Hallo zusammen,
seit letztem Jahr habe eine gerichtlich erwirkte Umgangsregelung (konnte bis dahin mein Kind nur nach Laune der KM sehen) und bisher verläuft auch alles nach Plan und die Situation hat sich etwas zur Ex entspannt jedoch liegt sie auf der Lauer und wartet auf Unregelmäßigkeiten.
Aus dienstlichen Gründen kann ich ich den kommenden 3 Monaten leider an meinen Umgangswochenenden entweder mein Kind erst Freitag Abend anstatt nach Schulende abholen oder ich muß mein Kind schon am Sonntag Mittag zurück bringen.
Ich lebe mit meiner neuen Partnerin und deren Kind zusammen. Die Kinder verstehen sich gut.
Hintergrund, im Beschluss steht:
Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, mit dem Kind alle zwei Wochen von Freitag nach der Schule bis Sonntag 18:30 Uhr zusammen zu sein. Der Vater holt das Kind in der Schule ab und bringt es am Sonntag in der Haushalt der Mutter zurück.
Nun meine Fragen:
1. Kann auch meine Partnerin mein Kind von der Schule abholen?
2. Wenn ich am Sonntag früher (kommt nur 2-3 mal pro Jahr vor) meine Dienstreise antreten muss, können die Kinder auch am Nachmittag weiter zusammen spielen und meine Partnerin bringt mein Kind zur KM zurück (die beiden mögen sich natürlich nicht so)?
Grüße Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Servus Sky1,
Ja, sie können zusammen spielen, wenn Du bereits auf Dienstreise weg musst und ja, Deine Partnerin kann das Kind abholen.
Evtl. bei der Schule eine entsprechende Info hinterlegen.
Exen nutzen dies zwar gerne zum Querschiessen, aber deshalb solltet Ihr Euch nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Die gerichtlich festgelegten Umgangszeiten haben Vorrang vor Befürchtungen der KM (die auch noch an längeren Haaren herbei gezogen sind, als sie Rapunzel jemals hatte)
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Sky1!
Ergänzend zu staengler:
ich würde Exe dennoch Bescheid geben, dass Deine LG in nächster Zeit Holen ind Bringen für Dich erledigen wird und dass sich deswegen nichts an der Umgangsregelung ändern wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo staengler, hallo Marco82,
vielen Dank, beides gute Empfehlungen!
Wegen dem Hinweis zur Schule, könnte mir da die Tasache auf die Füße fallen, dass ich (noch) kein Sorgerecht habe?
Aktuell werde ich von ihr auf Schulgeld Zahlungen verklagt und meine ExDame läßt nur ungern Chancen mir einen Ball ins Tor zu schießen.
Gruß Sky
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin.
Die Möglichkeit, dir eins bei zu puhlen hat sie als Mutter immer.
Da hast du als Vater nun mal das kürzere Ende gezogen.
Das sollte aber kein Grund sein, dich selbst noch kleiner zu machen, als sie es schon macht.
Teile es ihr schriftlich und emotionslos mit und mache es dann so.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi sky1,
leider ist es nicht so einfach wie geschildert. Die KM kann da querschießen und
zwar aufgrund ihres alleiniges Sorgerechts. Sie untersagt ganz einfach der Schule
das Kind herauszugeben. Da kannst Du auch mit Deinem Umgangsurteil winken
solange Du willst. Wenn die sich von der Schule nicht beeindrucken lassen, sieht
es erstmal schlecht aus.
Der Weg ist dann auf gerichtlichen Wege die Zustimmung der KM zu ersetzen
(mit zweifelhaften Erfolg!)
Mein Tipp: Versuch, nett mit der KM zu sprechen. Frag sie lieb. Gib ihr das Gefühl,
sie kann es entscheiden (was sie ja auch kann).
Wenn die liebe Tour nicht funktioniert, kannst Du noch zocken: Also der KM erklären,
dass es Dein Umgang ist und in Deiner Verantwortung liegt, den Umgang zu organisieren.
Mit der Schule sprechen, Umgangsurteil vorlegen und Vollmacht von Dir, dass Deine
LG das Kind abholen darf. Behaupten, dass das Umgangsurteil das Sorgerecht der KM
für den Zeitraum des Umgangs aushebelt. Aber wie gesagt, das ist reiner Poker.
Viel glück.
LG,
Mux
evtl. ist es in diesem Zusammenhang auch interessant, was genau in der gerichtlichen Umgangsregelung steht.
Fehlt hier z.B. der Hinweis auf Ordnungsgeld oder-strafe bei Umgangsvereitelung, dann fällt es der KM natürlich leichter, diese zu boykottieren.
Es passiert ihr ja erst mal nichts und Du darfst strampeln, damit es wieder zum Laufen kommt.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi staengler, mux, beppo,
doch doch der Standard der 25.000,00 Euro Strafe für jede Zuwiderhandlung ist hinterlegt.
Wollte erst mal grundsätzlich wissen was geht ohne das ich Grenzen unwissentlich übertrete.
Werde also schriftlich mein Angebot/Möglichkeiten mitteilen.
Vielen Dank, ich hoffe für andere Leser waren ebenfalls wertvolle Hinweise dabei.
Grüße Sky
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky