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Brauchen dringed Hilfe

 
(@aunds)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen
wir hoffen nun nachdem uns das Jugendamt angeblich nicht helfen kann das man uns hier helfen kann.
Hier kurz unsere Geschichte:
A mein Lebensgefährte und ich S sind seit 6Jahren zusammen. A hat aus der vorangehenden Beziehung mit B eine Tochter M die kleine wird dieses Jahr 8. Am anfang ging alles gut A konnte M sehen und sogar B und ich haben uns "verstanden". Ca ein halebes Jahr ging das ganze gut seit dem sehen wir M nur noch mal im vorbei gehen. Bis vor einen Jahr hatte meine Schwiegermutter einen losen kontakt zu B und M aufgebaut der aber leider auch heute nicht mehr besteht weil wir zufällig am selben Tag kamen wie die beiden seitdem ist auch da kein Kontakt mehr. Das ganze geht sogar soweit das B uns in der Stadt beschimpft und das Kind versucht zu beeinflußen. Das scheint sie aber nicht zu schaffen denn M winkt uns immer und fragte auch die Oma nach meinem Mann.
Das geht jetzt nun seit 5 1/2 Jahren so Besuche beimJungendamt bringen uns auch nicht weiter dort will uns keiner helfen. Nach unserem ersten Besuch beim Jugendamt ist B nach aufforderung auch noch dort erschienen hat dann dort erzählt das A sie und das Kind verprügelt hätte (stimmt natürlich nicht) und sie möchte keinen Kontakt zu uns bzw. zu A. Nach unserem letzten Besuch beim Jugendamt hat die gute Frau vom Jugendamt drei briefe an B geschrieben und sie aufgefordert die Termine mit dem Jugendamt war zu nehmen, dies hat sie nicht getan. Die Tante vom Jugendamt meinte dann nach dem dritten brief sie könne nun für uns nichts mehr machen wir müßten zum gericht und das Besuchsrecht einklagen. Leider bekommen wir keine Prozeßkostenhilfe können uns aber auch nicht wirklich ein Gercihtsverfahren leisten.
jetzt unsere Frage: kann das Jugendamt wirklich nicht mehr tun als drei Briefe schreiben? (Es ist auch so das B kifft und trinkt! M ist in der 1 Klasse sitzen geblieben und dumm ist das Kind nicht. Darauf reagieren die vom amt auch nicht. ) Kann das Amt B nicht vorladen oder so oder sie zwingen das Kind rauszugeben?

Danke für eure Antworten

S.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2009 20:16
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin S!

Die Angaben des JA sind (leider) korrekt.

jetzt unsere Frage: kann das Jugendamt wirklich nicht mehr tun als drei Briefe schreiben?

Das JA ist nicht weisungsbefugt. Sie können nichts gegen den Willen der Eltern bzw des betreuenden Elternteils tun. Hierfür bräuchten sie einen Gerichtsbeschluss, der sie zu -was auch immer- bemächtigt. Ohne diesen Beschluss dürfen sie lediglich eine beratende Funktion übernehmen.

Kann das Amt B nicht vorladen oder so oder sie zwingen das Kind rauszugeben?

Nein, dafür reicht die Gesetzeslage nicht aus. Das JA ist leider ein zahnloser Tiger, sie können beratend zu Hilfe kommen. Mehr nicht. Es sei denn, sie würden vom Gericht zu etwas anderem beauftragt. Einen solchen Gerichtsbeschluss kann hier nur der Vater erwirken.

Insofern sind die Auskünfte des JA vollkommen korrekt. Der Vater muss eine Umgangsregelung bei Gericht beantragen. Das ist erstmal nic allzu schwer, da Umgang zu beiden Elternteilen ein Grundrecht der Kids ist. Nur wenige Väter bekommen keine gerichtliche Umgangsreglung.

Was kann Dein Mann also tun:
Umgangsregelung bei Gericht beantragen. Das kann er mit und ohne Anwalt tun, auch wenn immer zu einem Anwalt geraten werden sollte.
Hat er diese Regelung und mauert die Mutter dann immer noch, so stehen ihm (und dem JA) verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Mutter zur Herausgabe der Kids zu zwingen. Aber ohne Beschluss könnt Ihr und auch das JA nichts asrichten.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2009 15:08
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo S!

Ich stimme Miln absolut zu!

Mehr als bitten kann das JA nicht!
Was ich mich frage:

Das geht jetzt nun seit 5 1/2 Jahren so

Warum fängt man jetzt erst an zu handeln?

Wie laufen den Umgänge zu Zeit ab, wenn es so lang Probleme gibt?

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren liegen so bei €800, wenn ihr den Anwalt nach Streitwert bezahlt.

Ich würde nicht mehr warten, sondern handeln!

Gruß

Zauberlehrling


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2009 15:51
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Aund S,

jetzt unsere Frage: kann das Jugendamt wirklich nicht mehr tun als drei Briefe schreiben?

Nein, JA kann auch Hausbesuch bei KM machen, ist aber vorher angekündigt.

nach dem dritten brief sie könne nun für uns nichts mehr machen wir müßten zum gericht und das Besuchsrecht einklagen.

Sie hat euch darauf hingewiesen

Das geht jetzt nun seit 5 1/2 Jahren so

M winkt uns immer und fragte auch die Oma nach meinem Mann

Wenn M das in weiteren 5 1/2  Jahren noch genauso macht ist fast alles in Ordnung oder? :puzz:

Nebenbei, Umgang kostet auch, habt Ihr das durch fehlenden Umgang eingesparte Geld nun zusammen um weiteres einzuleiten?

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2009 00:00
(@aunds)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für eure Antworten
Auch wenn s vielleicht so aussieht es ist nicht so als wenn wir 5 1/2Jahren nichts getan hätten wir sind immer wieder zum Jugendamt und haben es auch immer wieder mit B versucht. Und dann ist es auch so das mein Mann mittlerweile ein biserl den Kopf in den Sand steckt. irgendwo kann ich das verstehen aber es ist wohl dann doch eher so das wenn wir noch länger warten wir für M. in 10Jahren erst recht die blöden sind. Er hat sich jetzt auch entschlossen zu handeln.

Wie ist denn das mit dem Umgangsrecht bei Gericht? Wie läuft so was? Was kostet das in etwa? Und bracuht man dafür einen Anwalt oder ist das auch allein zu schaffen?
Danke für eure Antworten

S.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2009 21:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AundS,

ganz ehrlich: Wenn man 5 Jahre lang den Kopf in den Sand gesteckt und sich allen erreichbaren Lösungen verschlossen hat, wird man im 6. Jahr nicht automatisch zum Familienrechtscrack, der ein Umgangsverfahren mal eben allein und ohne Anwalt durchzieht.

Der Streitwert liegt bei 3.000 EUR; die Anwalts- und Gerichtskosten betragen ca. 800 EUR.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2009 21:35
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen!

Der Streitwert liegt bei 3.000 EUR; die Anwalts- und Gerichtskosten betragen ca. 800 EUR.

Bei mir waren, beim gleichen Streitwert ca. 1100€!

Gruß

ZL


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 09:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei mir waren, beim gleichen Streitwert ca. 1100€!

Wenn Du einen Prozesskostenrechner benutzt und 3.000 EUR eingibst, siehst Du die Kosten: Ohne Anwalt sind es nur die Gerichtskosten von 267 €, mit Anwalt sind es derzeit 853 €.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 12:26
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille007:

Ich vergass: Vergleichsgebühr!

Gruß

ZL

PS: Aber die Rechnung ,it dem Prozesskostenrechner gehr nicht ganz auf! :question:


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 13:25