Hallo,
mein LG war ja nach Antrag auf einstweilige Verfügung am Dienstag zur Verhandlung.
Rausgekommen ist, die große Tochter bekommt er vollständig zu den angegeben Ferienzeiten etc. Die Kleine dieses Jahr nicht. Da muß eben doch erst wieder der Bezug aufgebaut werden. Somit fährt LG wenn er die Große holt oder besucht einen Tag früher nach Deutschland und beschäftigt sich dann mit der Kleinen.
Zudem haben wir Hoffnung, dass sie die Sorgerechtsklage (auf alleiniges Sorgerecht) zurückzieht bzw. bei der Großen bleibts geteilt und bei der Kleinen soll er nur den Teil der Gesundheitsfürsorge abgeben, alles andere bleibt ebenfalls geteilt.
Gruß withoutmykids
Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.
Winston Churchhill