Betreuter Umgang OH...
 
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Betreuter Umgang OHNE Betreuung ?????

 
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

manche kennen unsere Geschichte, manche nicht:

Mein Mann hat alleiniges Sorgerecht für seine Tochter (6 J.) bekommen.
Seit 1 3/4  Jahren hat sich die KM nicht gekümmert, ausgemachte Umgänge einen Tag vorher abgesagt, dann wieder ein paa Monat eFunkstille.  Aber fleißig Urlaubskarten aus fernen Ländern geschickt. Jedenfalls hat sie dann mal wieder Umgang gewollt und jetzt auch bei Gericht geklagt.

Urteil: Betreuter Umgang alle 5 Wochen beim Kinderschutzbund für 2 Stunden.

Übrigens Unterhalt zahlt sie nicht und sie könne auch nicht arbeiten, weil sie psychisch krank sei. Anmerkung: Wenn die KM zum Umgang hier her kommt, kostet sie das 200 EUR mit dem Zug.

Der HAMMER:  :gunman:

Betreuter Umgang wird jetzt stattfinden --------- ABER:

OHNE Betreuung !!!!!!!!!

Ich konnte es nicht fassen, als mein Mann mir das erzählt hat. Das gibt es doch gar nicht. Ich finde keine Worte.  ;( und bin unendlich traurig.

Liebe Grüße
crissi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 11:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Crissi!

Betreuter Umgang ohne Betreuung ist doch unbetreuter Umgang... :knockout:

Wer hat denn angeordnet/geschrieben, daß kein Betreuer dabei ist?

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 14:11
(@suuupergrobi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Crissi,

verstehe ich das richtig - Umgang in den Räumen des KSB. Es wird aber keine dritte Person dabei sein, richtig?

Fabian

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 14:22
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ihr habt richtig gelesen.

Der betreute Umgang findet in den Räumen des Kinderschutzbundes statt und es ist keine Aufsichtsperson mit im Zimmer. Das wurde vom JA und denen vom KSB meinem Mann in einem Gespräch so mitgeteilt.

Unglaublich !!! Oder ???

Ist das eigentich so richtig ?

In den ganzen Paragraphen steht drin, das beim Betreuten Umgang eine Betreuungsperson dabei ist. Deshalb heißt es ja auch betreuter Umgang.

Ich kann euch sagen, ich koche.

Hat vielleicht jemand eine Idee?

LG
crissi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 16:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Crissi,

wenn ihr ein URTEIL über betreuten Umgang habt und dazu noch eine gesetzliche Grundlage, wo "betreuter Umgang" definiert ist, würde ich den KSB darauf hinweisen und darauf BESTEHEN, dass das so zu laufen hat, wie Urteil und Gesetzesgrundlage es definieren.

Schriftlich, Einschreiben, Frist.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2006 16:17
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hi crissi,
BU ist BU, nur wird er selten bei einer KM komplett und umfangreich durchgesetzt.

hier ist zur vorsicht geraten, diese massnahme wie vom JA und KSBvorgeschlagen ist muss abgelehnt werden.

anruf beim gericht und um klärung bitten.

meine nummer hast du noch oder ( ehemalig mel )
carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2006 00:41
 kuwe
(@kuwe)

Hallo Crissi,

bei mir war beim Treffen vom Kinderschutzbund der "Diensthabende" dabei, aber in einem anderen Raum des Gebäudes, der hätte gar nichts mitkriegen können,vielleicht reicht das ja dem JA. Fände ich aber fatal, da der Mann ja keine Kompetenz hat.
Ok, das Verhalten der KM finde ich fatal, aber ich hätte gerne trotzdem gewußt, wo da bei Dir die Ängste begründet liegen.
Aber die Maßnahme ist schon ungewöhnlich, offensichtlich gelten solche Methoden eher für KM´s....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2006 10:50
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Crissi!

Der betreute Umgang findet in den Räumen des Kinderschutzbundes statt und es ist keine Aufsichtsperson mit im Zimmer. Das wurde vom JA und denen vom KSB meinem Mann in einem Gespräch so mitgeteilt.

Ab zum RA und der soll entsprechende Schreiben raus jagen, daß auf strikte Einhaltung des Gerichtsbeschlusses bestanden wird, anderenfalls seht Ihr Euch nicht bereit mit Kind zum BU zu erscheinen.

Da JA und KSB nur in den seltensten Fällen weisungsbefugt sind, liegt es gar nicht in deren Kompetenzen mal eben den Betreuer vom BU abzuziehen. Die dürfen sich nur an die Beschlüsse halten und ansonsten bestenfalls eine Empfehlung aussprechen. Vorgaben können die keine machen.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 13:29
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr alle,

ich danke euch für eure Antworten.

Carsten: Hatte dich schon vermisst.  🙂

Milan: Ich könnte einen Roman schreiben, dann würdest du verstehen, was ich für Ängste habe. Ich versuche mich kurz zu fassen.

Die KM ist psychisch krank, vollgepumpt mit Psychopharmaka. Hat im Gespräch mit dem Psychologen und meinem Mann davon gesprochen, dass sie sich schon zweimal umbringen wollte. Die KM hat nicht so ohne Grund kein Sorgerecht mehr. Das kommt ja (leider) nicht sehr oft vor. Auch ihre andere Tochter (von einem anderen Mann) lebt nicht mehr bei, d. h. wurde vom JA aus der Familie genommen bzw. wollte selbst dort weg. Ein Beispiel: KM sperrt ihre Kinder in Unterwäsche in den Keller um zu erziehen !!!!!! Es gab ein kinderpsychologisches Gutachten. Wir haben die Kleine während des Prozesses alle drei Wochen zum Umgang abgeholt. Wir sind einige Male umsonst 500 km gefahren. Die Kleine war ständig krank, in den drei Tagen wo sie hier war, haben wir versucht sie wieder aufzupeppeln.

Als mein Mann das Sorgerecht hatte, haben wir die schon lange fällige OP (Ohren und Polypen) durchgeführt. Als die KM das gehört hatte, hat sie Eilantrag beim OLG gestellt um die OP zu verhindern. Hattte aber nicht geklappt.

Und. und. und. Ich kann gar nicht alles hier aufschreiben. Hinzu kommt auch, dass sie meine ältere Tochter und auch mich aufs übelste selbst oder durch RA beleidigt hat. Ich habe zwei Kinder alleine groß gezogen und auch schon so einiges mitgemacht und Menschen kennengelernnt. Aber ich habe noch nie einen solch bösen Menschen wie die KM es ist kennengelernt.

Die Kleine hat im März d. J. an sie geschrieben und um einige Spielsachen gebeten. Bis heute  wurden diese Spielsachen nicht geschickt. Laut Aussage KM bringt sie sie wohl jetzt zum Umgang mit.

Ich bin mir ganz sicher, dass sie was ausheckt. Den Psychologen hat nicht interessiert, dass sie suizidgefährdet ist. Der vom JA arbeitet absolut gegen uns. Ich habe meine Bedenken gegenüber der Psychol. Beratungsstelle geäußert. Es wird sich angehört und weiter nichts. Aber ich habe ja sowieso nichts zu sagen. Ich habe keinerlei Rechte und meine Meinung interessiert niemanden.

Wenn der betreute Umgang klappt (5 Termine) dann wird wohl die Richterin entscheiden, dass die KM die Kleine auch wieder mit zu sich nehmen kann. Ich darf gar nicht daran denken.

Ich habe sowieso ein sehr ungutes Gefühl bei der ganzen Sache. Ich bin mir nicht sicher, aber irgendetwas führt sie im Schilde. Hält sie die betreuten Umgänge durch, um dann wieder zu aggieren, wenn sie die Kleine zum Umgang mitnehmen darf ?  Bringt sie sie auch wieder zurück ? Inwieweit wird sie sie beeinflussen ? Sie hatte auch schon in einem Brief an die Kleine angedeutet, dass sie ja bald 12 wird und dann könnte sie ja selbst entscheiden, zu wem sie will.

Stehe mit meinen Ängsten und Sorgen momentan ein wenig alleine da. Ich würde es ja auch so machen, wir ihr alle geschrieben habt. Mein Mann sieht es leider nicht so problematisch, dass da jetzt keiner mit im Raum ist und betreut.

Manchmal frage ich mich, warum ich mir überhaupt so viele Gedanken mache. Eigentlich kann es mir ja egal sein. Kann ich als "Stiefmutter" eigentlich was dagegen unternehmen?

Merke gerade, dass ich ziemlich unkoordiniert geschrieben haben, aber bin zur Zeit echt nicht so gut drauf.

Es grüsst euch alle eine etwas deprimierte
crissi
;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 17:42
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:

Wollte euch noch mitteilen, dass wir (unser Anwalt) eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gemacht hatten. Diese Anzeige wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die KM aus krankheitsbedingten Gründen ja nicht arbeiten könnte und somit liegt keine Unterhaltspflichtverletzung vor.

Sie hat allerdings auch schon nicht gezahlt, als sie noch Arbeit hatte. Im Übrigen hat sie selbst ihre damalige Arbeitsstelle, aus der hätte Unterhalt hervorgehen können, gekündigt.

LG crissi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2006 18:05




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Da ich mich lange auch mit BU beschäftigt hab, da die KM mehrfach BU durchgemacht hat.. allerdings jedesmal von ihr abgebrochen wurde u das auch trotz von ihr eingeklagtem Umgang ..allerdings gab es auch hier einige chaotische Vorgehensweise...

Der letzte BU fand dann hier auch beim Sozialdienst katholischer Frauen statt... u auch hier war ich von einigem nicht sehr überzeugt u hab versucht mich genau schlau zu machen.. wirklich gesetzliche Ausführungen darüber wie der BU zu gestalten ist konnte ich nicht wirklich finden, eher nur Auführungsanordnungen, Vorschläge, Verhaltensweisen, allerdings eben nicht in Gesetzescharakter..

Somit ist es schon mehr oder weniger auch eine Ermessenssache wie dieser BU "gestaltet" wird..

Letztendlich ist der BU dafür ja auch gedacht, das der Umgangsberechtigte u die Kinder einander sich wieder in einer „geschützten“ Umgebung nähern können, als das auch der Umgangsberechtigte wieder dazu befähigt wird den Umgang selbst durchzuführen ..

Daher wird auch oftmals der Betreuer z.B. nicht im Raum sich aufhalten u nur gelegentlich z.B. nach dem Rechten sehen .. (ausser natürlich es gäbe gravierende Gründe das z.B. eine ständige Beobachtung/Beaufsichtigung des Umganges nötig ist, u das müsste letztendlich vom Gericht dann auch so angeordnet werden)

Also ansich noch nichtmals wirklich ungewöhnlich, das der Betreuer nicht wirklich anwesend ist.. ob es wirklich gut ist ist was anderes!!

Und weiterhin ist das ganze ja auch daraus so oder so darauf ausgelegt, das die KM den Umgang dann danach allein ohne BU wahrnehmen wird..

Und eine Handhabe dagegen gibt es dann noch weniger ..

Das du dich dann in Bezug auf den BU u weiteres gegenüber den entsprechenden Stellen dich äußerst, ist eher nicht grad eine sehr gute Idee, was auch nicht grad gut ankommt, denke wenn dann sollte das wirklich der Vater tun, der hier auch das alleinige SR hat u von daher würde ich mir auch nicht so die Sorgen machen das die KM dann später beim Umgang das Kind nicht zurück bringt ..denn das würde sie nur einmal machen..!!!

Man bedenke nämlich das der Vater das ASR hat!! Sähe da etwas übel dann für die KM aus..

Naja u wenn schon der Vater nicht wirklich das Problem in dem Ablauf des BU`s sieht, solltest du da mit deinen Aussagen gegenüber den Stellen etwas vorsichtig sein, wenn dann muß da der Vater aktiv werden..

Manchmal frage ich mich, warum ich mir überhaupt so viele Gedanken mache. Eigentlich kann es mir ja egal sein. Kann ich als "Stiefmutter" eigentlich was dagegen unternehmen?

Naja, vielleicht machst du dir wirklich zu viel Gedanken, sprich mit ihm darüber wie du darüber denkst, aber agiere nicht für ihn.. das wäre eher falsch..

Na und als Stiefmutter kannst DU dagegen gar nichts unternehmen..!!
Ansich doch auch eigentlich gut so, sonst könnte jeder in der Erziehung der Eltern eingreifen!
Sprich einfach mit deinem Mann darüber..!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 20:41
 kuwe
(@kuwe)

Hallo,

wenn Du als "Stiefmutter" aktiv wirst, schrillen beim JA immer die Alarmglocken. Du bist da praktisch rechtlos. Was ich allerdings auch ok finde, denn wenn sich - hört sich jetzt hart an - Außenstehende in Elternsachen einmischen, dann macht es die Sache noch komplizierter als sie ohnehin schon sind. Ich wüßte nicht, mit dem wievielten "Papa" ich dann schon gerichtlich zu tun hätte... wenn die Typen dazu berechtigt wären.
Die andere Sache ist die psychische Erkrankung der KM. Das die keine Rolle spielt, kann man hier im Forum auch bei anderen sehen. Man kann hier locker eine Fußballmannschaft aufstellen von Vätern, bei denen die KM (diagnostiziert) psychisch krank ist. Deine Befürchtungen kann ich dennoch verstehen, vor allen Dingen nach der Vorgeschichte. Doch es ist wie es ist. Psychische Erkrankungen spielen meist vor dem FamGericht keine Rolle. Das hat oft fatalste Folgen,die in der Regel die Kinder ausbaden.
Eure Ängste kann ich auch verstehen, und ich kann hier leider keinen Tipp geben, wie man diese Situation verhindern kann. Existiert eigentlich ein Gutachten?

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2006 21:10