hallo,
bitte um hilfe!!!!!!!!!!!!!!!
lebe seit 3/2004 getrennt und sehe meine kinder seit dem nicht mehr.
das jugendamt ist sehr auf KM fixiert und der sachbearbeiter beantwortet auch nicht meine schreiben,29stück seit dem.
der hat sogar dem gericht einen begleiteten umgang vor 1 jahr vorgeschlagen und das mit stelle---awo, sozialarbeiterin und telefonnummer. seit dem nix im gegenteil auf meine anrufe bei der awo hin, die von nix wußte tat genau dieser sachbearbeiter erstaunt das ich mit der sozialarbeiterin in kontakt getreten bin,er müsse erst die parteien dazu befragen.........bis heute nix weder anruf noch brief oder so. ich fühle mich verarscht und das gericht denkt bestimmt ich will keine kinder sehen.
mitlerweile habe ich 30% schwerbehinderung wegen der belastung und am 23 ist scheidungstermin.
bitte gebt mir nen rat wo ich urteile nachlesen kann............................
habe gehört das ich eine untätigkeitsklage einreichen kann und eine beschwerde beim europäischen gerichrshof.
den sachbearbeiter will ich gerne noch mehr verklagen denn solche fördern den kindesentzug.
mfg ;(
Hey Du,
wie alt sind den Deine Kidis?
Wollen diese den nicht freiwillig?
Hole dir einen Beratungsschein, wenns Dir denn zusteht, gehe damit zum Anwalt und klag das Sorge- oder wenigstens das Umgangsrecht ein.
Ich habe meine Tochter auch schon ne weile net gesehn, sie ist 13Jahre alt.
Meine Ex blockt jedesmal ab oder manipoliert die Sache.
Deshalb läuft jetzt bei mir ein Verfahren an.
Wie lang es dauert weis ich halt net.
Viel Glück, Pirat
hi
jetzt 14 und 7
mein sohn 14 hat angeblich ads und wurde-wird mit ritalin behandelt,ohne mein wissen oder einverständnis. ritalin ist ein phsycho medikament. den hat sie so gepolt das er meint er will mich nicht sehen. die kleine weiß nicht,nie was erfahren,nur jeder weiß dass sie mich eigentlich vermisst,vorher suuuuuper beziehung.
habe am 23 termin scheidung,will so viel es geht infos sammeln.
sie hat nach der trennung einen brief geschrieben und unterschrieben dass ich unter anderem die kinder nicht sehen werde.hoffe das der richter das bei termin zuläßt als beweis denn ich habe es nicht zu den akten legen lassen,so kann sie nicht planen und wird dort damit konfrontiert.
hier lebe ich in einer neuen beziehung mit 2 kindern wo alles super läuft,auch mit ihrem ex,per du und wir erziehen die kinder gemeinsam.das jugendamt hier kennt unseren haushalt und ist mit allem voll zufrieden.leider sind sie nicht für mich zuständig und das andere amt ist meiner meinung nach nicht unparteiisch sondern auf ihrer seite.auch oma und opa sehen die kinder nicht mehr,auch mit ankündigung! :gunman:
mfg
Hi Polodoc!
Du hampelst viel zu lange mit dem Jugendamt herum. Und bei den 1000 Briefen, die Du denen geschickt hast, liest sich niemand mehr den 1001ten durch.
Das Jugendamt ist nur "gut", wenn sie helfen WOLLEN. Und selbst dann sind ihnen die Hände gebunden, solange ein Elternteil die Beratung oder gar den Umgang boykottiert.
Umgang ist ein Grundrecht nach §1684 BGB und den DARF Dir niemand verweigern bzw niemand darf ihn den Kids verweigern. Ob einer der Kids ADS hat oder nicht ist dabei völlig schnuppe. Natürlich können Mütter den Umgang eine halbe Ewigkeit verweigern, ohne daß es Konsequenzen hat. Davon können wir hier im Forum ganze Lieder singen. Ganz besonders gibt es keinerlei Konsequenzen, wenn der Vater sich nicht rührt.
Vergiss das JA, vergiss die KM. Wenn von denen einer einlenken wollen würde, dann wäre das bereits geschehen.
Dir bleibt nur ein Weg und der dürfte von Erfolg gekrönt sein: Eilantrag bezüglich Umgangsregelung beim Amtsgericht einreichen. Dafür nimmst Du Dir einen Anwalt am Besten bzw Du scheinst ja schon einen zu haben. Allerdings scheint der nicht der Knaller zu sein, wenn er da bisher nicht selbst drauf gekommen ist.
Sofern Du Dir nicht irgendwelche üblen Sachen zu Schulde hast kommen lassen, müsste eigentlich zumindest die übliche Umgangsregelung von alle 14 Tage ein WE rauskommen. Vielleicht anfangs in betreuter Form, da Du die Kids schon so lange nicht gesehen hast. Aber das sind nur maximal 10 Termine. Ab dann gehts in die Freiheit.
Eine Umgangsregelung ist das minimalste Ziel, das ein Vater sich setzen kann. Das sollte über das Gericht erreichbar sein.
Hör auf mit dem Weichspülprogramm und gib Gas!!!
Milan
PS:
sie hat nach der trennung einen brief geschrieben und unterschrieben dass ich unter anderem die kinder nicht sehen werde.hoffe das der richter das bei termin zuläßt als beweis denn ich habe es nicht zu den akten legen lassen,so kann sie nicht planen und wird dort damit konfrontiert.
Der Brief ist Gold wert. Aber im Scheidungstermin wertlos. Legst Du ihn in der Verhandlung vor, darf der Richter ihn bestenfalls zur Kenntnis nehmen. Alles, was verhandelt werden soll, muß vorher eingereicht werden.
Außerdem wird der Richter nicht "mal eben" über ein Umgangsverfahren sprechen, wenn ihr Euch zu nem Scheidungstermin trefft. Er wird Dir bestenfalls raten ein Umgangsverfahren einzuleiten, in dem dann darüber verhandelt wird.
Scheidung und Umgangsregelung sind zwei verschiedene Verfahren, die nicht zusammen verhandelt werden.
Also, ich kann dem Milan nur zustimmen.
Nur in einem Punkt muss ich ihm wohl einfach glauben, habe nämlich schon öfters mal von Verbundsklagen gehört und selbst eine in Sachen "Scheidung" miterlebt. Allerdings gings bei mir um den Verbund: Scheidung-TrennungsUH rückwirkend-NachehelichenUH-KindesUH.
Den Anwalt fragen kannst ja mal, tät ja letztlich schneller gehn und günstiger werden.
Na denn mal los,
Pirat
Moin zusammen,
bitte hier nichts verwechseln:
Unterhaltsklagen (Geld) werden nicht mit Umgangsklagen verbunden, sonst könnte man ja einen Hunderter `drauflegen und bekäme dann "mehr" Umgang.
Außergerichtlich funktioniert das prima...
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis