"papa, ich möchte zu Dir ziehen" sagte Zwerg (8Jahre) Die Worte gingen mir nat. sehr nah und haben mich super gefreut. Und jetzt?
Zur Situation: Vor 2 Jahren ist meine Frau ausgezogen und lebt inzwischen mit ihrem Neuen und unseren 3 Kindern (8, 6, 4) gut 200 km von mir entfernt. Anfang des Jahres war Scheidung. Gemeinsames Sorgerecht und klar geregeltes Umgangsrecht. läuft auch alles recht gut. Ok, zusätzliche KOntakte läßt sie nicht zu sind aber auch nur selten möglich wegen der ENtfernung.
Jetzt war ich mit den 3 im Urlaub und der große Zwerg hat immer häufiger gesagt, dass er zu mir ziehen will. Den Wunsch hat er aber auch schon vor dem Urlaub geäußert. Ich habe versucht ihm zu erklären, dass das nicht so einfach ist, wass das bedeuten würde (insbesondere die Trennung von seinen Geschwistern) usw.
Mir geht es darum seinen Wunsch ernst zu nehmen, aber auch zu überprüfen, was er wirklich will. War es nur eine Urlaubslaune? will er nach zwei Wochen wieder weg? Wie finde ich raus, was er wirklich will? Es ist nur klar, dass ich mich freuen würde und das auch bei der Arbeit und so geregelt bekäme. Sein altes Zimmer und sein Freundeskreis- alles noch vorhanden. Nur kann ich mit meiner Ex leider nicht über solche Themen reden. Das hat der letzte Mailkontakt schon gezeigt.
Ich will jetzt erstmal abwarten, ob er den Wunsch noch öfter ausspricht. Aber was ist wenn ja? Wie kann ich den sicher sein oder überprüfen, wass er wirklich will. Umzug auf Probe? der Zwerg ist leider schon in der Schule. Entgegenkommen meiner Ex ist nicht zu erwarten.
Mein ganz plumpe Frage ist: Hurra, mein Sohn hat gesagt er will zu mir! Hilfe, was kann ich tun, um eine kluge Entscheidung zu treffen?
Ganz klar es geht mir nicht um juristischen Rat- der Weg ist mir klar!
Danke für Eure Ideen und Ratschläge
Gruß
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Servus MoehlU.
keine leichte Frage - wie man's macht, isses verkehrt... 😉
Aber im Ernst: Krieg zunächst mal aus dem Kopf, dass Mütter nach der Scheidung quasi automatisch die Kinder bekommen und dass das das Beste für die Kinder sei. Hier sollten Eltern einen möglichst objektiven Blick auf die Kinder haben. Dass Deine Ex das (derzeit?) nicht kann, muss Dein Denken und handeln Handeln nicht beinflussen.
Als "ehelicher Vater" bist Du automatisch mitsorgeberechtigt; Deine Exfrau hat da nicht mehr Aktien als Du. Einfach "ich will das nicht" zu sagen genügt da nicht. Der Besitz von drei Kindern sorgt allerdings für eine Art wirtschaftlicher Rundum-Absicherung, die viele Frauen ungern aufgeben. Auch die Frage "Warum lebt Kind XYZ nicht bei Dir als Mutter?" bringt Mütter in Erklärungsnöte, in denen sie sich nicht wohlfühlen. Und eine Pflicht zum Kindesunterhalt würde ein Umzug von Sohnemann zu Dir auch noch auslösen.
Natürlich spielt die entscheidende Rolle, was gut für Deinen Kurzen ist. Kannst Du ALLES kindgerecht organisieren? Will er wirklich bei Dir leben? Kann er die Konsequenzen seines Wunsches halbwegs überblicken - so weit eben, wie bei einem 8-Jährigen zu erwarten ist? Nichts wäre verkehrter als ein Umzug aus einer Laune heraus, den er nach kurzer Zeit bereut. Und natürlich muss auch klar sein, dass es auch bei Papa Regeln gibt: Die Option "wenn ich hier nicht kriege, was ich will, gehe ich wieder zurück zu Mama" kann nicht zur Debatte stehen. Das würde ich auch ganz offen vorher mit ihm besprechen. Nicht zuletzt: Nichts ist für ewig; es kann sein, dass Ihr Euch noch mehr als einmal über die Frage "Welches Kind lebt wo?" Gedanken machen müsst. Es gibt Papa-Kinder und Mama-Kinder, und die haben Papa-Phasen und Mama-Phasen. Wirklich erwachsene Scheidungs-Eltern wissen das und machen das Beste daraus.
Wovon Du Dich keinesfalls kirre machen lassen solltest, ist irgendwelches Gewäsch von "Geschwisterbindung": Natürlich gibt es die, aber nicht in jedem Einzelfall und nicht immer gleich stark. Fakt ist: Diejenigen, die am lautesten davon erzählen, haben gleichzeitig nicht das geringste Problem, die Vater-Kind-Bindung mit einem Handstreich schulterzuckend aufzulösen. Ich weiss, wovon ich rede: Meine beiden Kindern ging es nach der Trennung am besten in der Zeit, als eines hier und das andere bei meiner Ex lebte. Denn faktisch sind meine beiden eher "Einzelkinder", denen ihre Kumpel wichtiger sind als Bruder bzw. Schwester. Gemeinsam an einem Ort sind sie meistens wie Hund und Katze. Man muss also in jedem Fall den Einzelfall betrachten.
Was jetzt tun? Ich würde nicht mit der Brechstange durchgreifen, aber - sofern Du der Überzeugung bist, dass der Wunsch von Sohnemann keine Eintagsfliege ist - das Gespräch mit seiner Mutter suchen und mich auch nicht abwimmeln lassen. Wenn's hakt: Schlag ihr eine Mediation bei einem Familientherapeuten vor. Ganz am Ende gibt es auch noch einen gerichtlichen Weg, aber der sollte die ultima ratio sein, wenn gar nichts anderes geht. Nur wie gesagt: Lass Dich nicht abwimmeln mit einem "Will ich nicht" - es geht nicht in erster Linie um den Willen Deiner Ex-Frau, sondern um Eure gemeinsamen (!) Entscheidungen zum Wohl Eurer (!) Kinder.
Hilft Dir das erstmal?
Grüssle
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
Kannst Du ALLES kindgerecht organisieren?
Ich glaube nur deshalb denke ich ernsthaft darüber nach- Ja das kann ich. Er hat hier noch einen großen Freundeskreis. Ich kann ohne Probleme meine Arbeitszeit reduzieren und ich würde ohnehin alles tun...
Will er wirklich bei Dir leben?
Das ist wohl die Frage der Fragen. Aber wie erfahre ich das? Ich habe mit ihm vereinbart, dass wir bis Ende des Jahres erstmal darüber reden- aber er ruft mich inzwischen immer öfter an und sagt mir das er zu mir will.
Auf Grund einer Mail meiner FRau, weiß ich auch, dass er sie schon gefragt hat. Sie sagt nat. nein. "Wir sollten da an einem Strang ziehen" aber es ist wohl eher dass sie meint wir sollten an "ihrem Strang" ziehen.
... Gewäsch von "Geschwisterbindung": Natürlich gibt es die, aber nicht in jedem Einzelfall und nicht immer gleich stark. Fakt ist: Diejenigen, die am lautesten davon erzählen, haben gleichzeitig nicht das geringste Problem, die Vater-Kind-Bindung mit einem Handstreich schulterzuckend aufzulösen.
mmh- zumindest denke ich da mal drüber nach. aber ja, so war´s bei mir auch
Familientherapeut und so hat sie damals schon abgelehnt ich glaube nicht, dass das etwas bringt. Ich überlege schon jetzt das JA einzubeziehen, weil wir schon über viel geringere Angelegenheiten nicht sprechen können...
aber danke erstmal. ich merke dass mich das alles sehr irritiert. Die ganze sch... Wut von damals kommt wieder hoch.
Gruß Ulli
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hallo,
wie lange wohnt deine Ex schon mit dem Kindern so weit entfernt? Wie geht der neue LG mit den Kindern um? Wie ist er in der Schule?
Manchmal reden die Kinder so wie die Erwachsenen das sich wünschen. Besteht die Möglichkeit mit deiner Ex vernünftig zu reden?
Als unsere Tochter damals zu Papa wollte, lt. seiner Aussage haben wir jeder einen eigenen Termin beim Jurgendamt gehabt, anschließend noch einen gemeinsamen dort und dann noch bei einer Familienberatungsstelle. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Tochter nur mehr Kontakt zu Papa haben möchte. Seit 2 Jahren sieht sie ihn nur noch in den Ferien. Jetzt haben wir das Thema, was sie doch sehr belastet hat erst mal 1 Jahr auf Eis gelegt und wollen dann wieder aufgreifen.
Siehst du eine Chance das deine Ex den Wunsch eures Kindes ernst nimmt und bereit ist sich damit auseinander zu setzen? Vom Alter hat hat euer Kind noch nicht die Möglichkeit, dass sein Wille vor Gericht so viel Gewicht hat, dass es reicht.
Sophie
Hallo Sophie
mein Ex lebt nun seit etwas mehr als einem Jahr nicht mehr hier. Der neue LG geht sicherlich gut mit den Kindern. Sie kennen ihn seit der Geburt, war ein super guter Freund und Nachber und... (andere Storry) aber da habe ich keine Bedenken.
Leider sehe ich keine Möglichkeit mit meiner Ex über dieses Thema vernünftig zu reden. ich habe es zumindest schon per mail versucht. sie beruft sich auf das aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber ich will ja garnicht um alles in der Welt dass er kommt- nein das ist falsch gesagt- ich wünsche es mir nat. schon, aber e soll ihm dabei gut gehen!
Ich überlege zur Zeit ernsthaft schon jetzt das Jugendamt einzuschalten, um mit denen einen Plan oder soetwas zu entwickeln, wie wir den tatsächlichen Wunsch von meinem Zwerg herausfinden können.
Ich darf auch nicht verheimlichen, dass ich mich riesig freuen würe, wenn er kommt. Ich befürchte nur dass mir die Freude oder Vorfreude den Kopf vernebelt.
Gruß
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hi MoehlU
zum ABR. Wurde da was vor Gericht geregelt? Wurde überhaupt irgendetwas zum Aufenthalt der Kinder irgendwann mal festgelegt?
Das ABR ist Bestandteil des SR. Nur ein Gericht kann hier Einschränkungen vornehmen, und das steht dann in einem Urteil.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
jau habe ich vergessen zu erwähnen. ABR ist seit Februar bei der EX, ansonsten aber gemeinsames Sorgerecht. Urteil rechtskräftig.
Ulli
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hallo,
kann es sein, dass euer Sohn lieber wieder zurück in seine vertraute Umgebung möchte?
Unsere Kinder waren damals beim gemeinsamen Umzug 3,5 und 5 und haben fast 1 Jahr gebraucht um sich einzuleben, obwohl man ja sagt, bei so kleinen Kindern sind die Eltern wichtiger als die Freunde. Aber sie haben doch gelitten: andere Umgebung, alte Freunde weg, neue Freunde, neuer Kindergarten, alles neu.
Vielleicht solltest du versuchen eine häufigere Umgangsregelung zu finden, an der sich die KM finanziell beteiligen muss, da sie die Entfernung geschaffen haben.
Bei uns klappt das mit häufigeren Umgängen nicht, denn der KV wohnt inzwischen 600 km weit weg. Aber bei dir wäre es das villeicht eine Möglichkeit zum einem dem Kind die vertraute Umgebung häufiger zu bieten und zum anderen zu schauen ob da der Wunsch nach mehr Zeit mit Papa hintersteckt oder ob er wirklich lieber mit dir zusammenleben möchte.
Sophie
Hallo Sophie,
ich denke schon, dass mein Sohn auch zu seinen alten Freunden zurück will. Er lebt jetzt genau ein Jahr in seiner neuen Umgebung und der Wunsch zurück zu kommen wird stärker.
häufigere Umgänge sind nicht möglich. Ich habe die Zwerge alle zwei Wochenenden bei mir. Früher bin ich mal noch zusätzlich an zwei Donnerstagen pro Monat dorthin gefahren. Das war aber finanziell nicht möglich und ich bin irgendwann auf dem Zahnfleisch gekrochen. Ich hab´s abgeblasen.
Ich habe übrigens gestern mal versucht mit der KM zu sprechen, aber bei dem Thema geht garnichts. Sie will nicht und aus die Maus. Ich habe ihr angekündigt, dass ich ein vom Jugendamt begleitetes Gespräch will. (erstmal ohne den Zwerg) Mal sehen, ob sich dann etwas bewegt. Ich glaube sie hat echt große Angst, dass der Zwerg echt zu mir will.
Gruß
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hey
Ich habe mit ihm vereinbart, dass wir bis Ende des Jahres erstmal darüber reden- aber er ruft mich inzwischen immer öfter an und sagt mir das er zu mir will.
Naja, er ist 8, und du hast ihm damit schon ein gewisses Zeichen gesetzt.. klar das er jettzt auch anfängt zu drängeln, weil das ist ja alles noch ne Weile hin das Jahresende..ich könnt mir fast denken das er gar schon davon ausgeht das er dann zu dir kommt..
Dennoch bleibt die Frage offen, warum will er zu dir, u das so massiv, u was erhofft er sich davon usw.
Gut wäre wirklich ein Probewohnen, aber ds dürte sicher schwer sein das zu realisieren..
Ein weiteres großes Problem ist das:
ABR ist seit Februar bei der EX
..ABR wurde also gerichtlich festgelegt, und warum?
Jetzt kurz darauf versuchst du alles anzuleiern das dein Sohn zu dir kommen kann ...naja, drum wurde ja das ABR einem übertrage, damit da ansich Ruhe herrscht, weil es vermutlich strittig war das Thema...was denkst du wie das ausgehen wird??! ..grad wenn hier die KM sich quer stellt..
Gruß
Jens
Ein weiteres großes Problem ist das:..ABR wurde also gerichtlich festgelegt, und warum?
wir haben das im Rahmen der Scheidung so vereinbart. Ein Vergleich. wegen der Entfernung war das angezeigt und: die Richterin hat schon vorher durchblicken lassen, dass sie gegen mich entscheiden wird. Aber: der Verfahrenspfleger hat ganz klar gesagt, dass es keinen Grund gäbe für oder gegen mich oder die KM zu entscheiden, so dass die Richterin einfach die Situation, die meine Ex geschaffen hat durch den Umzug, bestätigt hat. Die einzige FReude war, dass meine Frau für ihr verhalten (den heimlichen Umzug trotz damals gemeinsamen ABR) gerügt wurde. Aber Folgen hatte das nicht.
Und versteh mich nicht falsch: auch wenn ich mich riesig freuen würde, wenn mein Zwerg zu mir kommt. ich ziehe das nr durch, wenn ich mir sicher bin, dass er das will.
Tja ein Probewohnen wäre super. aber kann man ein Kind für 6 Monate die Schule wechseln lassen? Die Frage meine ich nicht rechtlich sondern moralisch
Gruß
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hallo MoehlU,
ich denke, hier muss ein Gespräch mit der Mutter her. Wenn diese nicht einverstanden ist, wäre es in meinen Augen fahrlässig, dem Kind irgendwelche Versprechungen von "am Jahresende" zu machen, denn am ABR kommst Du ja nicht vorbei. Mutti sagt NEIN und das war es dann.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mit der Konsequenz des Schulwechsels, der Kontinuität, usw. ein gerichtlicher Antrag auf Übertragung des ABR einen Sinn hat. Erstens ist das erst ABR erst geregelt worden (Vergleich??) und zweitens fände die Verhandlung wohl am gleichen Gericht und mit der gleichen Richterin statt.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erstens ist das erst ABR erst geregelt worden (Vergleich??)
ich verstehe nicht so ganz was du sagen willst.
Vergleich heißt nur, dass wir uns im Gericht noch geeinigt haben (ist aber ne andere Geschichte) und das Gericht keinen Beschlus gemacht hat sondern quasi unsere EInigung festgeschrieben hat. (bin juristisch eher schwach und kann es nicht besser wiedergeben)
ich glaube das es für mich gut wäre, wenn die Richterin die gleiche wäre, da sie von der Vorgehensweise meiner Frau eigentlich sehr enttäuscht war. Aber es ging ja nicht darum, wie meine Frau handelt...
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hi MoehlU,
also, ich bin hier nicht der Gerichtsexperte, aber ich gebe Dir mal weiter, was ich hier so gelernt habe.
Vergleiche sind eigentlich kaum zu ändern. Er bedeutet, dass ihr euch - wie Du geschrieben hast - ja auf etwas geeinigt habt. Nämlich: ABR zu ihr. Jetzt kannst Du nicht ankommen und sagen: "hab es mir anders überlegt!" mit dem Hinweis darauf, dass Dein Sohn nun mit einer Dir noch nicht ganz bekannten Intention zu Dir ziehen will.
Was ich sagen will ist: Dein Sohn wird ausschließlich mit der Zustimmung seiner Mutter zu Dir ziehen können. Stimmt sie nicht zu sind Deine Chancen meiner Einschätzung nach Null.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vergleiche sind eigentlich kaum zu ändern. Er bedeutet, dass ihr euch - wie Du geschrieben hast - ja auf etwas geeinigt habt.
aber auch Vergleiche werden unter dem Eindruck einer momentanen Situation gemacht. und wenn es wirklich um das Kindeswohl geht, dann wäre es ja mehr als dumm und nahezu fahrlässig vom Gericht, keine Veränderung durchzuführen. Oder etwa nicht?
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Ja, von Deinem subjektiven Rechtsempfinden liegst Du da richtig. Aber Familienrechtspraxis sieht anders aus.
Deinem Sohn geht es bei Mama sicher körperlich, emotional und gesundheitlich hervorragend. Er hat dort seine Geschwister und geht dort regelmäßig zur Schule. All diesen guten Dingen steht ein Wunsch gegenüber, der bei einem 8jährigen übermorgen wieder anders aussehen könnte.
Du wirst das ABR ganz sicher nicht bekommen, nur weil Dein 8jähriger momentan gerne zu Dir will. Vermutlich nicht mal, wenn er das 1 Jahr lang will.
Der Weg führt über deine Ex.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
genau darum geht es mir hier ja- Wann ist der Wunsch so ernst zu nehmen, dass ish etwas unternehmen soll oder muss.
so sch... das Verhalten meiner ex war. Den Kindern geht es dort gut! sonst wäre ich schon lange losgezogen und hätte was gemacht.
Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!
Hey
Vergleich heißt nur, dass wir uns im Gericht noch geeinigt haben
Eben, ein Vergleich, genau das was @LBM beschreibt..
Und nun willst du das nach kurzer Zeit kippen..öhm..was meinst wie das ausgehen wird..??
Sie hast das alleinige ABR ..hier erstmal egal ob per Urteil oder Vergleich (wobei du eben beim Vergleich damit eben gar noch einverstanden warst) ..auch meine Einschätzung ist hier, das da die Aussicht gegen null geht das ABR gerichtlich zu bekommen..
Hier kannst du nur was über dei KM jetzt bewirken..JA erachte ich da als brenzlig..versuche es mit einer Beratungsstelle.
Gruß
Jens
Wann ist der Wunsch so ernst zu nehmen, dass ish etwas unternehmen soll oder muss.
Das ist das was ich versuche auszudrücken: Egal ob Dein Sohn es "ein bißchen will" oder "irrsinnig doll will". Es gibt einen Vergleich über das ABR. An dem wirst Du nicht vorbeikommen, gerade wenn das
Den Kindern geht es dort gut!
der Fall ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."