ich hab noch keine kostenentscheidung vorliegen, weshalb ich das nur durch googlen herausgefunden habe. da die umgangspflegerin aber teil des verfahrens ist und der auch kosten entstehen, werden die sicherlich gegeneinander aufgehoben und da weder KM noch meine wenigkeit PKH bekommen, dürften wohl die kosten von beiden je zur hälfte getragen werden müssen. ich würde mich natürlich freuen, wenn vater staat dies bezahlt, aber eher glaube ich an den weihnachtsmann
RTFM = Read the fucking manual
Ok, als Kosten des Verfahrens, und damit doch wieder meistens des Vaters, passt es in das Bild dessen was Juristen für logisch erachten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nicht unbedingt, im ersten umgangsverfahren, was ich dummerweise noch mit anwalt gamcht habe, wurden die kosten gegeneinander aufgehoben, heisst, jeder zahl seine eigenen auslagen, gerichtskosten je zur hälfte (das war wegen der einigung nur 13,00 euro pro nase). aber da ich mich inzwischen auf dem rechtsgebiet des familiengerichts ein wenig weiterentwickelt habe, vertrete ich mich in der ersten instanz nur noch selbst, mit ausnahme in der unterhaltssache. beim sorgerecht und beim umgang sind die kosten für den anwalt so hoch, dass die paar schriftsätze viel zu teuer dafür sind.
RTFM = Read the fucking manual
Das Verfahren ist für 3.000 € anberäumt und ist ... morgen.
Morgen um 12 Uhr geht es vor Gericht, endlich ist der erhoffte Tag da. Ich warte schon seit ca 2 Jahren darauf und bekomme von allen Bekannten, Arbeitskollegen, Freunden und Verwandten nur posetives Feedback.
Viel kann ich jetzt nicht mehr sagen, nur das ich etwas nervös diesbezüglich bin.
Ich werde euch hier auf dem laufenden halten, euch das Ergebnis bald mitteilen.
Bis dann erstmal,
Martin
Ich drücke dir die daumen und bitte um Bericht sobald du wieder zuhause bist :thumbup:
Lg 😉
Am 28.11. war endlich das Verfahren. Ich war recht aufgeregt, meine Rechtsanwältin hatte mir kurzfristig abgesagt und ich bekam eine Ersatzanwältin. Ich fand es erstmal echt nicht so gut, da ich zu meiner Rechtsanwältin schon relativ vertrauen entwickelt hatte. Doch dann kam sie und wir unterhielten uns über diesen Fall. Die Angst schwand, es dauerte dann auch nicht weiter an und wir kamen in den Gerichtssaal.
Schlussendlich war es dann erreicht, nachdem ich den Saal wieder verlassen hatte. Alles in allem hat es sich ordentlich verhalten, meine Ex hat zwar ihre Bedenken hervorgebracht, doch es galt das sie änfangt Vertrauen zu mir aufzubauen.
Die Entscheidung war folgende: Alle 2 Wochen (die nächsten drei Treffen) wird der Umgang bei meiner Ex stattfinden und sie soll mir alles weitere zeigen, damit ich später mit dem Kleinen alleine sein kann. Zunächst habe ich nur 4 Stunden mit ihm. Daraufhin sind die nächsten drei Treffen bei mir und wiederum ist meine Ex dabei. Wir werden uns auch immer wieder darüber unterhalten was wichtig ist, woran ich denken soll.
Die Treffen danach werden nur mit meinem Sohn und mir stattfinden. Ich hole ihn von der Mutter ab und kann einige Stunden alleine mit ihm verbringen, das wiederum ist für die nächsten 3 Umgangstermine vereinbart.
Danach ist auch eine Übernachtung eingeplant. Leider nur über eine Nacht bisher auf Papier fixiert. Während der Verhandlung war eigentlich klar, das wir uns ohnehin wieder vor Gericht treffen werden um den Umgang weiter voranzutreiben. Dazu habt ihr vielleicht ein paar Ratschläge. Kann man dies auch wo anders klären? Bei einer Beratungsstelle oder einem Notar? Mir ist vor allem wichtig dabei, das dies vor Gericht anerkennung findet.
Manch Einer könnte jetzt meinen ich hätte mich mit zu wenigem abgespeist, doch ich bin zufrieden mit diesem Verlauf. Anderen Vätern geht es damit wirklich schlechter....
Ich lasse den Thread offen und meldet mich dann wenn wieder etwas vorgeht.
Vielen Dank an euch allen - Für eure Tipps, eure Kritik und euren Lob.
Euer Martin
Adventliche Grüße,
ganz kurz und schmerzlos: Entweder du einigst Dich mit Deiner Ex über ein anderes Model nach Beendigung der Regelung oder siehe Jemmy vom 11.Oktober. Dem gibts nichts hinzuzufügen.
herzlichst
PS: Comet kannst du mir mal Deine Erfahrungen mitteilen, mit "ohne" Anwalt.
Ich bin auch grad dabei, das ohne zu machen, erstinstanzlich...da das auch nicht zum gewünschten Ergebnis führen wird, würd ich gerne Deine Erfahrungen nutzen. Siehe auch Tema " Ferienregelung" romyspapa
herzlichst
romyspapa
Hallo ihr alle :exclam:
Vor Gericht wurde entschieden wie der Ablauf der nächsten 12 Treffen verlaufen sollte. 3x Treffen über 4 Stunden bei der KM, 3xTreffen über 4 Stunden bei mir zu Hause, dann 3xTreffen über 4 Stunden in denen ich mit meinem Sohn alleine verbringen kann. 3xTreffen danach sollen von Samstag Morgen - Sonntag Nachmittag gehen. Insgesamt verlief der erste Teil recht positiv, doch jetzt soll es einen Schritt weiter gehen.
Dazu sei gesagt, ich bin wieder mit einer neuen Partnerin zusammen und wir bekommen dieses Jahr Nachwuchs, einen kleinen Sohn. Meine Freundin wohnt 80 Km weit entfernt, hat eine kleine Tochter. Und wie soll es anders sein, ich werde bald zu ihr ziehen, wenn ich dafür genug gespart habe.
Das alles macht meiner Ex sorgen, sie streubt sich davor das mein Sohn erfährt das er einen kleinen Bruder bekommt. Mein erster Sohn in jetzt vier Jahre alt, wird knapp ende des Jahres fünf Jahre alt. Sie weiß das ich irgendwann möchte das mein Sohn auch mit zu besuch soll (wenn er möchte), er soll teilhaben an meinem Leben und wissen, wer sein Papa ist.
Ich weiß schon jetzt ich werde mich mit meiner Ex nicht wirklich darüber einigen können, wie es nach den festgesetzten Treffen weiter gehen soll. Das wird wieder eine Gerichtsverhandlung zur Folge haben, damit wir dort festlegen (dies scheint bei uns total wichtig) wie der weitere Umgang aussehen wird.
Habt ihr Erfahrungen mit einem Umzug (muss ja nicht die Entfernung haben) und dem anschließenden Umgang. Sind bei euch auch Kinder der Partnerin im Spiel gewesen und ihr hatte vorab ähnliche Probleme wie ich sie hatte? Wie ist dies bei euch verlaufen, bei mir soll es Richtung Patchwork-Familie gehen. Freuen tue ich mich einerseits, andererseit mache ich mir wegen allem auch viel Gedanken.
Hallo
Hat den der Umgang mit Übernachtung schon statt gefunden? Wenn ja spricht doch nicht dagegen,daß du euren Sohn von nun an ale 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu dir niemst. Ansonsten würde ich bevor wieder alles eskaliert zum JA gehen und die nochmals um vermittlung bitten, wenn JA nicht weiter hilft nochmals Antrag bei Gericht stellen auf alle 14 Tage Freitags bis Sonntags plus hälfte aller Ferien.
Zwecks Umzug habe ich auch erfahrungen gemacht, zuerst ist meine Freundin aber mit ihrer Tochter aus Niedersachsen zu mir nach NRW gezogen, 2 Jahre ging es gut , danach bkam sie Heimweh, vorallem hatte sie hier neimanden der sich um die Kinder kümmern konnte da sie Arbeiten wollte. Wir haben dann auch noch einen Sohn zusammen bekommen und sind vor 2 jahren wieder nach Niedersachsen gezogen. Meine Frau Arbeitethier jetzt in Teilzeit und fühlt sich hier bei ihrer Familie viel wohler.
Meine Tochter wohnt zwar jetzt 330 Km weit weg von mir, aber dank Gerichtvergleich darf ich sie wenigsens alle 3 wochen von Freitags bis Sonntags holen, meineFrau hilft mir bei den Fahrten. Tja von EX darf ichmir natürlich nach wie vor sachen anhören, wie ich bin egoistisch, weil ich ja soweit weg gezogen bin und wenn etwas wegen dem umgang falsch läuft, bin ichja schuld, weil ich ja unsere Tochter verlassen habe ect, aber zum grössten teil lasse ich sie reden.
Was würde den dagegen sprechen, wenn deine LG zu dir zieht? Und vorallem hast du schon konkrette vorstellungen wie es nach deinem Umzug mit dem Umgang weiter laufen soll?
Lg
Jetzt sind es noch 5 Treffen, zweimal werde ich mit meinem Sohn alleine für 4 Stunden jeweils unterwegs sein. Danach sollen die Übernachtungen losgehen. Die Entwicklung schreitet fort und ich freue mich drauf, meinen Sohn bald länger bei mir zu haben.
Jedoch ist es auch so, das meine Ex nicht möchte das ich mit meinem Sohn über seinen Halbbruder spreche. Sie will mir auch vorschreiben, das ich mit meinem Sohn alleine bleibe und meine Freundin und ihre Tochter dazu mitnehme zu den Treffen. Ich werde dies übergehen, ihm davon erzählen das er einen kleinen Bruder bekommt, er hat ein Recht das zu erfahren und ich weiß er kann damit umgehen. Mal sehen wie sich die Situation dadurch entwickelt. Auch meine Freundin werde ich miteinbeziehen. Meine Ex hat neuerdings eine Beziehung und*** bekommt davon auch einiges mit. Ich lasse mir das nicht länger vorschreiben!
Haltet ihr das für eher gewagt, ich weiß meine Ex wird das alles nicht besonders gut aufnehmen.
Anm.: Realname entfernt
Hi martin,
ne, ich halte es sogar für wichtig, das du eurem Sohn erzählst, das er ein Brüderchen bekommt. Viel schlimmer wäre es, wenn du deiner Ex die Gelgenheit geben würdest, dies zu tun. Das würde dann wahrscheinlich so aussehen: Papa braiucht dich nicht mehr, der kriegt jetzt ein neues Kind....
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich möchte das auch, nur meine Ex könnte wieder mal den Umgang zurück werfen bzw. boykottieren.
Doch er soll es wissen und meine Umgebung kennenlernen, ich werde ihn Fotos mitbringen von seinem Brüderchen und uns. Er weiß das ich ihn liebe, breche meinen Urlaub für ihn 2 Tage früher ab um ihn noch sehen zu können.
Ich hänge sehr an ihm, ein Jahr vor seiner Geburt ist mein Vater verstorben und er ... er war schon immer mein Großer, ich will und kann das nicht aufgeben.
Da wir allerdings ein gerichtliches Urteil haben, würde ich nicht mehr über das JA gehen, das hat bisher auch nicht geholfen. Wenn sie mir übel mitspielen will, sich an das Urteil nicht halten will, indem nicht fixiert ist, das ich wärend des Umganges keine Menschen vorstellen darf bzw. mit diesen den Umgang gestalten darf - Ich würde mit meiner Anwältin drüber reden.
Oder wie ist es eigentlich, ich habe laut Urteil das Recht in alle 14 Tage für 4 Stunden zu sehen. Wie verhalte ich mich am besten, wenn sie das nicht zuläßt?
Für den nächsten Samstag um 15 Uhr war das nächste Umgangstreffen geplant. 4 Stunden hätte ich mit meinem Sohn spielen können und die Zeit genießen können.
Ich rief sie wie vereinbart an, dann sagte sie mir, das sie nicht wüßte wann mein Kleiner fertig wäre, weil er ja noch sein Nachmittagsschläfchen machen wird. Somit sagte ich, das sie 20-30 Minuten von meiner Zeit abkappen solle, damit ich dann ihn abholen kann und wir uns aufmachen können. Das Gespräch eskalierte, sie sagte da sie es nicht abschätzen könne wann er richtig wach und fertig ist. Ich sagte ihr, das sie sich eine Stunde Zeit lassen solle. Wenn halt eine halbe Stunde nicht reicht, so dachte ich mir. Sie ging einfach nicht drauf ein, sagte ich wüßte nicht worum es geht. Kenne halt meinen Sohn nicht so gut wie sie.
Wir stritten uns noch über die aktuelle Situation. Sie sträubt sich ja vehement dagegen, das mein Sohn meine Freundin und die Tochter kennenlernt. Jetzt hat sie selbst einen Partner. Für sie ist es was anderes wenn ich mit meinem Sohn zusammen bin, als wenn sie es mit ihm ist. Wenn er mit ihr zusammen ist, dann ist er bei seiner Familie. Bei mir wohl nur beim Papa, mehr nicht. Sie legte mehrmals auf, ich rief dann immer wieder an. Immerhin wollte ich klären, wann ich meinen Sohn sehen kann.
Soo mir riss der Faden, ich rief meine Rechtsanwältin an, wir hatten bereits länger als ein Jahr betreuten Umgang, das Jugendamt kann uns nicht weiter helfen. Donnerstag ist ein Treffen, dann wird es wohl wieder vor Gericht gehen. :gunman: :gunman:
Hallo Martin !
Ich würden folgendes machen und zwar ihr vorschlagen, wann immer sie sich
mit ihrem Neuen trifft, ist euer "gemeinsamer" Sohn bei Dir. Ausnahmslos !!!
Im Gegenzug verpflichtest Du dich ebenso, jeglichen Kontakt zwischen Deiner
LG und eurem Sohn zu unterlassen.
Diese Vereinbarung wird schriftlich fixiert und notariell beglaubigt. Hält einer der
Parteien sich nicht daran, verliert er das ABR und Umgangsrecht. Und da verliert
sie vermutlich mehr.
Schwachsinn ?
Nach und was für einer !
Aber das scheint die einzige Möglichkeit zu sein ihr vor Augen zu halten, war für
einen Unsinn sie daher schwafelt.
Wacht sie dann immer noch nicht auf, würde ich versuchen wie ein Bulldozer
über sie hinwegzufegen und die Interessen des Kleinen durchboxen.
Weil heute gibst Du hier nach und wo gibst Du morgen nach ?
Sie soll "jetzt" lernen, dass Du keinen Wurschtel aus Dir machen läßt.
Jegliches Zögern Deinerseits legt sie so aus als würdest Du einsehen, dass sie
im Recht ist.
Deine Angst betreffend, sie könnte den Umgang deswegen boykottieren: Glaub
mir, wenn sie das möchte dann findet sie einen Grund. Den brauchst Du ihr
nicht erst zu liefern.
LG Marina
Deine Angst betreffend, sie könnte den Umgang deswegen boykottieren: Glaub
mir, wenn sie das möchte dann findet sie einen Grund. Den brauchst Du ihr
nicht erst zu liefern.
Die Angst ist da, sie wird sich etwas suchen ... wenn es auch noch so unlogisch ist.
Meine LG soll meinen Sohn kennenlernen, mein Leben und alles drum herum. ER bekommt dieses Jahr ein kleines Brüderchen ... ich werde vor Gericht tun was ich kann.
Danke für eure Hilfe.
Hallo Martinandreesen,
Du hast deinen Faden geschlossen, so das niemand mehr etwas schreiben kann.
Andererseits klingt dein letzter Beitrag nicht so, als wenn das deine Absicht gewesen wäre.
Da so etwas schon mal aus versehen passiert, habe ich den Faden wieder auf gemacht.
Falls du ihn tatsächlich schließen wolltest, schreibe am besten einen Hinweis rein, damit man erkennen kann das es Absicht war.
Danke
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmal zusammen,
das ich in einer neuen Beziehung bin und mein erster Sohn einen kleines Brüderchen hat wird mir zum Verhängnis. Diese Tatsachen brachten einen Streit vom Zaun der zum stillstand des Umganges führt. Ich sprach nur drüber das mein Sohn den ich zuletzt immerhin schon abholen konnte, auch dann bald meiner neuen Freundin, ihrer Tochter und seinem neuen kleinen Bruder vorstellen möchte. Meine Anwältin sagt das war ok, denn der Kleine hat ein Recht darauf seinen Bruder kennenzulernen und alles was ich innerhalb unserer Umgangszeit mache, liegt dann eben in meinem Ermessen. Doch der Kontakt brach ab.
Mit meiner Anwältin überlegte ich, wie es weitergehen soll. Sie sprach von einem Zwangsgeld das wir erwirken könnten und sollten, vorher allerdings wäre es wichtig noch einmal über das Jugendamt zu versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese strebe ich gerade an. Ich sprach vor, die Bearbeiterin schrieb meiner Ex die sich dazu äußerte. Sie wollte wieder betreutem Umgang. Wieder ein Gespräch mit mir. Die Bearbeiterin schlug vor, kein begleiteter Umgang. Zunächst 12 Termine weil viel Zeit vergangen ist, damit der Kleine sich daran gewöhnen kann wieder Umgang mit seinem Vater zu haben. Die Mutter gibt in dieser Zeit den Kleinen entweder im Jugendamt direkt ab und er wird mir übergeben von der Bearbeiterin oder ich kann ihm Kita abholen. Dies ist der letzter Versuch eine Einigung zu erwirken. Sie hatte eine Woche Zeit hat sich aber wohl entschlossen sich lieber gar nicht zu melden. Jetzt hat sie Zeit bis Dienstag, dann ist die Einigung gescheitert. Dann kann ich laut meiner Anwältin nur noch ein Zwangsgeld beantragen und hoffe das es damit geht.
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht mit einem Zwangsgeld das verhängt wurde? Habt ihr noch Ideen was ich machen kann?
1. betreuter Umgang fand über ein halbes Jahr statt
2. gerichtliches Urteil ist posetiv ausgefallen, Umgang ist zu gewähren
Ok, ich danke euch für eure Antworten.
LG Martin
Nach altem Recht, musste Zwangsgeld vorher angedroht sein und das nützt auch nur dann was, wenn der Umgangsbeschluss vollstreckbar ist. Andernfalls brauchst Du erstmal einen entsprechenden Beschluss oder "Vergleich".
Nach neuem Recht kannst Du Verhängung von Ordnungsgeld beantragen. Dies ist effektiver, da das Ordnungsgeld auch "hinterher" verhängt werden kann. Wenn derjenige aber nicht zahlen kann, nützt auch das nichts, hierzu muss man dann härtere Geschütze auffahren.
RTFM = Read the fucking manual
Hallo ihr,
Nach neuem Recht kannst Du Verhängung von Ordnungsgeld beantragen. Dies ist effektiver, da das Ordnungsgeld auch "hinterher" verhängt werden kann. Wenn derjenige aber nicht zahlen kann, nützt auch das nichts, hierzu muss man dann härtere Geschütze auffahren.
Meine Anwältin hat gesagt das sie jetzt den Weg einschlagen will Zwangsgeld zu beantragen, ob sie eigentlich das Ordnungsgeld gemeint hat, kann ich nicht sagen - Sie ist die Anwältin.
Was für härtere Geschütze meinst Du Comet? Was denkst Du kann ich noch weiter tun?
LG Martin Andresen
für die Zeiten des Umganges kann der KM das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden, bei weiterer Hartnäckigkeit sogar das gesamte Sorgerecht, im Zweifel sogar Haftandrohung (hab ich aber noch nirgendwo gelesen, dass das mal gemacht wurde).
Zumindestens habe ich schon Beschlüsse gelesen, wo eine Mutter ihr Kind wegen hartnäckiger Umgangsverweigerung losgeworden ist.
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