"es muss regelmässigkeit her oder gar nicht"
ist das die richtige einstellung? ich weiss es nicht. ich bin von meinem exfreund seid 3 jahren getrennt, wir haben gemeinsames sorgerecht und hatten uns geeinigt das er unseren sohn alle 14 tage übers wochenende hat, das ging auch gut bis vor einer woche,da fragte er mal wieder ob es ok sei nur einen tag den kleinen zu haben,und ich meinte das es nicht ok sei (weil es schon das 5 mal hinter einander war" und nun habe ich gesagt entwerder regelmässigkeit oder gar nicht....und er möchte es nun mit dem jugendamt klären(ich auch damit endlich klarheit rein kommt)...geht arbeit oder feiern wirklich immer vor?
unser sohn ist 5 jahre, und möchte nicht mehr so wirklich dahin....ich denke das hängt mit der vorgeschichte zusammen:
ich hab vor 17 monaten eine tochter bekommen und er wollte immer bei uns sein (was ich verstehen) er wollte also nicht mehr zu seinem vater. also haben wir beschlossen ihm seinen willen zu geben.(ich dachte es war das richtige,was ich heute irgendwie nicht mehr so sehe) nach 6 monaten haben wir dann gesagt wir versuchen es immer mal wieder alle 14 tage erstmal nur 1 tag und dann auf 2 tage,klappte dann auch gut.
ich hoffe das ist nicht zu lang geschrieben und das ich schnell anwort bekommen
P.s. ist das nicht auch irgendwo seine pflicht neben der unterhaltspflicht?
Hallo Naddelchen,
die Einstellung ist richtig.
Wenn ihr beide euch auf ein 14 tägiges Besuchsrecht geeinigt habt, so sollte das auch von beiden Seiten eingehalten werden.
Wenn es dann mal mit den Besuchszeiten nicht klappt, kann man diese nach Absprache verschieben, aber nur aus wichtigen Gründen.
Und Feiern gehen ist mit Sicherheit kein wichtiger Grund.
Aber du solltest auf keinen Fall hergehen und ihm die Pistole auf die Brust setzten mit dem Argument Entweder, oder. Das dürfte der falsche Ansatz sein.
Und eine Besuchsregelung über das JA zu treffen ist entgegen der Erfahrungen vieler hier erst mal sinnvoll.
Danach kann man einen Umgang immer noch gerichtlich regeln lassen, was bis zum Umgangspfleger führen kann, und das ist dann nicht mehr lustig.
Also, versucht euch friedlich zu einigen, vielleicht kommt dein EX ja zur Vernunft.
Denn für das Kind seid ihr beide wichtig, denk mal daran
Gruß Kitchenman
Hallo Naddelchen,
Und eine Besuchsregelung über das JA zu treffen ist entgegen der Erfahrungen vieler hier erst mal sinnvoll.
Danach kann man einen Umgang immer noch gerichtlich regeln lassen, was bis zum Umgangspfleger führen kann, und das ist dann nicht mehr lustig.
hi kitchenman,danke für deine antwort. wieso nicht jugendamt?und was ist genau der unterschied zwischen gerichtlich oder übers jugendamt?
Hi,
weil viele hier mit dem JA schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Oft wird vom EX-Partner der Sachbearbeiter aufgehetzt, ist also dadurch nicht mehr neutral, oder sie haben schlichtweg keine Lust.
Den Weg zum Gericht würde ich nur dann gehen, wenn ein Gespräch beim JA nichts bringt.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit: eine Familienberatung.
Gruß Kitchenman
Sicherlich ist Kontinuität wichtig, aber immerhin ist wenig Kontakt besser, als gar keiner. Ich würde versuchen das Ganze nochmal zu besprechen, in einer möglichst neutralen Gegebenheit.
Gruss
Hollooooooo??
Ganz oder gar nicht....
Was soll das denn??
Auch ein Vater der seine Prioritäten anders geordnet hat, wie die meisten hier, ist und bleibt ein Papa. Wenn er sich an einem Tag liebevoll ums Kind kümmert, ist es besser, als wenn er unter Zwang das Kind generft nebenherlaufen lässt.
Der Vater meiner "Stieftochter" hat sich 2 Jahre gar nicht gekümmert und fängt gerade erst an zu begreifen was es heißt Papa zu sein. Hätten wir auch sagen sollen: "Du wolltest 2 Jahre nicht, jetzt brauchst du auch nicht mehr ankommen und wenn, dann beweg deinen Ar*** bitte schön alle 14 Tage hierher."
So viel Käse wie hier geschrieben wurde hab ich schon lange nicht mehr gelesen.
Grummel
Martin
Hallo Naddelchen,
ich grätsch auch mal dazwischen:
wieso nicht jugendamt?und was ist genau der unterschied zwischen gerichtlich oder übers jugendamt?
Beim Jugendamt können Eltern eine Umgangsvereinbarung erarbeiten und unterschreiben, der JA-Mitarbeiter kann auch unterschreiben. Diese Umgangsvereinbarung ist aber nicht wirklich bindend und "zwingt" niemanden, man kann jederzeit von der Vereinbarung zurücktreten.
Eine Gerichtsentscheidung hingegen ist bindend.
Gruß
eskima
Hallo Naddelchen,
ich grätsch auch mal dazwischen:
Beim Jugendamt können Eltern eine Umgangsvereinbarung erarbeiten und unterschreiben, der JA-Mitarbeiter kann auch unterschreiben. Diese Umgangsvereinbarung ist aber nicht wirklich bindend und "zwingt" niemanden, man kann jederzeit von der Vereinbarung zurücktreten.
Eine Gerichtsentscheidung hingegen ist bindend.
Gruß
eskima
Sorry, aber da muss ich mal zur Gänze ablachen. JA ist und bleibt eine Kinderklaubehörde die sich für Mütter nach dem Prinzip ergrauter Endsechziger einordnen lässt - in meiner Sicht nicht für voll zu nehmen.
Die haben das 21 Jahrhundert nichtmal im Ansatz mitbekommen.
Yours
Die gehen gar nicht
Sorry, aber da muss ich mal zur Gänze ablachen. JA ist und bleibt eine Kinderklaubehörde die sich für Mütter nach dem Prinzip ergrauter Endsechziger einordnen lässt - in meiner Sicht nicht für voll zu nehmen.
Die haben das 21 Jahrhundert nichtmal im Ansatz mitbekommen.
Yours
Die gehen gar nicht
Das mag ja deine Erfahrung sein. Die Erfahrung meines Mannes ist, dass er dort mit seiner Ex im Beisein eines Mitarbeiters eine Umgangsvereinbarung erarbeitet hat und die Ex am nächsten Tag dort aufschlug und sagte, dass sie überfahren wurde und sich nicht an diesen "Vertrag" halten will. Und da kann kein noch so fortschrittlicher Jugendamtsmitarbeiter was ausrichten, im Zweifelsfall braucht man eine gerichtliche Vereinbarung, wenn sich einer quer stellt.
Grußl
eskima
Und wozu braucht man denn jetzt das JA ganz genau? Siehste, eben gar nicht, die sollen sich um die Kinder kümmern, oder eben Elternteile die ihre Kinder and die Wand schmeissen und ehrenwerte Bürger in Ruhe lassen.
Was verhandelt man letztendlich mit denen? Das sind Leute die in den Endsechzigern hängengblieben sind und noch nicht ganz wissen wie das Leben nach dem Joint funktioniert. Für mich sind das alles ausnahmslose Spinner die vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben.
Letzteres ist unter Umständen korrektionsfähig, aber nur wenn es sich um weibliche Mitarbeiter handelt. Ich schreib mal lieber nicht weiter, aber das Ja ist nicht da wenn man es braucht, es ist aber da um Kinder zu instrumentalisieren, um sich ein Machtwerk zu schaffen - um Kosten einzuplanen wo keine sind.
So ist ein Kind ziemlich schnell fort um einen Platz im nächsten Kinderheim aufzustocken, oder Therapeuten zu unterhalten etc.
Moin
Die Diskusion, ob das JA nützlich ist oder neicht, ist hier wohl mehr als Off-Toppic. Trotzdem muß ich sagen, das ich bis jetzt ausschließlich positive Erfahrungen mit insgesamt 2 JA's gemacht habe. Ohne die tatkräftige Unterstützung besagter JA's wäre ich heute noch nicht AE-Vater.
Jetzt bitte wieder zum Toppic zurückkehren. Ich denke das wäre im Sinne der Openerin.
@ Naddelchen
Heute morgen hab ich noch im öffentlich Rechtlichen einen Bericht gesehen, mit dem Tittel:
VÄTER - VOM PATRIARCH ZUM KUSCHELPAPA
Auch die Seite zur Sendung: VÄTER - VOM ERNÄHRER ZUM ALLROUNDPAPA ist sehr interressant.
Gruß
Martin