Hallo zusammen,
ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.
Die Exe hat letzte Woche Ihren Vater hier anrufen lassen und meinem Lebensgefährten ausrichten lassen das sie (Exe, neuer Partner, die drei gemeinsamen Kinder und Oma und Opa) in den Sommerferien 2 Wochen in die Türkei fahren, und wohl auch schon gebucht haben.
Nun soll mein LG eine Erklärung aufsetzen aus der hervorgeht, dass er einverstanden ist.
Muss er das machen und wenn ja was sollte drinstehen ??
Gruß Theo (die besser TheA heissen sollte)
PS: Muss sie den Urlaub eigentlich beim Sozialamt angeben ?
Hallo Theo(A) 😉
Ich bin überrascht und das aus zweierlei Gründen:
1.) kommt es nicht unbedingt oft vor, daß eine KM überhaupt auf
die Idee kommt ihren Ex um sein Einverständnis zu bitten...
2.) und das noch schriftlich haben möchte.
Müssen muss Dein LG gar nichts.
Nur was soll das bringen ?
Es spricht im Grunde ja auch nichts gegen den Urlaub vermute
ich mal, oder doch ?
Und irgendwann wollt ihr mit den Kindern vielleicht auch einmal
in Urlaub fahren und seid dann sicher froh, wenn sie genauso
wenig Tamtam drumherum macht.
Hoffentlich zumindest.
Ich denke dort wo noch nachgefragt wird, ist Kommunikation
zumindest noch möglich. Warum sie allerdings ihren Vater an-
rufen hat lassen und das nicht selbst getan hat, ist mir ein
Rätsel.
Wie gesagt, die meisten Müttern tun einfach und kommen gar
nicht auf die Idee zu fragen, so gesehen schaut das doch recht
gut aus.
...was sollte drinstehen ??
Das frag ich mich auch - wahrscheinlich nicht mehr und nicht
weniger als das er darüber informiert wurde und einverstanden
ist.
Bin gespannt was andere dazu sagen.
Gruß
Marina
Hallo Aniram,
danke für deine schnelle Antwort.
Na ja, wir wollten schon mit einer Tochter in Urlaub fahren (Schwarzwald) und da gerade der Krieg wegen dem Auto tobt, wollten wir uns auch absichern und haben um kurze Info gebeten ob sie Einverstanden ist, in Form von SMS oder E-Mail. Sie hat darufhin ausrichten lassen das sie nach Rücksprache mit ihrer RA nichts machen braucht und hat der Tochter noch nicht mal die Krankenkassenkarte mitgegeben. Kommunikation ist leider überhaupt nicht möglich.
Gruß Theo
Hallo Theo !
Hmm... naja, ich bin nicht gerade der Fachmann im deutschen
Umgangs- und Unterhaltsrecht, das meiste habe ich mir hier
angelesen und gelernt.
Von meiner persönlichen Logik und den österr. Umständen,
würden viele meiner Antworten anders ausfallen, aber es ist
nun einmal so wie es ist.
Aber mal ehrlich, warum fragt ihr sie um Ihr Einverständnis,
wenn ihr "nur" in den Schwarzwald fahren wollt ? Und warum
nur mit einer Tochter ? Wie fühlen sich dabei die anderen
Kinder ?
und hat der Tochter noch nicht mal die Krankenkassenkarte mitgegeben.
Ich bin mir nicht ganz sicher und so idiotisch ich das auch
finde, sie schadet wenn, dann ihrem Kind und nicht dem
Ex, das sollte eigentlich trotz alledem kein Problem sein. Es
ist doch irgendwie klar, daß das/die Kind/er versichert sind.
Dann erkläre ich dem Arzt das warum und wieso und nenne
die zuständige Versicherung. Das sollte doch reichen.
Kommunikation ist leider überhaupt nicht möglich.
Schade :exclam:
Und ich dachte schon aufgrund der Anfrage, ob Dein LG mit
der Türkeireise einverstanden ist, wäre es bei euch besser
geregelt.
Gruß
Marina
Hallo Aniram,
sicher haben wir alle Kinder gefragt ob sie mit kommen wollen, der grosse hatte allerdings zu der Zeit ne Knieverletzung und konnte deshalb nicht mit, und die andere Tochter wollte nicht mit.
Wir wollten ihr Einverständniss auch nur weil es ihr durchaus zu zutrauen ist das sie aus die Polizei rennt von wegen Kindesentführung und so. Sie sollte uns lediglich ne SMS mit dem Satz schicken das sie mit dem Schwarzwaldurlaub einverstanden ist. Und das was sie dann daraus gemacht hat war mehrere Nummern größer als ein Tamtam :-))).
Ich weis halt auch nicht ob es einen Unterschied zwischen Inlands und Auslandsurlaub gibt. Hoffentlich kennt sich da hier noch jemand aus. Muss man so was eigentlich beim Sozialamt angeben ? Wundern die sich da nicht ?
Viele Grüße Theo
Hallo Theo !
der grosse hatte allerdings zu der Zeit ne Knieverletzung und konnte deshalb nicht mit, und die andere Tochter wollte nicht mit.
Meine diesbezügliche Frage war kein Angriff, es hat mich
nur irritiert.
Und das was sie dann daraus gemacht hat war mehrere Nummern größer als ein Tamtam :-))).
😡 :exclam:
Ich weis halt auch nicht ob es einen Unterschied zwischen Inlands und Auslandsurlaub gibt. Hoffentlich kennt sich da hier noch jemand aus. Muss man so was eigentlich beim Sozialamt angeben ?
Ich weiss nicht ob das jetzt dasselbe ist, wie wenn man in
Österreich arbeitslos gemeldet ist. Bei uns muss man einen
Urlaub dem Arbeitsamt melden, der unterbricht sogar selt-
samerweise für die zwei oder drei Wochen die Arbeitslosig-
keit. Weiss der Geier warum. Zumindest war das vor über
25 Jahren so als ich mal für ein paar Wochen arbeitslos
war.
Ungebeten wurde ich von anderen Arbeitslosen darüber
informiert wie man diesen Zustand so lange wie möglich in
die Länge ziehen kann. Mir war das unverständlich, fand ich
doch den Zustand an sich schon schrecklich und ich habe
mich furchtbar dafür geschämt auch wenn ich weiss, daß
es keinen Grund dafür gibt.
Wundern die sich da nicht ?
Das frag ich mich auch. Aber wenn die KM angibt, daß ihre
Eltern z.B. diesen Urlaub bezahlen (nachweisen läßt sich
das ja schwer), was wollen die dann machen.
LG Marina