Darf ich umziehen?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Darf ich umziehen?

Seite 2 / 3
 
(@elijah)
Schon was gesagt Registriert

Weder ich noch meine Beiträge sind Fakes. Ich versuche einfach herauszufinden, welche Möglichkeiten ich jetzt habe...und ich sehe, sie sind offensichtlich nicht reichhaltig  :exclam:

Kann denn die tatsache, dass meine Tochter häufigen Umgang mit meiner Mutter hatte, zu einem für mich hoffentlich positiven Ergebnis beitragen? Allerdings gibt es auch da einen Kontaktabbruch, da meine Mutter die KM sehr schlechtgemacht hat und meine Tochter auch da den Kontakt verweigert (sie hat vor fremden Eltern leider die Fassung verloren...). Allerdings hatte ich gehofft, durch den Umgang mit meiner Mutter eine Annäherung zu meinem Kind herstellen zu können, was mir jetzt leider auch verwehrt wird...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 16:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In der Hoffnung, das dir vielleicht das alte Motto, "viel hilft viel" auf die Sprünge hilft, schließe ich mich meinen Vorrednern an.

Wenn überhaupt, kannst du nur etwas mit Behutsamkeit und Einfühlungsvermögen etwas erreichen.

Alles Andere führt dazu, dass du von deinem Kind ferngehalten wirst.
Entweder von der Mutter oder von einem Richter.
Die haben schon Leute aus weit nichtigerem Grund aus dem Leben ihrer Kinder gekickt.

Besinne dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 16:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

du fragst, ob ein Kind mit 9 das schon selbst bestimmen bzw. von sich aus dem Umgang nicht will.

Ja das kann sein. Meine Große ist inzwischen 14. Aber schon seit Jahren äußert sie ,das sie ihren Vater nicht sehen will, selbst wenn dieser sich endlich mal dazu entschließen sollte, sie sehen zu wollen.

Und ich hab ihr da nie Steine in den Weg gelegt. Ich habe das JA bemüht und versucht Kontakt herzustellen. Nachdem auch Briefe von ihr an ihn unbeantwortet blieben, war und ist es ihre Entscheidung, das sie derzeit keinen Kontakt wollte, selsbt wenn er nun ankommen wollte. Von daher würde ich erstmal nicht unbedingt von einer Beeinflussung der Mutter ausgehen, sondern mal vor der eigenen Haustür kehren und darüber nachdenken, warum sie den Kontakt evtl. derzeit ablehnt.

Was aber nicht bedeuten soll ,das du es nicht versuchen sollst. Aber über den gerichtlichen Weg würde ich dabei nicht gehen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 16:40
(@elijah)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde es ja auch erstmal anders in form von anbahnung versuchen. allerdings sehe ich bei der KM schwarz, ob sie sich darauf einlässt...wird eigentlich beim ja auch schon mit dem kind gesprochen? für die annäherung und wie das kind dazu steht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 16:46
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...

oder in Australien nach Gold geschürft hast

und selbst das würde den verantwortungsvollen Schürfer wahrscheinlich nicht davon abhalten die "gemeinsame Sorge" mittragen zu wollen und zu können.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 16:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

welche Möglichkeiten ich jetzt habe...und ich sehe, sie sind offensichtlich nicht reichhaltig

Falsch. Du hast Möglichkeiten. Leider bist du auf eine Möglichkeit fixiert (gerichtliche Klärung) und entwickelst keine Ideen, wie du vertrauensbildend den Umgang aufbauen und nachhaltig gestalten kannst.

Ich vermisse deine Reflexion der dir hier gemachten Vorschläge.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 16:51
(@elijah)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe ja zu, fehler gemacht zu haben. heute würde ich in vielen dingen sicherlich anders entscheiden. und natürlich strebe ich eine aussergerichtliche einigung an...durch die beratungsstellen des jugendamtes. ich befürchte nur, dass es keine geben wird und die KM sich darauf schlecht einlassen wird. ich habe einen termin bei einer beratungsstelle des jugendamtes und habe auch dort klargemacht, dass ich den rechtlichen weg umgehen möchte. ich befürchte nun, dass ich um die klage ggf nicht herumkomme. und da gilt es für mich dann, abzuklären, wie meine rechte aussehen. ich war noch nie bei solch einer beratungsstelle und weiß nicht, wie die verfahren und ob die auch meine tochter anhören...
eine einigung mit der mutter scheint mir grad utopisch, deswegen versuche ich hier, etwas über die rechtliche lage rauszufinden, bevor ich den weg zu einem anwalt gehen müsste.
was habt ihr denn da für erfahrungen? wie gehen die vor?? und was kommt auf mich, die KM und dem kind zu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 16:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Elijah!
Du steckst schon auf, bevor Du irgend etwas ausprobiert hast, denn es könnte ja sein, dass....
Darüber hinaus erwartest Du von Deiner Umgebung, dass sich alles sofort wieder harmonisch einrenkt, nachdem Du nun nach zehn Jahre aus der Versenkung auftauchst. Vielleicht solltest Du Dir vor Augen halten, dass unter anderem Eure Tochter Dich als Vater abgeschrieben haben könnte, weil Vater nicht greifbar...

Wach auf und schaue der Realität ins Auge ... m.E. wird Dir ein Gericht nicht zu "Deinem Recht" verhelfen, nachdem Du selbst dieses selbst bereits vor Jahren weggeworfen hast!

Grüßung
Marco

P.S.
Wenn Du Eurer Tochter näher kommen willst, glaube ich, wirst Du ein Mindestmaß an Geduld und auch Enttäuschung(en) aufbringen müssen, denn die gelegten Steine musst Du selbst beiseite schaffen!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 17:11
(@elijah)
Schon was gesagt Registriert

ja...und wie geht man dann bei einer aussergerichtlichen einigung durch das ja vor?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 17:20
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Elijah

und wie geht man dann bei einer aussergerichtlichen einigung durch das ja vor?

Du bittest beim JA um Termin zwecks Umgangsklärung.

Alles weitere läuft von selbst. 🙂

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:22




(@elijah)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke...der termin steht ja auch schon. ich wollte wissen, ob da auch mit meiner tochter gesprochen wird. und was passiert, wenn sich die km aufgrund der letzten jahre total stur stellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 18:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du wirst da vermutlich auch auf wenig Gegenliebe oder nur Verständnis treffen, wenn du da genauso rein polterst wie hier.

Wenn du dort einen Erfolg erzielen möchtest, so solltest du dein Bedauern über die vergangenen Jahre ausdrücken, und den oder die SB bitten, dich bei der Umgangsanbahnung zu beraten.

In deinem Fall könnte der Besuch beim JA durchaus hilfreich sein, sofern du da nicht gleich wie Don-Blech die Tür eintrittst.

Edit:

Dass das JA mit deiner Tochter spricht, ist nicht sehr wahrscheinlich.
Wenn die Mutter sich da stur stellt, kann das JA auch nichts machen, weil die nur beraten und vermitteln können.
Aber warte das doch erstmal ab.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:29
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... zunächst wird mit KM und KV gesprochen.
Deine Erwartungshaltung an das JA solltest du eh gleich mal auf ein niedriges Niveau setzen die können nämlich weder anweisen noch entscheiden.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elijah,

ja es wird sicher auch mit deiner Tochter gesprochen. Ich sehe auch weniger das Problem das sich die KM querstellt, das ist ein Problem das sich angehen lässt.

Wenn aber die Tochter den Wunsch äußert dich nicht sehen zu wollen und das auch ihrem Alter enstprechend begründen kann, wird es ein langer Weg für dich. Niemand wird sie von jetzt auf gleich dazu zwingen Umgang mit dir wahrzunehmen.

Wie wärs, wenn du ihr erstmal eine nette Karte schreisbt oder ne Kleinigkeit schenkst etc.

Von meiner Tochter weiß ich sehr genau wie sie sich fühlt. Auch wenn sie sehr klar äußert, das sie ihren Vater derzeit nicht würde sehen wollen, weiß ich doch das sie seelisch leidet. Von daher schließ sich Labilität und selbstbewußtes Auftreten nicht unebdingt aus. Sie ist einfach enttäuscht und braucht Zeit und kleine Schritte. Warte erstmal ab, was beim JA auskommt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:33
(@elijah)
Schon was gesagt Registriert

Ich versuche, nicht zu poltern  :redhead:

Ich dachte, sie hätten auch eine Entscheidungsgewalt. Wenn jetzt zum Beispiel die Kindsmutter tatsächlich bockt und nicht zugänglich ist, weil sie ja meint lange genug zugänglich gewesen zu sein, inwiefern kann das JA da einschreiten...zum Beispiel weil (ich weiß kommt jetzt nicht gut, versuch es aber trotzdem), ich nunmal ein recht darauf habe. Die von der Beratungsstelle würden ja im Fall der Fälle auch mit in den Prozeß gehen und sind rechtlich fit...

Können sie auch mitentscheiden, wie es um das Wohl des Kindes aussieht und können die die KM dazu bringen, Kompromisse einzugehen? Zum Einen auch, weil es sonst Umgangsvereitelung wäre? Oder können die schlimm mit mir schimpfen, weil ich soviel Bockmist gebaut habe... 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 18:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich versuche, nicht zu poltern  :redhead:

Ich dachte, sie hätten auch eine Entscheidungsgewalt. Wenn jetzt zum Beispiel die Kindsmutter tatsächlich bockt und nicht zugänglich ist, weil sie ja meint lange genug zugänglich gewesen zu sein, inwiefern kann das JA da einschreiten...zum Beispiel weil (ich weiß kommt jetzt nicht gut, versuch es aber trotzdem), ich nunmal ein recht darauf habe. Die von der Beratungsstelle würden ja im Fall der Fälle auch mit in den Prozeß gehen und sind rechtlich fit...

Können sie auch mitentscheiden, wie es um das Wohl des Kindes aussieht und können die die KM dazu bringen, Kompromisse einzugehen? Zum Einen auch, weil es sonst Umgangsvereitelung wäre? Oder können die schlimm mit mir schimpfen, weil ich soviel Bockmist gebaut habe... 😉

Die durchgestrichenen Begriffe vergisst du am besten ganz schnell.

Du wirst auf mittlere bis lange Sicht ein Bittsteller sein.
Vor deiner Ex, vor dem JA, vor dem Gericht und, nicht zuletzt vor deinem Kind.

Verinnerliche das, sonst wird das nix.
Du hast keinen Anspruch, den du durchsetzen kannst.
Du hast einen Wunsch für den du bitten und werben musst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elijah,

ich nunmal ein recht darauf habe.

Wie soll ich es sagen. Die vergangenen 9 Jahre hattest du auch die Pflicht zum Umgang und hast das REcht des Kindes auf Umgang mit dir mit Füßen getreten.

Sollte es zu einem Prozeß kommen, wird das JA um eine Stellungnahme gebeten.

Auch wenn es grundsätzlich ein REcht und die Pflicht zum Umgang gibt, kann es dir aber durchaus passieren, das ein Gericht zum Schluß kommt, das es dem Wohl des Kidnes am ehesten enspricht auch weiterhin keinen Kontakt zu dir zu haben, wenn es sich dagegen sträubt.

Sorry, hart gesagt: Ich kann derzeit bei der Mutter nicht erkennen ,das sie den Umgang boykottiert. Den boykott hast DU die letzten 9 Jahre betrieben und willst nun holterdiepolter plötzlich alles und wirfst dann auch noch der KMvoŗ das sie boykotiert.

Vielleicht denkst du mal darüber nach, das die Mutter das Kind vor einer erneuten Enttäuschung schützen will, weil sie Angt hat das dein Interesse nicht von Dauer ist. Vielleicht denkst du darüber nach, das die KM eine langsame Anbahnung wollen könnte und dir da Kind nicht plötzlich für nen Tag oder so geben will, wei ldas für das Kind zuviel wäre?

Für das Kind bist du derzeit ein Fremder. Da soltlest ud nicht zuviel auf einmal erwarten und gleich mti der Keule "Die KMverweigert mir meine REchte" kommen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Können sie auch mitentscheiden, wie es um das Wohl des Kindes aussieht und können die die KM dazu bringen, Kompromisse einzugehen?

Mitentscheiden sicherlich nicht, aber mitreden und -beurteilen der Vorschläge!

Oder können die schlimm mit mir schimpfen, weil ich soviel Bockmist gebaut habe...

Naja, was erwartest Du nach all den Jahren des Nichtumganges?
Sicherlich kein großes Hurraaa, endlich isser soweit...
Ich könnte ich mir auch vorstellen, dass eine gewisse (auch gerechtfertigte) Skepsis vorherrschen könnte, wieso du nun Umgang "begehrst" und aus diesem Grund die "Gegenseite "eher vorsichtig ist.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

nicht zuletzt vor deinem Kind.

Und wenn sie nicht will, kannst du deine Hände in den Taschen lassen und gesenkten Hauptes auf die nächsten Jahre hoffen, in denen deine Tochter auf dich zukommt.
Untätig solltest du aber nicht bleiben.
Zeige ihr, das du Interesse an Ihr hast, schreibe Briefe, kleine Geschenke und versuche zu erklären, das du der dämlichste Vater auf der ganzen Welt warst und das in Zukunft ändern willst, nicht nur für kurze Zeit, sondern für immer.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Elijah,

liest Du eigentlich auch, was man Dir schreibt?

Wenn jetzt zum Beispiel die Kindsmutter tatsächlich bockt und nicht zugänglich ist,

unzugänglich und unerreichbar warst Du, nicht die Mutter.

ich nunmal ein recht darauf habe. Die von der Beratungsstelle würden ja im Fall der Fälle auch mit in den Prozeß gehen und sind rechtlich fit...

dieses Recht hast Du - zumindest moralisch - schon vor Jahren vergeigt. Und eine Beratungsstelle wird Dir auch nicht dazu verhelfen; die orientieren sich am Wohl des betroffenen Kindes und nicht an Deinen "Rechten".

Zum Einen auch, weil es sonst Umgangsvereitelung wäre?

Umgangsvereitelung hat bislang nur durch Dich stattgefunden; es macht keinen Sinn, das jetzt auf andere zu spiegeln.

Wenn Du die Chance (!) auf einen Erfolg haben möchtest, schreibst Du Deiner Ex und Deiner Tochter jetzt einen langen Brief. Die einzigen Vorwürfe, die darin vorkommen dürfen, beziehen sich auf Dich selbst und sind erheblich konkreter als ein pauschales "ich weiss, dass ich auch Fehler gemacht habe" oder irgendwelche Verweise auf Deine "Lebensumstände". Verkneife Dir sämtliche Verweise auf irgendwelche "Rechte". Das einzige, was Du tun kannst, ist um eine Chance für die Neuanbahnung zu bitten (!); möglicherweise unter Einbeziehung einer Vertrauensperson.

Du solltest auch dazuschreiben, dass Du es verstehst und respektierst, wenn Eure Tochter derzeit keinen Kontakt möchte. Denn warum sollte Kontakt zu jemandem pflegen wollen, der sich ihr ganzes Leben lang nicht die Bohne um sie gekümmert hat, jetzt plötzlich auf "Rechte" pocht und sich auch weiterhin kein bisschen um ihre eigenen Bedürfnisse schert?

Deine einzigen Optionen auf Veränderung liegen in ziemlich tiefen Verbeugungen und im Backen kleiner Brötchen. Du kannst das natürlich auch weiterhin alles überlesen, eine Klage anstrengen und Dir eben vor Gericht (kostenpflichtig) einen Satz rote Ohren abholen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:59




Seite 2 / 3