Eine neue Richtung
 
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Eine neue Richtung

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(@martinandresen)

Hallo Ihr.

Es hat sich was getan bei mir, als ich das letzte mal in der Erziehungsberatung war.
Für alle, die meine Geschichte nicht kennen. Ich habe einen kleinen Sohn, J., er wird 3 Jahre alt.
Wir als Eltern haben die gemeinsame Sorgen. Sie will mir sowohl das Sorgerecht nehmen und mir das
Umgangsrecht einschränken, indem sie bestimmen will, das sie immer zugegen ist. Über ihre Anwälte hat
sie verbreitet, ich hätte gesagt das ich meinen Sohn entführen will und das ich nicht fähig bin, meinen Sohn
zu versorgen. Das sind harte Vorwürfe.
In der Erziehungsberatung konnte ich das richtig stellen, aus einem Missverständnis wurde vor ihrem Anwalt
ein Entführungsvorhaben. Ich tue das als stille Post ab und da ich kein Ansinn habe, J. zu entführen, werfe
ich mir nichts vor. Es kristallisierte sich während der Zeit in der Erziehungsberatung heraus, das mir die Berater
durchaus zutrauen, mich um meinen Sohn zu kümmern. Er soll ja weiterhin bei seiner Mutter wohnen. Auf dem Kinderspielplatz soll ich stundenweise auf meinen Sohn alleine aufpassen, mich um ihn sorgen. Da sagte
meine Ex dann, was wäre, wenn unser Sohn dann auf die Straße laufen sollte. Sie stellt mich doch wirklich so
hin, das ich nicht fähig wäre, das zu verhüten. Meine Ex kann sich dem verweigern, das ich alleine auf ihn
aufpasse. Doch das dann der Jugendamtsbericht für sie nicht so gut ausfallen wird, ist für mich sehr posetiv.
Vor Gericht, das wird etwa in 10 Wochen sein, erfahre ich dann, wie es zukünftig weitergeht. Meine Ex ist zu
keinem Kompromiss bereit. Also wünscht mir Glück.

LG Martin

***bitte keine Realnamen (Forenregel Nr. 2)

Zitat
Geschrieben : 27.07.2007 17:59
(@martinandresen)

Ich hätte eine Frage zu all dem. Hat jemand von euch Erfahrungen mit betreutem Umgang und dem folgendem
Umgang?
Wie ist das vorangegangen. Ich habe nur noch 10 Termine, danach soll der nächste Schritt folgen. Der Erziehungsberater ist der Meinung, das ich dann meinen Sohn alleine sehen sollte. Meine Ex sträubt sich, so das alles vor Gericht muss. Zunächst ist strikte Funkstille von meiner Anwältin zu erwarten, sie ist selbst Mutter und wird nichts mehr aus eigenem Antrieb machen. Ich mache mir Sorgen, wie es im Anschluss weitergeht. Ich habe mir nichts schlimmes vorzuwerfen und es liegt nichts gegen mich vor. Meine Erwartungen sind normal und verständlich. Zwei Tage in der zwei Wochen.
Ein bekannter von mir meinte, nachdem ich mein Umgangsrecht vor Gericht bewilligt bekomme (das hoffe ich sehr, da ich an meinem kleinen Sohn sehr hänge), würde sich das "Verhältniss" zur KM bessern. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2007 19:08
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo martinandrese,

aus der Erfahrung heraus kann ich dir schreiben, daß es nach dem betreuten Umgang erst einen unbetreuten Umgang für z.B. ein paar Stunden gibt.

Euer Sohn ist noch sehr klein. Das wird sicher berücksichtigt. Deshalb denke ich, kannst du nicht davon ausgehen, daß sofort ein Wochenendrythmus das Ergebnis sein wird.

In der Regel ist es so, daß der unbetreute Umgang stundenweise bzw. für einen Tag ab -bzw. anlaufen wird.  Der Umgang wird zeitlich dann gesteigert bis zu den Übernachtungen und dem Wochenendrythmus.

10 Termine BU sind noch viel. Wieviele sind es denn insgesamt?
Sollte sich die Mutter danach streuben, lass dich nicht auf weiteren BU ein. Wenn sich auch die Erziehungsberatung positiv für dich äußert, wird ein normaler, zu steigernder Umgang möglich sein.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2007 14:40
(@Muckebruder)

Moin Martin!

Zunächst ist strikte Funkstille von meiner Anwältin zu erwarten, sie ist selbst Mutter und wird nichts mehr aus eigenem Antrieb machen

Also das würde mir zu denken geben. Sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen, dann hast du keine gute Karten. Dein Anwalt sollte dich und deine Interessen vertreten und dafür schon ein wenig Eigendynamik entwickeln.

Eventuell solltest du in Erwägung ziehen den Anwalt zu wechseln - Im Idealfall einer der im Familienrecht tätig ist!

Gruß,
Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2007 14:49
(@martinandresen)

Danke DieMystiks.

Meine Anwältin werde ich behalten, sie ist darauf spezialisiert und wird sich an meine Weisung halten, erstmal nichts mehr zu schreiben, bis es zur Gerichtsverhandlung kommt. Es sind jetzt genau noch 10 Termine in der Erziehungsberatung. Danach soll es ja auch so sein, das ich mit ihm erst stundenweise alleine gelassen werden soll.
Ich denke, endlich nach einem Jahr geht es für mich los. Es wird sich alles regeln und mein Sohn kann sich darauf freuen, mit seinem Vater eine gute Zeit vor sich zu haben.
Danke fürs "zuhören".

LG Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2007 09:34
(@martinandresen)

Zu meiner Geschichte.

Ich bin 30 Jahre alt, wohne in Berlin-Buch, arbeite als EDV Supporter. Seit 4 Jahren (die Schwangerschaft nicht mitgerechnet) bin ich Vater eines kleinen lieben Sohnes.
Die Trennung kam, als ich einen Teller auf dem Essentisch fallen ließ. Ich war ohnehin bereits überarbeitet und ich gab mir Mühe meinem Sohn was leckeres zu Essen
zu machen, er wollte vehement nicht. Ich ließ den Teller fallen und ... es war laut, er weinte, ich wollte das nicht. Es ist passiert, es war falsch. Die Trennung kam dann
gleich darauf, teilweise war es gut so, da ich mit der Mutter kaum mehr etwas gemein habe.
Dann bin ich umgezogen und da ich mit meiner Ex nicht mehr sprechen konnte versuchte ich es beim Jugendamt. Sie verstand dies als Angriff und nicht als Versuch
die Umgangssituation zu klären. Es lief darauf hinaus das ein betreuter Umgang entstand. Sie warf mir vor, das ich früher Drogensüchtig war, ich hatte nach jetzt
knapp 10 Jahren die Hoffnung das dies nicht mehr auf mir lasten würde. Das unser Sohn Asthma hat und sie es mir nicht zutraut, das ich mich alleine um unseren
Sohn kümmern kann. Der betreute Umgang verlief mehr oder weniger gut, doch dann zum Abschluss war es so, das ich dann endlich auch bald alleine mit meinem
Sohn sein solle. Der Sozialarbeiter Herr F... war der Meinung, der nächste Schritt wäre nötig, er würde es mir zutrauen und die Kindesmutter sollte ihrem Ex
auch mal Vertrauen entgegenbringen. Letztendlich lege es an uns, ob dies auch funktioniere. Da ich nicht daran mehr glaubte, das ich meinen Sohn auch mal für mich
haben würde, hatte ich ein Gerichtsverfahren bereits in Gange gebracht. Dies habe ich in Absprache mit dem Sozialarbeiter dann gecancelt.
Wir trafen uns immer mal wieder in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen, doch immer wenn ich es zur Sprache brachte das ich auch mal mit meinem Sohn
alleine für mich sein wollte, sagte sie, ich solle erst ihre Vertrauen gewinnen. Dann kam es zu einem Streit am Telefon, nichts wildes, unser Sohn hat davon kaum
etwas mitbekommen, wie ich hoffe. Jedenfalls hatte sie mich zweimal versetzt. Erst brachte sie Ausreden hervor, das ihr der Fuß wehtat. Das war das erste Mal, nur
warum kann sie mich dann nicht benachrichten. Das zweite Mal fing sie an, mir zu sagen das wir das Treffen so nicht vereinbart haben. Sie lügte mich direkt am Telefon
an, ich wollte schon auflegen, in Gedanken war ich schon bei dem Sozialarbeiter, den ich wohl besuchen müsste. Jedenfalls ist jetzt erstmal Funkstille, von ihr kommt
nichts mehr. Ich werde mich die nächste Woche melden und hoffen, das ich meinen Sohn für eine Stunde sehen kann.

Ich weiß nicht, ob ich ein Gerichtsverfahren erneut aufrollen soll, oder ob es in Berlin Stellen gibt, in denen ich meinen Sohn sehen kann doch nichts mit meiner
Ex-Partnerin zu tun habe. Das will ich vermeiden, denn es gibt immer wieder Streit, das möchte ich nicht mehr.
Kennt jemand von euch Stellen in Berlin, die mir helfen können?

Danke, Martin


Anm.: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2).

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 18:39
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich denke deine Stelle solte das Familiengericht sein...

Wozu überhaupt der begleitete Umgang?!

Stell dich nicht unter den Scheffel der Ex u tanze nach ihrer Nase..du kannst doch wohl offensichtlich sehr wohl u gut für dein Kind sorgen..da bedarf es keines BU`s oder einer anderen Stelle bei der du den Umgang für eins zwei Stundne machen müßtest..

Umgangsrecht einklagen u gut ist es...

Lass dich nicht weiter von der KM hinhalten u veralbern..von wegen du mußt ihr was zeigen u sie muß erst vertraun gewinnen, das wird sie nie, weil sie das eh nicht will...

Auf gehts..und warte nicht noch länger..die Zeit tickt da eher gegen dich...

Und wegen eines fallen gelassenen Telles wird dir nieand den Umgang verwehren oder einen BU dir aufs Auge drücken...

Gruß
Jens
Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2008 23:40
(@martinandresen)

Ein guter Arbeitskollege von mir sagte mir mal, nachdem ich ihm meine Geschichte erzählte, ich müsse erst vor Gericht und dem Recht des Kindes und meinem Geltung zu verschaffen. Ansonsten würde die Kindesmutter dies nie begreifen. Es ist wohl soweit, das ich den Prozess erneut anstrebe.
Ich sehe keinen Ausweg mehr, dies alles belastet mich unnötig. Es ist dabei recht ärgerlich, das ich von seiten meiner Familie und des Beraters der Erziehungsberatung kaum Unterstützung bekomme, ich muss mich dafür entscheiden und dabei bleiben.
In diesen Tagen schreibe ich meine Anwältin an und werde dies soweit vorbereiten.
Kann ich über sie erwirken, das ich meinen Sohn ohne die Kindesmutter meinetwegen in einer Stelle des Jugendamtes sehen kann?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2008 14:32
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

es ist grundsätzlich egal, ob Deine Ex damit einverstanden ist, dass Du - mit Recht - Deinen Sohn sehen möchtest. Dein Sohn hat das verbriefte Recht, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und das ist auch durchaus gut so.
Auf der anderen Seite bist Du als Vater sogar verpflichtet, den Umgang mit Deinem Nachwuchs zu suchen und zu gewährleisten.

Ich denke auch, dass Du Dich in dieser Situation etwas zu klein machst. Den ganzen Aufwand mit Anwälten und Gericht würde ich mir erstmal sparen und selber tätig werden. Wohnst Du in der Nähe Deines Sohnes? Wenn ja, setze Dich ins Auto und fahre hin. Deine Ex informierst Du per Handy kurz vor Deinem Eintreffen darüber, dass Du Deinen Sohn sehen möchtest, weil er Dir fehlt. Dies ist Dein gutes Recht und wenn sie es Dir verweigern möchte, dann hast Du zumindest etwas gegen sie in der Hand. Du wirst es nicht jetzt und auch in Zukunft nicht vermeiden können, Deiner Ex zu begegnen. Für die meisten hier gibt es angenehmere Situationen, aber da müssen wir alle durch und die Pobacken dabei ziemlich zusammenkneifen. Du schaffst das auch!

LG und viel Glück,

K.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2008 14:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Martin!

Es ist wohl soweit, das ich den Prozess erneut anstrebe.

Bevor Du das machst, sollten alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen und friedlichen Lösungsfindung ausgeschöpft sein.

Es lief darauf hinaus das ein betreuter Umgang entstand.

und

Kann ich über sie erwirken, das ich meinen Sohn ohne die Kindesmutter meinetwegen in einer Stelle des Jugendamtes sehen kann?

Gibt es ein Urteil oder gerichtl. Beschluss zum begleiteten Umgang (hab ich jetzt nicht gefunden)?
Wenn ja, ist dieser in irgend einer Form zeitlich begrenzt und wie ist genau der Wortlaut?
Wenn nein, klagst Du auf geregeltem Umgang in Anlehnung auf §1684 BGB.
Die Ängste und mangelndes Vetrauen der KM sollten hierbei keine Rolle spielen, es geht um das Recht Eures Sohnes (und auch Deines) auf geregelten, möglichst umfangreichen und ungestörten Umgang haben zu dürfen.

Grüße ausm Süden
Marco, der hinter dem zerbrochenen Teller mehr vermutet...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2008 14:46




(@martinandresen)

Erstmal danke für eure Kommentare, das hilft mir weiter.

Wir haben etwas mehr als 6 Monate begleiteten Umgang gehabt, dieser hatte nur den Erfolg,
das ich über diesen Zeitraum meinen Sohn auch regelmäßig sehen konnte.

Ich finde keine Möglichkeit mehr mit meiner Ex zu sprechen, dabei habe ich diplomatisch
Versucht mit ihr zu sprechen, es geht immerhin um unseren Sohn.

In den nächsten Tagen gehe ich zu der Anwältin mit der ich bereits einmal versucht hatte
einen Prozess zu beginnen. Wünscht mir dazu alles Gute. Ich schließe diesen Thread
somit und melde mich zurück wenn es los geht. Sicher kann ich eure Kritik und eure Meinungen
dazu brauchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2008 15:12
(@martinandresen)

Hallo ihr.

Der Stand der Dinge ist, das ich mit meiner Ex-Partnerin vereinbart hatte meinen Sohn zu zwei "Terminen" jeweils um 16 Uhr sehen sollte. Dies war bereits nach dem begleiteten Umgang und es ist von Seiten meiner Ex jeweils so verlaufen, das sie mich versetzt hat. Erst fand sie am Telefon eine Ausreden, dann sagte sie später das wir diese Termine nie vereinbart haben. Nachdem sie mich zwei mal versetzt hatte, konzentrierte ich mich mehr auf die Arbeit. Da sie mich ebenfalls nicht anrief sah ich ihn einige Wochen nicht mehr. Dann war es so, das ich ihm nach seinem Geburtstag sein Geschenk gegeben habe. Es war recht spät und ich wollte nicht lange stören, ich übergab es. Später sollte mir noch aus diesem Besuch heraus noch ein Streit vom Zaun gebrochen werden.
Dann besuchte ich meine Ex spontan um den Kleinen zu sehen, was auch weitesgehend gut verlief.  Wir haben gespielt und gekuschelt, wie sonst auch. Er wollte sogar mit mir mit kommen zur Arbeit, was nicht ging. Ich versprach ihm ich würde ihn nächsten Tag besuchen. Wir uns verabredeten das ich Tags drauf zu besuch für eine Stunde kommen könne. Doch am Folgetag versetzte sie mich wieder, ich stand wie blöd vor der Tür. Dann versuchte ich sie telefonisch zu erreichen, das war leider erfolglos. Ich setzte mich einen Augenblick an die Bushaltestelle und wartete, ließ Zeit verstreichen. Nach einiger Zeit sah ich sie dann mit ihrer Mutter aus dem Auto steigen, sie brachten zusammen ihre Einkäufe zu der Oma. Da ich nicht so gut gestellt bin mit der Oma, wartete ich in der Hoffnung das sie wieder nach Hause gingen. Sie kamen jedoch nicht, hatten mich wohl auch gesehen. So ging ich zu der Oma und klingelte. Sie fing gleich einen heftigen Streit an und sagte mir, ich würde meinen Sohn seelisch misshandeln weil ich ihn an dem Abend als ich von der Arbeit kam und ihm sein Geburtstagsgeschenk gab nicht in den Arm nahm.
In der Zeit in der ich meinen Sohn über einige Wochen (drei ware es bestimmt) nicht gesehen habe, war ich bei meiner Anwältin. Sie sagte mir, das ich es dringend über das Jugendamt klären soll. Ein begleiteter Umgang war bereits, dies wurde sie nicht mehr unterstützen. Doch in jedem Fall sollte ich versuchen es über das Amt zu klären, bevor es doch vor Gericht kommen soll.
Das Jugendamt habe ich auch benachrichtet, vielmehr sogar den Sozialarbeiter der mit uns den begleiteten Umgang durchgeführt hat. Dieser sagte mir nun auch, es würde keinen begleiteten Umgang mehr geben und ... jetzt kommt das große Und. Er sieht keinen Grund das ich nicht alleine mit meinem Sohn sein soltle, er kennt mich nun auch schon seit etwas mehr als einem halben Jahr.

Ich kenne meine Ex wirklich schon sehr genau, wir haben lange zusammen gelebt und ich weiß von dem Einfluss von der Oma auf sie. Mein Gefühl sagt mir, es wird vor Gericht gehen. Sie ist so festgefahren ... warten wir es ab.

Jedenfalls belastet mich dies und ich muss/sollte es jetzt bald klären. Ich habe nur den einen Sohn. Die Tochter meiner Freundin ist nicht meine Tochter und ich denke darüber nach meine derzeitige Freundin mitzubringen, falls es zu einem Prozess kommt. Dann kann sie schildern wie ich mit ihrer Tochter umgehe und das ich auch durchaus alleine mit ihr bin und wir zwei und gut verstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2008 13:49
(@jemmy)
Registriert

Hallo Martin

Das hier:

ich denke darüber nach meine derzeitige Freundin mitzubringen, falls es zu einem Prozess kommt. Dann kann sie schildern wie ich mit ihrer Tochter umgehe und das ich auch durchaus alleine mit ihr bin und wir zwei und gut verstehen.

kannst du knicken. In einem Umgangsverfahren werden keine Zeugen gehört. Der Richter wird sich ansehen, was bisher gelaufen ist, wird kurz mit dem Vertreter des JA reden, sich eventuell noch auf die schriftlichen Einlassungen des begleiteten Umganges konzentrieren und dir dann deinen Umgangsbeschluss geben.
Das ist keine Große Sache und geht ratz fatz.
Geh die Sache an, bevor wieder zu viel Zeit vergangen ist. Mach die üblichen drei Schritte

1. Einigungsversuch mit EX
2. Versuch eines gespräches beim JA
3. Umgangsklage

LG Jemmy

ps: Mach hinne, wo kein Schnee liegt, darf gelaufen werden...

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2008 14:03
(@schmusepapa)
Registriert

* Beiträge zusammengeführt *

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2008 04:59
(@martinandresen)

Einigungsversuche mit der Kindesmutter vor dem Jugendamt sind jetzt gescheitert, darauf hin bin ich direkt zu meiner Rechtsanwältin
die auch gleich darauf hin einen Schnellprozess beantragt hat. Jetzt bin ich gespannt ob das wirklich innerhalb eines Monats von statten
gehen kann.
Wir haben die üblichen Vereinbareungen fixiert. 2x die Woche Umgang am Wochenende mit Übernachtung und jeweils nach einem jedem
wichtigen Feiertag. Soweit ich weiß werden nur wir Zwei und unsere RA dabei sein und die Leute die zu dem Prozess notwendig sind. Es
geht also bald los. Drückt mir die Daumen, ich melde mich wieder wenn es soweit war.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 14:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Martin!

Wir haben die üblichen Vereinbareungen fixiert. 2x die Woche Umgang am Wochenende mit Übernachtung und jeweils nach einem jedem wichtigen Feiertag.

Was hat Dich dazu (Minimalforderung) veranlasst?
Ich hätte die "Verhandlusgslatte" höher angelegt, die es Dir ermöglicht, nach unten evtl. ein paar Federn zu lassen:
Alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend, 1-2 x die Woche Nachmittags, Ferien hälftig, etc.
Alles was über das "Übliche" hinausgeht oder ausgeurteilt wird ist ein Gewinn für Sohni...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 15:03
(@martinandresen)

Für den 28.11.08 ist das Verfahren angesetzt worden, somit bleibt mir nicht mehr viel Zeit.
Ich werde noch versuchen den Berater von der Jugendamtstelle, der auch den begleiteten
Umgang übernommen hatte über meine RA zur Gerichtsverhandlung zu laden.

Bis dahin kann ich nur gelegentlich meinen Sohn sehen und ab und zu mit ihm Telefonieren.

Es ist jetzt zwei Jahre her, das ich bei meiner Ex ausgezogen bin und mein Sohn hat das alles
ganz schön mitgenommen. Immer dieses hin und her, doch damit soll es jetzt schon bald
zuende sein. Falls ihr Tipps oder Anmerkungen dazu habt zur Gerichtsverhandlung, dann nur
los.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2008 17:15
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

die Gegenseite wird Dich vor Gericht möglicherweise in aggressiver Form provozieren.

=> RUHIG UND ENTSPANNT BLEIBEN !

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2008 17:39
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

aus meiner Erfahrung kann ich folgendes sagen:

Kindesmutter hat Umgang boykottiert
ans Jugendamt gewendet, worauf hin zwei begleitete Umgangstermine stattgefunden haben
dann hatte die KM an den vorher freiwillig festgelegten Terminen keine Zeit mehr
Gerichtstermin, Einigung auf einen anderen Termin für Umgang, immer noch in begleiteter Form
das hat dann fünfmal geklappt, dann wieder Boykott
Antrag auf Umgangsregelung eingereicht (unbegleitet)
Jugendamt lehnt unbegleiteten Umgang ab, da Kindesmutter jegliche Kommunikation verweigert und daher Absprachen nicht möglich sind
deshalb und wegen anderer merkwürdiger Vorgänge habe ich dann die Tante vom Jugendamt wegen Befangenheit abgelehnt (hat nix gebracht)
also Bestellung einer Umgangspflegerin beantragt, die bereits nach dem ersten begleiteten Umgang gesagt, dass sie nach acht Wochen den Umgang in unbegleiteter Form durchführen will, da sie keine Gründe für einen längeren auf Dauer angelegten Umgang in begleiteter Form  sieht
einzige Einschränkung ist, dass die Umgangspflegerin das Abholen und das Zurückbringen alleine durchführt

Fazit in meiner Sache: Jugendamt kannste vergessen, Richter hilflos, Umgangspflegerin handelt tatsächlich zum Wohle des Kindes
heisst: ich würde immer wieder die Umgangspflegerin bestellen lassen, auch wenns wahrscheinlich ne Menge Kohle kosten wird

PS: Einen Anwalt hatte ich im ersten Umgangsverfahren. Seit dem zweiten mache ich dies alleine. Ist viel günstiger und bringt sogar mehr.

dementsprechend würde ich empfehlen, wenn man beim jugendamt und bei gericht nicht wirklich weiterkommt, umgangspfleger/in beantragen

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 11:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Fazit in meiner Sache: Jugendamt kannste vergessen, Richter hilflos, Umgangspflegerin handelt tatsächlich zum Wohle des Kindes
heisst: ich würde immer wieder die Umgangspflegerin bestellen lassen, auch wenns wahrscheinlich ne Menge Kohle kosten wird

Mal ne blöde Frage: Warum muss das der Vater bezahlen? Die Umgangspflegerin vertritt doch die Interessen des Kindes?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 11:49




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