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einseitige Umgangsänderung der KM

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(@marius293)
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Hallo,

kurz zur Sache:
Tochter ist 13 und wird bald 14. Ich habe das geteilte Sorgerecht mit KM.
Wir haben eine Elternvereinbarung gemeinsam mit dem JA ausgearbeitet,  meine Tochter ist aller 14 Tage von Donnerstag nach der Schule bis Sonntags 17.30 Uhr bei mir , Feiertage, Ferien etc jeder zur Hälfte.
Tochter hätte gerne den Wechselmodus,aber das möchte KM nicht, okay muß ich wohl akzeptieren.
Nun habe ich eine Mail von ihr erhalten:

"Hier noch einmal meine Vorschläge für Dich:                             
Entweder
- In den geraden Wochen befindet sich ..... nicht mehr von Donnerstag, sondern von Freitag nach der Schule bis Sonntag 17:30 Uhr in Deiner Obhut.
oder
- ..... befindet sich weiterhin von Donnerstag nach der Schule bis Sonntag 17:30 Uhr in Deiner Obhut, jedoch statt alle 14 Tage nun alle 3 Wochen"

Der Grund wären unterschiedliche " Erziehungsmethoden",sagen wir mal so-ich bin etwas lockerer,sie darf ihr Handy z.B. eine Stunde länger anhaben,aber alles im Rahmen des erlaubten. Also KM möchte doch gerne daß ich die gleichen Zeiten und alles genauso macht wie sie das möchte-aber da spiele ich nicht mit.

Mit Tochter über die gewollte Umgangsänderung gesprochen, sie möchte keinen Tag einbüßen, sie kommt weiterhin ab Donnerstag zu mir,egal was KM möchte, sie findet die Regel eh doof,alle anderen in ihrer Klasse haben das Wechselmodell oder dürfen frei entscheiden-leider ist das auch so!

Wie soll ich vorgehen? Auf die Mail eingehen?
Meine Tochter wäre sehr enttäuscht,wenn ich mal wieder "verliere".
Darf sie überhaupt den Umgang einseitig ändern?
Dürfte ich das dann auch?
Das JA hat sie auf ihrer Seite,da ihre Tante dort arbeitet-ihre Kollegin bearbeitet den Fall.
Darf ich das JA wechseln und zu einer anderen Stelle gehen?
Ich hoffe auf ein paar gute Ratschläge.

Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2014 20:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur mal ein paar grundsätzliche Dinge.

1) die Methode der Erziehung obliegt dem aktuell betreuenden Elternteil. Wenn sich das Kind, egalt ob Wechselmodel, oder "nur" für Umgänge, dann obliegt Dir die Erziehungverantwortung, ohne das die KM sich hier in irgendeiner Art einmischen kann und darf.
2) das JA hat eine beratende Funktion und kann/darf keine Entscheidungen treffen. Im extremen Fall ist es egal, was die denken .. bei einem evtl. Verfahren könnte man die familäre Verbindung durchaus einbringen.
3) Das Mädchen wird bald 14 ... da trifft eine gewichtige Entscheidung beim Aufenthalt mit. Wenn die Tochter nicht bei der KM sein will, was will die KM dagegen unternehmen wenn sie einfach geht?

Frage:
ist das ABR in irgendeiner Weise geregelt, ober liegt dies nach wie vor bei beiden? Wenn letzteres, dann kann noch weniger wie nichts passieren, wenn die Tochter sich die ganze Woche bei Dir aufhält.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2014 20:20
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

danke für die Antwort, nein ein ABR gibt es nicht, nur die Elternvereinbarung zwischen uns beiden.
Also gehe ich auf die Mail nicht ein?
Oder telefoniere ich mit dem JA und sage denen,daß ich mich an die Elternvereinbarung halte?

Lg Marius

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2014 20:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wenn deine Tochter schon 14 ist und sicher weiß was sie will, hätte ich eine Idee, unter der Voraussetzung, dass Deine Tochter ein dickes Fell hat: Sie geht zum Jugendamt und bittet um Unterstützung, weil sie in deinen Haushalt wechseln will. Wenn das klappen sollte, kann sie Muttern sagen, dass sie gerne vom Montag nach der Schule bis Montag zur Schule wöchentlich im Wechsel bei ihr zum Umgang sein will.

Die softere Variante: Sie bittet um Vermittlung, weil sie das WM will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2014 21:55
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

Sie geht zum Jugendamt und bittet um Unterstützung, weil sie in deinen Haushalt wechseln will.
...
Die softere Variante: Sie bittet um Vermittlung, weil sie das WM will.

Um so etwas der Tante ihrer Mutter ins Gesicht zu sagen, braucht ein Kind ein wesentlich dickeres Fell, als ich einer gesunden 14-Jährigen wünschen würde.

Wäre diese familiäre Verstrickung nicht, wäre das ein fantastischer Vorschlag.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2014 22:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um so etwas der Tante ihrer Mutter ins Gesicht zu sagen, braucht ein Kind ein wesentlich dickeres Fell, als ich einer gesunden 14-Jährigen wünschen würde.

Wäre diese familiäre Verstrickung nicht, wäre das ein fantastischer Vorschlag.

???

Was für eine Tante?

Gruß LBM

Edit: Äh ja. die Zeile habe ich überlesen. Sehr unaufmerksam von mir  :exclam: sorry!

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2014 23:01
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.
Ja meine "kleine" hatte schon Kontakt mit dem JA-nur hat man dort wieder die Tatsachen
verdreht und ihr bestimmte Sachen versprochen,die nicht eingehalten wurden, unter anderem
das es einen "Test" gibt,wo sie eine Weile bei mir wohnen könnte, um einfach mal zu probieren wie es funktioniert.
Ebenfalls einen WM hat man angesprochen-eingetreten ist nichts davon!
Ich ignoriere Ihre Mail, und dann werde ich sehen was kommt.
Meine Tochter kommt jedenfalls wie gewohnt zu mir, daß hat sie gesagt und wird sie auch so machen, gegenfalls
auch ohne Zustimmung der KM.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2014 23:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus marius und kleine "Belehrung"! 😉

...nein ein ABR gibt es nicht, nur die Elternvereinbarung zwischen uns beiden.

Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, besteht auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) als Bestandteile des gSR, es sei denn, es wurde gerichtlich der KM alleine zugesprochen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 10:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marius,

da Dein Tochter fast 14 ist:

Tochter hätte gerne den Wechselmodus,aber das möchte KM nicht, okay muß ich wohl akzeptieren.

Ich bin durchaus häufig geneigt, dass man Dinge, die man nicht ändern kann, tatsächlich akzeptieren sollte ...
... hier liegt die Sachlage aber ein wenig anders.

Nicht Du bist es, der etwas akzeptieren muss.
Wenn Du es einfach hin nimmst (und womöglich gar diese Umgangsreduzierung "akzeptierst"), dann muss in erster Linie Deine Tochter akzeptieren !

Der "gütliche" Vorschlag seitens KM ist in meinen Augen das Übertreten einer "roten Linie".

Der Grund wären unterschiedliche " Erziehungsmethoden"

Unterschiedliche Erziehungsmethoden und -ansichten halte auch ich nicht für gut.

Aber:
DAS muss man akzeptieren.
DAS gibt es auch in "heilen" Familien.
Nur während man sich in "heilen" Familien in der Regel bemüht, an einem Strang zu ziehen (und ggf. auch mal die Regeln des anderen Elternteils wider die eigene Ansicht durchsetzt), ist das bei Trennungskindern
nicht so einfach.
Bei einer neutralen Vermittlung kann man sich sicherlich über gewisse Kernregeln unterhalten.
Was man aber nicht akzeptieren muss, ist "wir haben unterschiedliche Erziehungsmethoden. Deine sind falsch und meine sind richtig."
... und genau dieser Fall scheint hier vorzuliegen.

Auf die Mitteilung Deiner Ex würde ich durchaus reagieren.
1. Antwort an KM:
Liebe KM,
wenn Du auf den Wunsch von Töchting nach mehr Papa-Besuchen, mit der Androhung einer Umgangsreduzierung reagierst, dann haben wir in der Tat unterschiedliche Erziehungsansichten.
Gerne können wir uns bei einer gemeinsamen Beratung nochmal über Deine Wünsche unterhalten.
Unsere Elternvereinbarung hat für mich weiterhin Bestand.
Gruß
Marius

2. Bei ausbleibender oder unverschämter Reaktion um Vermittlung beim JA bitten:
Deine Tochter wird bald 14.
Wenn sie schon selbst beim JA war, dann scheint ihr Wille offensichtlich auch ausreichend gefestigt, so dass sie ihre Wünsche entsprechend zum Ausdruck bringen kann.
... und wenn ich´s recht verstehe, geht es ihr nicht um einen Umzug, sondern lediglich um eine Umgangsausweitung
Das Kernproblem/der Balanceakt ist hierbei: Wie verkauf ich´s der Mutter, ohne dass sie ihr Gesicht verliert.
Denn das Ziel ist es nicht, das Verhältnis der KM zu Eurer Tochter zu verschlechtern. Nur ist es häufig schwierig, das einer "Ich-mach-alles-richtig-Mutti" zu vermitteln.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 10:56
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe das geteilte Sorgerecht mit KM.

Hi Marius,
geteiltes Sorgerecht heißt du hast ABR wenn Kind bei dir ist. KM hat ABR wenn Kind bei ihr ist.
Eine pupertierende 13jährige kann man nicht hindern Besuche zu machen wo sie will und nachhause zu kommen wann sie will.
Die KM hat Glück wenn ein Mädel in dem Alter übernacht nur den KV besucht.
Bleib locker und lass die Olle toben.
Gruß Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 13:40




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi HoWi,

Eine pupertierende 13jährige kann man nicht hindern Besuche zu machen wo sie will und nachhause zu kommen wann sie will.
Die KM hat Glück wenn ein Mädel in dem Alter übernacht nur den KV besucht.

wenn es um Besuche bei Papa geht, sicher. Da wird auch niemand mehr ein Kind gegen den eigenen Willen dazu zwingen sich vom Vater fernzuhalten

Wenn meine 13-jährige Tochter (gilt auch für meinen Sohn) ohne Absprache und unter der Schulzeit woanders übernachten würde, hätte sie ein größeres Problem mit mir. Mit Glück hat das auch nichts zu tun, sondern damit, dass man seine Kinder zu Verantwortungsbewusstsein erzieht. Ein "ich komme heim ,wann ich will" gibt es auch nicht. Es gibt Absprachen und sogar meine fast volljährige bespricht, wann sie wo unterwegs ist und wie lange.

Und ich nehme dir nicht ab, wenn deine Tochter bei dir lebt, dass du ihr alle Freiheiten und Entscheidungen überlässt 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 14:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und ich nehme dir nicht ab, wenn deine Tochter bei dir lebt, dass du ihr alle Freiheiten und Entscheidungen überlässt 😉

Garantiert nicht ...
Es wird zwar gerne so dargestellt, schon um ein Kind auf seine Seite zu ziehen. Allerdings habe ich in meinem Umfeld die Erfahrung gemacht, dass dann schnell eine Familienhilfe beantragt wird, weil man mit den "Problemen" nicht mehr klar kommt. Schon allein deshalb sollte man vorsichtig mit solchen Sachen sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 14:35
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Eine pupertierende 13jährige kann man nicht hindern Besuche zu machen wo sie will und nachhause zu kommen wann sie will.

Doch, kann man - Ideen dazu gibt's reichlich von "unserer" KM.  :knockout:

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 15:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine pupertierende 13jährige kann man nicht hindern Besuche zu machen wo sie will und nachhause zu kommen wann sie will.
Die KM hat Glück wenn ein Mädel in dem Alter übernacht nur den KV besucht.

@Tina: Ich hatte HoWi nicht so gelesen, als ob man diese Sätze auf die Goldwaage legen sollte. Vielmehr so, dass eine gg den Willen der KM durchgesetzte oder gar einfach gemachte Übernachtung bei KV das deutlich "kleinere Übel" ist, als das was eben auch vorkommen kann...

@marius: Ich würde der Tochter auch die Tür öffnen, wenn sie gg den Willen ihrer Mutter bei Dir aufkreuzt. Aber durchaus auch klar machen, dass es wichtig ist, der KM verlässlich zu sagen, wo sie sich über Nacht aufhält. Wenn es evtl nicht zielführend ist dies vorher anzukündigen, dann halt in dem Moment. Aber das Gezeter danach musst Du dann abfangen, auch um Deine Tochter "zu schützen"

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 15:40
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

Wenn meine 13-jährige Tochter (gilt auch für meinen Sohn) ohne Absprache und unter der Schulzeit woanders übernachten würde, hätte sie ein größeres Problem mit mir. Mit Glück hat das auch nichts zu tun, sondern damit, dass man seine Kinder zu Verantwortungsbewusstsein erzieht. Ein "ich komme heim ,wann ich will" gibt es auch nicht. Es gibt Absprachen und sogar meine fast volljährige bespricht, wann sie wo unterwegs ist und wie lange.

Das macht mein erwachsener Stiefsohn auch. Weil er weiß das KM und ich uns Sorgen machen wenn wir nicht wissen wo er ist. Ab einem bestimmten Alter wird der Übergang von "um Erlaubnis fragen" und "in Kenntnis setzen" aber in WM-Familien fließend.

Bei "Fremden" darf kein Schüler aus unserer Familie übernachten wenn am nächsten Morgen Schule ist.
Auch kein volljähriger Abiturient. Da sind und waren KM und ich uns völlig einig.

Mitschüler, Nachbarn und Großeltern sind "Fremde" in dem Sinne.
Papa und Mama sind keine "Fremden" in dem Sinne.

Bei KM schlafen ist zuhause schlafen. 
Bei mir übernachten ist auch zuhause schlafen.

Das ist ein Lernprozess der vielen KM schwer fällt.
Das muss Mann konsequent bleiben und keine Unarten einreißen lassen.

Dann reicht es für ältere Kinder wenn der Andere Bescheid weiß.
Wohin Junior zu spät gekommen ist war bei uns egal.
Der Ärger war bei KM und mir derselbe wenn am nächsten Tag Schule war.
Das hat die kleien Schwester auch mitgekriegt, das wir uns da einig sind.
Auch bei so Sachen wie Zähne putzen Schulaufgaben.
Da können unsere beiden nur wählen zwischen Regen und Traufe.

Unsere Kurze im Grundschulalter muss wenn sie wechseln will da fragen wo sie eigentlich wär.
Wann Papa-Tage sind und wann Mama-tage steht auf dem Kalender.
Dieser Elternteil fragt den anderen der eigentlich frei hätte.
Dann entscheiden wir als Eltern was uns passt.
Für die Kurze gibts noch kein "in Kenntnis setzen". 

Mit 13 wird das 100 pro anders werden.
Zwingen kann man die Pubis zu fast nichts.
Ist auch nicht nötig wenn vorher die Bindung gut war.

So wars gemeint. Kein Laissez-faire. Davon halten KM und ich garnichts.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 19:44
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten,
hilft sehr weiter.
Eine frage noch, Tochter kommt angenommen außerhalb der vereinbarten Zeiten gegen den Willen der KM zu mir (also auch über Nacht-nicht nur zum Cappuccino trinken),was ist wenn KM dann die Polizei ruft-damit droht sie ständig unserer "kleinen"
Was macht Polizei in dem Fall?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2014 23:51
(@gardo)
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Bei "Fremden" darf kein Schüler aus unserer Familie übernachten wenn am nächsten Morgen Schule ist.
Auch kein volljähriger Abiturient.

Das erscheint natuerlich auf den ersten Blick sinnvoll. Aber was, wenn das volljaehrige Kind trotzdem einfach naechtelang ausbleibt? Ohne "Gefahr in Verzug" die Polizei beschaeftigen wird keinen Erfolg haben. Boese Worte koennten eher gegenteilig wirken. Die Volljaehrigkeit beinhaltet eben auch (groesstenteils) die Uebernahme der Eigenverantwortung.
"Wir sind da, wenn Du uns brauchst", anstatt eines (pauschalen) "solange Du Deine Fuesse unter unserem Tisch hast,..."
Was haetten meine Eltern schon grossartig dagegen machen wollen, mich als 18-jaehrigen zu Hause "anzuketten"? Eine Enterbung o.ae. waere in dem Moment keine entsprechend wirksame Drohung gewesen. Andererseits wusste ich auch selbst, dass ich meine Leistung im Gymnasium abliefern muss. Diese Lektion hatte ich - vorrangig aufgrund der Erziehung durch meine Eltern - lange vor dem Erreichen meiner Volljaehrigkeit gelernt, und versuche dies nun auch an unser Kind weiterzugeben.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2014 23:52
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine frage noch, Tochter kommt angenommen außerhalb der vereinbarten Zeiten gegen den Willen der KM zu mir (also auch über Nacht-nicht nur zum Cappuccino trinken),was ist wenn KM dann die Polizei ruft-damit droht sie ständig unserer "kleinen"
Was macht Polizei in dem Fall?

Das Mädchen wird bald 14 ... da trifft eine gewichtige Entscheidung beim Aufenthalt mit. Wenn die Tochter nicht bei der KM sein will, was will die KM dagegen unternehmen wenn sie einfach geht?

Stell Dir vor, die Streife kommt wirklich: Warum sollen die Beamten eine Jugendliche gegen deren Willen aus der Wohnung ihres Vaters "entfernen"?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 00:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tochter kommt angenommen außerhalb der vereinbarten Zeiten gegen den Willen der KM zu mir (also auch über Nacht-nicht nur zum Cappuccino trinken),was ist wenn KM dann die Polizei ruft-damit droht sie ständig unserer "kleinen"
Was macht Polizei in dem Fall?

Ich unterstelle zunächst, dass KM nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde darüber, wo Tochter sich aufhält.
Nunja, dann müsste sie die Polizei davon überzeugen, dass der Aufenthalt der Tochter beim Vater, der ja auch Sorgerecht (GSR) und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) nicht freiwillig geschieht. Und sollte KM diese Überzeugung tatsächlich gelingen, dann könnte es sein, dass die Polizei sich davon überzeugen will. Na und?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 00:08
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend, Gardo,

Aber was, wenn das volljaehrige Kind trotzdem einfach naechtelang ausbleibt?

wenn volljährige Mitbewohner keine Rücksicht auf die Wünsche und Sorgen der anderen Familienmitglieder nehmen, dann ist lange vor der Volljährigkeit etwas sehr, sehr gründlich schief gegangen. Meine Große (19) meldet sich immer, wenn sie vorhat außer Haus zu übernachten. Weil sie weiß, das ich "nur mit einem Auge" schlafe und ein Ohr "auf Empfang" habe, falls sie nachts anruft, dass sie abgeholt werden muss.

Grundsätzlich erwarte ich, dass eine junge Dame, die alt genug zum Feiern ist, auch alt genug ist, ihre Heimkehr verantwortungsvoll zu organisieren. Aber passieren kann trotzdem immer etwas.

Einmal habe ich nachts den ADAC dahin geschickt, wo Töchterlein samt Kumpel gestrandet war.
Einmal habe ich Töchterlein samt Kumpel auf der Polizeiwache abgeholt, nachdem ihr die Handtasche mit sämtlichen Papieren, Fahrkarte, Geld, Handy usw. geraubt worden war.

Sonst kann ich mich darauf verlassen, dass sie sichere Mittel und Wege findet, um heil nach Hause zu kommen.
In den Tiefschlaf falle ich erst, wenn sie die Schlafzimmertür einen Spalt öffnet und "Bin jetzt Zuhause" sagt.

Als sie minderjährig und ohne Füherschein war, habe ich oft mit anderen Eltern aus unserem Viertel und in Absprache mit den Jugendlichen Fahrdienste gemacht. Nächtliches Mama-Taxi war für mich das kleinere Übel im Vergleich zu "Tochter läuft nachts allein eine einsame Landstraße entlang" oder "Tochter steigt zu betrunkenen Fahranfängern in Auto" oder "Tochter übernachtet irgendwo, wo sie im Zweifelsfall niemand schreien hört mit Leuten, die sie an den Abend zum ersten Mal gesehen hat".

Mein Ex hat auch schon Papa-Taxi gespielt, wenn der Kleine bei mir war und ich nachts nicht weg konnte, um die Große zu holen.

Die Gewissheit: "Papa und Mama liegen mein Wohlergehen und meine Sicherheit am Herzen." ist der innere Antrieb für die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Großen.

Wo das Vertrauen fehlt, wo stattdessen Zwang, Misstrauen, Herabwürdigung und sogar Gewalt den Umgang der Familienmitglieder untereinander prägen, dort dürfen Eltern sich nicht wundern, wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
a) selbst wenig Wert auf ihre eigene Gesundheit und Sicherheit legen,
b) "keinen Bock" haben, "die Alten" über ihr Tun und Lassen zu informieren und
c) mit Gleichaltrigen "abhängen" die ähnlich "drauf sind"..

Diese Entfremdungstendenzen sind oft schon im Grundschulalter sichtbar und werden häufig mit "Pubertät" entschuldigt. Ich habe selten Kinder und Jugendliche getroffen, die sich nicht gefreut haben, wenn mein Mann oder ich ihnen aufrichtige Zuneigung, Vertrauen und Fürsorge geboten haben. Diese Fürsorge umfasst selbstverständlich auch Besuchskinder aus der Nachbarschaft und aus dem Freundeskreis. Sie zeigt sich in Kleinigkeiten wie der Aufforderung sich vor dem Essen die Hände zu waschen, nur zu essen was dem Kind schmeckt und bekommt, ein Pflaster falls ein Kind hinfällt, dem Aufblasen von Schwimmflügeln etc.

In einer solchen Atmosphäre spüren Kinder leicht den Unterschied zwischen Interesse an ihrem Wohlergehen einerseits und Kontrolle oder Zwang andererseits. Die Grenze zwischen empathischen, fürsorglichen Erwachsenen mit sicher gebundenen, vertrauensvollen und zuverlässigen Kindern einerseits und kaltschnäuzigen, kontrollierenden Erwachsenen mit abweisenden, verschlossenen und  rebellischen Kindern andererseits läuft meiner Erfahrung nach quer zu allen gesellschaftlichen Schichten. Ob eine Familie eher einen warmherzigen, respektvollen oder eher eine kühlen, rücksichtslosen Umgang untereinander pflegt, ist keine Frage der Bildung, der Nationalität, der familiären Organisation (selbständig, angestellt, Arbeit suchend, Rentner), der körperlichen Gesundheit oder des Einkommens.

Erzwingen lässt sich nur die Entfremdung und der Rückzug - das Vertrauen und die Zuverlässigkeit der eigenen Kinder oder Eltern muss man sich verdienen durch regelmäßige Rückkopplung von Erwartung und Erfahrung. Respekt und Rücksicht sind weder eine Einbahnstraße noch eine Bringschuld. Es Geschenke, die man anfangs - wie ein Lächeln oder Zärtlichkeit - ohne Vorleistung den Kinder gibt und die über die Jahre mit Zins und Zinseszins zurückkommen.

Eine frage noch, Tochter kommt angenommen außerhalb der vereinbarten Zeiten gegen den Willen der KM zu mir (also auch über Nacht-nicht nur zum Cappuccino trinken),was ist wenn KM dann die Polizei ruft

Ganz einfach, lieber Marius:
Du selbst als verantwortungsbewusster Vater, der das Sorgerecht und die Aufsichtspflicht der KM ernst nimmt, rufst deine Ex an und setzt sie ausgesucht freundlich und im Brustton der Überzeugung, dass alles seine Richtigkeit habe, davon in Kenntnis, dass eure Tochter bei dir sei und auch bis zum nächsten Morgen bleiben werde. Du sicherst der verblüfften KM zu, dass euer Mini-Drache am Morgen pünktlich zur Schule kommen wird und fragst zuvorkommend, ob sie der Tochter noch eine "Gute Nacht" wünschen möchte.

Sollten dann statt liebevoller "Gute-Nacht-Wünsche" Verwünschungen, Drohungen und Beschimpfungen aus dem Hörer schallen, sagst du lächelnd (gaaanz wichtig, das Lächeln hört man in der Stimme) "Mach dich nicht lächerlich!" und legst auf. Anschließend kannst du das Telefon stumm schalten oder ins Auto legen.

Sollte dann die Polizei kommen, lässt du deine Tochter den Beamten berichten, was vorgefallen ist:
Sie sei zu ihrem Vater gegangen. Sie wolle bei ihm übernachten.
Der Vater habe die Mutter höflich und in aller Form informiert.
Es sei alles in Ordnung. Keine Gefahr im Verzug.

Je gelassener, souveräner und selbstsicherer du zuvor am Telefon gegenüber der KM aufgetreten bist, desto entspannter und überzeugender wirkt deine Tochter auf die Beamten. Erfahrene Polizisten riechen ein schlechtes Gewissen, Angst und Unsicherheit 10 Meilen gegen den Wind. Sie sind ausgebildete Experten in der intuitiven und analytischen Auslegung von Körpersprache, Stimmfärbung und Wortwahl. Eure Gewissheit, dass alles so wie es ist seine Richtigkeit hat, darf nicht übertrieben oder unecht wirken. Die rechtliche und menschliche Tatsache, dass du als Vater mit GSR neben (nicht unter!!!) der Mutter eurer gemeinsamen Tochter ein absolut gleichberechtigtes (nicht nachrangiges) Elternteil bist, musst zuallererst du selbst verinnerlichen, Marius.

Diese Sicherheit wird dann auch deine Tochter ausstrahlen.

Da KM und du beide das GSR und das ABR habt, ist das Thema anschließend aus Sicht der Polizei erledigt. 

Sollte die Ex selbst kommen, sollest du sie auf keinen Fall in deine Wohnung lassen.
Sollte sie draußen Krach schlagen, überlasse es deinen Nachbarn, die Polizei zu rufen.

Solange deine innere Haltung ruhig, freundlich und gelassen ist, weil du weißt, dass du nichts Unrechtes tust, wird sich deine Tochter entsprechend verhalten und äußern. Dann hat die Polizei nicht die geringste rechtliche Handhabe, das junge Mädchen gegen seinen Willen der Obhut seines Vaters zu entreißen, wo es sich mit Wissen seiner Mutter aufhält.

Das ist die "extended version" von TotoHHs Worten:

Ich unterstelle zunächst, dass KM nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde darüber, wo Tochter sich aufhält.
...
dann könnte es sein, dass die Polizei sich davon überzeugen will. Na und?

Dieses "Na und?" kannst du dir nicht entspannt und furchtlos genug vorstellen.

Gute N8! 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2014 01:21




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