Definition von Umga...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Definition von Umgangsregelung während der Ferien

Seite 2 / 2
 
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach auch...

Aber selbst wenn der Kiga in Ferienzeiten ausfällt schadet das absolut nicht!

... da geb ich Dir Recht, das war aber auch nicht warum ich es gepostet hab sondern ich wollte dem TO nur die Möglichkeit aufzeigen  das er als KV ebenso wie die KM dafür sorgen kann das seine Kinder in den KiGa kommen.

Ob er oder die Kids das möchten während der Umgangszeit bleibt von mir dabei unberücksichtigt da ich es ja nicht weiss.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 15:05
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das Durchschnittsgericht schert sich nicht darum, ob die Kids noch im Kiga oder bereits in der Schule sind. Es gelten die gesetzlichen Schulferien für die Umgangsregelung. Alles andere würde auch nicht viel Sinn machen, weil die Eltern dann ja sofort wieder vor Gericht hocken, sobald das erste Kind in 1,5 Jahren in der Schule ist.

Warum es, wie hier angedeutet, Kids unter Stress setzt, wenn sie in 3 Tagen von Mama zu Papa wechseln, erschliesst sich mir nicht. Bei nicht getrennten Eltern finden viel häufigere Wechsel zwischen den ETs statt. Teilweise sogar mehrfach am Tag. Aber sobald die Eltern getrennt sind, wird das zum Problem stilisiert.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 15:43
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach auch,

dann hatte ich Gott sei es gedankt kein Durchschnittsgericht oder Richterin denn bei mir wurde ein Stufenplan bzgl. der Sommerferien (stetige Steigerung bis hin zu hälftigen Sommerferien ab Schulalter) beschlossen.

Alle anderen Ferien wurden ohne zeitliche Begrenzung (muss also nicht neu drüber "gestritten" werden) aufgeführt und entweder im Wechsel oder vernünftig ausgewogenem Verhälniss auf KM und KV aufgeteilt.

... dem hier ...

Warum es, wie hier angedeutet, Kids unter Stress setzt, wenn sie in 3 Tagen von Mama zu Papa wechseln, erschliesst sich mir nicht. Bei nicht getrennten Eltern finden viel häufigere Wechsel zwischen den ETs statt. Teilweise sogar mehrfach am Tag. Aber sobald die Eltern getrennt sind, wird das zum Problem stilisiert.

... möchte ich mich dann noch kommentarlos anschliessen.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 16:05
(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

Hallo  minna,

mich persönlich würde dein Beschluss mal interessieren, da ich selbst gerade ein Verfahren bzgl. Umgang ab Schulbeginn im Gang habe....

Danke

LG KM

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 16:30
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@km,

du hast PM ...

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 17:10
(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

@minna

du auch  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 17:24
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

leider bin ich mit meiner Umgangsregelung noch nicht sonderlich weiter gekommen da die Kommunikation mit der KM sehr beschränkt möglich ist.
Ich habe nun auf Rat der Erziehungsberatung meine Wünsche der zukünftigen Regelung zusammen gefasst und werde diese ihr zukommen lassen.

Folgende Punkte sollen umgesetzt werden :

- Herbstferien 2011 ein verlängertes Wochenende von Samstag 09 Uhr bis Montag 17 Uhr.
- Osterferien 2012 ein verlängertes Wochenende von Samstag  9 Uhr bis Dienstag 17 Uhr   
- Sommerferien 2012. Eine Woche von Samstag 09 Uhr – Samstag 17 Uhr.
- ab 2013 Hälfte jeder Ferien

- Weinachten. 1 Weihnachtstag von 10 Uhr – 2 Weihnachtstag 10 Uhr.
- Silvester. 09 Uhr – 17 Uhr.

- 1 x in der Woche Tochter vom Kindergarten abholen. Bspw. vor dem Regelumgangstag in der Woche.

Sind das realistische Vorderungen die ich stellen möchte ? Zur Erinnerung, meine Tochter ist 4 und mein Sohn fast 2.

Gruß
M

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 18:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DerM

Sind das realistische Vorderungen die ich stellen möchte ? Zur Erinnerung, meine Tochter ist 4 und mein Sohn fast 2.

Ich denke schon, ich würde das so probieren

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 19:28
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi,

warum so zaghaft? Wenn Mama nicht zustimmt, wo hast Du denn da noch Verhandlungsspielraum?

Und wie Brille weiter oben schon mal sagte, solange Du nicht auf die Schulferien angewiesen bist, musst Du sie auch nicht unbedingt nutzen. Ich würde gleich abklären, dass das, was Ihr jetzt abschließt/vereinbart, nur bis zur Einschulung gilt. Danach auf hälftige Regelung (idealerweise immer komplett bei einem Elternteil, im Wechsel, das ist möglich).

Trau Dich ruhig ein wenig mehr, für den Fall, dass Du nicht alles durchbekommst. Und es geht um die Kinder, nicht darum, ob Deiner Ex das zuviel ist.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Adelante

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 20:00
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

ab 2013 möchte ich ja Hälfte aller Ferien das ist dann auch das Jahr wo die Große in die Schule kommt.
Aber du hast Recht vielleicht sollte ich die Wochenende in den kommenden Ferien um 2 Nächte ausweiten und nicht nur um eine Nacht.

Außerhalb der Kindergartenferien werde ich nichts durchbekommen. Gerade weil für meine Tochter der Kindergarten gerade eine Art Therapie sein soll möchte niemand das sie auch nur einen Tag dort fehlt.
Halte man davon was man wolle....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 20:11




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außerhalb der Kindergartenferien werde ich nichts durchbekommen. Gerade weil für meine Tochter der Kindergarten gerade eine Art Therapie sein soll möchte niemand das sie auch nur einen Tag dort fehlt.

Dann fordere das erst Recht und gib es im Prozess als großes Entgegenkommen deinerseits auf.

Du musst sowieso viel mehr fordern, als du bekommen möchtest.
Außerdem fehlen die WE-Regelung, die Formel welches deine Umgangstage sein sollen, die Feiertagsregelung und die Regelung für ausgefallenen Umgang, sowie Maßnahmen bei Missachtung der Regelung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 20:25
 DerM
(@derm)
Rege dabei Registriert

Außerdem fehlen die WE-Regelung, die Formel welches deine Umgangstage sein sollen, die Feiertagsregelung und die Regelung für ausgefallenen Umgang, sowie Maßnahmen bei Missachtung der Regelung.

die gibt es. ich habe die Kinder jedes 2 We und jeden Mittwoch in der Woche. Zwangsgeld bei Missachtung wurde auch fest gesetzt.

Das einzige was es nicht gibt ist Ferien und Feiertagsregelung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 20:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na gut!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 20:43
Seite 2 / 2