vorstellungen die mit ihren kollidieren... dann geht alles den Bach runter und es ist "hinne" mit der Einvernehmlichkeit.
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Moin,
ich habe tatsächlich einen dynamischen Titel und muss ab 01.02.07 107,0% des Regelbetrages der 3. Altersstufe zahlen (mal morgen rechnen wieviel da raus kommt). Abändern möchte ich den Titel von mir aus schon, da ich bisher mein Gehalt am 15. d. M. bekommen habe, jetzt aber erst am 30.d.M. Kohle krieg. Und da ich mal davon ausgehe das sie dieser Änderung nicht freiwillig zustimmt dachte ich mir ggf den Titel ändern zu lassen.
Das kannst du getrost vergessen. Nur wegen einer Zahlungsterminverschiebung wird ein Titel nicht geändert. Du schuldest des Unterhalt gem. BGB bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im voraus. Ist das Geld dann nicht da, kann die Ex in die sofortige Vollstreckung gehen. Die Ex könnte natürlich dir einen Vollstreckungsverzicht erklären, dass sie mit der Zahlung des KU bis zum xyz Werktag des Monats einvertanden ist. So wie die Sterne bei euch beiden stehen, ist das aber wohl eher nicht wahrscheinlich.
Mal so angemerkt: Es geht ja letztlich nur für dich um die Verschiebung im ersten Monat. Ab dann kannst du das Geld ja aufsparen und ab dem zweiten Monat pünktlich zahlen. Versuch das irgendwie hinzubekommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Das kannst du getrost vergessen. Nur wegen einer Zahlungsterminverschiebung wird ein Titel nicht geändert.
DeepThought
Danke für den Hineis... also bleibt mir nix anderes als Zähne zusammen beißen und durch und schön brav ab 01.02. KU i.H.v. € 569 zu zahlen ...
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Komme gerade vom Gericht und JA.... das frühe aufstehen hätte ich mir sparen können.
Bei Gericht sagte man mir klipp und klar das eine Klage wegen Umgangsregelung ohne Anwalt kaum Chancen auf Erfolg hat und sowieso erst zulässig wäre, wenn alle (d.h. mehrere) Vermittlungsversuche des zuständigen JAs gescheitert sind und das eine gerichtliche starre Regelung keinerlei Spielraum für außergerichtliche Absprachen lassen würde (was ja bedeuten würde dass wenn ich aus beruflichen Gründen die Kinder mal ein WE nicht zu mir nehmen kann ich mich ja gleich selbst anklagen kann). Also den Schritt muss ich mir wirklich noch reiflich überlegen.
Beim JA habe ich jetzt 2 1/2 Std erfolglos auf den für mich zuständigen Sachbearbeiter gewartert der leider nicht aufgetaucht ist und es war auch niemand in der Lage mir zu sagen ob besagter Herr ggf. krank ist oder vielleicht sogar noch Urlaub hat. Die dortige Praktikantin sagte mir dann noch "naja sie können hier ohne Termin nicht einfach reinschneien..." .... na toll, der blöde Spruch hat mir gerade noch gefehlt. Ich denke die sind für uns da aber wahrscheinlich sehe ich das falsch... wir bezahlen die ja nur von unseren Steuergeldern. Boah das Neue Jahr fängt echt "gut" an.... wenn das ein Indiz ist wie der Rest des Jahres wird... na dann gute Nacht....
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi nrwdad und erstmal trotz allem ein hoffentlich gutes neues Jahr für Dich !
Erstmal willkommen im Club der UGR Kläger 😉
Allererster RAT... Emotionen raushalten 😉 ... ist schwer, muss man(n) lernen, ist aber leider nicht anders... denn genauso sieht es der Richter, der Anwalt, das Jugendamt etc....
Habe im Dezember UGR Klage eingereicht und schon am 18.01. Termin bekommen, weil die KM den Zwergenaufstand probt mit ähnlichen Dingen die Du geschildert hast... also nix neues hier.... hab mich auch am Anfang tierisch aufgeregt, zum Hörer gegriffen, Sie zur Rede gestellt bla bla bla.. hat leider gar nichts gebracht ausser weiteren anwaltlichen Schreiben der Exe...und die Anschuldigungen wurden immer Besser... aber egal... also Klage ÜBER DEINEN ANWALT einreichen, anderen Weg gibt es nicht um die Willkür einzudämmen.... Kosten für Klageeinreichung etc. ohne PKH rund 500 Euro + ca 130 Gerichtskosten......damit hast du am Ende zumindest etwas schriftlich und kannst "Zuwiderhandlungen" beim JA oder auch beim RA "melden". Der wird allerdings wieder Kohle haben wollen, wenn er was an exe schreibt.... tja wie du schon sagst, kein schlechter Job in diesen Tagen 😉
Also alles Gute, reich die Klage ein und lass die Kommunikation mit exe, sie kann es nur gegen dich verwenden und es "reibt" dich noch mehr auf... achja führe Protokoll der Kontaktversuche zu den Kids, hebe SMS'n auf, schalte den Übertragungsbericht bei Mails und SMS ein und hebe alles auf... könnte am Ende nützlich sein...
Viele Grüsse und viel Kraft !
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hallöchen,
was fürn Quatsch! Du musst keinen RA haben, wäre natürlich besser aber es geht auch ohne. Beim Ja um Regelung bitten, die setzen eine Umgangsvereinbarung auf und wenn die KM nicht dran hält oder die Mitarbeit beim JA verweigert kannst du sofort zum Gericht einen Antrag stellen. Du bekommst immer den Mindestumgang (14tägig WE + Ferien+ eventuell Feiertage wenn du das beantragst).
Auch die Regelung von Ersatzwochenenden kann mit aufgenommen werden. Je nachdem wie du den Antrag stellst.
Auch andere Absprachen als im Gerichtsbeschluss sind weiterhin möglich wenn sich beide einigen können.
Lass dich da nichts ins Boxhorn jagen! Ohne einen gerichtlichen Beschluss kannst du nichts machen, wenn die KM mal wieder am Rad dreht. Sie sollte aufgezeigt bekommen, was passieren kann, wenn sie weiter boykottiert. Manche KMs lernen nur so.
Also ran an die Arbeit, so ein Verfahren zieht sich manchmal etliche Monate hin.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
@ Daisy
Ohne einen gerichtlichen Beschluss kannst du nichts machen, wenn die KM mal wieder am Rad dreht. Sie sollte aufgezeigt bekommen, was passieren kann, wenn sie weiter boykottiert. Manche KMs lernen nur so.
Also doch nicht so'n Quatsch hm ? 😉
lg
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Moin!
Also ich bin über die Aussage des Gerichtes auch etwas irritiert.....
Du musst keinen Anwalt haben. Umgangsverfahren haben nur dann keine Aussicht auf Erfolg, wenn Du Dir tatsächlich üble Sachen hättest zu Schulden kommen lassen.
Vermittlungsversuche durch das JA sind meines Wissens auch keine Bedingung um Klage einreichen zu können. Vielleicht macht es sich gut im ganzen Werdegang. Die Erfahrung zeigt aber, daß das JA handlungsunfähig ist ohne einen richterlichen Beschluss und man sich diesen Schritt schenken kann, wenn die Exe sowieso total mauert.
Grüße,
Milan
Mahlzeit Allerseitz,
darf hier eigentlich ein diesbezüglich erfolgreiches Anwaltsschreiben eingestellt werden?
Könnte ja dann passend umgeschrieben werden - ich hätte nur Angst, dass in dem Termin dann vom wahrscheinlich vorhandenen Gegenanwalt "Anträge" formuliert werden, deren Konsequenzen man nicht versteht und fälschlicherweise dann abnickt.
Aber "Umgangsrecht beantragen nach BGB" werden ja wohl fast alle hier in ihren Akten haben?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo Melmi,
mit Quatsch meinte ich die Aussage des Gerichtes, nicht deinen Beitrag, du warst nur schneller beim Tippen und so geriet dein Beitrag dazwischen.
@milan
klar könnte man sich den schritt sparen, da das Gericht beim UGR-Verfahren sowieso das JA um Stellungsnahme bittet, die sind also eh mit im Boot. Macht sich aber ganz gut, wenn man da vorher schon mal vorgesprochen hat und die Mitarbeiter da einen Eindruck von einem bekommen können. Zudem sehen die dann gleich, wie die KM drauf ist, wie kooperationsbereit usw.
Wichtig ist nur, dass man denen klar macht, dass es nur um die Kinder geht, die KM sollte nicht schlecht gemacht werden, das hören die beim JA nicht so gerne.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy, Melmi, Milan, Hajoco,
vielen Dank für eure Infos, Tips und Hinweise. z.Zt. versuche ich immer noch erfolglos den Mitarbeiter beim JA zu erreichen mit dem ich auf jeden Fall mal vorher reden möchte, ihm die Situation aus meiner Sicht schildern will ohne dabei jedoch die KM schlecht zu reden. Wenn da nix bei raus kommt dann werde ich auf jeden Fall Klage einreichen. So wie es aussieht bekomme ich wahrscheinlich keine Beratungshilfe und PKH sodass es ohne Anwalt auf jeden Fall "preisgünstiger" für mich wäre - ob erfolgreicher kann ich natürlich nicht beurteilen, denn ich zweifele immer noch ob ich mir nen Schwarzkittel leisten sollte oder lieber drauf verzichte und alle mir wichtigen Punkte einfach dem Gericht vorbringe und dann mal abwarte was passiert.
@ Hajoco - würde mich freuen wenn Du mir das Schreiben vielleicht an pirat minus ypsilon ät web punkt de ee schicken könntest 😉
@ Milan - die einzige "übele Sache" die man mir anlasten könnte ist das es mir um das wohl meiner beiden Töchter geht und ich keine Lust mehr habe das die Ex und KM ein auf "arme" bemitleidenswerte Mutter mit mittlerweile 4 Kindern macht und der ganzen schlechten Welt die "Schuld" an ihrer Situation gibt.
Gruss
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi NRW Dad!
Haben natürlich alle recht. Auch wenn ein JA-Versuch faktisch nix bringt, bringt es Dir natürlich den Ruf ein, daß Du eine gütliche Einigung versucht hast.
Das schwere Ereichbarsein des JA-Mitarbeiters ist normal. Die haben u.a. viele außer Haus Termine und dort auflaufen ohne vorherigen Termin ist auch oft sinnlos. Hast Du ja bereits bemerkt.
Du könntest versuchen ihn telefonisch zu erreichen und Dein Problem zu besprechen. Ggf wird er dann die KM anrufen und sie um ne Regelung bitten. Das wäre dann quasi Dein erster Einigungsversuch. Trotzdem solltest Du um ein geführtes Elterngespräch bitten. Er wird Exe dann dazu einladen. Ob sie kommt und wie sie sich dort gibt, bleibt abzuwarten.
wie es aussieht bekomme ich wahrscheinlich keine Beratungshilfe und PKH
Die Beratung durch das JA ist ein rechtlicher Anspruch, den jeder Bürger hat und der kostet Dich nix.
Grüße,
Milan
