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Darf sie mit den Kindern einfach wegziehen?

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(@noppes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo :exclam:,
Lebe von meiner Frau getrennt im gemeinsamen Haus und haben 2 Kinder (5 + 6Jahre).
Nächsten Monat zieht sie aus - mit Kinder. ca. 1000m vom Haus weg. (Sie verässt mich wegen einem Anderen)
Bisher verlief alles zum Kindeswohl. Haben uns in allen Punkten einigen können.
Sie hat den Kindern in meinem Beisein gesagt, dass sie jederzeit zu mir können.
Nun ist plötzlich alles anders und weiß nicht warum. Sie hat jetzt vor in die neue Wohnung zu ziehen wie geplant. Aber dann will sie im Juli, bevor der Kleine eingeschult wird, in ein anders Stadtteil ziehen. Die Kinder sollen mich dann nur noch alle 14 Tage sehen. Ob sie oder ich es wollen oder nicht.  Hier geht es doch um die Kinder. Sie sollen doch in der gewohnten Umgebung (Schule, Kindergarten, Freunde) bleiben.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Habe ich keine Möglichkeiten den Umzug zu verhindern?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2009 15:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin noppes,

Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Habe ich keine Möglichkeiten den Umzug zu verhindern?

natürlich: Stelle die Betreuung der Kinder sicher und behalte sie bei Dir. Ihr habt gemeinsames Sorgerecht (GSR), und es ist kein Naturgesetz, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören. Sie darf zu ihrem Neuen ziehen; die Kinder bleiben bei Dir. Die Kinder werden nicht mehr gestillt; alles andere kannst Du auch. Wo ist das Problem?

Hint: Nein, die Antwort sollte jetzt nicht sein "Ich muss doch arbeiten!", sondern "ich schaffe ein Betreuungskonzept, denke über Teil- und Gleitzeit oder ein Home-Office nach" etc.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 15:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

madame kann hinziehen wohin sie will. Das wird ihr keiner verbieten können. Allerdings kann man durchaus darüber diskutieren, ob die Kinder mit ihr ziehen müssen. Denn dazu ist (theoretisch) deine Zustimmung notwendig.

Schon mal überlegt, ob du die Kinder nicht bei dir betreuen kannst und sie ein großzügiges Umgangsrecht wahrnehmen kann. Allersings soltlst du dann schon vor dm jetztigen Umzug tätig werden und nicht er Mitte des Jahres.

Wenn innerhalb  eines Jahres 2 Umzüge geplant sind, kann man ja mal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller ist, die Kinder zunächst bei dir zu lassen, um ihnen den 2-fachen Streß zu ersparen. Wenn du das schaffst, würde man im Juni mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren können.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 15:41
(@noppes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

über ein alleiniges Sorgerecht habe ich lange nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass unter einem solchen Krieg die Kinder mächtig leiden würden. Und das möchte ich nicht. Die Kleinen haben ihre Mama mindestens genau so gern wie mich. Sie war immer die Bezugsperson und soll auch so bleiben. So schwer es mir fällt.

Ich möchte nur erreichen, dass die Kleinen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Sie kann doch nicht machen was sie will, oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2009 15:54
(@tannja)

hallo noppes,

meiner Meinung nach könnte es schwierig für dich werden, da deine Ex das Wohl der Kinder nicht massiv gefährdet.

Die Kinder wechseln ja auch nicht die Schule, sondern der Umzug findet vor der Einschulung statt.

Was aber meines Erachtens nach der schwierigste Punkt sein könnte, ist, dass deine Ex mit ihrem neuen Partner
den Kindern einen familiären Kontext bietet.

Es wird wahrscheinlich auch davon ausgegangen werden, das die zu zweit eine bessere Betreuung bieten können.

tannja


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 15:59
(@noppes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo tannja,

das andere Kind besucht schon die Schule.

Und mit ihrem neuen Freund will sie nicht zusammenziehen, sagt sie.

Aber wie gesagt, ich möchte nicht das alleinige Sorgerecht erzwingen, sondern nur den erneuten Umzug in eine andere Stadt verhindern.

Sie möchte nur umziehen, um einigen Leuten (Verwandte und Bekannte) aus dem Weg zu gehen.

Norbert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2009 16:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liest du was man schreibt?

Es stand nirgends etwas von ASR.

Der Vorschlag war ein tragfähiges Betreuungskonzept zu erstellen, eine großzügige Umgsangsregelung zu garantieren und die KM versuchen zu überzeugen, das 2 Umzüge innerhalb von 6 Monaten nicht gut sind.

Dazu brauchst kein ASR, noch nicht mal das ABR, wenn die KM zustimmen würde. Ansosnten wäre eben ,wenn du die Voraussetzungen schaffst ein Antrag auf Übertragung des ABR auf dich das Mittel der Wahl.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 16:10
(@noppes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

sie geht auf keine Vorschläge mehr ein. Sie hat völlig zu gemacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2009 16:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann wirst du schnellstens einen Termin beim JA machen, zu dem sie eingeladen wird, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Will sie das nicht kannst du einen Antrag stellen, allerdings nur, wenn du die Kinder auch betreuen kannst.
Wenn du Glück hast findet es auch ein JA nicht prickelnd, wenn die Kinder innerhalb von 6 Monaten zweimal umziehen sollen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 16:17
(@tannja)

Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass es das JA überhaupt gar nicht interessiert, wie oft die Kids umziehen etc.

In meinem Fall stand für die an oberster Stelle, wie die Eltern miteinander umgehen und sonst erstmal gar nichts.

Und das unter den Umständen, dass unser Sohn wesentlich öfter als 2 Mal umgezogen ist und schon eine ausgeprägten
Loyalitätskonflikt hatte....

Ich würde im Moment einfach erstmal nicht außer Acht lassen, dass deine Ex sich neu sortiert und anscheinend
ganz schön mit sich zu tun hat und sich von dir nicht "reinquatschen" lassen will.
Wenn du sie mit zu viel Gesprächsberdarf überforderst, wird sie immer zickiger und unzugänglicher.

Im Übrigen schließe ich mich Tinas Meinung an, dass du dir über ein Betreuungskonzept klar wirst. Ohne
dieses hast du am Ende gar keine Chance.

tannja


AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 16:35




(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi noppes,

anscheinend eskaliert die KM stufenweise.

Anfangs dürfen die Kinder dich immer besuchen und sie zieht nicht um.

Demnächst dürfen die Kinder dich (hoffentlich !!!) zumindest noch alle zwei Wochen sehen, sofern sie es erlaubt und die Kinder nicht krank sind und die Kinder nicht bei Oma eingeladen sind und die Kinder auch nicht unter dir leiden und die Sonne scheint ...

Erschwerend für Dich wird es, wenn sie nicht nur 1000 m oder in einen anderen Stadtteil zieht, sondern demnächst vielleicht auch noch die Stadt wechselt. Natürlich im Sinne der Kinder.

Mein ganz dringender Rat: Setz dich noch heute hin und überlege dir ein ganz besonders robustes Betreuungskonzept. Kein Wisch/Waschi - Modell sondern eines mit BackUp und 24*7. Stell dieses am besten hier ins Forum und nimm die dann folgende Kritik der anderen User sehr ernst.

Oder möchtest Du die Kinder nicht übernehmen ?


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 19:19
(@noppes)
Schon was gesagt Registriert

Klar möchte ich die Kinder haben. Und dabei geht es mir wirklich nicht um irgendwelche Unterhaltsleistungen, die ich erbringen muss.
Aber wie baue ich ein robustes Betreuungkonzept auf. Ich bin Berufstätig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 08:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin Berufstätig.

Ganz ehrlich? Es gibt viele AE Mütter die das auch hinkriegen.

Ein denkbares Betreuun gsystem wäre z.B.:

Die betreuuende Grundschule oder wie auch immer sie bei euch heißt.

Du mußt dafür sorgen ,das die Kinder vormittags betreut sind. Jetzt noch Kiga und Schule. Da gibts meist ne Mittagsbetreuung bis höchstens 14 Uhr (denk lich mal) evtl. wäre auch ein Hort eine Möglichkeit.

Kannst du deine Stundenzahl runterschrauben, so das du erstmal ab 14 oder 15 zuhause bist? Idealerweise kannst du einen Teil der Arbeit auch im Homeoffice machen und so ab 13 uhr zuhause sein.

Eines muß die bewußt sein: Was die Betreuungssituation angeht werden an dich größere Forderungen gestellt als an eine Mutter.

Wichtig ist, das du ein Betreuungskonzeot hast und dieses gut durchdacht und ausführbar ist. Möglichst vorher schon alle Möglichkeiten nach freien Plätzen ausloten.

Tina

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 10:03
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin Berufstätig.

Genau deswegen freut sich der Anwalt der KM.
Auch die stillen Beraterinnen der KM finden es sehr gut das DU berufstätig bist.
Auch der neue Partner der KM - der zukünftige Vater DEINER Kinder - findet das sehr gut.

Hast Du mal deine Finanzen geprüft ?
Wieviel Geld hast du noch übrig, wenn DU Unterhalt zahlen musst für die Kinder die DU evtl. noch alle zwei Wochen sehen darfst ?

Stell doch mal die Eckdaten hier rein zur Diskussion.
Vorbelastete Experten in dieser Sache finden sich genau hier im Forum stapelweise.


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zur Bekräftigung der obigen Worte, nochmal ein sehr schönes Zitat aus einem österreichischen Gerichtsforum, welches die mutmassliche Meinung deiner Ex sehr schön illustriert:

Es ist für eine Frau immer besser das Kind nicht von dem Mann zu haben, mit dem man zusammenlebt. Geld wächst ja nicht auf Bäumen, und deswegen ist es ja auch sinnvoll, dass man seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft. Für die neue Familie ist es ein riesengrosser Vorteil von einem Dritten finanziell unterstützt zu werden.
Nachteil hat eigentlich nur der, der das Kind gezeugt hat, wir als neue Familie können uns aber wesentlich mehr leisten, deswegen macht das Gesetz ja auch so viel Sinn.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 11:34
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

kleiner Hinweis zum Betreuungskonzept.

Ich habe mich auf das Gespräch mit dem JA zu dem Thema penibel vorbereitet. Als ich bei dem Gespräch meinen Wohnort genannt habe sagte

die Dame vom JA. Ich kenne die Möglichkeiten vor Ort (Nachmittagsbetreuung Grundschule/ Kindergarten), das ist schon o.K.

Wie hoch die Meßlatte gelegt wird ist unterschiedlich. In meinem Fall war sie trotz Vollzeit beruftätig leicht zu meistern.

Was machst du denn beruflich? welche Arbeitszeiten hast du?

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 13:13
(@noppes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hamburg2000,
mir bleibt der Selbstbehalt (2 Kinder 5 und 6 und Frau, die seit 15 Jahre nicht gearbeitet hat)

Hallo bart,
Beruf: tech. Angestellter
Arbeitszeit: 6.00 - 14:00


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 08:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das:

(.. und Frau, die seit 15 Jahre nicht gearbeitet hat)

ist ein Problem!

Das:

Arbeitszeit: 6.00 - 14:00

ist für Dich und ev. Betreuungskonzepte u. U. ein Vorteil.

Wenn auch im Vergleich zum Problem nur ein kleines Highlight.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 08:30
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

...und Frau, die seit 15 Jahre nicht gearbeitet hat...

Hi,

genau das wird Gegenstand zahlreicher Diskussionen werden.

Glaubst Du denn etwa dass die KM jetzt gerne wieder arbeiten gehen wird ?

Vollzeit, 40 h Woche ?

Wieviele Euro hast Du monatlich nach der Trennung noch übrig ?

Deine Arbeitszeiten lassen scheinbar Luft für eine Betreuungskonzept. Nach der Ganztagsschule kannst Du die Kinder voll versorgen ...

Dann müsste die KM möglicherweise Unterhalt zahlen ...


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 11:22
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Deine Frau ist nach Deiner Aussage die Bezugsperson der Kinder.

Diese Tatsache wird in einem evtl. anstehenden Verfahren sehr großes Gewicht haben. Ausserdem zieht Madame "lediglich" in einen anderen Stadtteil, sodass der Umgang zumindest aufgrund der Entfernung nicht gefährdet ist.

Abgesehen von der Tatsache, dass Du Dich selber hinischtlich der Betreuung Deiner Kinder hinter Deine Berufstätigkeit stellst, schätze ich Deine Chance auf Erlangung des ABR´s für Eure Kinder als äusserst gering ein...

LG, Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 12:09




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