Moin Maddin!
Da haste nicht ganz unrecht. Ich sach ja selbst, ich habe Bauchweh bekommen beim Schreiben. Das war als Notbremse gedacht, wenn die KM wirklich abdreht.
Warum einen EA zur Übertragung des ABR bei der Sachlage so lange dauern kann, erschliesst sich mir allerdings nicht. Da kann man ja direkt über eine Untätigkeitsbeschwerde an das OLG diskutieren.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Dass es einerseits für uns besser ist, je länger es mit der Entscheidung vor Gericht dauert, das ist mir auch klar. Hab ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen. Denn wenn die Kinder sich hier erst mal eingewöhnt haben, Freundschaften geschlossen haben, bei Vereinen sind usw. dann wird es nicht so einfach sein sie hier wieder rauszureißen.
Aber die andere Gefahr ist eben genau die, dass wir jeden Tag damit rechnen müssen, dass die KM die Kinder einfach von der Schule abholt und mitnimmt. Sie schreibt zwar " sie würde sich niemals mit uns auf die selbe Stufe stellen, und die Kinder einfach entführen ", aber wers glaubt.
Irgendwo habe ich heute hier gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass es eine Anordnung von Gericht gibt, dass man die Kinder bis zur Gerichtsentscheidung nicht von der Schule abmelden darf. Kann man sowas leichter bekommen ? Das wäre ja schon mal etwas.
Das mit dem Umgang ist so ein Problem. Die KM möchte nun unbedingt für das nächtse Wochenende die Kinder. Aber das ist ja schon mal deshalb unmöglich, da wir unseren Eilantrag ja auch damit begründet haben, dass die Gefahr besteht, dass sie mit den Kindern einfach verschwindet.
Nun dachte mein LG er verbringt mal einen Tag mit ihr und den Kindern zusammen. Aber selbst da besteht die Gefahr der Beeinflussung. Und vor allem was soll er machen, wenn am Ende des Tages sich eines der Kinder weigert bei ihm zu bleiben ? Zwingen ist ja auch nicht der Sinn der Sache.
Den Vorschlag von Thomas würden wir ja sehr gerne befolgen. Aber das würde dann zu sehr zu Lasten der Kinder gehen. So schlimm das alles ist. Wir wollen ja, dass der Kontakt zur Mutter bleibt und sie ihre Mama regelmässig sehen können. Wir wollen auch dass sie mit der Mama telefonieren können.
Wir hätten eben nur gerne, dass die Mama dann nicht ständig jammert und weint. Ist doch klar, dass das die Kinder belastet.
Wir haben selber das EV für das ABR beim Familiengericht beantragt. Das ist nun eine Woche her. Und nun warten wir eben.
Gibt es nicht noch irgendetwas das wir tun könnten, damit wir nicht täglich damit rechnen müssen, dass sie die Kinder einfach aus der Schule abholt ?
Hallo,
da Du keinerlei Rechte hast, der Vater wohl jobbedingt gehindert ist, die Kids zu holen wird es schwierig.
Bei so einer Sachlage kann m.E. nur noch ein RA vernünftige Ratschläge geben, da wir hier nur noch spekulieren können.
Mit dem nächsten WE, würde ich mich maximal auf einen Umgang im Beisein des Vaters einlassen, da Ihr Euch sonst die Argumentationsgrundlage für das EV Verfahren selbst entziehen würdet.
Schulwechsel geht ohnehin nur mit Zustimmung des Vaters, da würde ich die aktuelle Schule pro Forma schon mal informieren. Es würde bestimmt nix schaden wenn Ihr den Klassenlehrer mal ins Vertrauen zieht, und zwar vollumfänglich.
Ansonsten drückt den Kids ein Handy in die Hand um anzurufen, wenn Mama plötzlich vor der Schule auftaucht.
Mehr kann man derzeit wohl nicht machen.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hi Soul,
die Kinder sind doch auch auf dem Einwohnermeldeamt bei euch gemeldet ?! Dort auch hinterlegen das die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters abgemeldet werden dürfen.
Habt ihr die Möglichkeit euch vielleicht über ISDN ne 2. Nummer geben zu lassen. Dann hängt an die "alte" Leitung nen Anrufbeantworter und die neue gibts nur für Vertrauenswürdige Personen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Morgen wird eine Sachbearbeiterin des JA bei uns vorbeikommen und mit den Kindern sprechen und sich unsere Wohnverhältnisse ansehen. Sie ist vom Gericht dazu aufgefordert worden.
Mal sehn, was da rauskommt.
Dass die Kinder ohne Zustimmung des Vaters in einer Schule nicht an oder abgemeldet werden dürfen, ist auch nur ein Recht das auf Papier steht. Genauso wie die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nur mit Zustimmung des Vaters gemacht werden darf.
Unsere Exe ist nun bereits schon zweimal umgezogen ohne dass der Vater bei der Anmeldung zustimmen musste. Bei zweiten Umzug haben wir sogar das Einwohnermeldeamt darüber informiert, dass wir dem Umzug nicht zustimmen. Das war denen aber vollkommen egal.
Als wir dann allerdings die Kinder hier anmelden wollten, da haben wir Probleme bekommen. Wir mussten uns vom JA eine Erklärung holen, dass die Kinder auch wirklich hier wohnen.
Auch die Schule im Wohnort der Mutter hat niemals nachgefragt, ob da irgendwo ein Vater existiert, der vielleicht etwas mitzureden habe. Als wir dann dort aufgekreuzt sind, war der Rektor ganz erstaunt, dass der Vater auch Sorgerecht hat. Wir haben diesen Rektor zwar inzwischen als unseren Verbündeten, aber damals war er erstmal ziemlich skeptisch.
Wir haben auch die Kinder hier bei uns ohne die Zustimmung der Mutter anmelden können. Inzwischen hat die Mutter zwar an die Schule eine Email geschickt, in der sie schreibt, dass sie mit der Anmeldung nicht einverstanden sei, aber der hiesige Rektor wartet jetzt erstmal die Entscheidung des Gerichts ab und bis dahin gehen die Kinder auch hier zur Schule.
Es wäre also vollkommen leicht, die Kinder wieder umzumelden.
Mein LG wird nun morgen beim Einwohnermeldeamt im Wohnort der Mutter anrufen und denen dort nochmals klipp und klar sagen, dass die Mutter die Kinder nicht wieder dort anmelden darf, ohne Zustimmung des Vaters. Zumindest müssen sie die Zustimmung des JA anfordern, falls die Mutter die Kinder wieder anmelden würde. Und er wird ihnen auch sagen, dass er, falls die sich wieder seinem Wunsch wiedersetzen, gerichtlich gegen das Amt vorgehen wird. Wollen wir hoffen, dass das etwas nützt.
Moin
Das mit dem Ummelden.... Ich hab seinerzeit das EMA darauf hingewiesen, das bei einer Ummeldung meiner Kinder ich das EMA wegen Eingriffs in meine Grundrechte verklagen werde. Das fanden die ja noch ganz lustig, aber als dann mein RA dort beim Vorgesetzten anrief..... Da konnten die auf einmal recht freundlich mit mir reden. 😉
Damals wollte meine Ex auch ein paar km zwischen uns bringen......
Warum einen EA zur Übertragung des ABR bei der Sachlage so lange dauern kann, erschliesst sich mir allerdings nicht. Da kann man ja direkt über eine Untätigkeitsbeschwerde an das OLG diskutieren.
:rofl2: :rofl2: :rofl2: Sorry aber mein Termin wurde trotz Dringlichkeitsschreiben des JA auf 4 Monate und 6 Tage später datiert. Erst als ich meine Tochter "entführte" bekahm die KM auf neuen Antrag einen Termin innerhalb von 2 Wochen.
Deswegen schreib ich von einer EV (einstweiliger Verfügung). Das müßte bei positiv gestimmtem JA eigentlich durchgehen und dürfte nur ein paar Tage dauern.
Gruß
Martin
Also, dann mal kurz ein Bericht über den neuesten Katastrophenstand.
Gestern war das JA hier beim Hausbesuch. Gesagt hat man uns, dass sie nachschauen wollten, ob die Wohnverhältnisse für die Kinder akzeptabel seien und dass die Kinder befragt werden würden nach ihrer Meinung, wo sie denn leben wollten.
Bisher habe ich immer gute Erfahrungen gemacht mit dem JA. Gestern ist mir bewusst geworden, dass ich die guten Erfahrungen bisher nur gemacht habe, weil ich ja die " Kindsmutter " bin. Und da ist es ja klar, dass ich immer recht bekommen habe. Denn die Kinder gehören zur Mutter. Das hat uns die Dame gestern mehr oder weniger klar verständlich gemacht.
Es kamen zwei Sachberarbeiter, eine Dame, die eigentlich zuständig ist und der stellvertretende Amtsleiter des JA, der aber "eigentlich " mit der Sache nichts zu tun hat.
Die Frau ging mit den Kindern in ein Zimmer und hat sie befragt, jedes Kind eine Minute lang.
Dann sagte sie uns, die älteste hätte eindeutig gesagt, sie wolle beim Vater bleiben, die mittlere wolle ganz klar zur Mama und der kleine Junge könne sich nicht entscheiden. Das bedeutet für sie, da man Kinder ja nicht trennen soll, alle Kinder zurück zur Mama. Denn wenn der Junge sich nicht entscheiden kann, dann heisst das " ich will zur Mama". So hat sie das tatsächlich gesagt.
Dann hat sie meinen LG gefragt: " Würden Sie die Tochter, die zur Mama möchte, auch zwingen hier zu bleiben ? "
Darauf hat mein LG ( ehrlich wie er eben leider immer ist ) gesagt, er würde sein Kind nie zu etwas zwingen. Und darauf kam dann prompt " Wenn sie ihrer Tochter erlauben zurück zur Mutter zu gehen, dann kann es ja dort nicht so schlecht sein. Anscheinend sind sie also doch der Meinung, dass das Kinder dort gut aufgehoben ist. "
Was sollte man darauf noch antworten ?
Wir haben verzweifelt versucht, der Dame klar zu machen, dass sie doch erstmal wissen sollte, warum wir die Kinder von dort weggeholt haben. Und dass doch alle Leute uns gesagt haben wir sollen dass tun. Das hat sie absolut nicht interessiert.
Die mittlere Tocht hat gesagt, sie will zur Mama, also gehen alle zur Mama.
wir haben dann gesagt, dass doch das älteste Mädchen unbedingt hier bleiben wolle. Darauf kam der Spruch " Nun, sie ist eben ein Papakind. Sowas gibts."
Dann hat sie mich noch gefragt, ob ich mir wirklich zutraue mit sovielen Kindern fertig zu werden, sie würde das bezweifeln. Dass ich bereits 6 Kinder erzogen habe und anständige Menschen darausgeworden sind, das ist uninteressant. Dann kam noch die Frage, " sie gehen doch nicht etwa nebenbei auch noch arbeiten ??? " Also, auch Arbeit ist ein Verbrechen, das gegen uns genutzt wird.
Der Herr, der mit dabei war, hat sie dann irgendwann gestoppt und gesagt, sie solle doch erstmal bei dem JA der Mutter anrufen und dort nachfragen, was die zu der ganzen Sache meinen.
Sie sagte, das "könne " sie ja "vielleicht " tun.
Nun gibt diese Frau in den nächsten Tagen ihren Bericht beim Gericht ab, und darauf hin wird dann das vorläufige Aufenthaltsrecht bestimmt. Viel Hoffnung haben wir nun leider nicht mehr.
Aber es kann ja schliesslich nicht sein, dass alles nur von dieser Frau abhängt, die überhaupt keine Ahnung hat, von den Verhätlnissen bei der Mutter und was alles zu dieser Entscheidung geführt hat.
Auf unseren Einwurf, dass doch die Mutter im Oktober selber gesagt hatte, dass wir ab Weihnachten die Kinder zu uns holen sollte, meinte sie nur " Das war im Oktober, das ist ewig her. "
Dass wir aber am 28. November eine Email bekommen haben, in der nochmals alles bestätigt wird von ihr und am 19. Dezember eine SMS in der sie ebenfalls schreibt, dass so bleibe wie es abgemacht worden ist, das ist uninteressant.
Dann hat sie meinen LG gefragt: " Würden Sie die Tochter, die zur Mama möchte, auch zwingen hier zu bleiben ? "
Darauf hat mein LG ( ehrlich wie er eben leider immer ist ) gesagt, er würde sein Kind nie zu etwas zwingen. Und darauf kam dann prompt " Wenn sie ihrer Tochter erlauben zurück zur Mutter zu gehen, dann kann es ja dort nicht so schlecht sein. Anscheinend sind sie also doch der Meinung, dass das Kinder dort gut aufgehoben ist. "Was sollte man darauf noch antworten ?
Nichts :puzz: ;(
Mir fällt dazu jedenfalls nichts mehr ein, außer das ich gar nicht so viel essen kann, wie ich grad .....
Typisch JA 😡
Lass dich mal :troesti:
LG
Sternie
Zwei Bemerkungen von mir.
1. Ach Du Sch....
2. Mir fällt dazu nix mehr ein :knockout:
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Das kann doch echt nicht wahr sein.
Die Idioten sind einfach in der Überzahl.
Ich habe ja keine Ahnung davon, aber kann man nicht eine Stellungnahme zu der Veranstaltung zum Gericht schicken, ggf, mit ner Ergänzung der eigenen Truppen?
Wenn Richter nicht immer auf solche Leute hören, kann man diesen Prozess des Zweifelns nicht irgendwie beflügeln?
Blauäugige Grüsse,
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Was ist mit dem alten JA-SA? Hat der sich mitlerweile schriftlich geäußert??
Dann hat sie meinen LG gefragt: " Würden Sie die Tochter, die zur Mama möchte, auch zwingen hier zu bleiben ? "
Typische JA Frage. Das ist eine sehr böse Falle. Ich habe seinerzeit darauf geantwortet: Ja, da ich diese Situation wie sie bei meiner EX ist als Kindeswohlgefährdent empfinde. Jedes Kind liebt seine Mama egal ob sie gut oder schlecht ist. Wenn das JA und der Richter was anderes meinten, sollen sie mir das SGR entziehen und sich den Schuh anziehen. Ich kann es nicht.
Fahrt zur Not zum alten JA. Ihr braucht das schriftlich!!
Gruß
Martin
Wir haben jetzt am Freitag einen Termin bei unserer Anwältin. Wir werden sie nochmal ans Gericht schreiben lassen und wenn irgendwie möglich versuchen zu verlangen, dass auch die Schulpsychologin, die Lehrer und der Rektor der früheren Schule befragt werden.
Die Schulpsychologin hat einen ziemlich guten Draht zum alten JA. Sie hat uns versprochen, den SB dort dazu zu binrgen sich schriflich zu äußern. Auch der stellvertretende JA- Leiter von hier hat mir versprochen sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Vielleicht kann ja auch unsere Anwältin von ihm verlangen, dass er endlich schriflich Stellung nimmt.
Ja, ich hätte auch anders geantwortet auf diese Frage vom JA. Aber wie ich euch hier ja schon geschrieben habe, hat mein LG sowieso Probleme mit der ganzen Sache. Er hat soooooo furchtbar viel Mitleid mit seiner Ex, und vor allem will er auf keinen Fall dass die Kleine leiden muss.
Er sieht nicht, oder will nicht sehen, dass die Kleine den ganzen Tag glücklich ist und nur jedesmal nach dem Telefongespräch mit ihrer Mutter traurig ist. und das auch immer nur eine ganz kurze Zeit.
Wir sind heute von der Dame des JA benachrichtigt worden, dass sie dem Gericht empfehlen wird, die grosse Tochter bei uns zu lassen und die beiden kleinen sobald wie möglich zur Mutter zurück zu führen. Sie hat auch sofort die KM angerufen und ihr die " frohe " Botschaft mitgeteilt.
Moin
Es ist nur eine JA Empfehlung. Was dabei herauskommt ist immer noch Sache des Richters.
Gruß
Martin
Hallo!
Ich denke schon, daß das Gericht beide JAer anhören wird ( § 50a, Abs.1+3 FGG, Ermittlungen des Tatrichters) Ferner müssen beide Elternteile angehört werden. Wenn das nicht geschähe, würde ein dann ergehender Beschluss sofort vom OLG wieder kassiert werden
Und, das ist nicht so toll, ich bin mir sicher, daß auch die Kids angehört werden. Auch dazu gibt es Rechtsprechung. (§50b FGG)
Zeugen? Na ja..... Schulpsychos evtl. als Berater/Gutachter. Nachbarn, Freunde etc. würde ich da raushalten. Sch...situation für die.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Wir mussten dieses Wochenende die beiden kleinen Kinder zum umgang zur Mutter lassen. Nun können wir nur hoffen, dass sie die ´Kinder auch wirklich wieder zurückgibt.
Die älteste Tochter hat sich strikt geweigert mitzugehen. Ich habe zwar alles versucht sie zu überzeugen, aber sie wollte nicht. Leider hat sie sich auch geweigert, es der Mutter selbst zu sagen.
Unsere Anwältin wird nun beim Gericht nochmals unsere genaueren Gründe anführen warum wir das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wollen. Ausserdem wird sie das Gericht auffordern die Schulpsychologin, sowie den Rektor der früheren Schule als Zeugen vorzuladen.
Unsere Anwältin war ziemlich überrascht über das Verhalten der SB vom JA. Wir haben nämlich erfahren, dass sie erst nachdem sie ihren Bericht an das Amtsgericht geschickt hatte, beim zuständigen JA der Mutter angefragt hat, was die zu sagen hätten.
Das JA dort hat uns wieder bestätigt, dass sie dem Gericht sagen würden, dass das Wohl der Kinder bei uns besser gesichert wäre.
Aber Vertrauen habe ich keines mehr zu diesen Ämtern.
Moin
Hoffen wir mal das die KM die Kinder wieder zurückbringt. Damit würde sie euch schon mal Erziehungsfähigkeit bekunden.
Wenn nicht sollte der Richter nicht darüber erfeut sein, das die Kinder nicht in die Schule gehen und somit verstößt sie gegen das Kindeswohl.
Gruß
Martin
Hallo, ich mal wieder. Muss euch doch auf dem neuesten Stand halten
Wir haben die Kinder wieder zurückbekommen. Wir mussten sie allerdings von ihr abholen.
Momentan ist einigermassen Ruhe. Die Verhandlungen gehen über die Rechtsanwälte und ab und an mal per Email. Die Kinder sind nun seit 5 Wochen bei uns und es läuft eigentlich alles recht gut.
In der Zwischenzeit habe ich bemerkt, wie hoch die Defizite der Kinder in der Schule sind und versuche das alles ein wenig in den Griff zu bekommen. Ist nicht so einfach, da die Kinder es nicht gewohnt sind neben den Hausaufgaben auch noch ein wenig zu üben ( daher auch die schlechten Noten ).
Bisher ruft die Mutter noch jeden Abend an und fragt die Kinder aus, was hier so alles läuft. Wann sie ins Bett gehen, was sie am Fernseher ansehen dürfen, wie lange sie Computer spielen durften, was es zum essen gab usw.
Und wehe das Telefon ist mal belegt, wenn sie anrufen will !!! Ich habe schliesslich auch noch 4 Teenager hier im Haus, die oft stundenlang telefonieren. Ich kann ja schliesslich nicht den ganzen Tag das Telefon frei halten, nur weil Exe anrufen will.
Sie hat jetzt per Gericht beantragen lassen, dass das Verfahren in ihren Heimatort zurückverlegt wird, da sie sagt, sie hätte der Ummeldung der Kinder nie zugestimmt. Kann natürlich passieren, dass sie damit durchkommt.
Sie hat auch ein Neuregelung des Umgangsrechts beantragt, in dem sie vollkommen davon ausgeht, dass die Kinder bei ihr leben bleiben. Sie will in Zukunft nur noch erlauben, dass die Kinder bei uns sind, wenn mein LG auch frei hat. Da er im 12- Stunden- Schichtdienst arbeitet ist das höchstens mal ein Wochenende alle 6 Wochen. Bisher kamen die Kinder eben auch dann zu uns, wenn er nur einen Tag am Wochenende frei hatte.
Sie hat auch sehr viele Lügen erzählt per Rechtsanwaltsschreiben, über das Weihnachtsfest. Aber da können wir ja das Gegenteil beweisen. Die meisten ihrer Lügen sind durchschaubar.
Es ist auch fast lächerlich wie sie versucht zu zeigen,dass sie auch noch etwas zu sagen hat. So verweigert sie zum Beispiel die Zustimmung zur Taufe mit der Bemerkung " solange das Kind micht wie Luft behandelt werde ich nicht unterschreiben. Denn Luft kann nicht schreiben". Oder sie verweigert uns strikt die Herausgabe der Krankenkarten, obwohl sie wusste, dass für die Kinder dringende Arzttermine anstanden und auch noch anstehen.
Moin
Kinder bei der Krankenkasse ummelden und neue Karten beantragen. Sind innerhalt von ein paar Tagen bei euch.
Ansonsten scheint ja alles recht gut zu laufen.
Gruß
Martin
Edit Evtl noch ne Nachhilfe für das Kind besorgen. Finden Richter immer schön. 😉