Hallo,
ich habe bald zum ersten mal Umgang mit meiner bald sechsjährigen Tochter. Ihre Mutter ist mit ihr nach unserer Trennung direkt in ein anderes Bundesland verzogen. Für den Umgang ist also eine längere Wegstrecke nötig. Zudem soll der Umgang in den ersten beiden Monaten am neuen Wohnort stattfinden.
Für mich stellen sich da ganz ungewohnte und z. T. banale Fragen:
1) Läuft das so ab, dass mir die Kindesmutter die notwendigen Dinge (Kleidung, Zahnbürste, e.t.c.) mitgeben muss?
2) Gut wäre ja auch wenn wir ein par Spielsachen mitnehmen könnten, darf ich beim Abholen mit meiner Tochter in ihr Zimmer gehen, damit wir was raus suchen können?
3) Es ist durchaus möglich, dass die Kindesmutter den Umgang mittels "Krankheit" des Kindes erschweren wird. Leider wurde hinsichtlich Umgangsausfall keine Vereinbarung getroffen.
Nach dem Lesen einiger Beiträge hier habe ich mir dennoch überlegt, dass ich klare Kante zeigen will. Im Krankheitsfall würde ich entweder ein Nachholen des Umganges anbieten oder darauf bestehen, dass ich meine Tochter in der nahe gelegenen Ferienwohung pflege. Im Falle einer Transportunfähigkeit würde ich sie gerne zumindest besuchen, ihr etwas vorlesen, mit ihr einen Film schauen - das alles aber dann natürlich in der Wohnung der Kindesmutter. Geht das?
4) Die Richterin sagte, die Kindesmutter müsse Sprachnachrichten an meine Tochter dieser nicht zugänglich machen. Das Jugendamt regte alternativ dazu Telefonate an. Wie setze ich so etwas praktisch um? Frage ich die Kindesmutter nach einem Telefontermin? Und: ist ein mal pro Woche telefonieren eine angemessene Erwartung? Im Vergleich wurde diesbezüglich nichts geregelt.
5) Im Vergleich wurde festgehalten, dass der Umgang z. T. vor Ort in xxx stattfinden muss. Hintergrund ist, dass ich angeboten habe zu viele längere Fahrten zu vermeiden. Nun ist dieser Ort nicht sehr gross. Es gibt schönere Ferienwohungen einen Ort weiter und auch einen Tierpark in 20km Entfernung. Verstosse ich gegen die Vereinbarung wenn ich mit meiner Tochter für die Umgangszeit im Nachbarort (wenige km entfernt) wohne oder mit ihr in diesen Tierpark gehe?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Jaques
Hi,
irgendwie liest sich das seltsam. Es gibt einen gerichtlichen Vergleich? Dann bräuchten wir den genauen Wortlaut der wichtigen Passagen.
Und warum gibt es diesen Vergleich, wann habt ihr euch getrennt, warum ist die KM mit Kind verzogen, wie oft siehst du das Kind? Siehst du das Kind
mit Übernachtungen?
Aber hier mal ein Versuch von Antworten:
1. Ja sie müsste dir notwendiges mitgeben, aber rege dich nicht auf wenn sie es nicht tut. Eine Zahnbürste ist gleich gekauft und notfalls besorgst du dir ein paar Second Hand Klamotten. Mach deshalb kein Fass auf, es ist sinnlos.
2. Du darfst die Wohnung der Mutter nur betreten wenn sie es erlaubt, und meistens ist es klüger es zu lassen, zumindest dann, wenn die Stimmung
zwischen den Eltern nicht gut ist. Ihr wart vor Gericht, die Stimmung ist nicht gut, bleib vor der Tür!
3. Sollte das Kind krank sein, bitte es kurz besuchen zu dürfen und frage nach einem Attest. Einen Schnupfen kann das Kind auch bei dir ausheilen, ist es richtig krank bleibt es bei der KM. Sollte das mit den Krankheiten häufiger passieren dann Gespräch mit JA, und wenn es nichts bringt beantragen, dass eine Regelung zum Thema Krankheit gerichtlich gefunden wird.
4. Telefonate sind scheiße. Zumindest habe ich es sowohl bei meinen Söhnen als auch beim Sohn meines Mannes als nicht gut empfunden. Und wenn die KM daneben steht ist es auch sinnfrei und fördert einen Loyalitätskonflikt. Lass es, vielleicht eher ein bisschen skypen, damit kann ein Kind auch mehr anfangen weil es den Papa sieht. Aber erwarte dir da nicht zuviel, steht die KM daneben kommt nix bei raus.
5. Wenn du durch ein halbes Land fährst um das Kind zu sehen dann kannst du auch im Nachbarort eine Ferienwohnung mieten und mit dem Kind Ausflüge machen.
Aber wieso ist die KM weit weg verzogen und um welche Entfernung geht es?
LG
Nadda
Vielen Dank für deine Antwort!
Den genauen Wortlaut des Vergleiches kann ich noch nicht zitieren, da die Verhandlung erst vor kurzem war und ich noch nichts schriftliches vorliegen habe.
Vereinbart ist der Umgang alle 14 Tage. Ich hole meine Tochter Freitags vom Kindergarten ab und habe dann Zeit mit ihr bis Sonntag 18h - also mit Übernachtungen. Zusätzlich habe ich die Ferien hälftig.
Die Kindesmutter und ich sind noch verheiratet. Wir haben nach der einvernehmlichen Trennung im Frühjahr noch hier zusammen gelebt. Dann hat sie ihren neuen Partner kennen gelernt und ist jetzt im Sommer direkt zu ihm gezogen - Entfernung ca. 300km. Das alles geschah für unsere Tochter sehr überraschend, sie kannte den neuen Partner im Prinzip auch noch nicht, es waren äusserst ungünstige Umstände - aber da schreibe ich dann sicher auch noch mal was unter "Deine Geschichte".
Ach ja: ich bin "nur" der soziale Vater, habe also kein Sorgerecht. Der leibliche Vater meiner Tochter war erst lange von seiner Vaterschaft überfordert und später hat er dann leider vor der Kindesmutter kapituliert.
Dass telefonieren xxx ist habe ich mir gedacht (wobei ich ohnehin auch ans Skypen gedacht hab). Ich habe das schon bei meinen Sprachnachrichten per Whatsapp zu spüren bekommen. Und ich will meine Tochter da nicht in Konflikt bringen - ich lasse das dann...
zitat
Ach ja: ich bin "nur" der soziale Vater, habe also kein Sorgerecht. Der leibliche Vater meiner Tochter war erst lange von seiner Vaterschaft überfordert und später hat er dann leider vor der Kindesmutter kapituliert.
zitatende
was heisst, du bist der soziale Vater, du siehst sie als "deine Tochter", ok, aber ist es denn gesetzlich gesehen deine Tochter`?
d.h. der leibliche Vater muss doch für Unterhalt etc aufkommen...oder bist du das, der den Unterhalt zahlt?
Und mich würde mal interessieren, einige hier kennen sich da besser aus als ich, also hat ein nicht leiblicher Vater ohne Sorgerecht überhaupt das Recht Umgang einzugehen?
Was hat die KM davon, dich gar ins Zimmer der Tochter, oder zumindest den Umgang zuzulassen, wenn du nicht Sorgerecht bzw Vaterrecht hast?
eine komische Situation...ich blicke da nicht durch...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Hallo tellerchen,
Ich verstehe deine Fragen ehrlich gesagt nicht ganz...
Ich habe vor Gericht im Rahmen eines Vergleiches Umgang mit meiner Tochter zugesprochen bekommen - so wie ich es weiter oben beschrieben habe. Daraus ergibt sich doch ganz offensichtlich, dass auch ein sozialer Vater nach deutschem Recht ein Recht auf Umgang erhält. Andernfalls hätte ich vor Gericht sicherlich nicht diesen Vergleich schliessen können.
Und natürlich: Würde der leibliche Vater wieder Umgang wünschen, würde er diesen erhalten. Aber in unserem letzten Gespräch sagte er mir, dass er das nicht will. Und für den Fall dass er das wieder mal will, wird das sicherlich nicht an mir scheitern!
Was die Kindesmutter davon hat den Umgang mit mir zuzulassen??? Ich bin seit bald vier Jahren der Vater des (bald sechsjährigen) Kindes. Das Kind hat mit der Mutter fast vier Jahre bei mir gelebt. Ich habe es versorgt (auch finanziell), ich habe jeden Tag Zeit mit ihm verbracht, bin zeitweise jede Nacht mehrmals aufgestanden wenn es nicht schlafen konnte, habe es gepflegt wenn es krank war, habe auf es aufgepasst wenn die KM Schichtdienst hatte, war auf den Elternabenden im Kindergarten, habe die Arztbesuche organisiert und begleitet, ebenso alle sozialen Kontakte, das Kinderturnen, e.t.c. Und im Übrigen habe ich auch die Kontakte zum leiblichen Vater organisiert - wäre es nach der KM gegangen hätte es die so nämlich nicht mehr gegeben!
Ich hoffe du verstehst, dass mich deine Frage etwas befremdet... Vor Gericht ist man sich jedenfalls darüber einig gewesen, dass der Umgang für meine Tochter wichtig ist - und zwar so wichtig, dass wir alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag Zeit miteinander haben werden (plus die Ferien hälftig).
Und ja, ich nenne sie meine Tochter - so wie auch unser Umfeld sie meine Tochter nennt und die Richterin und anderen Prozessbeteiligten sie meine Tochter genannt haben - sogar die Eltern des leiblichen Vaters haben sie meine Tochter genannt.
Was ich aber insbesondere nicht verstehe ist, was alle deine Fragen mit den von mir gestellten Fragen zu tun haben? Muss ich in der Geburtsurkunde stehen, um für meine Tochter weiter der Vater zu sein den sie seit sie zurückdenken kann hatte? Ist diese Frage entscheidend dafür, dass ich hier Unterstützung erhalte, in den Fragen wie ich den Umgang mit meiner Tochter für uns beide möglichst schön und stressfrei gestalten kann?
@alle: sorry, wenn ich genervt klinge, aber ich brauche wirklich Rat! Ich habe die Threaderöffnung extra kompakt gehalten, damit man keinen Roman lesen muss. Und natürlich: wenn irgend eine relevante Information fehlt, dann reiche ich sie gerne nach... Der erste Umgang ist übernächstes Wochenende, der Gerichtsbeschluss wird da noch nicht da sein und mein Anwalt lässt sich leider ziemlich Zeit mit dem Antworten. Ich brauche Hilfe!
Hallo, also wie ich es raus-lese hast du ja noch einigermaßen Kontakt zur Mutter, mit ihr würde ich die Punkte 1,2 und 5 abklären.
Wenn ihr für diese Punkte eine Lösung findet die für euch beide Ok ist, wer soll da was gegen haben.
Und natürlich Willkommen im Forum
Hallo,
als erstes solltest Du Dich freuen, dass Du den Umgang zugesprochen bekommen hast. Leider ist es in vielen Fällen so, dass sich das schlechte Verhältnis der vormaligen Partner auf den Umgang negativ auswirkt.
Ich würde mich dem anschliessen, was nadda geschrieben hat.
Du solltest die Sache flexibel angehen und möglichst wenig von der KM erwarten. Normalerweise sollte Bekleidung und ein Kuscheltier mitgegeben werden. Alles andere kann, muss aber nicht mit.
Wenn es nichts mit gibt, dann wirst Du halt Kleidung kaufen müssen, die dann aber auch bei Dir verbleibt.
Im Moment solltest Du Dir gerade, weil Du Deine Tochter solange schon betreust, nicht zuviele Gedanken machen. Gehe hin, sei offen für alles und plane ein schönes Wochenende, so wie Du es auch vor der Trennung gemacht hättest.
Als problematisch sehe ich die Regelung an, dass der Umgang zunächst am Ort der Tochter stattfinden muss, weil man hier böswillig Dich auf exakt diesen Ort festlegen kann. Hier wäre es wichtig zu wissen, was genau in der Festlegung steht. Wenn Du aber noch immer mit der KM selbst reden kannst, dann sollte es auch kein Problem sein, hier einfach zu sagen, dass Du das Wochenden mit der Tochter im Feriendorf verbringen willst. Eine Absprache ist aber notwendig.
VG Susi