eigener Urlaub
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

eigener Urlaub

 
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

bei mir gibts eigentlich nichts groß neues, Umgang (2,5 Tage pro Woche) läuft weiterhin stabil, ab und zu zickt KM rum, aber eigentlich alles im grünen Bereich  😉

Ich bin derzeit jedoch sehr urlaubsreif, hatte bis auf ein paar verlängerte Wochenenden und den üblichen Feiertagen seit über einem Jahr keinen zusammenhängenden Urlaub mehr. Ich gehe auf dem Zahnfleisch und würde gerne 1-1,5 Wochen mal wegfahren, da ich einen Tapetenwechsel benötige. Mein Umgang muste ich bislang noch kein einziges Mal absagen /ändern.

In der Zeit, in der ich abwesend bin, kann ich natürlich den Umgang nicht wahrnehmen und ein gemeinsamer Urlaub mit unserem Kind (knapp 4 Jahre) erlaubt mir KM nicht.

Kann mir ein eigener Urlaub (8-10 Tage) von der KM negativ ausgelegt werden? KM und ihre RAin sind sehr klagefreudig, leider gibt es derzeit keinen Anlass mehr  😉

Wie würdet ihr vorgehen, Kommunikation usw.? Ich hatte KM im Sommer mal mündlich informiert, dass ich wahrscheinlich im Herbst ein paar Tage wegfahre alleine um den Akku wieder aufzuladen und Umgang nicht stattfinden kann. Sie reagierte "entrüstet".

Danke und Grüße,

Lullaby

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 17:17
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin L.,

bist du wirklich von einer Zustimmung deiner Ex abhängig? (Provokant gefragt)
Du spürst doch selber, was dir gerade gut tut.
Mache deinen Tapetenwechsel und kündige den Ausfall des Umganges nicht langfristig vorher an.
Wenn du mit Herzinfarkt im Krankenhaus liegst, sieht es auch nicht anders aus.

Du bietest nur wieder neue Angriffsfläche, wenn du das vorher 'absegnen' lässt. Das macht dein Chef.
Ohne deine Vorgeschichte zu kennen,

Gruß Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 17:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Mein volles Verständnis! Kann ich nachvollziehen! Ist auch nötig!

Umgang (2,5 Tage pro Woche) läuft weiterhin stabil

Heißt das jedes WE? Dann kann ich Dich umso mehr verstehen (ging mir anfangs ähnlich - 2 Wochen nur Strand und Sonne und lesen und faulenzen haben geholfen...)

Ideal wäre es natürlich, wenn Du es zufällig parallel zu einem Urlaub von KM (mit Kind) hinkriegst... Dann braucht auch nicht viel angekündigt zu werden.
Denn

kündige den Ausfall des Umganges nicht langfristig vorher an.

Das sehe ich gerade anders! Und sollte Umgang ausfallen (oder verschoben werden) müssen, sollte man sich absprechen. Ich würde allerdings dies nicht "bettelnd" und um Mitleid heischend ("gehe auf dem Zahnfleisch", "Akku aufladen") berichten. Sondern Urlaub als ganz was normales darstellen. Idealerweise mit Kind.... (kriegst Du ja anscheinend eh nicht).

gemeinsamer Urlaub mit unserem Kind (knapp 4 Jahre) erlaubt mir KM nicht.

Daran sollte gearbeitet werden - auch ohne Deine Vorgeschichte präsent zu haben...

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 17:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, jedes WE mit Umgang zu belegen. Genauso wie die KM sich mal Zeit mit dem Kind am WE wünscht, sollte der Vater auch Zeit haben, neue Beziehungen zu pflegen oder sich erholen zu können. Denn die Arbeits bzw. Zahlpflichten bestehen ja weiter. Da braucht es auch keine "Entrüstung". Natürlich müssen und sollen Urlaub langfristig im Vorraus abgesprochen werden, um den anderen Elternteil Planungssicherheit zu geben. Gruß Inog

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 17:49
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

gemeinsamer Urlaub mit unserem Kind (knapp 4 Jahre) erlaubt mir KM nicht.

fährt sie denn mit eurem Kind in Urlaub und erlaubst Du das?

Gruß
jo

ist die immmer noch so drauf?:

- "du bist eine Gefahr für das Kind"
- "der Umgang mit dir ist nicht gut für das Kindeswohl"
- "ich nehme dir das Sorgerecht ab"
- "du hörst von meinem Anwalt"
- "du zahlst viel zuwenig Unterhalt" (Anmerkung: bislang wurde noch gar nichts festgelegt in der Richtung)
- "überweis mir gefälligst das Geld" (Anmerkung: Welches Geld???)
- "Wehe du bringst das Kind nicht pünktlich zurück"
usw

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 17:52
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Mache deinen Tapetenwechsel und kündige den Ausfall des Umganges nicht langfristig vorher an.
Wenn du mit Herzinfarkt im Krankenhaus liegst, sieht es auch nicht anders aus.

Zum einen hat er schon einmal angekündigt, zum anderen finde ich es nur fair, einen Urlaub früh genug anzukündigen. Lolly fänd's sicherlich auch nicht prickelnd, wenn KM kurz vor knapp ankommt und berichtet, dass die nächsten 3 Wochen der Umgang ausfällt, weil sie und Kind auf den Sychellen weilen. und BTW: wer bitte plant einen Herzinfarkt?

Ankündigen (früh genug) - JA
Warum oder Wohin oder mit Wem? - Nö... das durfte sie interessieren, als die beiden zusammen waren.
Genehmigen lassen - 3x Nö, Never!

Schönen Urlaub wünsche ich! Rechtlich ist da nichts zu befürchten.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 17:53
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich danke euch für die Antworten.

@ Toto/Ingo:
Ich habe per Gerichtsbeschluss (inkl. Androhung von Zwangsmittel) jede Woche 2,5 Tage Umgang, der verteilt sich aufs WE als auch unter der Woche (Alltag; Kind geht i.d.R. VZ in Kita), d.h. ein Teil vom WE habe ich jede Woche frei. Ist m.E. ein "Quasi-WM", wenn man die Ferien (50:50) noch hinzunimmt, komme ich auf ca. 40 % Umgang, natürlich bei 100% KU.

@papajo:
KM kann sich aus finanziellen Gründen nicht leisten mit Kind in Urlaub zu fahren. Mir hat sie es verboten mit Kind wegzufahren. Hab ehrlich gesagt keinen Bock darauf mich mit ihr um die Herausgabe des Reisepasses des Kindes zu streiten. Lieber fahre ich alleine ans Meer, deswegen ist sie ja auch so entrüstet  :phantom:  Die KM hat sich ein bisschen gebessert, ist aber nachwievor unberechenbar. Manchmal heult sie bei Übergaben wie ein Schlosshund, manchmal ist sie total abweisend zu mir und redet nichts bzw. beleidigt mich, manchmal ist sie freundlich und erzählt was in den letzten Tagen alles passiert ist und gibt sogar Wechselkleider mit.

Da ihre RAin absolut klagefreundlich ist habe ich folgende Befürchtung: Wenn ich den Umgang wegen Urlaub absage wird daraus konstruiert, dass ich unzuverlässig bin, den Umgang nicht einhalten kann usw. und ein Antrag auf Umgangsreduktion beim AG gestellt. Dann geht der ganze Zirkus wieder von vorne los und darauf habe ich keine Lust. Das letzte Verfahren hat mich genug Nerven gekostet.

Wie seht ihr dieses Risiko?

Danke und Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2012 12:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wäre ein Urlaub mit Kind möglich? Zeitlich gesehen?

Wenn ja würde ich die KM informieren, dass du einen Urlaub mit Kind während deiner Umgangszeit xx.xx - xx.xx. planst und sie bittest den Kinderausweis frühzeitig mitzugeben. Gerne würdest du auch mit ihr darüber am xx.xx. sprechen. Sollte sie einem gemeinsamen Urlaub nicht zustimmen (Zustimmung bis zum xx.xx.) würdest du in der geplanten Zeit leider ohne das Kind wegfahren, der Umgang muss dann leider verschoben werden am besten auf den Zeitraum xx.x.. - xx.xx Obwohl du das Kind gerne während der Umgangszeit und auch ein paar Tage darüber hinaus mitnehmen würdest.

Damit hast du einfach um Zustimmung gebeten und erklärt, dass du mit Kind fahren möchtest. Und erklärt, dass du um Umgangsverschiebung gebeten hast. Und das diese Verschiebung nur notwendig ist, wenn sie nicht mit dem urlaub einverstanden ist = der Umgang hätte ja als Urlaub stattfinden können. Was sie aber verweigert hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 13:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lullaby,

Wie seht ihr dieses Risiko?

sowas lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen; schliesslich kann in D jeder wegen jedem verklagen.

Deine Ex würde sich mit einer solchen Sinnlos-Klage allerdings ein ziemliches Ei legen, das vermutlich (nachdem sie keine Kohle hat) schon beim VKH-Antrag platzen würde: Aus einem oder zwei Wochenenden im Jahr, an dem Du urlaubsbedingt den Umgang nicht wahrnehmen kannst (und das zuvor angekündigt hast), lässt sich keine "Unzuverlässigkeit" konstruieren; schon gar nicht, wenn Deine Ex Dir "untersagt" hat, mit Kind zu verreisen.

Mach Dich nicht zum Affen, nur weil Deine Ex einen an der Waffel hat. Wenn sie deswegen ein Gerichtsverfahren anleiern möchte: Lass sie halt und sieh es als Zeichen für ein ansonsten inhaltsloses Leben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 13:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Also dann würde ich tatsächlich rechtzeitig ankündigen, dass Du von dann bis dann Urlaub planst. Ggf. noch anbieten mit Kind, damit Ex sich nicht rausreden kann, sie hätte keine Betreuung in der Zeit.

Was wird passieren:
- Ex verbietet Dir Urlaub mit Kind und Du geniesst alleine  (erwarte und fordere aber nicht ein Nachholen des "ausgefallenen" Umgangs)
- Ex willigt (überraschenderweise) ein.. Dann kannst Du mit Kind in Urlaub fahren  :thumbup:, was hoffentlich auch einen gewissen Erholungseffekt hat und vielleicht kannst Du noch ein paar Tage Entspannung und Relaxing auf Balkonien für Dich allein dranhängen... Selbstverständlich(?) bietest Du ihr an, auch eine zusammenhängende Woche Urlaub mit Kind machen zu dürfen.

Vom Grundsatz rate ich dringend, Eure Umgangsregelung dahingehend zu modifizieren, dass zum einen Urlaub ermöglicht wird (ob wegfahren oder nicht ist ja ein anderes Thema) und auch den Umgangsrhythmus so zu gestalten, dass sowohl KM als auch Du mal ein ganzes WE "frei" habt und dafür im Gegenzug der jeweils andere ein ganzes (vielleicht langes) WE mit Kind verbringt!

Gruß, toto

ein "Quasi-WM", wenn man die Ferien (50:50) noch hinzunimmt, komme ich auf ca. 40 % Umgang, natürlich bei 100% KU.

Kenne ich... mittlerweile bin ich immerhin bei 50% der Zeit  :), zahle aber Unterhalt....  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2012 15:05




(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten und Tipps.

Mitterweile weiss ich genau in welcher Woche ich in Urlaub gehe. Ich teile es der KM mit und biete ihr an, dass unser Kind ja mitgehen kann, das wird KM aber nicht erlauben.

Die Umgangsregelungen zu modifizieren, damit jeder z. B. eine Woche extra mit Kind in Urlaub gehen kann, habe ich mir auch schon überlegt, halte es aber in unserem konkreten Fall nicht für zielführend. Zum einen hat KM keine Kohle für einen Urlaub, zum anderen kann ich mir vorstellen, dass sie die Gelegenheit nutzt und mir z. B. den Kinderausweis nicht mitgibt o.ä. Sie ist einfach unberechenbar und lässt keine Gelegenheit mich zu ärgern.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 12:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Teile ihr mit, dass du in dem fraglichen Zeitraum Urlaub machen wirst und biete ihr an, euren Sohn mitzunehmen um sie zu entlasten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 13:11