Chancen auf alleini...
 
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Chancen auf alleiniges Sorgerecht trotz Kontaktabbruch?!

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(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@Angela26

 Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass Empfänger von ArbeitslosengeldII keine Kinder erziehen können, sondern dass ein Kind, das (nur aus wirtschaftlicher Sicht) beide Möglichkeiten hätte ( sprich: ein abgesichertes Leben und ein sehr eingeschränktes Leben), meiner Meinung nach nicht gezwungen sein soll in Armut aufzuwachsen!

Irgendwie scheinst du dennoch weiterhin im falschen Film zu sein..diese Aussagen sind eher etwas neben der "Spur"..abgesichertes Leben, eingeschränktes Leben..und das machst du ausschließlich am Geld fest..na super..u dennoch geht es nicht danach wer mehr oder wer weniger hat..was auch ganz richtig so ist..u auch mit wenig kann man ein sehr erfülltes glückliches, gesundes Leben haben in dem man auch satt wird..

Auch @Pierre23 hat mit seinen Aussagen gar nicht so unrecht...

Es ist doch hier nicht die Rede von Ersatz für elterliche Liebe, sondern von einer lebenswichtigen Basis!!!  

Und die hat das Kind auch bei der Mutter...

U hier geht es um wo das Kind leben soll...du aber redest von Kinderarmut u meinst deshalb solte das Kind beim KV leben, weil der ja Vollzeit arbeite u mehr Geld zur Verfügung hat..
Blöd nur das er wenn er das Kind bei sich hat, dann nur noch halbtags arbeiten wird..schon nachvollziehbar..nur wie schaut es denn dann mti dem Geld aus, dann is das wohl auch nicht mehr so prall..also Kind wieder zur KM, der könnte es nänmlich dann ja im gleichen Atemzug jetzt finziell besser gehen..
Also mal ehrlich, das doch wohl etwas unrealistisch..

Und ist dennoch weitwerhin völlig irrelevant fü wo das Kind leben soll..

Langsam frag auch ich mich um was es dir eigentlich wirklich geht??

Ist doch egal, laut deinem Beitrag, alle armen Kinder, die liebende Eltern haben, haben doch ein tolles Leben!  

Naja u für dich vielleicht unvorstellbar, aber so soll es wohl sein..soll es wahrlich geben...

Aber zum Überleben braucht man in dieser Welt Geld, ob es dir paßt oder nicht und wenn man mit zwei gesunden Armen und Beinen in der Welt steht und ein Kind zu versorgen hat, das nicht unbedingt mehr im Windelalter ist, dann sollte man verdammt nochmal seinen A**** bewegen!!!

Ich finde du lehnst dich ganz schön weit aus dem Fenster..wie wäre es denn damit du wirklich mitrednekannst, erstmal selber EIGENE Kinder zu haben, um dann wirklich selber zu sehen wie es ist, u um auch dann mal wirklich mitreden zu können..
Und nochmal um was gehts eigentlich wirklich..

aber ich will sehen, wie du mit deiner Wärme Essen für dein Kind einkaufst, die Schulsachen, Klassenfahrten, Hobbies und Spielzeug mit Liebe finanzierst und mit  deiner Zuneigung die schulische und berufliche Bildung finanziell förderst!  

U Intelligenz kannst du dir sicher auch erkaufen oder wie?
Bildung hat nicht nur etwas mit Geld zu tun..aber egal..

 Ja, ich weiß, das ist alles unwichtig, hauptsache ein Kind hat Liebe, damit es die dann später an sein eigenes Kind weitergeben kann, wenn sich die HartzIV-Schleife fortsetzt! Ja, das meine ich so, denn warum sollte mein Kind andere Ziele haben, man lebt es dann ja wunderbar vor!!!

Man man, da kann man nur noch den Kopf schütteln..
Wie wäre es mal wenn du dein Hass, besonders den auf die Ex deines LG mal etwas runterfährst u sachlicher an sich Sache herangehst, bzw. drüber nachdenkst..denn das hier ist nicht wirklich erfolgversprechend..

Ich weiß, dass ich sehr zynisch klinge, aber wenn mir schon unterstellt wird, keine Ahnung von Kindererziehung zu haben, muss ich wohl im Gegenzug meinen Kritikern unterstellen fern jeglicher Realität zu leben!

:knockout:

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 21:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine pro-/contra-Haltung zu ALG-II ist wenig zielführend. Meinungen hierüber wurden ausgetauscht und nun soll's auch gut sein. Ich ermahne daher dringlichst, jetzt lösungsorientierte Ansätze zu liefern.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 21:46
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Meine Frage wäre jetzt ob dein LG sich seit deines anfangs Thread mal ans JA oder Gericht gewendet hat um kontakt zu seiner Tochter aufzunehmen.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 22:12
(@kisscologne)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

es wurde oben von Angel geschrieben, dass der Kontakt zum Kind vom KV seit Langem abgebrochen wurde, weil es bei der Übergabe immer Zank und Streit mit KM gab.

Da das ja nun schon länge her ist , - - gäbe es nicht eine Möglichkeit, den normalen Umgang miteinander mal wieder aufzunehmen? Ohne Klagen auf was auch immer?

Es ist die Rede von einer Krankheit mit Krankenhausbesuch, Reha u.s.w.
Kann der KV nicht für diese Zeit der KM die Versorgung des Kindes anbieten und damit erst einmal versuchen dort anzuknüpfen, wo der Kontakt mal abgebrochen  ist?

Vielleicht hat ja auch KM, auch wenn sie angebl. nicht intelligent ist  :exclam: irgendwoher gelernt, dass ein Kind auch den Vater braucht, dass es ihr u.U. hilfreich sein kann, wenn er zeitweise die Versorgung übernimmt?

Muss immer alles über Klage laufen?

Habt ihr seit dem Abbruch der "diplomatischen Beziehungen" jemals wieder versucht, miteinander zu kommunizieren?

Wobei mit "ihr" natürlich eher der KV und KM gemeint ist als du  als "nur" LG...

Nicht für Ungut

Heidrun

( Ich gehe Streitigkeiten wenn es geht aus dem Wege und veruche als erstes alle friedlichen Lösungen auszuschöpfen)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 22:27
(@jemmy)
Registriert

Hallo Angel

Reduzieren wir mal alles wieder herunter auf:

Derzeitige Lebenssituation des Kindes:Finanziell desolat (HartzIV), Förderung durch Mutter (Einschulung 08) aufgrund ihrer Bildung nicht möglich, schwere körperliche Erkrankung der Mutter (mit psychischen Folgen, seit wann unbekannt) 

Hartz IV ist kein Grund, dass SR auf den KV zu übertragen. Selbst wenn die KM so dusselig und unterbelichtet ist, dass sie nicht mal in Milch ohne Hilfe schwimmt: Das ist kein Grund für einen SR entzug. Der letzte Punkt ist interessant! Als Anwalt von ihr, würde ich deinen LG für den desolaten Zustand der KM mitverantwortlich machen ( die Frage, ob er es ist oder nicht, spielt keine Rolle, da der bloße Vorwurf reicht und nicht wiederlegt werden kann ), da er einfach den Kontakt abgebrochen hat und die KM somit auf sich allein gestellt war ( man beachte, jede Münze hat zwei Seiten ) .

Normalerweise wollen wir beide nicht verantworten, dass das Kind weiter in diesen Zuständen aufwachsen muss, eine zuerst, auch nach Kontaktabbruch noch, erhoffte Besserung ist definitiv nicht mehr in Sicht!

Du musst garnichts verantworten, denn du bist, ob es dir passt oder nicht, in dieser Sache nicht Stimmberechtigt. Entscheidungen muß der KV alleine durchboxen und auch verantworten. Die "Zustände", von denen du sprichst, entbehren deinerseits jeglicher Objektivität, da du involviert bist. Mal davon abgesehen, dass bei deiner materialistischen Einstellung die KM nicht im Lotto gewinnen darf, da sie dann, nach deiner Logik, automatisch der Elternteil wäre, bei dem das Kind besser aufgehoben wäre.

Nun meine Frage: Hat mein LG trotz vormaligem Kontaktabbruch Chancen auf das alleinige Sorgerecht?

Meiner Einschätzung nach : nein.

Sprich, werden die allgemeine Lebenssituation und die Zukunftschancen des Kindes stärker gewertet als eventuell auftretende Umgewöhnungsschwierigkeiten?

Meiner Einschätzung nach : nein.

Welche Punkte werden bei der Betrachtung des "Kindeswohls" berücksichtigt?

Die Grundbedürfnisse sowie die Sicherheit und das wohlergehen des Kindes, aber in erster Linie das Kontinuitätsprinzip.

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 00:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

da wie Jemmy schon sagt die Erfolgsaussichten gleich Null sind habe ich folgenden Vorschlag.

Der KV sollte den Kontakt zur KM suchen, ohne sie geht so nichts. Ob nun Zank oder nicht, wenn es um das Kindeswohl geht ist dies doch das kleinere Übel. Der KV muss doch überhaupt erstmal wieder einen Kontakt zum Kind aufbauen. 14 Monate sind für Erwachsene nicht viel, für dieses Kind ein Grossteil, ja fast die Gesamtheit seines bewussten Lebens.

Zum einen hat er sich über ein Jahr lang nicht um sein Kind gekümmert, jetzt auf einmal so ein Aktionismus. Und das alles ohne den KV, der wohl zeitl. sehr eingespannt ist. Was glaubt ihr was das wird, wenn das Kind erstmal da ist? Ist der Vater dann auch so zeitl. eingespannt? Mir fehlt da erstmal eine eindeutige Positionierung und vor allem Zeit für das Kind (der Vater ist gemeint).

Wenn überhaupt sollte er wie gesagt den Kontakt zur Mutter aufbauen, ihre Meinung einholen und schrittweise eine Umgangsregelung finden.
So könnte ein Schuh draus werden.

Tschau oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 01:01
(@kisscologne)
Zeigt sich öfters Registriert

:thumbup:
sach ich doch!

LG
Heidrun  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 10:10
(@Angel26)

Hallo an alle,

@kisscologne,

ich danke dir für den sehr sachlichen und vernünftigen Beitrag und bin auch generell voll und ganz deiner Meinung, was die Kontaktknüpfung betrifft, nur leider muss man dafür eine klar denkende Gegenseite haben!
Nachdem der KV den Weg ausprobiert hatte und kläglich gescheitert war, folgte die Umgangsklage, ca. ein Jahr Umgang und dann ging das ganze von vorne los! Das  klingt alles komisch, ich weiß, aber noch nicht mal ein normales "Hallo" ist bei der guten Dame möglich.
Als Beispiel: Nach der Verhandlung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass beide Parteien auf Handykontakte, sprich sms, verzichten sollten, da dabei oft Mißverständnisse entstehen, also wäre ein Telefonat sinnvoller (bei Absprachen etc.). Als er ihr dann bei einem Besuch die Festnetznummer gab, schrie sie ihn postwendend an, er hätte gefälligst zwecks sms ein Handy zu haben und sie hätte schließlich auch kein Festnetz. HÄ??? (Kind stand daneben)
Im Anschluss an jeden Besuch hat sie uns beide jedes Mal zusammen gesch**** wegen irgendwelcher Vorfälle beim vorangegangenen Besuch, von denen weder er, noch ich was wußte, inklusive heftiger Dinge, die wir dem Kind sagen würden, von denen wir auch noch nie gehört hatten! (Kind anwesend)
Auf ihre Attacke bezüglich des Telefons folgte dann später ein Brief, sie hätte jetzt auch kein Handy mehr, wenn etwas zu klären ist, dann soll er ihr einen Brief schreiben! Brief schreiben??? Wenn man sich z.B. mal verspätet, mit dem Kind was ist oder einen Termin kurzfristig verschieben muss???? Einen Brief???

Und zu deiner Anregung, dass ein Vater Bedeutung hat, Kontakt haben soll und gerade in Krankheitsfällen einspringen kann...ja, das wäre super, aus deiner und meiner Sicht vielleicht!
Die KM ist froh ihn los zu sein, es ist ja auch nicht der erste Mann, bei dem sie diese Schiene fährt, das hat Methode!!!

1. Mann suchen
2. Schwängern lassen
3. Mit Kind abhauen
4. Kohle kassieren

Die Standarddrohungen dieser Kategorie "Frau" (Kindesmissbrauch, Gewalt gegen die Frau etc.) hat er auch alle hinter sich, zum Glück bisher nur Drohungen und ohne Folgen!

Wie du siehst, alles schöne Ideen, die Umsetzung ist nur unmöglich!!!

Angel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 21:03
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Klingt wahrlich nicht grad schön..u auch nicht korrekt, aber sicherlich reicht auch das nicht zur Übertragung des SR..oder ABR..auch nicht wie sie ihr leben führt, eben wenn sie eben mehrer Kinder von mehrern Vätern hat....

Dennoch, bringt es nichts, keinen Umgang mit dem Kind zu haben..

Hier wäre dennoch einen beratende Stelle auch für die KM u KV sicher hilfreich und erst recht eine betreute Übergabe des Kindes..wäre zumindest ein Versuch..notfalls das ganze eben über eine erneute Umgangsklage..wobei der KV sich dennoch die Fragen stellen lassen muß ,warum er nicht vorher etwas getan hat..

Fakt ist eben, es muß erstmal ein Umgang wieder her..

Und notfalls muß die KM eben auch in ihrem Verhalten gegenüber dem KV gewissermaßen in ihre Schranken gewiesen werden..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 22:44
(@Angel26)

Hallo Jens,

du hast natürlich in allen Punkten recht, aber genau den Weg ist der KV schon gegangen und in letzter Instanz wurde ihm Hilfe verwehrt!

Das Umgangsrecht wurde ihm ohne Einschränkungen oder Vorgaben vom Gericht zugestanden, die KM wurde sogar vom Richter darauf hingewiesen, ihre "Vorbehalte" (KV könnte mit dem Kind nicht umgehen, wäre gewalttätig, verantwortungslos etc.) zu vergessen und erstmal abzuwarten, ob es vielleicht doch gut läuft!
Sofort am ersten Besuchstag wurde die Absprache aus der Gerichtsverhandlung, dass das Kind bei den ersten Besuchen von ihr gebracht wird, damit sie sich ein Bild von seiner Lebenssituation (Wohnung, Umgebung etc.) machen kann, vonihr nicht eingehalten bzw. hat auch danach NIE stattgefunden!
Der KV hat drüber weggesehen und das Abholen und Zurückbringen eben alleine übernommen,was hätte er auch sonst machen sollen.
Als dann die ersten "Kommunikationsschwierigkeiten" auftraten folgte ein "Partnergespräch" beim JA, ziemlich sinnlos, da die KM in Anwesenheit von Dritten generell die Haltung wahrt und ein Märchen nach dem anderen erzählt, außer dem RA des  KV hat kein Amt und keine Amtsperson je ihr wahres Gesicht gesehen!
(Zitat des RA: Ich habe noch nie eine solch verlogene, hinterf**** Frau erlebt!)
Als dann ihr Verhalten in Gegenwart des Kindes immer schlimmer wurde und sichtbar war, dass das Kind in den Situationen richtig Angst hatte,  hat er sich ans JA gewandt und um Unterstützung gebeten, konkret hat er  nach der betreuten Übergabe gefragt! Er hat mit Nachdruck und sehr detailiert deutlich gemacht, welche Gefahren er im Verhalten der KM für das Kind sieht, es ging nie um ihn, er hätte das Geschreie und Geschimpfe auch locker noch länger ertragen!!!
Erst kam tagelang gar keine Reaktion, dann auf zweimaliges Nachfragen jeweils ein vorgedrucktes Formschreiben, dass er sich erwachsen benehmen soll und Unterstützung nicht erfolgen wird!

Was soll man dazu noch sagen???

Angel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 09:58




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf den Web-Seiten des Hamburger JA stand lange:

"Eine Beratung von Umgangsberechtigten findet nicht statt"

Daran hat sich nichts geändert, außer, dass sie es nicht mehr öffentlich zugeben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 10:18
(@Angel26)

Hallo,

ist mit "Umgangsberechtigten" auch "Sorgeberechtigte" gemeint?
Es ging ja noch nicht mal um zeitintensive Beratung, sondern um Hilfe bei der Übergabe!

Direkt nach der Trennung hatte der KV mal ein Gespräch beim JA, bei dem die Mitarbeiterin bei allem, was er gesagt hat, sofort die KM gefragt,ob es stimmt was er sagt, umgekehrt nicht! Der muss sich so dermaßen vera**** gefühlt haben!

Ganz ehrlich, meiner Meinung nach kümmert sich das JA eh nur um "Mütter"!!!

Angel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 10:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Angel.

ist mit "Umgangsberechtigten" auch "Sorgeberechtigte" gemeint?

Ja!
Offiziell arbeitet das JA natürlich ausschliesslich im Sinne des Kindes.
Dass ganz wesentliche Teile des JA Kindeswohl mit Mutterwohl gleichsetzen wird natürlich nicht ganz so laut gesagt.

Es ist zwar nicht grundsätzlich so, aber doch meistens, dass Männer grundsätzlich Lügner und Gewalttäter sind und Mütter Heilige, die über jeden Zweifel erhaben sind.

Dieses Bild wird ja zur Zeit auch gerade von Politik und Medien wieder kräftig gepuscht.
Deswegen ist beim JA auch immer grösste Vorsicht angeraten.

Unter dem Stichwort JA wirst du hier so manche Stielblüten und Verhaltensregeln finden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 11:10
(@Angel26)

Hallo Beppo,

dann habe ich mir wohl vor ein paar Tagen,als wir beim JA wegen Urkundenänderung waren, doch nicht getäuscht, als ich den Eindruck hatte, dass die männlichen Mitarbeiter mit eingezogenen Köpfen und hängenden Schultern über die Flure tigern  :rofl2:

Apropos, die Freundin eines Bekannten arbeitet beim JA (ohne jegliche Qualifikation!!!!) und hat auch schon Dinge wie "Dann müssen die Männer auch bezahlen, aber sicher" geäußert....keine große Überraschung!
Aber nachdem ich DIE kennengelernt habe (m.M.n. einfach eine dumme Frutte) hat mich gar nichts mehr gewundert!!!!

Gruß, Angel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 11:20
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