Hallo,
es besteht auch die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine zweite zu beantragen......wer denkt den bei der Übergabe schon immer mit daran.... 😉
Gruß Daredevil
Noch einfacher:
Auf den KK-Karten sind die Adressen gespeichert. Diese haben sich ja nun geändert. Ergo gibts ne neue Karte....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hab heute schon bei der KK meines Lebensgefährten angerufen und morgen schicken sie den Antrag zur Familienversicherung. Dann werden die Kinder eben bei uns angemeldet.
Betteln tun wir die Exe sicher nicht.
Ist sowieso alles nur Schikane von ihr. Will einfach das Gefühl haben, dass sie etwas zu bestimmen hat. Selbst wenn es auf Kosten der Kinder geht.
Hallo, ich mal wieder zum neuesten Stand.
Wir haben jetzt am 25. Februar die erste Verhandlung.
Ich habe, glaube ich wenigstens, ja schon erzählt, dass die Ex einen Antrag bei ihrem Heimatgericht gestellt hat, wegen dem Umgangsrecht. Und da ihr Heimatgericht schneller ist wie unseres hier, wird da nun erstmal verhandelt.
Unsere Anwältin hat uns erklärt, dass dieser Richter befugt ist, auch eine vorläufige Entscheidung zu treffen, in Bezug auf den Aufenthalt der Kinder. Irgendwie ist es nämlich auch idiotisch, jetzt eine Umgangsregelung für den Vater zu treffen, wo es ja nicht mal feststeht, wo die Kinder in Zukunft leben werden.
Dieser Richter nun, bei dem Heimatgericht der Mutter, hat eine Verfahrenspflegerin bestellt. Die wird nun am Donnerstag hier bei uns vorbeikommen und sich die Sache hier mal ansehen. Und vor allem natürlich mit den Kindern reden. Ich kann nur mal hoffen, dass die nicht so voreingenommen ist, wie die Tante vom Jugendamt.
Die hat übrigens ihren Bericht ans Gericht abgegeben. Ich war fassungslos, als ich ihn gelesen habe.
Zuerst einmal behauptet sie, die Wohnverhältnisse bei uns seien beengt. Erstensmal kann sie das gar nicht beurteilen, da sie sich das Haus überhaupt nicht angesehen hat, sie war nicht mal im ersten Stock, in dem sich die Kinderzimmer befinden.
Wie seht ihr das ? Wir sind momentan 9 Personen hier im Haus. Im Moment habe wir 5 Kinderzimmer, zwei sind im Ausbau und werden im März fertig. Das heißt wir haben 7 Kinderzimmer, eine grosse Wohnküche und zwei Bäder. Insgesamt werden es dann ca. 160 qm Wohnfläche sein. Ist schon sehr beengt , oder ?
Dann schreibt sie, dass ein Mädchen mit 10 Jahren unbedingt bei der Mutter leben sollte, da es in dieser "vorpupertären " Phase dringend die Mutter brauche. Das Mädchen mit 11 Jahren darf aber beim Papa leben. Wenn man in dieser " Phase " so dringend eine Mutter braucht, warum trifft das dann nicht auf alle Kinder zu ?
Ausserdem hat sie in den drei Minuten die sie mit den Kinder verbracht hat, erkannt, dass der kleine Junge total eingeschüchtert ist, dass er total irritiert sei, und sich deshalb nicht für die Mutter klar entschieden habe. ausserdem hat sie in diesen drei Minuten erkannt, dass der Junge eine sehr starke emotionale Bindung an seine Schwester hätte ( natürlich an die Schwester, die zur Mutter zurückmöchte ) und dass man das Kind daher nicht von seiner Schwester trennen könne. Von der anderen Schwester aber schon.
Ausserdem müssten die Kinder unbedingt zur Mutter zurück, um ihnen Sicherheit im Alltag zu geben, die für eine gesunde altersadäquate Entwicklung nötig ist. Seltsamerweise bestätigen aber alle Menschen, die mit der Mutter zu tun haben, wie Lehrer, Psychologin, und sogar das zuständige Jugendamt, dass genau diese Sicherheit bei der Mutter nicht gegeben ist. Aber das alles interessiert die Dame vom Jugendamt hier nicht. sie hat sogar zur Psychologin, die seit gut einundhalb Jahren mit dem Jungen arbeitet, gesagt, sie solle sich nicht einmischen, das ginge sie alles nichts an.
Am Ende ihres Schreibens an das Gericht geht sie sogar soweit, zu fordern, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die zwei kleinen Kinder der Mutter gegeben werden muss. Einer Frau, die innerhalb der letzten fünf fünf Jahre fünf mal mit den Kindern umgezogen ist, innerhalb der letzten zwei Jahre sogar 3 Mal und immer ohne Zustimmung des Vaters. Einer Frau die im April 2007 in eine neue Wohnung umgezogen ist und nun bereits wieder vorhatte im Dezember letzten Jahres ohne Zustimmung des Vaters 800 km wegzuziehen. Dieser Frau soll das Aufenhaltsbestimmungsrecht gegeben werden !!! Damit sie endlich mit den Kindern herumvagabuntieren kann wie sie will. Und das mit Zustimmung des Jugendamtes !! Kann man da noch was sagen ?????
Kurz eine Frage mal so zwischendurch.
Könnt ihr mir den §11 BGB erklären ?
Heisst das, das ein Kind bei beiden Eltern angemeldet sein kann ? Und wo ist das Kind dann schulpflichtig ?
Moin
Habt ihr mitlerweile vom anderem JA was schriftliches?
Habt ihr beantragt die Psychologin des Sohnes zu hören?
Habt ihr euch was schriftliches vom Schulleiter etc geben lassen?
§11 BGB ist für mich auch ein böhmisches Dorf. Ich gehe davon aus, das es ein § ist, auf dem sich das ABR stützt.
Heisst das, das ein Kind bei beiden Eltern angemeldet sein kann?
Das geht auch so. Stichwort: Zweitwohnsitz.
Jeder das GSR inehabende Umgangselternteil kann das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteiles mit Zweitwohnsitz bei sich anmelden. Die Einwohnermeldeämter wissen das aber nicht immer.
Vorteile daraus ergeben sich z.B. beim Wohngeld (aber sehr schwer) und bei der Genehmigung von Vater-Kind-Kuren.
Gruß
Martin
Die behaupten sogar, dass man das Kind auf beiden Adressen mit Hauptwohnsitz anmelden könne. Irgendwie komisch.
wir haben bisher vom anderen JA nichts schrifliches, ist aber angefordert vom Gericht.
Der Schulleiter, die Lehrer, sowie die Psychologin sind von unserer Anwältin als Zeugen angegeben worden und wir haben angefordert, dass das Gericht sie vorlädt.
Diese Verfahrenspflegerin hat auch angekündigt, dass sie sowohl mit der Schule hier, sowie auch mit der früheren Schule sprechen möchte und wir werden sie auch bitten, mit der Psychologin zu sprechen. Am Telefon schien sie recht freundlich und unvoreingenommen zu sein. Hoffentlich trügt der Schein nicht.
Moin
Dann fahrt zu dem JA hin und bittet persöhnlich darum.
Zeugen werden gern benannt, jedoch selten gehört, deswegen auch was schriftlich geben lassen, dann kann man das im Termin dem Richter mit ner entsprechenden Andeutung reichen. Das muß er dann zu den Akten legen. (Das halte ich immer für Vorteil, weil wenn der Richter Mißt baut und es passiert was, kann man ihn anprangern. Das wissen die auch.)
Die Psychologin darf nur Auskunft erteilen, wenn beide Eltern sie von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Gruß
Martin
Hallo,
ich bin der LG von soulsister.
Wollte euch nur danken für alle guten Ratschläge.
Aber...
ICH HABE MEINE KINDER ZUM DRITTEN MAL VERLOREN
und nun weiss ich nicht mehr weiter.
Wir werden im Thread " Anhörung" genaueres schreiben.
Es grüßt euch ein tieftrauriger, wiedermal von allen Ämtern und Menschen verratener
VATER, der nicht mehr weiter weiss.
Hallo
Das ist echt schwer zu verstehen ,aber habt ih rmal gedacht wiederspruch einzulegen und auf ein gutachten bestanden?
Zumal man es eigentlich nich tverantworten kann ,daß die Kinder innerhalb von 2 Monaten 2 mal aus ihrer gewohnten Umgebung raus gerissen werden um sich woanders wieder an eine neue Umgebung zu gewöhnen.
Uns ist gesagt worden, wenn wir jetzt dagegen Widerspruch einlegen, dann gefährden wir das Wohl der Kinder. Denn dann würden sie ja wieder aus der jetzigen Umgebung, nämlich bei der Mutter herausgerissen werden.
Der Richter hat uns gedroht , dann würde er uns auch noch die dritte Tochter wegnehmen.
Das ist ja super, jetzt greifen die Richter sogar schon zu Erpressung.
Wenn er die Kinder aus der gewohnten Umgebung reisst dient es dem Kindeswohl, wenn ihr das macht schadet das und deswegen macht er das dann mit dem 3. Kind auch nochmal.
Kann man dem denn nicht mal wegen sowas in die Kniekehlen pinkeln?
Entsetzte Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
irgendwie drängt sich mir da der Gedanke auf, dass dieser Richter sich vor allem unnötige Arbeit vom Hals halten will. Seine "Argumentation" ist jedenfalls sowas von daneben, dass ich sogar den Begriff "Rechtsbeugung" ins Spiel bringen würde.
Und ja: Erst wenn man sich auf eine Erpressung (auch eine richterliche!) einlässt, ist man erpresst worden. Ich würde mich damit jedenfalls nicht zufriedengeben und schon gar nicht einknicken! Damit sanktioniert man dieses selbstherrliche Verhalten nur. Ich wäre MORGEN beim Anwalt und würde ein OLG-Verfahren anleiern; bei entsprechender Erfolgsaussicht auch gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Richter.
Wichtig allerdings nach wie vor: Der KV muss SELBST aktiv werden; nicht seine LG. Argumente wie "Der hat nie Zeit" oder "der ist immer müde" sind in diesem Fall ganz schlecht, denn sie provozieren nur die logische Gegenfrage "Wie will er sich dann um Kinder kümmern?"
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
mein LG wollte heute mal gerne sich hier auch anmelden um mitzuschreiben. Aber wir finden einfach keine Möglichkeit wie ich mich ausloggen kann, damit er sich anmelden kann.
Könnt ihr mir das mal bitte erklären wie das geht ?
Danke
Servus soulsister!
Im Startfenster links den Button "Meine Daten", dann im nächsten Fenster auf "Abmelden" klicken!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Folge deinen Daten und du findest rechts einen button abmelden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
da ihr alle der Meinung seid, ich solle mich selber endlich mal zu Wort melden tu ich das nun mal.
Ich bin wirklich sehr viel auf Arbeit und habe so sehr wenig Zeit um am PC zu sitzen. Wenn ich dann abends ein paar Stunden mal zuhause bin, dann verbringe ich die Zeit mit meiner Tochter. Leider habe ich ja wirklich zu wenig Zeit für meine Kinder. Das wurde mir ja auch in der letzten Stellungnahme unserer lieben Verfahrenspflegerin schwer angelastet.
Aber seid doch mal ehrlich. Was soll ich da tun ? Ich muss arbeiten gehen um genug Geld zu verdienen um den Unterhalt für meine Kinder bezahlen zu können, wenn ich dadurch dann wenig Zeit für meine Kinder habe wird mir das dann auch wieder angelastet. Wisst ihr, ich arbeite 12 Stunden- Schichten und habe einen Weg von 80 km zur Arbeit, einfach. Da ich aber als Mangelfall eingestuft worden bin beider Unterhaltsberechnung, wurde mir vom gegnerischen Angwalt nahegelegt mir gefälligst noch einen Nebenjob zu suchen. Oder dann wenigstens näher zu meiner Arbeitsstätte zu ziehen, damit ich nicht soviele Fahrtkosten hätte. Damals konnte ich mich gegen diesen Umzug wehren, da ich nicht weit von meinen Kindern entfernt wohnen wollte. Dass meine Ex dann kurze Zeit später 150 km wegzieht, konnte ja keiner ahnen.
Ich habe ja zum Glück meine LG, die sich um meine Kindern kümmert wie wenn es ihre eigenen wären. Auf jeden Fall besser als es meine Ex jemals getan hat.
Ich weiss eigentlich gar nicht was ich noch viel schreiben soll. Meine LG hat euch ja schon so ziemlich alles geschrieben und gesagt.
Wir sind momentan ziemlich enttäuscht von der Gerechtigkeit an deutschen Gerichten. Ich habe es meiner LG immer wieder gesagt, dass es keinen Sinn habe als Vater um seine Kinder zu kämpfen, man würde sowieso nur verlieren. Aber sie wollte es mir nicht glauben. Sie glaubt es immer noch nicht. Ich hätte schon lange aufgegeben. Aber sie lässt mich nicht.
Wir werden auf jeden Fall gegen dieses Gutachten Einspruch erheben.
Da ich ja bei Gericht zugestimmt habe, dass meine beiden kleinen Kinder zur Mutter zurück gehen , sind wir nicht sicher, dass wir da auch etwas dagegen unternehmen können. Aber ich hatte keine andere Wahl. Der Richter hat mir eindeutig gesagt, dass er meine drei Kinder durch eine einstweilige Verfügung zur Mutter geben würde, wenn ich nicht zustimmen würde. Und er hat mir sogar gedroht mir das Sorgerecht für alle drei zu nehmen.
Wenn meine Exfrau das Sorgerecht für die drei Kinder bekommt, dann bekommt mein kleiner Sohn nächste Woche von ihr Ritalin und ich kann nichts mehr dagegen machen. Und das konnte ich nicht riskieren.
Moin,
danke für deine Erklärungen. Wenn es so ist, wie du es schreibst, dann ist es so. Nur, du hast dann eine Entscheidung gegen deine Kinder getroffen, dich vom Richter erpressen lassen und mehr Angst in dir, als 'n Stepke um Mitternacht auf dem Friedhof.
Schade irgendwie, dass du nicht über mehr Biss verfügst und dein Engagement über deine Arbeit definierst..Allein schon deshalb war dein Statement wichtig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Ihr,
Schön, dich auch mal kennenzulernen, wenn auch nur virtuel.
Ich kann absolut verstehen, dass euch diese Sch** die letzte Kraft aus dem Leib zieht aber gerade hier, bei Vatersein.de gibt es viele Beispiele von Leuten die diesen "aussichtslosen" Kampf dann doch gewonnen haben.
Über die richtige Taktik kann ich euch leider nicht soviel sagen aber gegen einen Richter der einen erpresst sollte man doch eigentlich vorgehen können. Das sagen mir jedenfalls die letzten 2% meines Körpers, die noch an die existenz guter Richter glauben.
Ich selber habe schon eine sehr gute Richterin kennengelernt und einen weiteren, der auch ok zu sein scheint.
Der 3. Idiot ist zum Glück in Rente.
ich kann euch die Last nicht abnehmen aber ermutigen den KAmpf nicht aufzugeben.
Der Weg muss euch allerdings irgendwie um diesen Richter herrum führen.
LG Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ich kann mich Beppo anschließen:
Ich selber habe schon eine sehr gute Richterin kennengelernt und einen weiteren, der auch ok zu sein scheint.
Bei uns war es so, dass ein Familienrichter am Ort auch fair für Väter geurteilt hat. Aber alles, was bei uns zum OLG ging, wurde dann wieder gekippt, egal ob es um Unterhalt oder Sorgerecht ging.
Wer es nicht versucht, kann es nicht wissen, ob sich der Kampf lohnt. Oder aber: wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
eskima